Ablehnung Auslandsreise während langzeiterkrankung (Krankenkassenrecht)

walkon75 @, Donnerstag, 18.12.2014, 22:05 (vor 3629 Tagen)

Hallo,

seit Mai diesen Jahres beziehe ich Krankengeld. Das besondere dabei ist, dass ich arbeitsunfähig bin und trotzdem kein Beschäftigungsverhältnis habe. Denn so wurde ich in der Probezeit beim letzten Beschäftigungsverhältnis gekündigt. Habe weiter gearbeitet bis dass ich dann nervlich zusammen gebrochen bin. Seit diesem Tag bin ich arbeitsunfähig.

Ich bin in einer Gruppentherapie und nachdem sich mein Zustand zwischenzeitlich verbessert hatte, hat er sich nun wieder drastich verschlechtert. Meines Erachtesn hat dies auch einfach mit der Therapie zu tun, denn so habe ich aus der not heraus einen Therapieplatz angenommen, der mir nicht wirklich weiterhilft. 7 Monate und gerade mal 10 Gruppensitzungen, weil die Termine fast regelmäßig nur alle 4 Wochen stattfinden. Dazu kommt dass ich in einer Therapiegruppe zum Thema "mobbing" sitze, obwohl dieses eigentlich nicht der auslösende Faktor meiner Krankheit war.

Da sich mein Zustand verschlechter hat, kam der Therapeut auf die Idee in seiner Sitzung vorzuschlagen, dass man einfach mal Urlaub machen sollte. Sozusagen gegen die Winterdepression ankämpfen und so macht er mir den Vorschlag eine Auslandsreise zu machen, da die noch existierenden Familienmitglieder im Ausland leben (Familie meiner Frau), da meine eigenen Eltern, Großeltern etc. tot sind und ich hier niemanden habe der mich in meiner Krankheit unterstützen kann.

Dies habe ich zum Anlass genommen, einen Antrag an die Krankenkasse zu machen, so dass die Auslandsreise (nicht EU-Staat) entsprechend genehmigt wird und die Zahlung für das Krankengeld weiter läuft. Eine Bescheinigung des Arzes, dass der Urlaub heilungsfördernd ist, habe ich erhalten und dem Antrag beigefügt. In dem Antrag habe ich nochmal den Sacherhalt erklärt und auch begründet warum ich genau ins Ausland möchte. Denn so wurde mir in der Vergangenheit bei dieser Krankheit schon einmal dort geholfen.

So habe ich heute mit einem Sachbearbeiter der Krankenkasse gesprochen (eigentlich zu einem anderen Thema) und da wurde beiläufig erwähnt, dass der Antrag vorläge und wohl wenig Chancen zur Genehmigung gegeben werden.

Eigentlich wäre mir das egal, ob ich Krankengeld erhalte oder der Anspruch während des Urlaubs unterbrochen wird und mir ist es einfach wichtig, dass danach alles beim alten bleibt.

Und gerade das macht mir nun ein wenig Sorge. Ich habe heute mit der Unabhängigen Patientenbetreuung gesprochen und nun bin ich doch sehr versichert. Denn so ging ich bislang immer davon aus, dass bei einer Nichtgenehmigung zwar der Anspruch unterbrochen wird, aber danach natürlcih das Krankengeld weiter gezahlt wird, da ich ja auch über den Urlaub hinaus, durch den behandelnden Arzt krank geschrieben würde. Dies scheint nach Aussage der Patientenbetreuung aber nicth so zu sein. Denn so wurde mir gesagt, dass ich zwar bislang so behandelt würde, als hätte ich noch ein beschäftigungsverhältnis (deshalb auch Krankengeld), aber wenn ich nun hingehe und verreise ohne Genehmigung, dann würde die Krankenkasse das dazu nutzen mich auszusteuern, so dass ich kein Krankengeld mehr erhalte und plötzich dem Arbeitsamt unterstellt wäre. Das alles obwohl ich krank geschrieben wäre. Ist dies tatsächlich so?

Für mich steht fest, dass ich die Reise mache. Mache mir allerdings wenig Hoffnung einer Genehmigung, weil ich viele Berichte gelesen, wie rigide dies doch durch die Krankenkasse gehandbabt wird.

Da fragt man sich auch einfach, ob man einen Fehler gemacht hat so ehrlich zu sein. Hätte ja auch nichts sagen können und während der zahlreichen Pausen zwischen den Therapien fahren können.

Wäre toll wenn hier jemand was zu sagen könnte. Echt traurig, dass man sich als kranker solche Sorgen machen muss.

