Übertragung Selbständigkeit auf Ehefrau Rückkehr GKV? (Krankenkassenrecht)

Ilönchen, Sonntag, 22.02.2015, 12:12 (vor 3560 Tagen)

Hallo ich habe mal eine Frage,

mein Mann (45) ist seit einigen Jahren als Einzelunternehmer selbständig und privat krankenversichert.

Ich (38) bin normal als Angestellte (extern) tätig und in der GKV, unsere Kinder sind über mich familienversichert, da mein Mann die Freigrenze für die Familienversicherung mit seinem Einkommen nicht überschreitet.

Er geht kaum zum Arzt und der ständig steigende Beitrag in der PKV hat uns nach Möglichkeiten suchen lassen, wie er zurück in die GKV kommen kann.

Klar ist, dass er die Selbständigkeit aufgeben muß.

Wie gestaltet sich denn der Fall, wenn ich mich an seiner Stelle selbständig mache und das Gewerbe übernehme und er dann bei mir als "normaler" Angestellter mit SV Pflicht beschäftigt ist und quasi seiner Tätigkeit wie bisher selbständig dann eben im Angestelltenverhältnis nachgeht.

Ich führe dann die SV Beiträge normal ab und alles andere was man so zahlt als Selbständiger.

Würde die GKV das so akzeptieren? Oder ist das unter Ehepartnern oder Familienangehörigen ausgeschlossen? Ich habe nichts dazu gefunden...
Ich will ja nichts verbotenes tun ;-)

Und noch eine Frage, wie ist das dann im Falle einer Trennung/Scheidung z.B. oder wenn er sein Gewerbe irgendwann lieber wieder selbst betreiben will?

ich sag schonmal Danke für Eure Antworten

LG Ilona

Übertragung Selbständigkeit auf Ehefrau Rückkehr GKV?

GKVler, Sonntag, 22.02.2015, 13:18 (vor 3560 Tagen) @ Ilönchen


Wie gestaltet sich denn der Fall, wenn ich mich an seiner Stelle selbständig mache und das Gewerbe übernehme und er dann bei mir als "normaler" Angestellter mit SV Pflicht beschäftigt ist und quasi seiner Tätigkeit wie bisher selbständig dann eben im Angestelltenverhältnis nachgeht.

Ich führe dann die SV Beiträge normal ab und alles andere was man so zahlt als Selbständiger.

Würde die GKV das so akzeptieren? Oder ist das unter Ehepartnern oder Familienangehörigen ausgeschlossen? Ich habe nichts dazu gefunden...
Ich will ja nichts verbotenes tun ;-)

grundsätzlich ist es möglich und auch ganz und gar nicht verboten ;-)

ob es funktioniert, kommt auf die genaue Ausgestaltung an - wenn nur das Gewerbe umgeschrieben wird und sich sonst nichts ändert, wird dein Mann wohl nicht versicherungspflichtig werden (Voraussetzung für die Rückkehr in die GKV).

Voraussetzung für die Versicherungspflicht in der GKV ist, dass dein Ehemann quasi ein ganz normaler Arbeitnehmer wird - dass er also weisungsgebunden ist, dass er einen Urlaubsanspruch und Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall hat, dass Lohnsteuerpflicht besteht und dass er ein Unternehmensrisiko trägt.

z. B. hier und hier findest du Infos zu diesem Thema.


Und noch eine Frage, wie ist das dann im Falle einer Trennung/Scheidung z.B. oder wenn er sein Gewerbe irgendwann lieber wieder selbst betreiben will?

Auch hier gilt: es kommt auf die genaue Ausgestaltung an und natürlich auch darauf, ob ihr in der Zugewinngemeinschaft lebt (Standart), in Gütergemeinschaft oder Gütertrennung oder ob ihr vielleicht einen Ehevertrag habt.

Voraussetzung dafür, dass dein Mann versicherungspflichtig wird, ist, dass du rechtlich Eigentümerin des Unternehmens wirst - mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten. Im Fall einer Trennung kann das dazu führen, dass du deinen Mann als Arbeitnehmer entlassen kannst und vielleicht deinen neuen Lebenspartner im Gegenzug einstellst (alles schon passiert :-| ), was nicht zu einer einvernehmlichen Scheidung beiträgt.

Deshalb:
ich würde euch empfehlen, euch genau beraten zu lassen - von Steuerberater und Rechtsanwälten. Sprecht auch mit der Krankenkasse und ggf. mit einem Rentenberater
(=Spezialisten für Fragen der Sozialversicherung). Lasst euch von verschiedenen Experten beraten und fragt nach den Auswirkungen auf Haftung, Steuer, Sozialversicherung, danach was passiert, wenn einer von euch krank wird oder stirbt, was bei einer Trennung/Scheidung passiert. Ggf. kann auch ein Wechsel der Rechtsform Sinn machen (z. B. zu einer UG/GmbH).

aber wie schon gesagt: überstürzt nichts, lasst euch beraten, informiert euch.

Übertragung Selbständigkeit auf Ehefrau Rückkehr GKV?

derKVProfi ⌂ @, Montag, 23.02.2015, 13:32 (vor 3559 Tagen) @ Ilönchen

Wozu kompliziert, wenn es auch ganz einfach geht ....

Man kann sich von vielen menschen beraten lassen ... es gibt auch Versicherungsberater.

Letztendlich geht es um eine Lösung, und die ist small and simple ... denn wenn die nicht gehen würde, würdest Du auch nicht die Selbstständigkeit Deines Mannes übernehmen können.

Das, was Du hier darstellst, ist komplex, schreiht geradezu nach Nichtigkeit und Umgehungstatbestand und hat erhebliche Risiken!

Es gibt jemanden, der s etwas kann und täglich für viele menschen gestaltet.

Und bevor GKVler den mahnenden Finger hebt ... ich weiß was ich darf und kann ... das ist alles geklärt. Und wenn es außerhalb des 34e GewO/59.4 VVG liegt, und die Zulässigkeit nach RDG überschreitet, dann sitzt neben mir ein .... so!

