Studium Ausland + Anwartschaft (Gesetzliche Krankenkassen)

RHW, Freitag, 06.03.2015, 12:58 (vor 3550 Tagen) @ CTRE

Hallo,

wenn man die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)in D bzw. E verlässt, kann man später in die GKV nur zurückkehren, wenn Krankenveresicheringspflicht mnach § 5 SGB V eintritt (ohne dass die Ausnahmen nach § 6 bis 8 SGB V zutreffen).

Die EU-Vordrucke dürfen nur von den gesetzlichen Krankenkassen ausgefüllt werden (nicht von privaten Krankenversicherungen).

Wenn man wirklich 100% sicher sein, später wieder in D in der GKV versichert zu sein, gibt es nur drei Möglichkeiten:

- Anwartschaft in der dt. GKV zu ca. 50 Euro monatlich (mit zusätzlich privater Krankenversicherung)

- span. GKV

- weiterhin dt. GKV mit europäischer Versichertenkarte für Urlauber (und ggf. parallel eine private Auslandskrankenversicherung)

Gruß

RHW


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