Wechsel in in gesetzliche KV (Krankenkassenrecht)

Andrea W., Donnerstag, 29.01.2015, 18:48 (vor 3587 Tagen)

Hallo alles zusammen, ich hoffe, dass ich hier Hilfe bekomme.

Mein Mann und ich, 50 und 49 Jahre alt sind beide selbständig, sind seit 2010 privat krankenversichert.(vorher immer gesetzlich)

Nun möchte mein Mann mich bei sich als Vollzeitkraft einstellen.

Ich habe in meiner Firma eine Vollzeitkraft, zwei Teilzeitkräfte und einen Minijobber angestellt.

Wie verhält es sich, sollte ich bei meinem Mann mehr verdienen als in meiner Firma, habe ich dadurch die Möglichkeit, wieder eine Pflichtversicherung zu bekommen?

Ich habe noch eine Frage, unser Sohn fängt in diesem Jahr eine Lehre an, muss ich die Private KV kündigen?

Ich freue mich auf die Antworten.

Wechsel in in gesetzliche KV

GKVler, Donnerstag, 29.01.2015, 21:04 (vor 3587 Tagen) @ Andrea W.

Hmm, du kannst zurück in die gesetzliche Krankenversicherung, wenn du versicherungspflichtig wirst - ich nehme an, dass ist der Grund, wieso dein Mann dich einstellen will.

- allerdings würde (abhängig von der genauen Rechtsform des Unternehmens deines Mannes) zunächst mal die sog. "familienhafte Mitarbeit" geprüft, also du so wie eine andere Arbeitnehmerin beahndelt wirst.
- dann wird geprüft, ob du eventuell "hauptberuflich selbständig " bist - die Beschäftigung eines oder mehrerer Arbeitnehmer ist ein Indiz für eine hauptberufliche Selbständigkeit. Eine hauptberuflich selbständige Tätigkeit schließt wiederum die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung aus.

mit dieser Konstellation könnte es also schwierig werden, nochmals in die GKV zurück zu kommen....

Wechsel in in gesetzliche KV

Rene, Berlin, Sonntag, 15.03.2015, 09:24 (vor 3543 Tagen) @ GKVler

doch einfach so versicherungspflichtig zu werden reicht nicht aus....es müssen viele andere Punkte nachgewiesen werden.

Wechsel in in gesetzliche KV

Hendrik, Freitag, 30.01.2015, 07:31 (vor 3587 Tagen) @ Andrea W.

Hallo Andrea,

GKVler hat ja im Prinzip schon alles geschrieben. Ich bin der Meinung, dass GKVler Dir nicht die letzte Hoffnung nehmen wollte, und sich deshalb etwas vorsichtig ausgedrückt hat.
Solange Du Deine Selbstständigkeit nicht beendest, wird Dir keine GKV glauben, dass Du wirklich bei Deinem Mann eine versicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung aufgenommen hast.

Gruß Hendrik

Wechsel in in gesetzliche KV

Olli @, Berlin, Sonntag, 22.02.2015, 07:38 (vor 3564 Tagen) @ Hendrik

[Beitrag gelöscht wegen Verstoßes gegen die Forumsregeln.]

Wechsel in in gesetzliche KV

GKVler, Sonntag, 22.02.2015, 14:12 (vor 3564 Tagen) @ Olli

sorry, was sucht ein Link zu einem Vergleich von Zusatzversicherungen in diesem Thread?????

zur Sache: nein, es gibt kein Wahlrecht zwischen GKV und PKV für Azubis, der § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V ist da recht eindeutig...

und welchen Ombudsmann einer gesetzlichen Krankenkasse soll man den aufsuchen? soweit ich weiß, gibt es keinen :-(

Off Topic: Forenspam durch die Lange & Rösner GbR, Berlin

admin ⌂ @, Braunschweig, Sonntag, 22.02.2015, 14:38 (vor 3564 Tagen) @ GKVler

sorry, was sucht ein Link zu einem Vergleich von Zusatzversicherungen in diesem Thread?????

Off Topic:
Liebe Forumsteilnehmer,

leider haben wir hier im Forum seit geraumer Zeit ein Spam-Problem. Die
Lange & Rösner GbR,
Paul-Oestreich-Straße 6
13086 Berlin
versucht, hier in diesem Forum durch unpassende Beiträge mit versteckten Links unerlaubt Werbung für ihre diversen Internetseiten zu machen. Wir haben schon versucht, die Gesellschaft zu kontaktieren, was sich allerdings schwierig gestaltet, da die Seiten der GbR ohne gültiges Impressum betrieben werden. Eine Kontaktaufnahme mittels E-Mail, Telefon oder Fax ist so mangels Angabe nicht möglich.