Ablehnung Auslandsreise während langzeiterkrankung

Czauderna, Freitag, 19.12.2014, 13:33 (vor 3628 Tagen) @ walkon75

Hallo,
hier liegen zwei verschiedene Sachverhalte vor, die zwar im ursächlichen Zusammenhang stehen aber trotzdem unterschiedlich beurteilt werden müssen, meiner Meinung nach.
1. Zahlung von Krankengeld während einer Auslandsreise.
Grundsätzlich gilt, dass während einer AYuslandsreise die Kasse kein Krankengeld zahlt. Grundsätzlich heisst aber auch, dass von diesem Grundsatz im Einzelfall abgewichen werden kann. In der Regel stützt sich die Krankenkasse bei der Beurteilung dieser Frage auf entsprechende ärztliche, meist aber Gutachten des MDK. (Medizinischen Dienstes). Aus meiner persönlichen Erfahrung heraus kommt es wirklich darauf an wie die Vorgeschichte verlaufen ist, so hatte ich beispielsweise mal einen Fall, wo nach einer schweren Herz-Op der Arzt während der Rekonvaleszenz einen Aufenthalt im wärmeren Gefilden (Spanien-Kanaren) für notwendig hielt und der MDK dieser Meinung folgte - hier wurden dann für 14 Tage das Krankengeld weiter gezahlt.
Was gar nicht geht - wenn Reisen vor Beginn der AU . bereits gebucht wurden oder wenn solche Reisen aus psychischen Gründen
(bestimmte Situationen ausgenommen, auf die ich aber hier nicht eingehen möchte)gemacht werden sollen.
So wie geschildert, scheint dein Fall dazu zu gehören.
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Der andere Sachverhalt ist die Frage der durchgehenden Arbeitsunfähigkeit. Hier geht es nicht darum, dass während des Auslandsaufenthaltes Krankengeld gezahlt wird, sondern dass die Arbeitsunfähigkeit als durchgehend von der Kasse angesehen wird.
Dazu müsste die Kasse meiner Meinung nach explizit dem Versicherten sinngemäß schriftlich erklären, dass während der Zeit des Auslandsaufenthaltes der Krankengeldanspruch zwar dem Grunde nach besteht, aber eben wegen dieses Auslandsaufenthaltes die Krankenkasse das Krankengeld sperrt (verwehrt) und erst mit dem Tag der Wiedereinreise die Zahlung wieder aufnimmt unter der Voraussetzung, dass die Arbeitsunfähigkeit während des Auslandsaufenthaltes auch ärztlichereits bescheinigt wird.
Nur, wenn es so abläuft bist du auf der sicheren Seite, um sicherzustellen, dass du dann wieder Krankengeld erhältst.
Gruss
Czauderna

Ablehnung Auslandsreise während langzeiterkrankung

Guido, Freitag, 19.12.2014, 14:25 (vor 3628 Tagen) @ Czauderna

Vielen Dank für die erste Antwort.

Wenn die Krankenkasse, denn nun explizit reinschreibt, dass der Anspruch ruht und die Laufzeit weiterläuft, dann würde das ja bedeuten, dass ich ausgesteuert würde. Dies ist möglich trotz Krankschreibung?

Aber dann würde sich doch das Arbeitsamt nicht um mich kümmern, da die ja erst im Fall der Gesundung wieder ins Spiel kommen.

Denke nun recht negativ, aber das Gespräch mit der UPB hat mir da wenig Hoffnung gemacht.

Denke gerne immer weiter. Gehört allerdings auch zur Depression hinzu.

Ablehnung Auslandsreise während langzeiterkrankung

Czauderna, Freitag, 19.12.2014, 15:44 (vor 3628 Tagen) @ Guido

Hallo,
nein, der Anspruch ruht nicht in diesem Sinne, sondern das Krankengeld wird für die Dauer des Auslandsaufenthaltes gesperrt bzw. verwehrt - im Klartext, der Fall läuft so weiter wie bisher, es wird eben nur kein Krankengeld gezahlt. Aussteuerung bedeutet , dass nach maximal 78 Wochen kein Krankengeld mehr gezahlt wird - dort werden alle Arbeitsunfähigkeiten angerechnet für die ein Krankengeldanspruch bestand, also auch Zeiten, für die z.B. Lohnfortzahlung geleistet wurde durch den Arbeitgeber aber auch Zeiten der Krankengeldversagung, z.B. bei fehlender Mitwirkungspflicht oder eben Nichtzahlung bei Auslandsaufenthalt.
Wenn die Kasse in diesem Fall auch die Arbeitsunfähigkeit anzweifelt bzw. nicht anerkennt, dann besteht auch kein grundsätzlicher Anspruch auf Krankengeld, der Fall würde mit dem Tag vor Antritt der Auslandsreise beendet und eine freiwillige Versicherung ab dem Abreisetag erstellt, die dann natürlich keinen Krankengeldanspruch mehr beinhalten würde und das dann auch nach Rückkehr aus dem Ausland.
Gruss
Czauderna

