fiktives Mindesteinkommen (Gesetzliche Krankenkassen)

planungssicherheit2015 @, Dienstag, 20.01.2015, 12:57 (vor 3596 Tagen) @ BumBum

Hallo,

kennst Du oder sonst jemand schon den genauen Betrag?

Für dieses "fiktive Mindesteinkommen" der GKV ab 2015, nicht für die KV und PV, da variieren die Beiträge ja wieder ein wenig - die Prozentsätze findet man im Netz (z.B. www.lohn-info.de). Und PV hängt ohnehin schon länger von Kinder (ja/nein) ab.

Meine KV erhebt zwar nicht den ganzen zulässigen Zuschlag, aber
vom Steigen dieses "fiktiven Mindesteinkommens", das auch bei mir Berechnungsgrundlage ist, hat sie nichts geschrieben.

Sollte auch mal zum Augenarzt, um weniger Tippfehler zu machen ... möchte da natürlich sehen, dass ich die KV nicht verärgere.

BTW.: Sind die Sachsen eigentlich kränker als der die Leute in den 15 restlichen Bundesländern?


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