Leider wurde auf unsere mehrfache höfliche Bitte, die Werbung zu unterlassen bislang nicht reagiert. Aber vielleicht hilft ja eine kostenpflichtige Abmahnung durch unseren Rechtsbeistand, unserer Bitte das nötige Gehör zu verschaffen.

Bis dahin bitte wir die Forenteilnehmer um Entschuldigung für die Belästigung, wir werden alles daran setzen, die betreffenden Beiträge schnellstmöglich zu löschen.

Die Redaktion

Wechsel in in gesetzliche KV

derKVProfi ⌂ @, Freitag, 30.01.2015, 10:03 (vor 3587 Tagen) @ Andrea W.

Grundsätzlich ist das möglich, wenn die Gestaltung vollständig richtig vorbereitet ist.

So wie beschrieben geht nichts. Das muss man anders gestalten und dann geht das auch.

Wenn gewünscht kommen auch beide in die GKV zurück.

Der entscheidende Punkt ist die Gestaltung des Falles vor Eintritt der Ereignisse und die müssen dann auch richtig eintreten!

P.S.: Die Gestaltung hier wird ggf. nicht ganz preiswert, aber sinnvoll lohnend. Da hängt u.a. von den Rechtsformen der Unternehmen ab.

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Andrea W., Freitag, 30.01.2015, 10:10 (vor 3587 Tagen) @ derKVProfi

Vielen Dank für die Antworten.

Wir sind beide Einzelunternehmer, müssen dann wohl unsere Firmen an unsere Kinder vor dem 55. Geburtstag übergeben, um uns dann anstellen zu lassen. Es geht uns um die Pflichtversicherung in der GKV und nicht als freiwilliges Mitglied, denn da sind die Kosten im Alter doch auch enorm hoch oder?

Viele Grüße, Andreas

Wechsel in in gesetzliche KV

Czauderna, Freitag, 30.01.2015, 13:59 (vor 3587 Tagen) @ Andrea W.

Hallo,
ja, wäre auch eine Lösung, wobei natürlich zu beachten wäre, ob nicht die Kinder dann als hauptberuflich Selbständig gelten würden. Zur Angehörigenbeschäftigung wurde ja schon etwas geschrieben. So wie es momentan ist, das schrieb ja auch GKV`ler schon, geht da nix.
Natürlich stimmt auch das, was der KV.- Profi geschrieben hat, allerdings müsste da einiges geändert bzw. angepasst werden.
Dass er das natürlich nur gegen Geld preisgibt ist verständlich, er lebt ja auch davon. Andere, die nicht davon leben würden das u.U. unentgeltlich machen, weil, wissen kann man das schon, wenn man sich in der Materie auskennt. Aber ein Forum ist keine Rechtsberatung.
Gruss
Czauderna

Wechsel in in gesetzliche KV

GKVler, Freitag, 30.01.2015, 16:45 (vor 3586 Tagen) @ Andrea W.

Vielen Dank für die Antworten.

Wir sind beide Einzelunternehmer, müssen dann wohl unsere Firmen an unsere Kinder vor dem 55. Geburtstag übergeben, um uns dann anstellen zu lassen.

das wäre eine Möglichkeit - wobei du beachten musst, dass dies auch Auswirkungen auf die Steuerpflicht, die Haftung und wahrscheinlich viele andere Gebiete hat. Daher würde ich dir empfehlen, dich umfassend beraten zu lassen, vom Steuerberater, der Krankenkasse, einem Rechtsanwalt, einem Rentenberater usw.

Es geht uns um die Pflichtversicherung in der GKV und nicht als freiwilliges Mitglied, denn da sind die Kosten im Alter doch auch enorm hoch oder?

das hängt von deinen Einkommen im Alter ab - es gibt aber auch für Rentner die Beitragsbemessungsgrenze. D. h. dass die Beiträge max. 614,63 € für die Krankenversicherung und 96,94 € für die Pflegeversicherung betragen.

ACHTUNG: das ist die Rechtslage im Jahr 2015, bis du in Rente gehst, kann sich noch einiges ändern...

hier sind weitere Infos Deutsche Rentenversicherungund einer Krankenkasse, der Barmer GEK zu diesem Thema

Wechsel in in gesetzliche KV

derKVProfi ⌂ @, Freitag, 30.01.2015, 20:58 (vor 3586 Tagen) @ Andrea W.