Ablehnung Auslandsreise während langzeiterkrankung

Guido, Freitag, 19.12.2014, 18:35 (vor 3628 Tagen) @ Czauderna

Die Kasse kann hier also jeden Arzt überstimmen und die Unfähigkeit einfach nicht mehr anerkennen. Aber der Arzt ist doch der der am ehesten meine Arbeitsunfähigkeit bewerten und die Aktenlage hat.

Dieses Vorgehne wäre für mich völlig unverständlich.

Aber vielleicht kommt es ja doch anders.

Wenn dann muss halt ein Widerspruch her. Aber ganz ehrlich muss man sich fragen, ob es nicht eigentlich um die Gesundheit des Patienten gehen sollte und sollte man diesem nicht weniger Stress gerade in einer psychsichen Erkrankung zumuten!?

Ablehnung Auslandsreise während langzeiterkrankung

Czauderna, Freitag, 19.12.2014, 20:20 (vor 3628 Tagen) @ Guido

Hallo,
nun, es gibt, gerade bei psychischen Erkrankungen kontroverse Ansichten der Experten - die Einen sagen, dass ein Wechsel durchaus positive Folgen haben kann, die Anderen sagen, dass gerade der Ortswechsel sich negativ auf das Krankheitsbild auswirkt. Man könnte auch argumentieren, wer in der Lage ist eine Auslandsreise auf sich zu nehmen mit all ihren Begleiterscheinungen, der kann nicht gleichzeitig arbeitsunfähig sein, selbst dann wenn es sich um psychische Erkrankungen handelt
und außerdem sich der Handlungsbereich einer Krankenkasse nun mal nur auf Deutschland vom Grundsatz her erstreckt - einer These, der ich mich persönlich durchaus anschließen kann. Ich übertreibe jetzt mal - drei Wochen Mallorca aber Arbeitsunfähig wegen Mobbing-Diagnose in Deutschland - das Ganze allein, ohne fachliche Betreuung , und Krankengeld soll es auch dafür geben - wie gesagt, übertrieben geschildert, aber durchaus auch Realität.
Gruss
Czauderna

Ablehnung Auslandsreise während langzeiterkrankung

Guido, Freitag, 19.12.2014, 23:54 (vor 3628 Tagen) @ Czauderna

ich denke, dass ich erstmal nur die Antwort der Krankenkasse abwarten sollte.

WEnn die Krankengeldanspruch nur gehemmt wird, kann ich auch damit leben. Mir geht es um die Veränderung udn letztendlich bin ich auch selbst daran bedacht, dass ich endlich wieder fit werde und arbeiten kann. Es geht hier zur Familie und ich wünsche keinem ein Weihnachten und Sylvester alleine zu feiern so wie es nun passieren wird.

Diese Auszeit wird mir gut tun. Was bringt es mir eine Therapie weiterzuführen die mir nicht gut tut und anderseits keinen neuen Therapieplatz auf die Schnelle zu bekommen. Denn nun habe ich erneut 25 Ärtze wie vor 6 Monaten angefragt und es sind Wartezeiten von 3 Monaten bis 24 Monaten genannt worden. Es fängt alles wieder von vorne an und vielleicht mache ich nach dem Monat im Ausland einen gewaltigen Schritt nach vorne. Denn genau das ist vor 3 Jahren passiert, als ich erste Depressionserscheinungen (schwere Schicksalsschläge). Ich habe mich damals durchgekämpft, aber die Zeit im Ausland hat mir viel Halt gegeben und das habe ich so auch nochmal in meinem Antrag dargelegt.

Wenn das der Krankenkasse immer noch nicht reicht, zumindest die Ansprüche danach weiterlaufen zu laufen, dann muss es halt einen Widerspruch geben. Dies kostet alles unnötige Kraft, aber nur weil es Lücken im System gibt, möchte ich nicht dafür büssen müssen. Und als Buße empfinde ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen zu müssen, nur weil die Krankenkasse eine Gelegenheit gefunden hat mich loszuwerden. Ich leiste für die Gemeinheit am meisten wenn ich fit bin und das habe ich 2 Jahrzehnte gemacht und viel Geld eingezahlt, weshalb ich nun auch den Höchstsatz beim Krankengeld erhalte und dieses Verständnis und Zeit wünsche ich mir nun einfach durch die Krankenkasse.

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