Und wenn wir das Thema Rentenberatung im Sinne eines Rentenberaters betreten würden, dann machen wir was?

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Übertragung Selbständigkeit auf Ehefrau Rückkehr GKV?

Czauderna, Montag, 23.02.2015, 22:01 (vor 3559 Tagen) @ derKVProfi

Hallo,
ja, das geht schon - auch ich rate natürlich zu einer intensiven vorherigen Beratung, auch was z.B. die steuerlichen Folgen angeht.
Ehegattenbeschäftigung geht grundsätzlich - ob die Voraussetzungen im sozialversicherungsrechtlichen Sinn dann wirklich erfüllt sind, prüft die Rentenversicherung - die Knackpunkte wurden ja schon genannt, z.B. auch, dass die Beschäftigung auch anstelle einer fremden Arbeitskraft erfolgen muss - wie gesagt, beraten lassen.
Gruss
Czauderna

Übertragung Selbständigkeit auf Ehefrau Rückkehr GKV?

Krankenkassenmitarbeiter, Dienstag, 24.02.2015, 09:15 (vor 3559 Tagen) @ Czauderna

Natürlich geht das, und kommt auch in meiner Praxis nicht zu selten vor. Man fühlt ja schon seit langem eine wahre PKV-Flucht!Was die Aufnahme in die GKV betrifft, gibt es keine Probleme. Für alles andere empfehle ich auch immer sich umgehend zu informieren. Und was diesen Fragebogen angeht: Feststellungsbogen
zur versicherungsrechtlichen Beurteilung eines Beschäftigungsverhältnisses
zwischen Angehörigen

Den füllt ein etwas gewiefter GKV Mitarbeiter so aus, dass er immer durchgeht.

Übertragung Selbständigkeit auf Ehefrau Rückkehr GKV?

Czauderna, Dienstag, 24.02.2015, 17:00 (vor 3558 Tagen) @ Krankenkassenmitarbeiter

Hallo,
"Den füllt ein etwas gewiefter GKV Mitarbeiter so aus, dass er immer durchgeht."
Das habe ich jetzt nicht verstanden !
Gruss
Czauderna

Übertragung Selbständigkeit auf Ehefrau Rückkehr GKV?

derKVProfi ⌂ @, Dienstag, 24.02.2015, 19:34 (vor 3558 Tagen) @ Czauderna

Unglaublich ... § 44 SGb X freut sich auf Anwendung ....

Es gab gerade reichlich Anfechtungsverfahren im Zusammenhang mit Befreiungen der BKK24 ... ich würde mal die Bälle flach halten in Foren.

Entweder macht man es seriös und sauber und vor allem unter Beachtung der Regeln, oder man lässt es.

Und noch einmal ... der Fall ist so easy, dass es schon weh tut, dass nur ich immer wieder den Weg finde! Wald und Bäume ist das Thema!

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Übertragung Selbständigkeit auf Ehefrau Rückkehr GKV?

Czauderna, Dienstag, 24.02.2015, 19:52 (vor 3558 Tagen) @ derKVProfi

Hallo Thorulf,
auch das habe ich jetzt nicht so richtig verstanden - was meintest du mit deinem Beitrag und vor allem mit dem Hinweis auf "Befreiungen bei der BKK24"?
Ich meine auch, dass dieser Fall "easy" ist bei richtigem Vorgehen und vor allem sauberer Beratung, da sind wir und doch einig ?.
Gruss
Guenter

Übertragung Selbständigkeit auf Ehefrau Rückkehr GKV?

GKVler, Dienstag, 24.02.2015, 21:46 (vor 3558 Tagen) @ derKVProfi

Unglaublich ... § 44 SGb X freut sich auf Anwendung ....

was hat nun der § 44 SGB X damit zu tun - wir haben bislang noch gar keinen Verwaltungsakt, erst recht keinen rechtswidrigen oder nicht begünstigenden


Es gab gerade reichlich Anfechtungsverfahren im Zusammenhang mit Befreiungen der BKK24 ... ich würde mal die Bälle flach halten in Foren.

dann halten Sie sich doch mal an Ihren eigenen Rat - und halten den Ball flach.

Wie kommen Sie überhaupt auf die Idee, dass hier irgend jemand von irgend etwas befreit werden soll?


Entweder macht man es seriös und sauber und vor allem unter Beachtung der Regeln, oder man lässt es.

Und noch einmal ... der Fall ist so easy, dass es schon weh tut, dass nur ich immer wieder den Weg finde! Wald und Bäume ist das Thema!

richtig - was die sozialversicherungspflichtige Regelung betrifft kann er sehr einfach sein (ob er es auch tatsächlich ist, kann hier niemand sagen - wir kennen nicht alle Fakten)

Allerdings sind noch andere Rechtsgebiete zu beachten. Bei denen man durchaus Fehler machen kann.... deshalb nochmals mein Rat: fachkundige Beratung suchen, durch Rechtsanwälte und Steuerberater, ggf. auch durch die Krankenkasse oder einen Rentenberater.

Übertragung Selbständigkeit auf Ehefrau Rückkehr GKV?

derKVProfi ⌂ @, Mittwoch, 25.02.2015, 13:59 (vor 3557 Tagen) @ Czauderna

Richtiges Vorgehen ... easy.

Nichtigkeit bezog sich auf das, was der Krankenkassler hier sagte .. wird so ausgefüllt, dass es passt!

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Übertragung Selbständigkeit auf Ehefrau Rückkehr GKV?

derKVProfi ⌂ @, Mittwoch, 25.02.2015, 14:04 (vor 3557 Tagen) @ GKVler

Unglaublich ... § 44 SGb X freut sich auf Anwendung ....


was hat nun der § 44 SGB X damit zu tun - wir haben bislang noch gar keinen Verwaltungsakt, erst recht keinen rechtswidrigen oder nicht begünstigenden

Es geht um die Aussage von Krankenkassler, dass man Dinge so ausfüllt, dass es passt!


Es gab gerade reichlich Anfechtungsverfahren im Zusammenhang mit Befreiungen der BKK24 ... ich würde mal die Bälle flach halten in Foren.


dann halten Sie sich doch mal an Ihren eigenen Rat - und halten den Ball flach.

