Debeka - Tarif BC oder BG (Private Krankenversicherungen)

Lau, Samstag, 06.09.2014, 19:17 (vor 3730 Tagen)

Guten Tag,
ich möchte demnächst in den Unisex-Tarif bei der Debeka wechseln. Bin mir jedoch noch sehr unschlüssig, ob in den BC oder BG-Tarif soll, denn so ganz verstehe ich um ehrlich zu sein nicht die Unterschiede.
Ich höre immer nur davon, dass es im BC-Tarif ein Einbettzimmer gibt. Ich persönlich würde aber sowieso ein Zweibettzimmer bevorzugen.
Wichtig finde ich Zahnbehandlungen und Aufwendungen für eine Brille. Sehe hier bei den beiden Tarifen jedoch keinen Unterschied.?
Im BC-Tarif steht: Brillen einschließlich Reparaturen
10.1 Brillen (Brillengestelle und Brillengläser), sofern sie nach den jeweiligen Beihilfevorschriften beihilfefähig sind, bis zur beihilfefähigen Höhe. also nur 32,50€ für die Gläser, aber die erhalte ich doch sowieso von der Behilife, wofür dann ncoh ein Ergänzungstarif?

Und ich verstehe das doch richtig, dass es sich nur um einen Beihilfeergänzungstarif handelt? Bei allen im BC-Tarif aufgeführten Leistungen würde die Debeka ihre 50 % doch in jedem Fall zahlen - unabhänig davon ob ich im BC oder BG-Tarif bin?!

Noch ein paar Infos zu meiner Person: Ich bin weiblich, 23 Jahre alt, 50% beihilfeberechtigt, war 3 Jahre lang im Anwärtertarif und muss jetzt in einen "normalen" wechseln. Habe derzeit einen Risikozuschlag von 30 % wegen einem Abszess.
Für mich würde der alte Tarif ca. 245 €, der neue BC-Tarif 248 € und der BG-Tarif 230 € kosten.

Eine Tarifübersicht findet man hier:
http://www.debeka.de/service/bedingungen/Krankenversicherung /Tarifbedingungen/Beihilfeberechtigte/Zusatztarife/index.html

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar :)
Liebe Grüße

Debeka - Tarif BC oder BG

derKVProfi ⌂ @, Samstag, 06.09.2014, 23:42 (vor 3729 Tagen) @ Lau

Ich höre immer nur davon, dass es im BC-Tarif ein Einbettzimmer gibt. Ich persönlich würde aber sowieso ein Zweibettzimmer bevorzugen.

Das würde gegen BC sprechen! Das ist aber theoretisch als Aspekt doch zu vernachlässigen!

Wichtig finde ich Zahnbehandlungen und Aufwendungen für eine Brille. Sehe hier bei den beiden Tarifen jedoch keinen Unterschied.?

Gibt es auch nicht - warum Sie ausgerechnet die Brille so wichtig finden? Das ist nun wuirklich unwichtig, aber gibt gerade hier zu denken?

Im BC-Tarif steht: Brillen einschließlich Reparaturen
10.1 Brillen (Brillengestelle und Brillengläser), sofern sie nach den jeweiligen Beihilfevorschriften beihilfefähig sind, bis zur beihilfefähigen Höhe. also nur 32,50€ für die Gläser, aber die erhalte ich doch sowieso von der Behilife, wofür dann ncoh ein Ergänzungstarif?

Und ich verstehe das doch richtig, dass es sich nur um einen Beihilfeergänzungstarif handelt? Bei allen im BC-Tarif aufgeführten Leistungen würde die Debeka ihre 50 % doch in jedem Fall zahlen - unabhänig davon ob ich im BC oder BG-Tarif bin?!

Tja, das ist eben fraglich, ob hier nur die Beihilfe aufgefüllt wird - die Debeka erstattet 50% der laut Versicherungsbedingungen erstattungsfähigwen Leistungen bis zur erstattungsfähigen Höhe - die Ergänzungstarife füllen eben auch die Leistungen der Debeka auf den beihilfefähigen Umfang und die behilfefähige Erstattungshöhe auf - sonst machen die Verbalisationen ja keinen Sinn!

Ein wesentlicher Unterschied ist, dass BC im Vergleich zu BG z. B. auch die Hilfsmittel der Grundstufe auf beihilfefähiges Niveau auffüllt - also hier die Minderleistungen der Debeka Grundstufe "B"!

Ihren Zuschlag sollten Sie von einem Fachmann überprüfen lassen und der sollte nicht Angestellter der Debeka sein!