Wir sind beide Einzelunternehmer, müssen dann wohl unsere Firmen an unsere Kinder vor dem 55. Geburtstag übergeben, um uns dann anstellen zu lassen.

NEIN! Alles Unsinn .... Laien machen sich einen Kopp, statt sich qualifiziert beraten zu lassen ... ich dachte Sie wären Geschäftsleute?


Es geht uns um die Pflichtversicherung in der GKV und nicht als freiwilliges Mitglied,

Das ist schon klar! Freiwillig kommt Ihr da nicht rein!


denn da sind die Kosten im Alter doch auch enorm hoch oder?

Nächster Unfug ... Als Renter werdet Ihr nach heutiger Rechtslage versicherungsfrei und mit allen Einkünften dabei sein.

In die KVdR kommt Ihr eh nicht mehr rein, auch nicht, wenn Ihr über die Pflicht in die GKV kommt. Als Renhter seit Ihr auf der Basis der aktuellen Gesetze zu 100% versicherungsfrei in der GKV, wenn ihr da rein kommt.

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Wechsel in in gesetzliche KV

GKVler, Sonntag, 01.02.2015, 11:35 (vor 3585 Tagen) @ derKVProfi


Wir sind beide Einzelunternehmer, müssen dann wohl unsere Firmen an unsere Kinder vor dem 55. Geburtstag übergeben, um uns dann anstellen zu lassen.


NEIN! Alles Unsinn ....

was genau ist Unsinn?

statt sich qualifiziert beraten zu lassen

das ist wohl eine gute Empfehlung - am besten von jemanden, der dazu berechtigt ist, in Sachen der gesetzlichen Sozialversicherung zu beraten.... das sind die von mir genannten Berufsgruppen


Es geht uns um die Pflichtversicherung in der GKV und nicht als freiwilliges Mitglied,


Das ist schon klar! Freiwillig kommt Ihr da nicht rein!


denn da sind die Kosten im Alter doch auch enorm hoch oder?


Nächster Unfug ... Als Renter werdet Ihr nach heutiger Rechtslage versicherungsfrei und mit allen Einkünften dabei sein.

wie nicht Fakten nennen statt Leute beschimpfen mit Phrasen wie "alles Unfung" oder "nächster Unfug"?

die momentanen Höchstbeiträge wurden von mir übrigens schon genannt.

Wechsel in in gesetzliche KV

derKVProfi ⌂ @, Montag, 02.02.2015, 14:20 (vor 3584 Tagen) @ GKVler

Unfug = falsch ... wenn man etwas falsch verstehen will, dann versteht man es falsch!

Die Aussage ist FALSCH, oder UNFUG oder UNSINN ... das ist keine Beleidigung, sondern eine Feststellung.

Wenn Sie mit Wattebäuschen werfen wollen, dann tun sie es.

Und wenn Menschen in der PKV versichert sind, dann darf ich als Versicherungsberater beraten. Wenn es Unternehmensberatung ist, dann macht es der Unternehmensberater. Alle anderen Bereichen werden dann von Rechtsanwälten oder Steuerberater beraten. ggf. werden auch Rentenberater hinzugezogen, wenn es erforderlich ist.

Ich biete das komplette Programm in Kooperation ab ... so long.

Wer sind Sie und was dürfen Sie, weil Sie was sind ... außer annonym?

Ansonsten bewerte und beurteile ich nicht Ihre Beiträge und Sie unterlassen es einfach bei meinen Beitrag???!!!

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GKVler, Montag, 02.02.2015, 23:37 (vor 3583 Tagen) @ derKVProfi

Unfug = falsch ... wenn man etwas falsch verstehen will, dann versteht man es falsch!

Die Aussage ist FALSCH, oder UNFUG oder UNSINN ... das ist keine Beleidigung, sondern eine Feststellung.

es fehlt immer noch die sachliche Begründung bzw. was genau ist falsch?


Und wenn Menschen in der PKV versichert sind, dann darf ich als Versicherungsberater beraten.

wirklich? auch zu Fragen, die die gesetzliche Sozialversicherung betreffen?

Wenn es Unternehmensberatung ist, dann macht es der Unternehmensberater.

seit wann sind Unternehmensberater zur Rechtsberatung berechtigt? aufgrund welcher Rechtsgrundlage?
Unternehmensberater machen doch gewöhnlich Strategieberatung, Existenzgründungsberatung, Beratung zu Fragen der Wirtschaftlichkeit, Effizienz etc.