Ich brauche keinen Ball flach halten, weil ich nicht betroffen bin, sondern Menschen, die Fragebögen so ausfüllen, dass es passt.


Wie kommen Sie überhaupt auf die Idee, dass hier irgend jemand von irgend etwas befreit werden soll?

Es ist ein Beispiel für das Ausfüllen von Formularen, und zwar so, dass es passt, wie es Jemand geschrieben hat!


Entweder macht man es seriös und sauber und vor allem unter Beachtung der Regeln, oder man lässt es.

Und noch einmal ... der Fall ist so easy, dass es schon weh tut, dass nur ich immer wieder den Weg finde! Wald und Bäume ist das Thema!


richtig - was die sozialversicherungspflichtige Regelung betrifft kann er sehr einfach sein (ob er es auch tatsächlich ist, kann hier niemand sagen - wir kennen nicht alle Fakten)

Das weiß ich, und deswegen biete ich ja an, dass man mich mandatiert! Aber man kann schon vieles aus den bisherigen Aussagen herauslesen.


Allerdings sind noch andere Rechtsgebiete zu beachten. Bei denen man durchaus Fehler machen kann.... deshalb nochmals mein Rat: fachkundige Beratung suchen, durch Rechtsanwälte und Steuerberater, ggf. auch durch die Krankenkasse oder einen Rentenberater.

Versicherungsberater vergißt der GKVler immer. Und natürlich müssen Steuerberater eingebunden werden, die das Unternehmen aber zweifelsohne hat.

Und es soll Versicherungsberater geben, die neben sich jemanden sitzen haben, der dann auch die Rechtsdienstleistung außerhalb des Versicherungsbereichs macht, wenn also die Grenzen überschritten werden würden.

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derKVProfi ⌂ @, Mittwoch, 25.02.2015, 14:05 (vor 3557 Tagen) @ derKVProfi

Unglaublich ... § 44 SGb X freut sich auf Anwendung ....

Es gab gerade reichlich Anfechtungsverfahren im Zusammenhang mit Befreiungen der BKK24 ... ich würde mal die Bälle flach halten in Foren.

Entweder macht man es seriös und sauber und vor allem unter Beachtung der Regeln, oder man lässt es.

Und noch einmal ... der Fall ist so easy, dass es schon weh tut, dass nur ich immer wieder den Weg finde! Wald und Bäume ist das Thema!

dieser Beitrag bezieht sich auf den Unsinn, den m. E. Krankenkassenmitarbeiter hier verbreitet hat:

"Krankenkassenmitarbeiter:
Natürlich geht das, und kommt auch in meiner Praxis nicht zu selten vor. Man fühlt ja schon seit langem eine wahre PKV-Flucht!Was die Aufnahme in die GKV betrifft, gibt es keine Probleme. Für alles andere empfehle ich auch immer sich umgehend zu informieren. Und was diesen Fragebogen angeht: Feststellungsbogen
zur versicherungsrechtlichen Beurteilung eines Beschäftigungsverhältnisses
zwischen Angehörigen
Den füllt ein etwas gewiefter GKV Mitarbeiter so aus, dass er immer durchgeht.
"

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Übertragung Selbständigkeit auf Ehefrau Rückkehr GKV?

GKVler, Mittwoch, 25.02.2015, 18:50 (vor 3557 Tagen) @ derKVProfi

Unglaublich ... § 44 SGb X freut sich auf Anwendung ....


was hat nun der § 44 SGB X damit zu tun - wir haben bislang noch gar keinen Verwaltungsakt, erst recht keinen rechtswidrigen oder nicht begünstigenden


Es geht um die Aussage von Krankenkassler, dass man Dinge so ausfüllt, dass es passt!

na gut, aber mir fehlt immer noch der Zusammenhang mit einem rechtswidrigen, nicht begünstigenden Verwaltungsakt - ein ausgefülltes Formular ist noch lange kein Verwaltungsakt. Und zwar unabhängig davon, ob sie richtig oder falsch ausgefüllt sind.


Es gab gerade reichlich Anfechtungsverfahren im Zusammenhang mit Befreiungen der BKK24 ... ich würde mal die Bälle flach halten in Foren.


dann halten Sie sich doch mal an Ihren eigenen Rat - und halten den Ball flach.


Ich brauche keinen Ball flach halten, weil ich nicht betroffen bin, sondern Menschen, die Fragebögen so ausfüllen, dass es passt.

Sie sind also der Meinung, dass Mitarbeiter der BKK24 Formulare "so ausfüllen, dass es passt" und dass es deshalb irgendwelche Anfechtungsverfahren gibt?

Wie genau kommen Sie zu diesen Vermutungen?????

Wie kommen Sie überhaupt auf die Idee, dass hier irgend jemand von irgend etwas befreit werden soll?


Es ist ein Beispiel für das Ausfüllen von Formularen, und zwar so, dass es passt, wie es Jemand geschrieben hat!

nun ja, ich will mich nicht wiederholen - aber auch ein - egal wie ausgefülltes Formular - hat noch lange nichts mit irgendwelchen Befreiungen zu tun.....mir fehlt immer noch der Zusammenhang.


Entweder macht man es seriös und sauber und vor allem unter Beachtung der Regeln, oder man lässt es.

Und noch einmal ... der Fall ist so easy, dass es schon weh tut, dass nur ich immer wieder den Weg finde! Wald und Bäume ist das Thema!


richtig - was die sozialversicherungspflichtige Regelung betrifft kann er sehr einfach sein (ob er es auch tatsächlich ist, kann hier niemand sagen - wir kennen nicht alle Fakten)


Das weiß ich, und deswegen biete ich ja an, dass man mich mandatiert! Aber man kann schon vieles aus den bisherigen Aussagen herauslesen.

man kann vieles irgendwo herauslesen, wenn man will - ob aus Forenbeiträgen oder auch aus Kaffeesatz. Ich halte mich lieber an die bekannten Fakten.