Ich würde Ihnen insgesamt einen VersicherungsBERATER (§ 34 e GewO) empfehlen, ggf. einen VersicherungsMAKLER, der aber umsonst arbeiten müsste, da die Debeka ihn nicht bezahlt. Den VersicherungsBERATER müssen Sie bezahlen!

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Debeka - Tarif BC oder BG

Thomas2, Sonntag, 07.09.2014, 10:22 (vor 3729 Tagen) @ Lau

Hallo Lau,
Sie sollten gedanklich noch einmal neu an die ganze Sache ran gehen.
Sie verstehen die Grundlagen nicht:

Ein Beihilfeergänzungstarif dient (auch) dazu, beihilfeseitig verbleibende Kosten zu übernehmen.

Ein vereinfachtes Beispiel zur Sehhilfe:
Angenommen Rechnungsbetrag 400 EUR für eine Brille.
Tarif B erstattet 200 EUR (50% von 400)
Beihilfe erstattet: 70 EUR
Aus BC erhalten Sie daher ebenso: 70 EUR
In dem Beispiel haben Sie somit also 60 EUR selbst zu tragen.

Lesen Sie einmal genau die Bedingungen und machen das Erstattungsbeispiel mit "Kontaktlinsen". ;-)

Wie Herr Müller bereits erwähnte, sind Brillenleistungen nicht das Entscheidungskriterium. Es droht hier wohl kaum der finanzielle Ruin.

Haben Sie denn aktuell überhaupt einen "BE" in Bisex versichert?
Gewährt Ihnen die Debeka auch wirklich den "BC" (Den BC ohne Mehrleistungsausschluss!!)? Nicht, dass Sie sich hier unnötig mühen und maximal den "BG" erhalten können.

Ich würde Ihnen auch empfehlen, sich einmal an einen auf Beihilfe spezialisierten Makler bzw. noch besser an einen Versicherungberater (Bitte googeln Sie hier einmal die Definition! Viele missbrauchen diese geschützte Tätigkeitsbezeichnung nämlich) zu wenden.

Viel Glück!

LG
Thomas2

Korrektur

Thomas2, Sonntag, 07.09.2014, 10:25 (vor 3729 Tagen) @ Thomas2

Vertippt
Korrektur:
Beihilfe erstattet 65 EUR

Debeka - Tarif BC oder BG

Lau, Sonntag, 07.09.2014, 11:59 (vor 3729 Tagen) @ Lau

Vielen Dank zunächst für die Antworten.

Da mein Vater (selbst 50% beihilfeberechtigt) vor wenigen Jahren mal eher schlechte Erfahrungen mit einem Berater gemacht hat, möchte ich es eigentlich ohne versuchen.

Bin jetzt beide Tarifbedingungen noch mal genau durchgegangen und habe für mich die Vorteile des BC versucht herauszuarbeiten. Evtl. könnte ja jmd drüberlesen und mir verraten, wo genau mein Denkfehler liegt. Im Internet finde ich immer nur den Rat möglichst den BC-Tarif zu nehmen, aber ich sehe nicht, wie dieser den Mehrkosten gerecht wird.

Vorteile BC
1. Zahnersatz
-finde bei den Tarifen BC und BG hier nur als Unterschied, dass bei BG extra steht, dass nur bis zur Höhe der GOÄ bzw. GOZ erstattet wird, allerdings steht im Tarif BC unter Anmerkungen ebenfalls dass nur Aufwendungen, die der GOÄ/GOZ entsprechen, erstattet werden
→ für mich ist hier überhaupt kein Unterschied zwischen den beiden Tarifen erkennbar

2. Auslandsreise
-kein Unterschied

3. Schutzimpfungen aus Anlass einer Auslandsreise
-nur sofern nicht schon nach Tarif B erstattet
--> reise eher in EU-Gebieten, also kommt das vllt 1x in 10 Jahren vor und werden vermutlich auch nicht so die Summen sein

4. gesondert berechenbare ärztliche und sonstige therapeutische stationäre Behandlungen im Krankenhaus
-alles was über die Tarife B / WL hinausgeht
-kA, was hiermit genau gemeint ist, könnte mir hier evtl. jmd. Ein Beispiel nennen?

