fiktives Mindesteinkommen (Gesetzliche Krankenkassen)

tamtam, Mittwoch, 29.10.2014, 19:30 (vor 3682 Tagen)

Hallo liebe Leute ich stehe gerade vor einem großen Problem. Bin zur Zeit auf Jobsuche und habe auch schon was gefunden wo ich zum Bewerbungsgespräch war, aber man findet als ungelernter eigentlich nur Sachen auf 450 Euro Basis, wo man nicht pflichtversichert in der Krankenvesicherung ist, sondern sich freiwillig versichern muss. Dabei sind die Beiträge ungleich höher und gehen völlig an der Realität vorbei, weil ein sogenanntes "fiktives Mindesteinkommen" von knapp 900 Euro vorausgesetzt wird, welches bei mir nicht existiert. Ich könnte der Krankenkasse ja mit Kontoauszügen nachweisen wieviel ich wirklich verdiene, sie werden sich aber trotzdem auf dieses Gesetz berufen. Andererseits wenn ich wirklich 900 Euro verdienen würde, wäre ich ja Sozialversicherungspflichtig und könnte mir das sparen mit der freiwilligen Versicherung. Dieses Gesetz ist meiner Meinung nach komplett unlogisch und da muss auch dringend was passieren. Jetzt aber meine Frage ob man das irgendwie umgehen könnte mit irgendwelchen gesetzlichen Schlupflöchern (Selbstständigkeit, 1Mann GmbH, irgendwelche Außnameregelungen, Härtefälle, oä) hat damit jemand von euch Erfahrungen?

fiktives Mindesteinkommen

BumBum, Donnerstag, 30.10.2014, 11:00 (vor 3681 Tagen) @ tamtam

Gebe Dir recht, die Höhe des fiktiven Mindesteinkommens ist nicht "fair". Die Krankenkassen setzen aber (kraft Gesetz) diese Regelung knallhart um (was sollten sie sonst auch machen - hier ist der Gesetzgeber gefragt !!)
Du hast m. E. nur folgende Möglichkeiten:
Job über 450,-Euro
Heirat und kostenlose Familienversicherung
ALG II

Bitte beachte auch, dass ab Januar 2015 das fiktive Mindesteinkommen wieder steigt und sich die Pflegeversicherung um 0,3 % erhöht, sowie kassenindividuelle Zusatzbeiträge anstehen.

fiktives Mindesteinkommen

Czauderna, Donnerstag, 30.10.2014, 12:47 (vor 3681 Tagen) @ tamtam

Hallo,
über die Entscheidung der Krankenkasse gibt es nichts zu diskutieren - die Kasse hält sich an das Gesetz.
Ob die vom Gesetzgeber festgelegte Höhe der Mindestbeitragsbemessungsgrenze richtig ist, ja, da kann man drüber diskutieren. Es ist aber letztendlich egal, ob die Grenze bei 921,00 € mtl. liegt oder z.B. "nur" bei 400,00 € - wer kein Einkommen hat und sich freiwillig versichern muss, den trifft es immer. Eine Versicherung mit 0,00 € Beitrag weil kein Einkommen - die gibt es nicht (Familienversicherung und Beitragsfreiheit aus gesetzlich vorgeschriebenen Gründen ausgenommen).
Einen Ausweg für dich gibt es nur durch eine Pflichtversicherung oder, wenn möglich durch eine Familienversicherung, ansonsten bleibt es bei den ca. 150,00 € mtl. -
Den Gedanken mit der Selbständigkeit kannst du vergessen, denn dort liegt die Mindestbeitragsbemessungsgrenze mindestens bei
1372,00 bzw- 2021,00 €.
Gruss
Czauderna

fiktives Mindesteinkommen

planungssicherheit2015 @, Dienstag, 20.01.2015, 12:57 (vor 3599 Tagen) @ BumBum

Hallo,

kennst Du oder sonst jemand schon den genauen Betrag?

Für dieses "fiktive Mindesteinkommen" der GKV ab 2015, nicht für die KV und PV, da variieren die Beiträge ja wieder ein wenig - die Prozentsätze findet man im Netz (z.B. www.lohn-info.de). Und PV hängt ohnehin schon länger von Kinder (ja/nein) ab.

Meine KV erhebt zwar nicht den ganzen zulässigen Zuschlag, aber
vom Steigen dieses "fiktiven Mindesteinkommens", das auch bei mir Berechnungsgrundlage ist, hat sie nichts geschrieben.

Sollte auch mal zum Augenarzt, um weniger Tippfehler zu machen ... möchte da natürlich sehen, dass ich die KV nicht verärgere.

BTW.: Sind die Sachsen eigentlich kränker als der die Leute in den 15 restlichen Bundesländern?

fiktives Mindesteinkommen

Czauderna, Dienstag, 20.01.2015, 14:04 (vor 3599 Tagen) @ planungssicherheit2015

Hallo,
die Mindestbeitragsbemessungsgrenze für freiwillig Versicherte (ausgenommen hauptberuflich Selbständige) beträgt seit dem 01.01.2015 mtl. 945,00 € und gilt für Krankenkasse und Pflegeversicherung gleichermaßen. Dur den individuellen Krankenkassenzusatzbeitrag können sich je nach Kasse unterschiedliche Mindestbeiträge ergeben.
Gruss
Czauderna

fiktives Mindesteinkommen

BumBum, Mittwoch, 21.01.2015, 16:41 (vor 3598 Tagen) @ planungssicherheit2015

Das "fiktive" Mindesteinkommen beträgt für sonst. freiwillige Mitglieder dieses Jahr 945,- € (zum Vergleich 2014 waren es 921,67)
Bei einer günstigen Krankenkasse (z. B. AOK Plus, weil Du Sachsen angesprochen hast) kostet es Dich 157,35 bzw. 159,71 €/Monat (mit/ohne Kinder)
Und ja, gönn Dir den Augenarzt !

fiktives Mindesteinkommen

Jerome @, Brandenburg, Montag, 09.03.2015, 07:25 (vor 3552 Tagen) @ tamtam

Das fiktive Einkommen ist, wie hier schon viele bestätigt haben, nicht wirklich sinnvoll bzw. fair. Doch in unserer Zeit der Wirtschaftskrisen und knappen Kassen geht es auch nicht darum. Der Gesetzgeber wird alles tun, damit seine Systeme finanzkräftig bleiben.Besonders im bereich der Pflege gibt es hier viel Aufholbedarf. Die Pflegekassen sind chronisch unterfinanziert.
Der Staat hat es in den letzten 30 Jahren verpasst hier entsprechende Mittel zu generieren. Nun müssen die Mitglieder der gesetzlichen KK die Zeche dafür bezahlen.(Quelle: www.altersvorsorgetest.com)

Es ist doch erstaunlich, dass hier einige wirklich ALGII vorschlagen....Ich denke das eine Familienversicherung ist oder schlicht und ergreifend sich eine Vollzeitstelle zu suchen.

Dann ist der entsprechende in der sicheren Zone und muss sich nicht "freiwillig" pflichtversichern lassen

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