Allerdings sind noch andere Rechtsgebiete zu beachten. Bei denen man durchaus Fehler machen kann.... deshalb nochmals mein Rat: fachkundige Beratung suchen, durch Rechtsanwälte und Steuerberater, ggf. auch durch die Krankenkasse oder einen Rentenberater.


Versicherungsberater vergißt der GKVler immer. Und natürlich müssen Steuerberater eingebunden werden, die das Unternehmen aber zweifelsohne hat.

nochmals - extra für Sie: Versicherungsberater beraten zu Fragen privater Versicherungen, Steuerberater beraten in steuerlichen Angelegenheiten, Rechtsanwälte beraten in Rechtsfragen und Rentenberater beraten in Fragen der gesetzlichen Sozialversicherung. Und wie heißt es im Volksmund so schön: Schuster bleib bei deinen Leisten


Und es soll Versicherungsberater geben, die neben sich jemanden sitzen haben, der dann auch die Rechtsdienstleistung außerhalb des Versicherungsbereichs macht, wenn also die Grenzen überschritten werden würden.

es ist ja gut zu hören, dass Sie sich Hilfe holen - vielleicht befragen Sie Ihren Nebenmann (oder Ihren Nebenfrau) mal zu den unterschieden zwischen (von wem und wie auch immer) ausgefüllten Formularen, Verwaltungsakten und Befreiungen (vielleicht auch Befreiungsbescheide - dann wären wir wieder bei einem Verwaltungsakt). Und wenn Sie schon dabei sind, lassen Sie sich noch den Unterschied zwischen rechtswidrigen und rechtskonformen sowie begünstigenden und nicht begünstigenden Verwaltungsakten erklären.

Und dann können Sie vielleicht erklären, was das alles mit der Frage von Ilona zu tun hat..... wenn ich mich nicht ganz täusche, ist ihr Mann z. Zt. nicht befreit (von was auch immer) und strebt dies auch nicht an.

Übertragung Selbständigkeit auf Ehefrau Rückkehr GKV?

derKVProfi ⌂ @, Mittwoch, 25.02.2015, 19:19 (vor 3557 Tagen) @ GKVler

GKVler, haben Sie noch andere Hobbies? Suchen Sie sch welche.

Jeder Versicherungsberater berät auch in den Schnittstellen zu Sozialversicherungen. Geht ja gar nicht anders.

Was Verwaltungsakte sind weiß ich auch und auch was ein Formular ist. und wenn ein Formular einen Verwaltungsakt auslöst, dann ist schon die Frage zu stellen, ob das Formular richtig ausgefüllt wurde.

Mein gesamtes Statement in diesem Bereich bezog sich ausschließlich auf den Beitrag von Krankenkassenmitarbeiter, der wenn er wirklich ist, was er mit seinem Namen suggeriert, eine Schande für alle Mitarbeiter von Sozialversicherungen darstellt.

So wie Sie, mit Ihrer Penetration meiner Beiträge ... was sind Sie den? Annonym .. das ist alles, was sie sind! Und GKVler sind Sie vielleicht, aber ohne den Mumm zu dem zu stehen, was sie so von sich geben!

Tipps ohne Wert, weil annonym und ohne Haftung!

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Übertragung Selbständigkeit auf Ehefrau Rückkehr GKV?

GKVler, Mittwoch, 25.02.2015, 19:27 (vor 3557 Tagen) @ derKVProfi

das alte Schema - wenn die Sachargumente ausgehen, werden Sie persönlich, gell??? :-)

Übertragung Selbständigkeit auf Ehefrau Rückkehr GKV?

Krankenkassenmitarbeiter, Donnerstag, 26.02.2015, 09:08 (vor 3557 Tagen) @ derKVProfi

Euch kann man aber schnell auf die Palme bringen. Ich lach mir hier grad nen Ast bei eueren Kommentaren.
Zu meiner Aussage. Der Beurteilungsbogen enthält die ein oder andere Frage, die wenn falsch beantwortet wird, zur Ablehnug führt. Und ein freundlicher Krankenkassenmitarbeiter wird wohl behilflich sein, diesen Antrag im positiven Sinn auszufüllen. Und sind wir doch mal ehrlich. Wenn dem nicht so wäre, würde wohl keine einzige Frau mehr bei ihrem Mann im Büro angestellt sein.
So, und nun macht euch weiter lächerlich. Voll das Spaßforum hier!

Übertragung Selbständigkeit auf Ehefrau Rückkehr GKV?

derKVProfi ⌂ @, Donnerstag, 26.02.2015, 13:36 (vor 3556 Tagen) @ GKVler

Die gehen mir nicht aus, die Sachargumente ... ich spare mir die nur bei bestimmten Personen, gell ;-)

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GKVler, Donnerstag, 26.02.2015, 18:34 (vor 3556 Tagen) @ Krankenkassenmitarbeiter

da geb ich dir nicht unbedingt unrecht....um die Aufregung vom KVProfi zu verstehen, vielleicht eine kurze Info: der KVProfi versucht hier im Forum Kunden zu akquirieren.
Daher ist er dagegen, dass anonyme User (wie z. B. du und ich) die Infos kostenlos rausrücken - er hat lange geschrieben, dass sei unzulässige Rechtsberatung. Die Fragesteller könnten sich genauso gut an ihn wenden und für seine Auskünfte teures Geld bezahlen.

Dabei hat er allerdings vergessen, dass er (oder besser gesagt: sein Arbeitgeber) ebenfalls nicht zur Rechtsberatung im Bereich der Sozialversicherung berechtigt ist (auch nicht in anderen rechtlichen Bereichen, er darf nur zu privaten Versicherungen beraten). Und nun geht's eben mit solchen Vorwürfen wie den gegen dich oder dazu, dass wir nicht für unsere Infos haften...

also: nicht ärgern, nur schmunzeln ;-)

Übertragung Selbständigkeit auf Ehefrau Rückkehr GKV?

Rene, Berlin, Sonntag, 15.03.2015, 09:20 (vor 3540 Tagen) @ derKVProfi

Viele trauen einem Berater aber nicht....das ist leider so

Übertragung Selbständigkeit auf Ehefrau Rückkehr GKV?

