Von nebenberufl. Selbstständig zu hauptberufl. Selbstständig (Gesetzliche Krankenkassen)

Ritterstern, Sonntag, 07.09.2014, 17:58 (vor 3731 Tagen)

Hallo liebe Experten!

Wie würdet ihr den folgenden Sachverhalt einschätzen?:

Jemand ist nicht hauptberuflich und ohne andere Erwerbsarbeit Selbstständig und in der GKV familienversichert. In diesem Jahr läuft es unerwartet gut und bekommt im Sommer nochmals die Möglichkeit für einen größeren Auftrag. Jemand überschlägt seine Finanzen und müsste sich nun entscheiden
A) für dieses Jahr nicht weiter zu arbeiten, da das max. Jahreseinkommen für die Familienversicherung bereits erreicht ist, oder
B) sich hauptberuflich Selbstständig zu melden.

Da für Jemand Möglichkeit A) nicht in Frage kommt, möchte er sich bei seiner GKV melden. Jetzt befürchtet Jemand aber, dass die GKV ihn dann rückwirkend für das gesamte Jahr aus der Familienversicherung streicht und eine Menge Beiträge nachzuzahlen wären (zur Info: Jemand würde aufs gesamte Jahr gerechnet ca. 1000 €/Monat Gewinn haben, Arbeitszeitaufwand ca. 20 h/Woche). Dabei würde doch sozusagen die Hauptberuflichkeit erst ab dem Sommer entstehen. Oder wie würde das gehandhabt werden?


Herzlichen Dank für die Beschäftigung mit der Frage und viele Grüße!

Sternritter

Von nebenberufl. Selbstständig zu hauptberufl. Selbstständig

Czauderna, Sonntag, 07.09.2014, 19:45 (vor 3730 Tagen) @ Ritterstern

Hallo,
ich denke, das ist nur zu lösen, wenn der Betroffene mit seiner Kasse redet und die Sachlage genau so schildert wie es eben hier geschehen ist. Da wird die Kasse sicher nicht rückwirkend von einer hauptberuflichen Selbständigkeit ausgehen sondern z.b. vom
01.09.2014 - was allerdings der Pferdefuß an der Sache sein könnte - wenn die Einstufung ggf. dann anhand des Einkommensteuerbescheides für 2014 überprüft wird, werden die darin enthaltenen Beträge auf die Zeit vom 01.09. - 31.12.2014 verteilt. Da könnte, wenn es ganz dumm läuft, auf den Höchstbeitrag ab 01.09.2014 hinauslaufen, der dann auch für die
Zeit bis zur Vorlag des Einkommensteuerbescheides für 2015 Gültigkeit hätte.
Dies kann so eintreten, muss aber nicht, man sollte eben nur daran denken.
Gruss
Czauderna

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Sternritter, Montag, 08.09.2014, 10:00 (vor 3730 Tagen) @ Czauderna

Hallo

und herzlichen Dank für die schnelle Antwort! Leider konnte ich gestern nicht direkt antworten, da meine Anmeldung nicht funktionierte.

Die von Ihnen beschriebene Variante klingt durchaus möglich, hatte ich noch nicht daran gedacht.
Aber der Gewinn von Sep-Dez (abzgl. der ersten 8 Monate geringfügige Selbstständigkeit) würde sich knapp über der Mindestbemessungsgrundlage (2.073€) befinden - wenn Jemand das gleich vorrausschauend angibt, dürfte doch nicht die Beitragsbemessungsgrenze von 4050€ herangezogen werden. Nachweisen könnte Jemand das natürlich erst mit dem ESt-Bescheid.

Noch eine letzte Frage: Wie wäre es denn, wenn Jemand bis max 03.15 Selbstständig arbeitet, und es stellt sich heraus, dass dies nur geringfügig war. Werden nach Vorlage des ESt-Bescheid Beiträge für das Jahr 2015 zurück erstattet?


Sonnige Grüße!

Von nebenberufl. Selbstständig zu hauptberufl. Selbstständig

Czauderna, Montag, 08.09.2014, 19:17 (vor 3730 Tagen) @ Sternritter

Hallo,
ich hatte so einen Fall in der Praxis noch nicht,deshalb kann ich nur meine Meinung schreiben. Der Status "hauptberuflich selbständig" orientiert sich nicht am Einkommen allein, da spielen auch andere Faktoren eine Rolle, d.h. wenn sich nachträglich herausstellt dass das Einkommen sehr gering war oder gar bei 0,00 €
liegt, dann bedeutet das nicht, dass auch die Kasse rückwirkend das Versicherungsverhältnis umstellt. Ich denke, das wird die Kasse nicht machen.
Gruss
Czauderna

Von nebenberufl. Selbstständig zu hauptberufl. Selbstständig

Sternritter, Dienstag, 09.09.2014, 09:40 (vor 3729 Tagen) @ Czauderna

Danke nochmals für die Antwort. Dann wird sich jetzt mal Jemand mit der Versicherung in Verbindung setzten. :-)

Einen schönen Tag!

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