Alle anderen Bereichen werden dann von Rechtsanwälten oder Steuerberater beraten.

das Rechtsanwälte beraten dürften, ist unbestritten - und Steuerberater dürfen selbstverständlich zu den steuerrechtlichen Auswirkungen beraten. Dafür sind sie qualifiziert.

ggf. werden auch Rentenberater hinzugezogen, wenn es erforderlich ist.

Rentebenrater sind berechtigt, in Fragen der Sozialversicherung zu beraten

Ich biete das komplette Programm in Kooperation ab ... so long.

also: Steuerberatung und Rechtsberatung?
in Kooperation mit dazu berechtigten Personen wie Steuerberatern, Rechtsanwälten oder Rentenberatern???

Wer sind Sie und was dürfen Sie, weil Sie was sind ... außer annonym?

ich das, was ich bin, wer ich bin....und anonyme User sind doch in einem anonymen Forum die Regel, oder? aber wir wollen doch sachlich bleiben und nicht persönlich werden...

Ansonsten bewerte und beurteile ich nicht Ihre Beiträge und Sie unterlassen es einfach bei meinen Beitrag???!!!

ich habe Sie nur um einen freundlicheren Ton gebeten - zuviel verlangt?

Wechsel in in gesetzliche KV

Czauderna, Dienstag, 03.02.2015, 07:22 (vor 3583 Tagen) @ GKVler

Hallo,
jetzt streitet Euch nicht schon wieder, das bringt niemandem etwas. Lasst die Giftpfeile im Köcher - die Ratsuchenden werden es euch danken.
Gruss
Czauderna

Wechsel in in gesetzliche KV

Jan, Dienstag, 03.02.2015, 21:57 (vor 3582 Tagen) @ GKVler

@GKVler:

Was haben Sie eigentlich gegen Herrn Müller? Warum greifen Sie ihn immer persönlich an? Es wäre sehr wünschenswert, wenn Sie hier sachlich antworten oder komplett verschwinden würden!

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derKVProfi ⌂ @, Mittwoch, 04.02.2015, 00:51 (vor 3582 Tagen) @ GKVler

Unfug = falsch ... wenn man etwas falsch verstehen will, dann versteht man es falsch!

Die Aussage ist FALSCH, oder UNFUG oder UNSINN ... das ist keine Beleidigung, sondern eine Feststellung.


es fehlt immer noch die sachliche Begründung bzw. was genau ist falsch?

Ist das ein Auftrag im Sinne von Entgelt?


Und wenn Menschen in der PKV versichert sind, dann darf ich als Versicherungsberater beraten.


wirklich? auch zu Fragen, die die gesetzliche Sozialversicherung betreffen?

Das mache ich rechtskompatibel!!

Wenn es Unternehmensberatung ist, dann macht es der Unternehmensberater.


seit wann sind Unternehmensberater zur Rechtsberatung berechtigt? aufgrund welcher Rechtsgrundlage?
Unternehmensberater machen doch gewöhnlich Strategieberatung, Existenzgründungsberatung, Beratung zu Fragen der Wirtschaftlichkeit, Effizienz etc.

Alle anderen Bereichen werden dann von Rechtsanwälten oder Steuerberater beraten.


das Rechtsanwälte beraten dürften, ist unbestritten - und Steuerberater dürfen selbstverständlich zu den steuerrechtlichen Auswirkungen beraten. Dafür sind sie qualifiziert.

Versicherungsberater haben auch eine haftung und einen Rechtsrahmen!!

ggf. werden auch Rentenberater hinzugezogen, wenn es erforderlich ist.


Rentebenrater sind berechtigt, in Fragen der Sozialversicherung zu beraten

Ich biete das komplette Programm in Kooperation ab ... so long.


also: Steuerberatung und Rechtsberatung?
in Kooperation mit dazu berechtigten Personen wie Steuerberatern, Rechtsanwälten oder Rentenberatern???


Alles im Rahmen von Gesetzen und Verordnungen!!

Wer sind Sie und was dürfen Sie, weil Sie was sind ... außer annonym?


ich das, was ich bin, wer ich bin....und anonyme User sind doch in einem anonymen Forum die Regel, oder? aber wir wollen doch sachlich bleiben und nicht persönlich werden...

Annonyme User sind NICHTS!!

Ansonsten bewerte und beurteile ich nicht Ihre Beiträge und Sie unterlassen es einfach bei meinen Beitrag???!!!


ich habe Sie nur um einen freundlicheren Ton gebeten - zuviel verlangt?

