Basistarife in der Öffnungsklausel ohne Beihilfeergänzungst. (Private Krankenversicherungen)

PKV-Ahnungsloser @, Mittwoch, 20.08.2014, 15:36 (vor 3747 Tagen)

Hallo zusammen!

aufgrund einer verbeamtung bin ich auf der Suche nach einem Privaten Krankenversicherungsanbieter. Aufgrund diverser Vorerkrankungen gehe ich momentan davon aus, dass mir ein Zugang zur Privaten Krankenversicherung nur im Rahmen der Öffnungsklausel möglich ist. Daher wird es mir wahrscheinlich nicht möglich sein, in etwaige Beihilfeergänzungstarife aufgenommen zu werden.

Daher bin ich auf der Suche nach einem grundsoliden Basisvertrag, welcher im Rahmen der Öffnungsklausel angeboten wird. Wichtig wäre mir, dass die Leistungen auf GKV Niveau sind, evtl. lieber etwas besser als schlechter, da ich ungerne Lücken im Vergleich mit der GKV hätte. Auch ein offener Hilfsmittelkatalog wäre toll. Eine gute Beitragsstabilität ebenfalls.

Da ich leider zu diesen Fragen, was Tarife ohne Beihilfeergänzungstarife betrifft, nur wenige Informationen zu den neuen Tarife ab Dezember 2012 gefunden habe, wäre es natürlich super, falls mir einer bei der Entscheidung helfen kann. Bis jetzt habe ich mir einige Versicherer angesehen und zu manchen noch ein paar Fragen. Leider bin ich auch nicht sicher, ob diese Tarife die Basistarife bilden, welche im Rahmen der Öffnungsklausel angeboten werden würden, falls hier einer etwas genaues weiß, wäre ich natürlich auch sehr dankbar. Mein Favorit war lange die Debeka, da ich von Freunden bis jetzt positive Rückmeldungen erhalten habe, welche ebenfalls dort versichert sind. Daher würde es mich besonders interessieren, ob die unten aufgeführten Tarife große Lücken (oder kritische Lücken) aufweisen und welche man am besten empfehlen kann und bzw. oder es noch weitere empfehlenswerte Alternativen gibt.


1) Debeka Tarif B

Zu den Debeka Tarifen ohne Beihilfeergänzungstarif habe ich bis jetzt leider nicht viel Gutes gelesen, insbesondere da kaum Hilfsmittel abdeckt waren. Diese Fragen bezogen sich jedoch soweit ich es gelesen habe auf die alten Tarife vor der Umstellung auf die Unisex Tarife (zumindest habe ich daraus vom Datum aus geschlossen). In den neuen Tarifen findet sich in den Vertragsunterlagen folgende Formulierung: "Als Hilfsmittel gelten medizinisch-technische Mittel, Körperersatzstücke und Geräte, die am Patienten für diagnostische oder therapeutische beziehungsweise lebenserhaltende Zwecke angewandt werden, um Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen zu mildern
oder auszugleichen." und anschließend eine Formulierung mit "zum Beispiel ...". Kann hier von einem offenen Hilfsmittelkatalog ausgegangen werden? Ist der Grundvertrag der Debeka damit solider geworden oder viel mehr kann man ihn als soliden Grundvertrag ohne größere Lücken betrachten? Eine solche Formulierung wie oben habe ich in den alten Verträgen nicht gefunden.


2) Barmenia VBU

Der Barmenia Tarif scheint einen offenen Hilfsmittelkatalog zu haben, da ich den Tarifdetails eine ähnliche Formulierung gefunden habe. Auf einer Internetseite (http://www.beamtenversicherungsexperte.de/ [kein Leerzeichen] gesellschaften/vor-und-nachteile-barmenia) hatte ich gelesen, dass die Hilfsmittel unter den Nachteilen gelistet sind und bin ich nicht sicher, ob sich das noch auf die alten Tarife bezieht.


3) Deutscher Ring Beihilfetarif

Beim Deutschen Ring habe ich leider nur die Informationsbroschüre zu den Beihilfetarifen gefunden. Jedoch stand schon beim Basistarif, dass ein offener Hilfsmittelkatalog vorhanden ist. Ich weiß jedoch nicht, Unterschied zwischen "Ambulante ärztliche Versorgung" und "Ambulante Versorgung" gibt. Diese Formulierung findet sich im Beihilfeergänzungstarif und eine solche unterschiedliche Formulierung habe ich bisher nicht gesehen. Ich hatte auch auf einer Internetseite (http://www.beamtenversicherungsexperte.de/ [kein Leerzeichen] gesellschaften/vor-und-nachteile-deutscher-ring) gelesen, dass der Beihilfeergänzungstarif maximiert ist, was als Nachteil gelistet wurde. Leider bin ich hier nicht sicher, was genau damit gemeint ist und ob es sich noch auf die alten Verträge bezieht.


