Sohn mitversichern? (Private Krankenversicherungen)
Hallo Freunde,
meine Frau ist privatversichert und unser Sohn ist bei einer Gesetzlichen Krankenkasse, genau wie ich, versichert. Ich bin momentan arbeitssuchend und mein Betrag errechnet sich aus 1/2 des Einkommens meiner Frau.
Frage:
mir wurde gesagt, selbst wenn ich eine Arbeit hätte könnte ich meinen Sohn nicht mitversichern. Stimmt das?
Wenn ja, warum ist das so?
Vielen Dank
Sohn mitversichern?
Hallo,
entscheidend ist hier das Einkommen deiner Ehefrau. Wenn Sie Arbeitnehmerin ist, dann überschreitet ihr Einkommen die Krankenversicherungspflichtgrenze (sonst wäre sie nicht in der PKV) und liegt über deinem Einkommen. In diesem Fall ist die kostenlose Familienversicherung deines Sohnes bei dir in der GKV ausgeschlossen.
Ist deine Frau dagegen Beamtin oder Selbständig, dann sind die Einnahmen aus dem Einkommensteuerbescheid ausschlaggebend, aber auch da gilt, wenn diese Einnahmen über der für Arbeitnehmer geltenden Grenze liegt, dann geht eine Familienversicherung in der GKV nicht. Unterschreiten die Einnahmen dagegen diese Grenze, dann geht auch die Familienversicherung.
Gruss
Czauderna
Sohn mitversichern?
Hallo,
jedes Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse kann seine Kinder kostenlos familienversichern. Es gibt aber nach § 10 Absatz 3 SGB V eine Ausnahmeklausel. Wenn die folgenden Punkte alle gleichzeitig vorliegen, ist die Familienverwicherung (für diese Zeit) ausgeschlossen:
- Eltern sind verheiratet
- das Kind ist mit dem PKV-Elternteil verwandt (kein Stiefkind)
- der PKV-Elternteil hat höhere Einkünfte als der GKV-Elternteil (Einkünfte: siehe Begriff auf dem Steuerbescheid)
und
- die Einkünfte des PKV-Elternteils sind höher als die Jahresarbeitsentgeltgrenze (2015: 54.900.00 Euro)
Wenn alle 4 Punkte zutreffen, sind pro Kind Beiträge zu zahlen: entweder in der PKV oder in der GKV
Gruß
RHW
Sohn mitversichern?
aber trotzdem ist jetzt nicht klar, warum das Kind nicht versichert werden kann
Sohn mitversichern?
Hallo René,
ob die kostenlose Familienversicherung hier im konkreten Fall möglich ist (oder nicht) kann man nicht sagen, da nicht alle notwendigen Infos bekannt sind.
Oder geht es darum, aus welchem Grund der Gesetzgeber überhaupt solch eine Regelung eingeführt hat?
Gruß
RHW
Sohn mitversichern?
Hallo,
ich meine auch, solange wir nix genaues vom Fragesteller erfahren kann diese Frage nur allgemein beantwortet werden und ich denke, das habe ich getan ?.
Gruss
Czauderna