Rückkehr von PKV in GKV während Promotion (Private Krankenversicherungen)
Hallo,
wenn du aufgrund einer kranken versicherungspflichtigen Tätigkeit Mitglied einer GKV-Kasse werden musst, dann genügt theoretisch nur ein Tag Pflichtversicherung um danach in der GKV-Kasse als freiwilliges Mitglied zu verbleiben.
In der Praxis werden es bei dir zwei Monate sein.
Aufgrund der Praxiserfahrung wird der Ablauf wird wie folgt sein:
Dein Arbeitgeber stellt die Krankenversicherungspflicht fest und wird dich nach der Krankenkasse deiner Wahl befragen.
Dann wird er dich zum 00.00.2015 bei dieser Krankenkasse anmelden und du wirst dort eine Mitgliedschaft beantragen.
Nach zwei Monaten wird dich der Arbeitgeber wieder aus der Krankenversicherungspflicht abmelden (Ende der Beschäftigung).
Die Krankenkasse wird nun von dir wissen wollen was du nun so machst und ob du ggf. einen anderen Krankenversicherungsschutz nachweisen kannst (willst), Wenn du das nicht kannst (willst), muss die Krankenkasse dich ab dem Folgetag (Tag, nach Ende der Krankenversicherungspflicht) Quasi zwangsweise "freiwillig" weiter versichern. Du musst nur unbedingt deine Einkommensverhältnisse ab diesem Tag der Krankenkasse erklären bzw. nachweisen, denn sonst zahlst du den Höchstbeitrag und da könnten ca. 720,00 € inl. Pflegeversicherung mtl. auf dich zu kommen, da die Kasse dann auch von Einkünften jenseits der Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung ausgeht.
Gruss
Czauderna
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Katharina,
17.07.2014, 09:59
- Rückkehr von PKV in GKV während Promotion -
Czauderna,
17.07.2014, 10:57
- Rückkehr von PKV in GKV während Promotion - derKVProfi, 19.07.2014, 05:26
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Katharina,
09.01.2015, 17:24
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Czauderna,
10.01.2015, 11:23
- Rückkehr von PKV in GKV während Promotion - Katharina, 12.01.2015, 10:39
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Czauderna,
10.01.2015, 11:23
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Czauderna,
17.07.2014, 10:57