Vielen Dank schon einmal im Voraus und mit besten Grüßen!

Basistarife in der Öffnungsklausel ohne Beihilfeergänzungst.

derKVProfi ⌂ @, Mittwoch, 20.08.2014, 18:21 (vor 3747 Tagen) @ PKV-Ahnungsloser

Moin, Sie gehen falsch ran und versuchen eine unlösbare Aufgabe zu bewältigen.

Sie lesen und wissen auch nicht, wer was warum sagt, wenn Sie sich im Internet kundig machen.

Die Debeka hat Vor- und Nachteile, die Barmenia auch und der Deutsche Ring ebenfalls. Die Liste ist aber noch gar nicht komplett!

Sie beschäftigen sich mit Produkten und wissen nicht, was gar nicht vorhanden ist oder welche Möglichkeiten es gibt.

Auch die Frage ob Öffnungsaktion oder nicht ist ja nicht abschließend geklärt.

Was meinen Sie den mit "anläßlich meiner Verbeamtung" - das ist schon unsauber. Werden Sie BaP oder BaL und was waren Sie bisher?

Dann haben wir die Herausforderung eigentlich keiner an Ihnen interessiert ist, weil die Versicherungsvermittler, und auch die angestellten Mitarbeiter einer Debeka sind Vermittler, die von Provisionen leben, werden für Ihren Aufwand nicht vergütet, wenn sie vermitteln!

Sie sollten sich an einen sehr qualifizierten VersicherungBERATER (nach § 34e GewO - es gibt keine 300 davon) wenden.

Zufälligerweise gibt es hier einen Versicherungsberater, der sich sogar mit ÖD/Beamte und KV sehr gut auskennt (das ist in Bezug auf die nicht einmal 300 sowieso ein ganz kleiner Bruchteil)!

Der Nachteil: Sie müssen Geld in die hand nehmen und für die Beratung bezahlen.

Der Vorteil: dem VersicherungsBERATER ist es egal, ob Sie und wo Sie abschließen. Er kann den Vermittlungsprozess aber begleiten und darf keine Gelder von Versicherern annehmen.

Ansonsten: der Hilfsmittelkatalog der neuen Debeka-Tarife ist problematisch, insbesondere dann, wenn man den Beihilfeergänzungstarif nicht bekommt.

Der Deutsche Ring ist nicht wirklich der Nabel der Restkosten-/Quotenversicherung

Barmenia ist tatsächlich eine Empfehlung, aber wissen Sie dann wirklich was versichert ist und was nicht?

Und einige andere Fehlen mir gänzlich !!

PKV ist eine Entscheidung fürs Leben, ggf. in Ihrem Fall ganz besonders!

--
https://derkvprofi.de/
beratung@derkvprofi.de
Der KV Profi Versicherungsberatung UG (haftungsbeschränkt)
Versicherungsberater
Thorulf Müller
Erlaubnis nach § 34d Abs. 2 GewO
Vermittlerregister D-60RF-WDJKH-50

https://derkvprofi.de/impressum/

Basistarife in der Öffnungsklausel ohne Beihilfeergänzungst.

PKV-Ahnungsloser @, Mittwoch, 20.08.2014, 22:36 (vor 3747 Tagen) @ derKVProfi

Guten Abend!

Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Bin BaP und war während der Anwärterzeit und auch jetzt in der GKV. Die 6 monatige Frist für die Öffnungsklausel hat gerade erst begonnen und wollte mich daher auf die Suche nach einer passenden PKV machen.

Wo würde ich denn Versicherungsberater mit Schwerpunkt PKV oder ÖD finden? Leider ist es schon nicht so einfach überhaupt eine Liste zu finden. Kann ein Versicherungsberater auch herausfinden ohne einen Antrag zu stellen, ob die gegebenen gesundheitlichen Vorbelastungen bereits zu einem Ausschluss führen würden aus den Beihilfeergänzungstarifen?

Aus Interesse hätte ich da noch die Frage, woran man erkennen kann, dass die neuen Debeka Tarife doch problematisch sind bei den Hilfsmitteln? Wie oben geschrieben sieht es für mich als Laien erst mal "gut" aus, wenn ich die Formulierungen lese...

Und welche anderen Tarife neben Barmenia wären zumindest einen näheren Blick wert?

Vielen Dank noch einmal und noch einen schönen Abend!