5. Einbettzimmer
--> möchte ich eh nicht in Anspruch nehmen

6. Privatklinik
--> wüsste jetzt nicht, warum ich in eine Privatklinik gehen sollte

7. Heilpraktiker
--> halte ich jetzt eigentl. nichts von

8. nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel
-darunter verstehe ich jetzt Sachen wie i-welche Salben, Schmerzmittel, Nasenspray etc.
also Dinge, die vllt mal max. 30 € kosten würden

9. beihilfefähige Hilfsmittel
-die sind aber grds. Im normalen Tarif enthalten oder zahlt die Debeka da sogar noch weniger als die Beihilfe?
-hab gesehen, dass für ein Hörgerät max. 1.400 € beihilfefähig sind, also gebe es dann von der Debeka im Tarif BC weitere max. 700€? müsste sich über die Jahre dann aber auch erstmal rechnen und wenn ich -hoffentlich frühestens in 40 Jahren mal ein Hörgerät kriege – wird die Beihilfe vermutlich bis dahin auch noch mal deutlich weniger als heute zahlen


10. Brillen
-also würde ich da max. im Jahr 70 € zusätzlich bekommen
-da ich mir eigentl. nur alle 2-3 Jahre eine neue Brille anschaffe, hätte ich durchschnittlich eine Ersparnis von 35 € / Jahr
-sollte also, wie von euch bereits gesagt, wirklich nicht ein ausschlaggebendes Kriterium sein


11. Kur- und Sanatoriumsbehandlung
-durch den Zusatztarif erhalte ich hier doch wirklich nur ein Tagegeld von 11 €,
-die Erstattung der Kosten ist unabhängig in welchem Tarif ich bin ansonsten gleich?


Kann ich bei der Debeka jetzt erstmal im alten Tarif bleiben und für den Unisex-Tarif eine unverbindliche Anfrage stellen?
Möchte mir mit dem Antrag nicht die Möglichkeit verbauen aufgrund der Öffnungsklausel bei anderen Versicherungen mit 30% RZ reinzukommen.

Liebe Grüße

Debeka - Tarif BC oder BG

Thomas2, Sonntag, 07.09.2014, 13:20 (vor 3729 Tagen) @ Lau

Für mich sprengt das hier ehrlich gesagt den Rahmen.
Zu jedem Punkt müsste ich Ihre Aussagen gerade rücken.
Problem an der Geschichte:
Sie benötigen wirklich jemanden der Ihnen erst einmal erklärt, wie das genau mit Beihilfe/50%-Absicherung + Beihilfeergänzung läuft.
Zudem welche Lücken die Beihilfe aktuell aufweist + welche Lücken sich durch künftige Beihilfeänderungen ergeben könnten.

Nur ein Punkt mal etwas konkretisiert:
- Ihr Recht auf Öffnungsaktion haben Sie bereits verwirkt
- Theoretisch: Hätten Sie noch ein Anspruch auf Öffnungsaktion: Ein KV-Spezialist würde bei den Gesellschaften prüfen, ob und zu welchen Konditionen Sie versicherbar wären OHNE das Sie den Anspruch auf Öffnungsaktion verloren hätten. Nur ein Versicherungsvertreter würde Sie zu einem Antrag nötigen...

Was ist das für eine Schlussfolgerung bzgl. Ihres Vaters???
Es gibt nun einmal auf unserer Welt Menschen die wissen mehr, andere weniger. Es gibt gute Menschen, es gibt die weniger Guten...

Wenn Sie doch auf die Debeka schwören, lassen Sie sich dort direkt von Ihrem Vertreter an Hand von Beispielen die Unterschiede aufzeigen. Dafür verdient er ja an Ihnen Geld.

Ich persönlich wollte definitiv eine Ergänzung, die mir die Hilfsmittelrestkosten übernimmt! Mir wäre das Erstattungsniveau der Beihilfe zu niedrig...mal davon abgesehen, dass man heute noch nicht weiss, wo die Beihifle in Zukunft einmal die Sparschraube drehen wird.
BaWü hat seit 1/2013 ja auch kräftig gekürzt.

Debeka - Tarif BC oder BG

derKVProfi ⌂ @, Sonntag, 07.09.2014, 14:11 (vor 3729 Tagen) @ Thomas2

Nur ein Punkt mal etwas konkretisiert:
- Ihr Recht auf Öffnungsaktion haben Sie bereits verwirkt

Wurde denn in irgendeiner Form nach der Öffnungsaktion gefragt bzw. was hat die Öffnungsaktion mit dem Fall hier zu tun? Nichts!

- Theoretisch: Hätten Sie noch ein Anspruch auf Öffnungsaktion: Ein KV-Spezialist würde bei den Gesellschaften prüfen, ob und zu welchen Konditionen Sie versicherbar wären OHNE das Sie den Anspruch auf Öffnungsaktion verloren hätten. Nur ein Versicherungsvertreter würde Sie zu einem Antrag nötigen...