Juli @, Samstag, 07.07.2018, 21:14 (vor 2329 Tagen) @ Ilönchen

Hallo Ilona,

hat es funktioniert? Bei uns steht gerade das selbe an, aber ich würde meinen Laden auf meinen Mann überschreiben um bei ihm im Angestelltenverhältnis zu sein und aus der privaten Krankenversicherung raus zu kommen.
Für Tipps bin ich sehr dankbar!

Viele Grüße

Juli

Übertragung Selbständigkeit auf Ehefrau Rückkehr GKV?

Czauderna, Samstag, 07.07.2018, 22:37 (vor 2329 Tagen) @ Ilönchen

Hallo,
es wäre besser gewesen dafür einen eigenen Thread zu eröffnen.
Grundsätzlich geht das alles, was du dir da so vorgestellt hast, auch die Beschäftigung deines Ehemanns in deiner Firma. Ich kann natürlich nur aus der Sicht der Krankenkasse schreiben - Steuer- und anderes Recht, da kenne ich mich nicht so aus. Wichtig ist u.a. für die Krankenkasse, dass du deinen Ehemann anstelle einer fremden Arbeitskraft beschäftigst, dass Weisungsbefugnis deinerseits vorliegt, das Gehalt fließt, nicht bar ausgezahlt wird. Wenn du einen Steuerberater hast, dann muss der sich auch mit den diversen Meldungen an die Krankenkasse auskennen - Stichwort: Angehörigenbeschaeftigung - Wahrscheinlich werdet ihr einen entsprechenden Fragebogen dazu ausfüllen müssen - dass du in diesem Fall dann hauptberuflich selbständig sein wirst, das hast du ja schon selbst erkannt, also selbst nicht mehr krankenversicherungspflichtig als Arbeitnehmerin.
Es gebe aber auch noch andere Möglichkeiten, wie dein Ehemann in die PKV kommen könnte - aber erst mal ging es ja um deine spezielle Fragen.
Gruss
Czauderna

Übertragung Selbständigkeit auf Ehefrau Rückkehr GKV?

derKVProfi ⌂ @, Sonntag, 08.07.2018, 11:39 (vor 2329 Tagen) @ Juli

Es gibt für so etwas Spezialisten, die einem helfen können!

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Krankkassenmitarbeiter, Dienstag, 10.07.2018, 10:52 (vor 2327 Tagen) @ Juli

Hallo Juli,
was die Krankenkasse betrifft, brauchst du dafür keinen "Spezialisten" der noch dazu nen Haufen Geld kostet.
Der Weg geht genauso wie du es geschrieben hast. Einzige Voraussetzung du bist noch unter 55!
Alles andere besprichst du bitte, wie von Czauderna bereits geschrieben, bitte mit deinem Steuerberater.

Übertragung Selbständigkeit auf Ehefrau Rückkehr GKV?

GKVler, Dienstag, 10.07.2018, 20:59 (vor 2326 Tagen) @ derKVProfi

"Es gibt für so etwas Spezialisten, die einem helfen können!

ja - Rechtsanwälte, Rentenberater, Steuerberater, Krankenkassenmitarbeiter...wobei die ersten drei gegen Honorar beraten (kann trotzdem sinnvoll sein, wenn du die Situation zu deinem Vorteil gestalten willst), die Kassenmitarbeiter kostenlos

Gruß GKVler

Übertragung Selbständigkeit auf Ehefrau Rückkehr GKV?

derKVProfi ⌂ @, Mittwoch, 11.07.2018, 01:05 (vor 2326 Tagen) @ GKVler

Vergessen hast Du mal wieder - oder wie immer - die Versicherungsberater!

Kassenmitarbeiter hattest Du etwas übersehen - meistens aber umsonst!

Aktueller Fall - Kassenmitarbeiter empfiehlt zwei Monate sv-pflichtige Beschäftigung mit 500 Euro nebenbei ....

Die Unternehmerin hat aber zwei sv-pflichtige Arbeitnehmer!

Da sage ich doch - GKV-beraten-ist-schlecht-beraten!

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derKVProfi ⌂ @, Mittwoch, 11.07.2018, 01:06 (vor 2326 Tagen) @ Krankkassenmitarbeiter

Tu es nicht!

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Czauderna, Mittwoch, 11.07.2018, 14:53 (vor 2325 Tagen) @ derKVProfi

Hallo Thorulf,
super Antwort - die Frage nach dem "warum" kostet wahrscheinlich Geld. Dein Beispiel weiter oben ist natürlich völliger Unsinn gewesen von der Krankenkasse - so etwas würde der Rat suchenden hier mit den GKV-Experten nicht passieren - behaupte ich mal - Nicht alles, was nix kostet taugt auch nix.
Gruss
Guenter

Übertragung Selbständigkeit auf Ehefrau Rückkehr GKV?

GKVler, Mittwoch, 11.07.2018, 19:35 (vor 2325 Tagen) @ derKVProfi

Sie haben auch was übersehen: Versichrungsberater sind nicht berechtigt, im Sozialversicherungsrecht zu beraten.

Ich hab's nicht vergessen und die Versicherungsberater deshalb weggelassen.

Gruß GKVler

Übertragung Selbständigkeit auf Ehefrau Rückkehr GKV?

derKVProfi ⌂ @, Sonntag, 15.07.2018, 19:48 (vor 2321 Tagen) @ Czauderna

Noch einmal - wer etwas erreichen will, der braucht unabhängige Beratung!

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derKVProfi ⌂ @, Sonntag, 15.07.2018, 19:50 (vor 2321 Tagen) @ GKVler

Falsch - die Person ist in der PKV und damit ist es ein Job für einen Versicherungsberater!

Ansonsten - Ihre Sichtweise ganz konsequent zu Ende gedacht, dürfte kein Versicherungsvermittler (Versicherungsvertreter oder -makler) einen GKV Versicherten zur Fragestellung GKV oder PKV oder GKV und Zusatz beraten, sondern nur .....

