Studium Ausland + Anwartschaft (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
wenn man die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)in D bzw. E verlässt, kann man später in die GKV nur zurückkehren, wenn Krankenveresicheringspflicht mnach § 5 SGB V eintritt (ohne dass die Ausnahmen nach § 6 bis 8 SGB V zutreffen).
Die EU-Vordrucke dürfen nur von den gesetzlichen Krankenkassen ausgefüllt werden (nicht von privaten Krankenversicherungen).
Wenn man wirklich 100% sicher sein, später wieder in D in der GKV versichert zu sein, gibt es nur drei Möglichkeiten:
- Anwartschaft in der dt. GKV zu ca. 50 Euro monatlich (mit zusätzlich privater Krankenversicherung)
- span. GKV
- weiterhin dt. GKV mit europäischer Versichertenkarte für Urlauber (und ggf. parallel eine private Auslandskrankenversicherung)
Gruß
RHW
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CTRE,
27.02.2015, 16:01
- Studium Ausland + Anwartschaft - derKVProfi, 27.02.2015, 18:00
- Studium Ausland + Anwartschaft - RHW, 06.03.2015, 12:58
- Studium Ausland + Anwartschaft - Rene, 15.03.2015, 09:08