Die Dame ist bei der Debeka im Anwärtertarif versichert und beabsichtigt bei der Debeka zu bleiben!

Wenn Sie doch auf die Debeka schwören, lassen Sie sich dort direkt von Ihrem Vertreter an Hand von Beispielen die Unterschiede aufzeigen. Dafür verdient er ja an Ihnen Geld.

Ich persönlich wollte definitiv eine Ergänzung, die mir die Hilfsmittelrestkosten übernimmt! Mir wäre das Erstattungsniveau der Beihilfe zu niedrig...mal davon abgesehen, dass man heute noch nicht weiss, wo die Beihifle in Zukunft einmal die Sparschraube drehen wird.

Der Tarif BC füllt die Debeka Leistung in Höhe und Umfang auf Beihilfeniveau auf - der Tarif BC füllt bei Hilfsmitteln NICHT die Beihilfe auf!

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Debeka - Tarif BC oder BG

Thomas2, Sonntag, 07.09.2014, 21:19 (vor 3729 Tagen) @ derKVProfi

Wurde denn in irgendeiner Form nach der Öffnungsaktion gefragt bzw. was hat die Öffnungsaktion mit dem Fall hier zu tun? Nichts!

Lesen Sie noch einmal nach & läutern Sie. :-P

- Theoretisch: Hätten Sie noch ein Anspruch auf Öffnungsaktion: Ein KV-Spezialist würde bei den Gesellschaften prüfen, ob und zu welchen Konditionen Sie versicherbar wären OHNE das Sie den Anspruch auf Öffnungsaktion verloren hätten. Nur ein Versicherungsvertreter würde Sie zu einem Antrag nötigen...


Die Dame ist bei der Debeka im Anwärtertarif versichert und beabsichtigt bei der Debeka zu bleiben!

Gewagte These! Genau lesen...

Der Tarif BC füllt die Debeka Leistung in Höhe und Umfang auf Beihilfeniveau auf - der Tarif BC füllt bei Hilfsmitteln NICHT die Beihilfe auf!

Verzeihung, ja natürlich!! Völlig korrekt. Da war ich wohl gedanklich zu dem einen oder anderen Versicherer abgeschweift.

Debeka - Tarif BC oder BG @der KVProfi

Thomas2, Sonntag, 07.09.2014, 22:10 (vor 3729 Tagen) @ Thomas2

Der Tarif BC füllt die Debeka Leistung in Höhe und Umfang auf Beihilfeniveau auf - der Tarif BC füllt bei Hilfsmitteln NICHT die Beihilfe auf!

Verzeihung, ja natürlich!! Völlig korrekt. Da war ich wohl gedanklich zu dem einen oder anderen Versicherer abgeschweift.

@derKVProfi
Jetzt bin ich leider doch verwirrt. Würden Sie mich bitte erleuchten.
Beispiel:
Angenommen "Komfort"-Inkontinenz-Slip Rechnung: 200 EUR
Erstattung Debeka "B": 100 EUR
Beihilfe: 70 EUR (max. Zuschuss für "Standard")

Erfolgt hier keinerlei Erstattung aus "BC"?
(Das scheine ich dann falsch zu interpretieren: Punkt 9. Beihilfefähige Hilfsmittel:
Der Versicherer erstattet Aufwendungen für Anschaffung,...beihilfefähiger Hilfsmittel...,...bis zur beihilfefähigen Höhe.)

Vorab herzlichen Dank.

Debeka - Tarif BC oder BG @der KVProfi

derKVProfi ⌂ @, Montag, 08.09.2014, 10:14 (vor 3728 Tagen) @ Thomas2

Der Tarif BC füllt die Debeka Leistung in Höhe und Umfang auf Beihilfeniveau auf - der Tarif BC füllt bei Hilfsmitteln NICHT die Beihilfe auf!

Verzeihung, ja natürlich!! Völlig korrekt. Da war ich wohl gedanklich zu dem einen oder anderen Versicherer abgeschweift.


@derKVProfi
Jetzt bin ich leider doch verwirrt. Würden Sie mich bitte erleuchten.
Beispiel:
Angenommen "Komfort"-Inkontinenz-Slip Rechnung: 200 EUR
Erstattung Debeka "B": 100 EUR
Beihilfe: 70 EUR (max. Zuschuss für "Standard")

Erfolgt hier keinerlei Erstattung aus "BC"?
(Das scheine ich dann falsch zu interpretieren: Punkt 9. Beihilfefähige Hilfsmittel:
Der Versicherer erstattet Aufwendungen für Anschaffung,...beihilfefähiger Hilfsmittel...,...bis zur beihilfefähigen Höhe.)