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Czauderna, Sonntag, 15.07.2018, 20:12 (vor 2321 Tagen) @ derKVProfi

Hallo,
aber um die Frage, um die es hier geht braucht nun wirklich keine kostenpflichtige Beratung - unabhängig ja !.
Wir sind hier aber doch alle unabhängig, oder ?
Gruss
Guenter

Übertragung Selbständigkeit auf Ehefrau Rückkehr GKV?

derKVProfi ⌂ @, Montag, 16.07.2018, 08:39 (vor 2321 Tagen) @ Czauderna

Unabhängig sind unabhängige und zugelassene Rechtsdienstleister ... und sorry:

So etwas ...

"Bei uns steht gerade das selbe an, aber ich würde meinen Laden auf meinen Mann überschreiben um bei ihm im Angestelltenverhältnis zu sein und aus der privaten Krankenversicherung raus zu kommen."

... braucht unabhängig, professionelle und kostenpflichtige Beratung!

Hier konnte ich bisher nichts lesen, was zielführend im snne von Vermeidung negativer Rechtsfolgen ist - Betonung: NICHTS!

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Krankenkassenmitarbeiter, Montag, 16.07.2018, 11:06 (vor 2321 Tagen) @ derKVProfi

Haben Sie denn keine anderen Kunden, denen Sie ihr Geld abknöpfen können? (Sorry, der mußte sein!)
Wie von Czauderna geschrieben, eine persönliche Beratung einer gesetzlichen Krankenkasse und ein Steuerberater regeln das ganz einfach und kostenfrei.
Diese Konstellation hatte ich nun wirklich schon öfter und allen Kunden geht es auch nach Jahren noch gut.
Aus der PKV raus ist kein Hexenwerk und ein wie auch immer Sie sich nennen absolut nicht notwendig!!!

Übertragung Selbständigkeit auf Ehefrau Rückkehr GKV?

Czauderna, Montag, 16.07.2018, 11:47 (vor 2321 Tagen) @ Krankenkassenmitarbeiter

Hallo,sehr richtig - hatte ich auch schon einige Fälle in der Praxis bei denen das im Zusammenspiel Kunde, Steuerberater und Krankenkasse wunderbar geklappt hat.
Meist war der Weg folgender - 1. Anfrage bei der gewählten Kasse - Beratung dort und zwar persönlich - Nach Beratung an Steuerberater verwiesen um alle Bereiche, die nicht die Sozialversicherung betroffen haben, abzuklären - danach die Anmeldung des Kunden bei der GKV - Die Prüfung durch die GKV (damals, heute macht das meist die Rentenversicherung), war dann nur noch Formsache. Der Steuerberater musste für seine Beratung sowieso bezahlt werden und bei der GKV ist und war schon immer eine Beratung kostenlos.
Insofern dürfte sich dieser Fall hier in den gleichen Bahnen bewegen. Man kann natürlich auch viel Geld auf den Tisch legen, aber das Ergebnis wird das Gleiche sein, wenn der in Anspruch genommene "Versicherungsprofi" auch wirklich gut ist. Was ich damit eigentlich sagen will - das muss jeder selbst wissen, welche Schlussfolgerungen er oder sie aus Forumsbeiträgen zieht.
Gruss
Czauderna

Übertragung Selbständigkeit auf Ehefrau Rückkehr GKV?

derKVProfi ⌂ @, Montag, 16.07.2018, 16:37 (vor 2320 Tagen) @ Czauderna

Möglich ist das schon ...

auch das es klappt ...

Meine Erfahrung sagt - i.d.R. wird das so nichts werden!

--
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Übertragung Selbständigkeit auf Ehefrau Rückkehr GKV?

GKVler, Montag, 16.07.2018, 20:09 (vor 2320 Tagen) @ derKVProfi

Falsch - die Person ist in der PKV und damit ist es ein Job für einen Versicherungsberater!

Schuster, bleib bei deinen Leisten!

Bei diesem Thema (Übertragung Selbständigkeit auf Ehefrau Rückkehr GKV) geht es um die Übertragung von Eigentum und/oder Besitz und/oder Rechten, um einen Arbeitsvertrag und eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Versicherungspflicht.

und ja: professionelle, kompetente und ggf. kostenpflichtige Beratung kann dabei sinnvoll sein - aber bitte doch von jemandem, der das kann und darf. Also nicht von einem Versicherungsverkäufer (ob nun Versicherungs-makler, -berater oder -vermittler auf der Visitenkarte steht, ist dabei nicht relevant).

Ansonsten - Ihre Sichtweise ganz konsequent zu Ende gedacht, dürfte kein Versicherungsvermittler (Versicherungsvertreter oder -makler) einen GKV Versicherten zur Fragestellung GKV oder PKV oder GKV und Zusatz beraten, sondern nur ....

ausnahmsweise gut und richtig erkannt!

Und übrigens: es gibt sogar ein BSG-Urteil, wonach selbst Steuerberater nicht zur Beratung bei einer versicherungsrechtlichen Beurteilung (Statusfeststellungsverfahren) berechtigt sind....da hat das BSG die Berechtigungen konsequent zu Ende gedacht :-)

Übertragung Selbständigkeit auf Ehefrau Rückkehr GKV?

GKVler, Montag, 16.07.2018, 20:11 (vor 2320 Tagen) @ derKVProfi

auch das es klappt ...

Meine Erfahrung sagt - i.d.R. wird das so nichts werden!

kommt ganz drauf an :-) :-)

Übertragung Selbständigkeit auf Ehefrau Rückkehr GKV?

derKVProfi ⌂ @, Dienstag, 17.07.2018, 07:44 (vor 2320 Tagen) @ GKVler

1. Versicherungsberater sind keine Versicherungsverkäufer

2. die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung macht immer der SV-Träger! wir tragen im Vorfeld nur dafür Sorge, dass die die Entscheidung treffen, die der Kunde wünscht!

Wir entwickeln höchstens Ideen, was man verändern muss, damit diese Entscheidung auch so getroffen werden kann - mit Anwalt , Notar und Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer!

3. tragen wir dafür Sorge, dass die erworbenen Anwartschaften und Anrechnungen möglichst umfassend erhalten bleiben!

