Rückkehr zum Beamtentarif nach Beurlaubung (Private Krankenversicherungen)
Wenn das so ist, dann ist das entweder suspekt oder Sie haben in der Zeit Ihre Rechte nicht entsprechend gewahrt (Tarifwahl).
Ohne Akteneinsicht (Beauftragung und Bevollmächtigung - entgeltpflichtige Tätigkeit) kann man Ihnen nicht helfen.
Also beauftragen Sie einen Versicherungsberater, also zum Beispiel meinen Arbeitgeber, also mich, oder einen anderen Versicherungsberater oder einen Rechtsanwalt!
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Thorulf Müller
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Ingrid16,
25.09.2014, 19:23
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derKVProfi,
26.09.2014, 09:01
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Ingrid16,
28.09.2014, 11:27
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