Nein, hier erolgt keine Erstattung aus BC, da die beihilfefähige Höhe ja 140 Euro ist (50% also 70 Euro)!

Ich bezweifel aber, dass die Debeka 100 Euro in der Basis erstattet, weil die Debeka nur "angemessene Kosten" (§ 5.2. MBKK) trägt und 140 Euro ja angemessen sind (Beihilfemaximierung)!

Außerdem kann ich die definition Hilfsmittel hier nicht wirklich erkennen:

Als Hilfsmittel gelten medizinisch-technische Mittel, Körperersatzstücke und Geräte, die am Patienten für diagnostische oder therapeutische beziehungsweise lebenserhaltende Zwecke angewandt werden,
um Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen zu mildern
oder auszugleichen.

Im weiteren Verlauf des Textes ist es auch nicht explizit genannt.

Da kann man lange diskutieren. Im Leistungsfall kann so etwas Streß machen.

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Debeka - Tarif BC oder BG @der KVProfi

Thomas2, Montag, 08.09.2014, 12:01 (vor 3728 Tagen) @ derKVProfi

Beispiel:
Angenommen "Komfort"-Inkontinenz-Slip Rechnung: 200 EUR
Erstattung Debeka "B": 100 EUR
Beihilfe: 70 EUR (max. Zuschuss für "Standard")

Erfolgt hier keinerlei Erstattung aus "BC"?
(Das scheine ich dann falsch zu interpretieren: Punkt 9. Beihilfefähige Hilfsmittel:
Der Versicherer erstattet Aufwendungen für Anschaffung,...beihilfefähiger Hilfsmittel...,...bis zur beihilfefähigen Höhe.)


Nein, hier erolgt keine Erstattung aus BC, da die beihilfefähige Höhe ja 140 Euro ist (50% also 70 Euro)!

Ok.
Vielen, vielen Dank.
Die Sache habe ich leider immer noch nicht vollends verstanden:
Wie ist das zu verstehen? :"...da die beihilfefähige Höhe ja 140 Euro ist..."

Ich verstehe nicht, wieso die Debeka hier nicht die restlichen 30 EUR aus BC erstattet, wenn es doch heisst:
A. Aufwendungsersatz: "Der Versicherer erstattet...verbleibende Aufwendungen..."
und nach 9. Beihilfefähige Hilfsmittel (...).

Das Hilfsmittel ist beihilfefähig (nehmen wir hier jetzt an), und die 30 EUR sind verbleibende Aufwendungen. Die 30 EUR liegen unterhalb der Voraussetzung "bis zur beihilfefähigen Höhe"
(Gilt diese Passage ("...") eigentlich für den gesamten Absatz 9. oder bezieht sich das nur auf die zu letzt genannten "Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle und KÖrperersatzstücke..."

Debeka - Tarif BC oder BG @der KVProfi

derKVProfi ⌂ @, Montag, 08.09.2014, 14:09 (vor 3728 Tagen) @ Thomas2


Ok.
Vielen, vielen Dank.
Die Sache habe ich leider immer noch nicht vollends verstanden:
Wie ist das zu verstehen? :"...da die beihilfefähige Höhe ja 140 Euro ist..."

Ich verstehe nicht, wieso die Debeka hier nicht die restlichen 30 EUR aus BC erstattet, wenn es doch heisst:
A. Aufwendungsersatz: "Der Versicherer erstattet...verbleibende Aufwendungen..."
und nach 9. Beihilfefähige Hilfsmittel (...).

Das Hilfsmittel ist beihilfefähig (nehmen wir hier jetzt an), und die 30 EUR sind verbleibende Aufwendungen. Die 30 EUR liegen unterhalb der Voraussetzung "bis zur beihilfefähigen Höhe"
(Gilt diese Passage ("...") eigentlich für den gesamten Absatz 9. oder bezieht sich das nur auf die zu letzt genannten "Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle und KÖrperersatzstücke..."

Da steht bis zur beihilfefähigen Höhe .... die ist 140 Euro, weil die Behilfe ja 50% von 140 Euro = 70 Euro erstattet.

Die Debeka leistet irgendetwas zwischen 0 und 70 Euro aus B und aus BC nichts, wenn sie aus B 70 Euro erstattet! Erstattet Sie aus B weniger, dann füllt sie aus BC auf, aus BG nicht ohne BG auch nicht - logisch, gell?!