P.S. - Betriebsübergabe an Ehepartner und Anstellung - Sorry, aber das sind doch eher feuchte Träume!

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Übertragung Selbständigkeit auf Ehefrau Rückkehr GKV?

GKVler, Mittwoch, 18.07.2018, 07:13 (vor 2319 Tagen) @ derKVProfi

Anwalt , Notar und Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer!

Dann kann ich mich doch gleich an die Experten wenden ohne den unnötigen Umweg über Versicherungsverkäufer, nicht wahr?

Ich wünsche Ihnen auch weiterhin schöne Träume - ob nun feucht oder nicht!

Gruß GKVler

Übertragung Selbständigkeit auf Ehefrau Rückkehr GKV?

Czauderna, Mittwoch, 18.07.2018, 11:04 (vor 2319 Tagen) @ GKVler

Hallo,
wir haben auch schon mal, natürlich in Zusammenarbeit, d.h. nur in beratender Funktion, mit dem Steuerberater eine Familien-GmbH. ins Leben gerufen und dann war am Ende sogar der GmbH-Geschäftsführer
bei der GmbH. als Arbeitnehmer beschäftigt und damit auch Sozialversicherungspflichtig beschäftigt - gewusst wie.
Das ist alles kein Hexenwerk - natürlich geht es auch einfacher.
Gruss
Czauderna

Übertragung Selbständigkeit auf Ehefrau Rückkehr GKV?

Krankenkassenmitarbeiter, Mittwoch, 18.07.2018, 13:36 (vor 2318 Tagen) @ derKVProfi

Schön langsam sieht er`s ein der Herr Versicherungsberater!

Übertragung Selbständigkeit auf Ehefrau Rückkehr GKV?

derKVProfi ⌂ @, Mittwoch, 18.07.2018, 13:50 (vor 2318 Tagen) @ Krankenkassenmitarbeiter

Nein, ich bin weiterhin der Ansicht, dass eine Hilfestellung durch annonym Menschen wertlos ist und bleibt, dass die GKV nur den vorliegenden Fall beurteilen darf (und keine Konstruktionshinweise geben sollte), etc.

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Übertragung Selbständigkeit auf Ehefrau Rückkehr GKV?

derKVProfi ⌂ @, Mittwoch, 18.07.2018, 13:52 (vor 2318 Tagen) @ GKVler

Ich sehe hier keinen Versicherungsverkäufer?

Versicherungsberater vermitteln (verkaufen) keine Versicherungen!

Übrigens sind mehrere Krankenkassen als Versicherungsvermittler (-verkäufer - sogar als Versicherungsvertreter) registriert - also bitte vorsichtig sein und nicht mit Steinen werfen, denn die Krankenkassen sind teilweise Versicherungsvertreter!

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Übertragung Selbständigkeit auf Ehefrau Rückkehr GKV?

derKVProfi ⌂ @, Mittwoch, 18.07.2018, 13:55 (vor 2318 Tagen) @ Czauderna

Grundsätzlich geht das alles, was du dir da so vorgestellt hast, auch die Beschäftigung deines Ehemanns in deiner Firma. Ich kann natürlich nur aus der Sicht der Krankenkasse schreiben - Steuer- und anderes Recht, da kenne ich mich nicht so aus. Wichtig ist u.a. für die Krankenkasse, dass du deinen Ehemann anstelle einer fremden Arbeitskraft beschäftigst, dass Weisungsbefugnis deinerseits vorliegt, das Gehalt fließt, nicht bar ausgezahlt wird. Wenn du einen Steuerberater hast, dann muss der sich auch mit den diversen Meldungen an die Krankenkasse auskennen - Stichwort: Angehörigenbeschaeftigung - Wahrscheinlich werdet ihr einen entsprechenden Fragebogen dazu ausfüllen müssen - dass du in diesem Fall dann hauptberuflich selbständig sein wirst, das hast du ja schon selbst erkannt, also selbst nicht mehr krankenversicherungspflichtig als Arbeitnehmerin.

Das tut schon massiv weh, weil man eben genau alles andere (das andere Recht, von dem Du selbst sagst, dass du davon keine Ahnung hast) im Vorfeld prüft, bevor man solche Aussagen trifft.

Ich mache mal ein Beispiel - genehmigungspflichtiges Gewerbe und die dafv notwendige Qualifikation!

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Übertragung Selbständigkeit auf Ehefrau Rückkehr GKV?

derKVProfi ⌂ @, Mittwoch, 18.07.2018, 13:57 (vor 2318 Tagen) @ Czauderna

Familien GmbH mit sv-pflichtigem Geschäftsführer ....

Wann war das denn bitte?

90e

00er

nach 2014?

Das alte wissen, ist oft das gefährlichste Wissen Czauderna!

Ach ja - GmbH prüft und entscheidet bitte keine GKV ..... das ist ein anderer SV-Träger!

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Übertragung Selbständigkeit auf Ehefrau Rückkehr GKV?

Czauderna, Mittwoch, 18.07.2018, 15:35 (vor 2318 Tagen) @ derKVProfi

Hallo Thorulf,
nach 2014 war es mit Sicherheit nicht - ich bin schon seit 2 Jahren Rentner und war davor ca. 5 Jahre in Sachen Schulung und Projektarbeit unterwegs. Mit denn 2000 könntest du aber richtig liegen. Ich habe ja auch gar eine Familien-GmbH. vorgeschlagen sondern als Beispiel aus der Praxis angeführt - wollte nochmals darauf hinweisen, dass man solche Fragen auch kostenlos lösen kann, soweit es um die GKV geht - auch heute noch.
Gruss
Czauderna

Übertragung Selbständigkeit auf Ehefrau Rückkehr GKV?

Czauderna, Mittwoch, 18.07.2018, 15:38 (vor 2318 Tagen) @ derKVProfi

Hallo Thorulf,
so, so - wenn also eine Beratung von einem Kunden (die Ehefrau ist schließlich eine Kundin der GKV), dann darf die GKV deiner Meinung nach nach Wege aufzeigen um dem Ehemann den Weg in die GKV zu ermöglichen - dann soll die GKV die Kundin weiter verweisen an Menschen aus deiner Berufssparte beispielsweise ?.
Deine Meinung sei dir gerne gelassen, aber da bist du ziemlich alleine damit.
Gruss
Czauderna

Übertragung Selbständigkeit auf Ehefrau Rückkehr GKV?