Basistarife in der Öffnungsklausel ohne Beihilfeergänzungst.

derKVProfi ⌂ @, Donnerstag, 21.08.2014, 12:46 (vor 3746 Tagen) @ PKV-Ahnungsloser

Das lesen von Signaturen kann hilfreich sein, wenn man spezialisierte Versicherungsberater sucht ;-)

Ein erfahrener und versierte VersicherungsBERATER kann das, was Sie suchen. Es gibt vielleicht 5 in Deutschland die KV auf hohem Niveau können.

Die Gemeinheiten eines Bedingungswerkes erkennt man, wenn man es detailliert liest, auch den Beihilfeergänzungstarif, den Sie ggf. nicht bekommen, und das notwendige Fachwissen hat.

Wie man was genau erkennt, werde ich doch nicht hier ausführlich einstellen. Das klärt man in individueller Beratung.

Letztendlich greife ich auch einem Ergebnis ungern vor. Irgendeinen Tod muss man immer sterben, wenn man sich für eine Gesellschaft/einen Tarif entscheidet. Entscheidend ist die Kenntnis und Akzeptanz der Lücken!

--
https://derkvprofi.de/
beratung@derkvprofi.de
Der KV Profi Versicherungsberatung UG (haftungsbeschränkt)
Versicherungsberater
Thorulf Müller
Erlaubnis nach § 34d Abs. 2 GewO
Vermittlerregister D-60RF-WDJKH-50

https://derkvprofi.de/impressum/

Basistarife in der Öffnungsklausel ohne Beihilfeergänzungst.

Maierle, Montag, 25.08.2014, 10:54 (vor 3742 Tagen) @ derKVProfi

Ich würde auch die Beamtentarife des Münchener Verein (insbesondere ohne Beihilfeergänzungstarif) mal näher anschauen - aus meiner Sicht grundsolide - sowohl der BonusCare als auch der Exklusiv - und meines Wissens sind beide über die Öffnungsklausel zu haben - insbesondere der BC als Kompakttarif- alles drin...

Basistarife in der Öffnungsklausel ohne Beihilfeergänzungst.

derKVProfi ⌂ @, Dienstag, 26.08.2014, 18:18 (vor 3741 Tagen) @ Maierle

Ein Ratschlag sollte begründet sein - die Begründung fehlt.

Therapien ohne Diagnosen und blinde Nennung von Versicherern oder Tarifen ist hanebüchener Unsinn!

--
https://derkvprofi.de/
beratung@derkvprofi.de
Der KV Profi Versicherungsberatung UG (haftungsbeschränkt)
Versicherungsberater
Thorulf Müller
Erlaubnis nach § 34d Abs. 2 GewO
Vermittlerregister D-60RF-WDJKH-50

https://derkvprofi.de/impressum/

Basistarife in der Öffnungsklausel ohne Beihilfeergänzungst.

Olicia @, Berlin, Sonntag, 14.09.2014, 09:35 (vor 3723 Tagen) @ PKV-Ahnungsloser

Hallo,

wie schon andere es hier beschrieben haben, kann nicht ohne weiteres gesagt werden, welche Tarif für Sie passend ist. Auch wenn sie Beamter sind, ist der Gesundheitszustand ebenfalls entscheidend. Dass sie Staatsdiener sind, sagt nur darüber etwas aus, dass Sie eine Beihilfe erhalten aber nicht in welcher Höhe. Daher würde ich an Ihrer Steller einfach auch noch andere Anbieter mit berücksichtigen.

Basistarife in der Öffnungsklausel ohne Beihilfeergänzungst.

Rita Biller @, Berlin, Samstag, 08.11.2014, 12:01 (vor 3667 Tagen) @ PKV-Ahnungsloser

Hallo,

der Basistarif der PKV ist an sich "grundsolide"....Doch es muss Dir auch klar sein, dass die Leistungen und Kosten die der gesetzlichen Krankenkasse entsprechen.

In meinen Augen verliert die private Krankenversicherung damit ihren eigentlichen Nutzer. Anbieter wie die Debeka sind für ihre guten Angebote für Beamte bekannt....Doch existieren sehr viele andere noch auf dem deutschen Markt. Vielleicht findest Du nach entsprechender Suche einen besseren Anbieter, der nicht nur einen Basistarif anbieten kann.

[Edit durch Admin: Spam-Link entfernt.]

Vorsicht Werbung

derKVProfi ⌂ @, Samstag, 08.11.2014, 17:36 (vor 3667 Tagen) @ Rita Biller

bla, bla ohne Inhalt und Werbelink - widerlich!

--
https://derkvprofi.de/
beratung@derkvprofi.de
Der KV Profi Versicherungsberatung UG (haftungsbeschränkt)
Versicherungsberater
Thorulf Müller
Erlaubnis nach § 34d Abs. 2 GewO
Vermittlerregister D-60RF-WDJKH-50

https://derkvprofi.de/impressum/

RSS-Feed dieser Diskussion
powered by my little forum