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Thomas2, Montag, 08.09.2014, 17:42 (vor 3728 Tagen) @ derKVProfi


Da steht bis zur beihilfefähigen Höhe .... die ist 140 Euro, weil die Behilfe ja 50% von 140 Euro = 70 Euro erstattet.

Das war mir bereits klar.

Die Debeka leistet irgendetwas zwischen 0 und 70 Euro aus B und aus BC nichts, wenn sie aus B 70 Euro erstattet! Erstattet Sie aus B weniger, dann füllt sie aus BC auf, aus BG nicht ohne BG auch nicht - logisch, gell?!

Logisch, dahingehend, dass der BG nichts zahlt. Das ist klar.
So langsam lichtet sich das Dunkel. Aber leiderkann ich Ihre Argumtentation noch immer nicht zu 100% nachvollziehen. :-(

"nach Anrechnung" unter A. in Kombi mit "bis zur beihilfefähigken Höhe" ist hier wohl der Knackpunkt?
Mir ist nicht klar, an welcher Stelle ich die Bedinungen falsch verstanden habe.

Würde der BC sagen: "Wir erstatten verbleibende Aufwendungen
nach Vorleistung von Beihifle und Haupttarif."
Würde dann der BC die verbeibenden 30 EUR übernehmen? Bzw. 60 EUR, sollte der B tatsächlich nur 70 EUR, analog Beihilfe, anerkennen?

Ein Beihilfeergänzungstarif ist doch dem Grundsatz nach dazu da, die Beihilfelücken zu schließen. Das war doch der Grund die Ergänzungstarife einmal einzuführen. Diese gibt es ja so noch nicht von Anbeginn an. Salopp gesagt: Die wurden eingeführt, als sich die Beihilfeerstattungen verschlechtert haben.
Liege ich mit der Aussage richtig?

Wenn Ihnen das jetzt zu aufwendig wird, habe ich vollstes Verständnis, wenn Sie hier jetzt aussteigen.
Immerhin ist es mein Problem, die Formulierung nicht verstehen zu können.

Debeka - Tarif BC oder BG @der KVProfi

derKVProfi ⌂ @, Montag, 08.09.2014, 17:52 (vor 3728 Tagen) @ Thomas2

Was ist an dem Satz nicht zu verstehen:

Der Versicherer erstattet Aufwendungen für Anschaffung, Miete,
Reparatur, Ersatz, Betrieb und Unterhaltung beihilfefähiger Hilfsmittel (außer Brillen, vergleiche die Nummern 10.1 bis 10.3), Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle und Körperersatzstücke bis zur beihilfefähigen Höhe.

"bis zur beihilfefähigen Höhe" bezieht sich auf die gesamte Aufzählung.

"beihilfefähiger Hilfsmittel" ist auch nicht mißverständlich!

Die Beihilfe leistet für beihilfefähiger Hilfsmittel immer bis zur beihilfefähigen Höhe.

Wo sollte jetzt etwas ergänzt werden?

Es wird also der tarif B ergänzt, der demnach weniger leistet als beihilfefähiger Hilfsmittel und weniger beihilfefähigen Höhe!

Vielleicht hat die Debeka aber auch einfach nur keine Ahnung, von dem was sie tut und hat den Satz aus Versehen in die Bedingungen geschreiben.


Ein Beihilfeergänzungstarif ist doch dem Grundsatz nach dazu da, die Beihilfelücken zu schließen. Das war doch der Grund die Ergänzungstarife einmal einzuführen. Diese gibt es ja so noch nicht von Anbeginn an. Salopp gesagt: Die wurden eingeführt, als sich die Beihilfeerstattungen verschlechtert haben.
Liege ich mit der Aussage richtig?

Wo ist denn bitte definiert, was ein Beihilfeergänzungstarif ist, also gesetzlich?

Sie liegen falsch, insbesondere Debeka und HUK-Coburg haben schon immer die Minderleistung Ihrer Grundtarife über den Beihilfdeergänzungstarif aufgefüllt. Andere aber auch!

Gestatten Sie mir die Frage, was Sie beruflich machen, weil Sie hier Fragestellern Ratschläge erteilen. Das sollte man nur tun, wenn man es auch wirklich kann - net bös sein, aber ich habe ein Problem mit Laien helfen Laien oder Meinungen von sich geben, die nicht wirklich fundiert sind!