GKVler, Mittwoch, 18.07.2018, 18:54 (vor 2318 Tagen) @ derKVProfi

Nein, ich bin weiterhin der Ansicht, dass eine Hilfestellung durch annonym Menschen wertlos ist und bleibt, dass die GKV nur den vorliegenden Fall beurteilen darf (und keine Konstruktionshinweise geben sollte), etc.

glücklicherweise herrscht hier in Deutschland Meinungsfreiheit - Ihre Meinung steht Ihnen also zu.

Sie liegen mit Ihrer Meinung allerdings falsch: Mitarbeiter von Krankenkassen (die in der Regel nicht anonym sind) dürfen und müssen zu Fragen des Sozialversicherungsrechts beraten - und zwar allgemein und auch im Einzelfall...schauen Sie sich mal den § 13 SGB I und den § 14 SGB I an.

Versicherungsberater, -vertreter, -verkäufer oder -makler sind dagegen nicht zur Beratung in Fragen des Sozialversicherungsrechts berechtigt. Ob nun anonym oder unter ihrem eigenen Namen oder der Firma ihres Arbeitgebers werbend...mehr als Tips oder Hinweise dürfen die nicht geben.

Gruß GKVler

Übertragung Selbständigkeit auf Ehefrau Rückkehr GKV?

GKVler, Mittwoch, 18.07.2018, 19:05 (vor 2318 Tagen) @ derKVProfi

Familien GmbH mit sv-pflichtigem Geschäftsführer ....

Wann war das denn bitte?

das ist aktuelles Recht....vielleicht sollten SIE sich auf den aktuellen Stand bringen. Es gab da mal ne Änderung bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung von (Gesellschaftern/Geschäftsführern) Familien-GmbHs.

"Die familiäre Verbundenheit oder Rücksichtnahme ist daher bei Gesellschafter-Geschäftsführern, mitarbeitenden Gesellschaftern und Geschäftsführern einer Familien-
GmbH im Hinblick auf die o.g. BSG-Rechtsprechung aus 2012 grundsätzlich nicht (mehr) geeignet, die Rechtsmacht, wie sie sich nach dem Gesellschaftsrecht ergibt, gänzlich zu negieren und daher ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis zur Familien-GmbH auszuschließen"

Quelle

Vielmehr muss auch in diesem Fällen auf den Einzelfall geschaut werden. Wie bei anderen Gesellschaftern/Gesellschaftern auch.

Gruß GKVler

Übertragung Selbständigkeit auf Ehefrau Rückkehr GKV?

derKVProfi ⌂ @, Mittwoch, 18.07.2018, 19:48 (vor 2318 Tagen) @ GKVler

das ist mir alles bekannt --> mir müssen sie kein Licht an das Fahrrad machen - ich mache so etwas regelmäßig .....

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derKVProfi ⌂ @, Mittwoch, 18.07.2018, 19:49 (vor 2318 Tagen) @ Czauderna

Ein GKV-Mitarbeiter sollte bei so etwas nicht das beraten, nicht einmal in de Beratung beteiligt sein ...

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Czauderna, Mittwoch, 18.07.2018, 19:50 (vor 2318 Tagen) @ GKVler

Hallo
Okay jetzt ?
Gruss
Czauderna

Übertragung Selbständigkeit auf Ehefrau Rückkehr GKV?

derKVProfi ⌂ @, Mittwoch, 18.07.2018, 19:51 (vor 2318 Tagen) @ Czauderna

Ein GKV Mitarbeiter sollte so etwas nicht tun - richtig!

Er darf einen konkreten Einzelfall betrachten und entscheiden - und dann geht man in den -widerspruch, vor das sG und dann wird die Meinung des GKV-Mitarbeiters i.d.r pulverisierert.

Meine Erlebnisse der letzten fünf Jahre sind ein deutlicher Beleg für Inkompetenz !

Ich gebe aber zu, dass mehr als 50% noch gut und positiv laufen ... aber fast 50%, also über 40% sind eine Katastrophe ....

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Übertragung Selbständigkeit auf Ehefrau Rückkehr GKV?

derKVProfi ⌂ @, Mittwoch, 18.07.2018, 19:53 (vor 2318 Tagen) @ GKVler

ja, ja ... ich sagte ich ja - das Briefpapier macht den Unterschied.

Versicherungsvermittler - da bin ich ja bei Dir!

Meine Meinung ist valide und begründet ... ihre ist anonymes Geschwätz ....

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GKVler, Mittwoch, 18.07.2018, 19:55 (vor 2318 Tagen) @ derKVProfi

das ist mir alles bekannt --> mir müssen sie kein Licht an das Fahrrad machen - ich mache so etwas regelmäßig .....

es reicht nicht, wenn ein Licht am Fahrrad ist - man muss es auch anschalten.

Übertragung Selbständigkeit auf Ehefrau Rückkehr GKV?

GKVler, Mittwoch, 18.07.2018, 21:41 (vor 2318 Tagen) @ derKVProfi

ja, ja ... ich sagte ich ja - das Briefpapier macht den Unterschied.

vielleicht sollten Sie es mal in bunt probieren - ein Tipp: im Zweifelsfall geht es immer nach den tatsächlichen Verhältnissen.

Versicherungsvermittler - da bin ich ja bei Dir!

???

Meine Meinung ist valide und begründet ... ihre ist anonymes Geschwätz ....

in dem Fall wohl nicht - und meine Meinung ist im Gegensatz zu Ihren mit Quellen belegt. Aber wenn die sachlichen Argumente ausgehen, muss man zu anderen greifen, nicht wahr?

Gruß
GKVler

Übertragung Selbständigkeit auf Ehefrau Rückkehr GKV?

derKVProfi ⌂ @, Donnerstag, 19.07.2018, 00:39 (vor 2318 Tagen) @ GKVler

Schalte Deins mal an ...

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