Ablehnung Auslandsreise während langzeiterkrankung (Krankenkassenrecht)
Hallo,
seit Mai diesen Jahres beziehe ich Krankengeld. Das besondere dabei ist, dass ich arbeitsunfähig bin und trotzdem kein Beschäftigungsverhältnis habe. Denn so wurde ich in der Probezeit beim letzten Beschäftigungsverhältnis gekündigt. Habe weiter gearbeitet bis dass ich dann nervlich zusammen gebrochen bin. Seit diesem Tag bin ich arbeitsunfähig.
Ich bin in einer Gruppentherapie und nachdem sich mein Zustand zwischenzeitlich verbessert hatte, hat er sich nun wieder drastich verschlechtert. Meines Erachtesn hat dies auch einfach mit der Therapie zu tun, denn so habe ich aus der not heraus einen Therapieplatz angenommen, der mir nicht wirklich weiterhilft. 7 Monate und gerade mal 10 Gruppensitzungen, weil die Termine fast regelmäßig nur alle 4 Wochen stattfinden. Dazu kommt dass ich in einer Therapiegruppe zum Thema "mobbing" sitze, obwohl dieses eigentlich nicht der auslösende Faktor meiner Krankheit war.
Da sich mein Zustand verschlechter hat, kam der Therapeut auf die Idee in seiner Sitzung vorzuschlagen, dass man einfach mal Urlaub machen sollte. Sozusagen gegen die Winterdepression ankämpfen und so macht er mir den Vorschlag eine Auslandsreise zu machen, da die noch existierenden Familienmitglieder im Ausland leben (Familie meiner Frau), da meine eigenen Eltern, Großeltern etc. tot sind und ich hier niemanden habe der mich in meiner Krankheit unterstützen kann.
Dies habe ich zum Anlass genommen, einen Antrag an die Krankenkasse zu machen, so dass die Auslandsreise (nicht EU-Staat) entsprechend genehmigt wird und die Zahlung für das Krankengeld weiter läuft. Eine Bescheinigung des Arzes, dass der Urlaub heilungsfördernd ist, habe ich erhalten und dem Antrag beigefügt. In dem Antrag habe ich nochmal den Sacherhalt erklärt und auch begründet warum ich genau ins Ausland möchte. Denn so wurde mir in der Vergangenheit bei dieser Krankheit schon einmal dort geholfen.
So habe ich heute mit einem Sachbearbeiter der Krankenkasse gesprochen (eigentlich zu einem anderen Thema) und da wurde beiläufig erwähnt, dass der Antrag vorläge und wohl wenig Chancen zur Genehmigung gegeben werden.
Eigentlich wäre mir das egal, ob ich Krankengeld erhalte oder der Anspruch während des Urlaubs unterbrochen wird und mir ist es einfach wichtig, dass danach alles beim alten bleibt.
Und gerade das macht mir nun ein wenig Sorge. Ich habe heute mit der Unabhängigen Patientenbetreuung gesprochen und nun bin ich doch sehr versichert. Denn so ging ich bislang immer davon aus, dass bei einer Nichtgenehmigung zwar der Anspruch unterbrochen wird, aber danach natürlcih das Krankengeld weiter gezahlt wird, da ich ja auch über den Urlaub hinaus, durch den behandelnden Arzt krank geschrieben würde. Dies scheint nach Aussage der Patientenbetreuung aber nicth so zu sein. Denn so wurde mir gesagt, dass ich zwar bislang so behandelt würde, als hätte ich noch ein beschäftigungsverhältnis (deshalb auch Krankengeld), aber wenn ich nun hingehe und verreise ohne Genehmigung, dann würde die Krankenkasse das dazu nutzen mich auszusteuern, so dass ich kein Krankengeld mehr erhalte und plötzich dem Arbeitsamt unterstellt wäre. Das alles obwohl ich krank geschrieben wäre. Ist dies tatsächlich so?
Für mich steht fest, dass ich die Reise mache. Mache mir allerdings wenig Hoffnung einer Genehmigung, weil ich viele Berichte gelesen, wie rigide dies doch durch die Krankenkasse gehandbabt wird.
Da fragt man sich auch einfach, ob man einen Fehler gemacht hat so ehrlich zu sein. Hätte ja auch nichts sagen können und während der zahlreichen Pausen zwischen den Therapien fahren können.
Wäre toll wenn hier jemand was zu sagen könnte. Echt traurig, dass man sich als kranker solche Sorgen machen muss.