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Thomas2, Montag, 08.09.2014, 19:01 (vor 3728 Tagen) @ derKVProfi

Ich bin Ihnen nicht böse, aber ich habe mich wohl nicht klar ausdrücken können, was ICH nicht verstehe.

Das was Sie jetzt mühevoll geschrieben haben, war mir bereits alles bekannt.

Beispiel:
Mein Sohn will ein neues Fahrrad.
Er selbst hat dafür 100 EUR (wäre hier die Leistung aus B).
Oma (Beihilfe) gibt 70 EUR dazu.
Er kommt zu mir (BC) bittet um eine Beteiligung.
Ich antworte ihm:
Wenn Du Deine 100 EUR einsetzt und Oma Dir 70 EUR beisteuert, bin ich bereit Dir auch was beizusteuern und zwar maximal bis zu dem was Oma Dir geben wird.

Kauft sich mein Sohn jetzt ein Fahrrad über 200 EUR, setzt seine 100 EUR ein und bekommt von der Oma 70 EUR, dann ist doch ie Hölle los, wenn ich ihm die 30 EUR nicht gebe.
Der Betrag liegt unter den 70 die er von Oma bekommen hat. Seine 100 hat er auch eingesetzt.


Wo sollte jetzt etwas ergänzt werden?

Sie schrieben ja bereits, dass die Debeka Ihrer Meinung nach nur in der Höhe zahlt, wie auch die Beihifle zahlt.
Beamte klagen eher, über Kürzungen der Beihilfe. Wie passt das zusammen?
Doch eigentlich nur, wenn die KV z.b. 50% vom RB anerkennt, die Beihilfe aber vielleicht nur 30%.

Es wird also der tarif B ergänzt, der demnach weniger leistet als beihilfefähiger Hilfsmittel und weniger beihilfefähigen Höhe!

Was ich auch in Einzelfällen durchaus für möglich halte.

Ein Beihilfeergänzungstarif ist doch dem Grundsatz nach dazu da, die Beihilfelücken zu schließen. Das war doch der Grund die Ergänzungstarife einmal einzuführen. Diese gibt es ja so noch nicht von Anbeginn an. Salopp gesagt: Die wurden eingeführt, als sich die Beihilfeerstattungen verschlechtert haben.
Liege ich mit der Aussage richtig?


Wo ist denn bitte definiert, was ein Beihilfeergänzungstarif ist, also gesetzlich?

Darum geht es nicht. Dann anders: Wissen Sie welche Gesellschaft als erstes einen Beihifleergänzungstarif auf den Markt gebracht hat und was der Auslöser war, warum das die Versicherung gemacht hat?

Sie liegen falsch, insbesondere Debeka und HUK-Coburg haben schon immer die Minderleistung Ihrer Grundtarife über den Beihilfdeergänzungstarif aufgefüllt. Andere aber auch!

Bekannt

Gestatten Sie mir die Frage, was Sie beruflich machen, weil Sie hier Fragestellern Ratschläge erteilen. Das sollte man nur tun, wenn man es auch wirklich kann - net bös sein, aber ich habe ein Problem mit Laien helfen Laien oder Meinungen von sich geben, die nicht wirklich fundiert sind!

Gestattet. Ich bin im 4. Jahr Rentner. Verwaltungsfachwirt, danach ca. 10 Jahre Debeka. 20 Jahre als Versicherungsmakler, Schwerpunkt Beamte. Habe einem der größeren Pools bis 2009 noch beratend zur Seite gestanden und die RiVo-Abteilung aufgebaut/geleitet. (Bis zu dem Zeitpunkt haben alle Makler Ihre Voranfragen noch direkt bei den Versicherern gestellt)
Trotz meiner großen Erfahrung: Ich bin kein Jurist mit Spezialisierung Versicherungsrecht und werde daher nie behaupten, dass ich Tarifbedingungen genauso interpretiere wie sie der Versicherer interpretiert wissen möchte.

Debeka - Tarif BC oder BG @der KVProfi

derKVProfi ⌂ @, Montag, 08.09.2014, 21:41 (vor 3728 Tagen) @ Thomas2

140 Euro sind beihilfefähig!

Beihilfesatz ist 50%

Kosten sind 200 Euro.

Beihilfe zahlt 70 Euro!

Debeka zahlt zwischen o und 70 Euro!

Zahlt Debeka aus B 70 Euro ugibt es aus BC nichts!

Zahlt Debeka aus B 40 gibt es aus BC 30 Euro!

Insgesamt gibt es nie mehr als 140 Euro!

was ist daran nicht zu verstehen?