Ich habe Sie darum gebeten meine Beiträge zu ignorieren!!!

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GKVler, Mittwoch, 04.02.2015, 22:17 (vor 3581 Tagen) @ derKVProfi

Unfug = falsch ... wenn man etwas falsch verstehen will, dann versteht man es falsch!

Die Aussage ist FALSCH, oder UNFUG oder UNSINN ... das ist keine Beleidigung, sondern eine Feststellung.


es fehlt immer noch die sachliche Begründung bzw. was genau ist falsch?


Ist das ein Auftrag im Sinne von Entgelt?

nee, nicht zu früh freuen :-)

ich wollte nur wissen, ob das eine dahin geworfene Bemerkung ist, oder ob Substanz dahinter ist.

Scheinbar fehlt die Substanz


Und wenn Menschen in der PKV versichert sind, dann darf ich als Versicherungsberater beraten.


wirklich? auch zu Fragen, die die gesetzliche Sozialversicherung betreffen?


Das mache ich rechtskompatibel!!

mit welcher Berechtigung?

Wenn es Unternehmensberatung ist, dann macht es der Unternehmensberater.


seit wann sind Unternehmensberater zur Rechtsberatung berechtigt? aufgrund welcher Rechtsgrundlage?
Unternehmensberater machen doch gewöhnlich Strategieberatung, Existenzgründungsberatung, Beratung zu Fragen der Wirtschaftlichkeit, Effizienz etc.

Alle anderen Bereichen werden dann von Rechtsanwälten oder Steuerberater beraten.


das Rechtsanwälte beraten dürften, ist unbestritten - und Steuerberater dürfen selbstverständlich zu den steuerrechtlichen Auswirkungen beraten. Dafür sind sie qualifiziert.


Versicherungsberater haben auch eine haftung und einen Rechtsrahmen!!

Versicherungsberater sind berechtigt zur Versicherungsberatung - bei privaten Versicherungen. Nicht zur Rechtsberatung.

ggf. werden auch Rentenberater hinzugezogen, wenn es erforderlich ist.


Rentebenrater sind berechtigt, in Fragen der Sozialversicherung zu beraten

Ich biete das komplette Programm in Kooperation ab ... so long.


also: Steuerberatung und Rechtsberatung?
in Kooperation mit dazu berechtigten Personen wie Steuerberatern, Rechtsanwälten oder Rentenberatern???

Alles im Rahmen von Gesetzen und Verordnungen!!

aaaah, und mit welchen zur Rechts- oder Steuerberatung berechtigten Personen? sie haben doch so lange davon geschrieben, dass zu viele Leute in Foren wie diesen unberechtigte Rechtsberatung machen. Wieso machen Sie diese dann selbst?

Wer sind Sie und was dürfen Sie, weil Sie was sind ... außer annonym?


ich das, was ich bin, wer ich bin....und anonyme User sind doch in einem anonymen Forum die Regel, oder? aber wir wollen doch sachlich bleiben und nicht persönlich werden...


Annonyme User sind NICHTS!!

dazu, wer hier NICHTS ist oder nicht das darf, was er will, äußere ich mich hier nicht

Ansonsten bewerte und beurteile ich nicht Ihre Beiträge und Sie unterlassen es einfach bei meinen Beitrag???!!!


ich habe Sie nur um einen freundlicheren Ton gebeten - zuviel verlangt?


Ich habe Sie darum gebeten meine Beiträge zu ignorieren!!!

unfreundliches Verhalten ist für mich sehr schwer zu ignorieren - fällt ihnen ein freundlicher Ton wirklich soooo schwer?

Ich habe ganz und gar nichts dagegen, wenn Sie Ihre Fachkompetenz hier einbringen. Aber geht das nicht in einem freundlich oder zumindest neutralen und sachlichem Ton?

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derKVProfi ⌂ @, Donnerstag, 05.02.2015, 00:35 (vor 3581 Tagen) @ GKVler

Popcorn und Cola habe ich ... wird es jetzt lustig oder noch abenteuerlicher??

Da ist ein anonymes Nichts, das mir die Welt erklärt ??


Fakt ist, dass der Fall leicht und rechtskonform zu klären und zu lösen ist! Im Sinne dessen, was die Kunden wollen. Alles was bisher gesagt ist bildet mutmaßlich Gesetze ab, löst aber nicht.

Ich werde den Kunden helfen, wenn sie mich ansprechen!

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