Es steht so im Tarif BC schrifltich niedergelegt!

Wenn Sie wollen, das ich Ihnen das noch einmal erkläre, dann werfen Sie kleine Münzen ein und vier besprechen es unter vier Augen oder Ohren!

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Debeka - Tarif BC oder BG @der KVProfi

Thomas2, Dienstag, 09.09.2014, 12:33 (vor 3727 Tagen) @ derKVProfi

Hallo Herr Müller,
vielen Dank für Ihren Einsatz.
Aber das bringt mich nicht weiter. Wir nutzen nicht den selben Kommunikationskanal.
Noch einmal: Ich verstehe ja längst wie Sie die Bedingungen interpretieren. Ich kenne Sie auch schon sehr lange und bin dahingehend nahezu sicher, dass das Deckungsgleich mit dem ist, wie es die Debeka verstanden haben möchte.

Ich bin aber nach wie vor nicht ganz sicher, ob das (Nach heutigem Stand) formaljuristisch korrekt ist.
Vor 40 Jahren hat man so manches anders formuliert, als es heute der Fall ist und ist damit durchgekommen.
Zumindest ist es für den Verbraucher irreführend formuliert. Das hätte man besser machen müssen, wenn man den Anspruch betrachtet, den die Debeka an sich stellt. Mit Unisex hätte man das mal ändern können.

z.b. Wenn die versicherte Ergänzung bei 50% Beihilfe "BC50" (50% versicherte Prozentstufe) lauten würde, könnte der Verbraucher auch leichter nachvollziehen , warum nur die Hälfte der beihilfefähigen Höhe rangezogen werden würde.

oder eine Formulierung: ...verbleibende Aufwendungen... "bis zu von der Beihilfe "erstattungsfähigen Höhe" statt "beihilfefähige Höhe", wäre das klarer.

Einer meiner Kegler war mal Anwalt. Ich frage ihn mal, ob die Formulierung der Debeka aus seiner Sicht auch so eindeutig ist.

Hab u.a. mit einem befreundeten Beamten tel.
Die Debeka hat ihm hier zu letzt bei der Tochter einen besonderen Asthmainhalator aus Tarif P erstattet. Von der Beihilfe gab es nichts...

Debeka - Tarif BC oder BG @der KVProfi

derKVProfi ⌂ @, Dienstag, 09.09.2014, 14:57 (vor 3727 Tagen) @ Thomas2

Aber das bringt mich nicht weiter. Wir nutzen nicht den selben Kommunikationskanal.

Sie Laie ich profi - kann passieren - ich reagiere auf Kontobewegungen, weil es mein Beruf ist, von dem ich lebe - Danke!


Ich bin aber nach wie vor nicht ganz sicher, ob das (Nach heutigem Stand) formaljuristisch korrekt ist.

Sie sind auch in juristischen Fragen Laie - das ist nicht schlimm!

Vor 40 Jahren hat man so manches anders formuliert, als es heute der Fall ist und ist damit durchgekommen.

Die aktuellen Tarife der Debeka wurden 2012 eingeführt und auch in 2012 formuliert!

Zumindest ist es für den Verbraucher irreführend formuliert. Das hätte man besser machen müssen, wenn man den Anspruch betrachtet, den die Debeka an sich stellt. Mit Unisex hätte man das mal ändern können.

Warum sollte Sie das tun, wenn die Lemminge, äh beamten, Ihr doch in masse von alleine nachlaufen??!!


z.b. Wenn die versicherte Ergänzung bei 50% Beihilfe "BC50" (50% versicherte Prozentstufe) lauten würde, könnte der Verbraucher auch leichter nachvollziehen , warum nur die Hälfte der beihilfefähigen Höhe rangezogen werden würde.

Sie sind halt laie - sorry, aber warum diskutieren Sie nicht Ihre persönliche fachliche Expüertise in Ihrem Fachbereich?


Einer meiner Kegler war mal Anwalt. Ich frage ihn mal, ob die Formulierung der Debeka aus seiner Sicht auch so eindeutig ist.

Ist er Fachanwalt für Versicherungsrecht mit langjähriger Spezialisierung in der Biometrie, oder hat er KfZ-Schäden, Waschmaschinenkaufverträge und Scheidungen gemacht - ich meine, das ist auch wichtig :-(


Hab u.a. mit einem befreundeten Beamten tel.
Die Debeka hat ihm hier zu letzt bei der Tochter einen besonderen Asthmainhalator aus Tarif P erstattet. Von der Beihilfe gab es nichts...

Und aus BC gibt es auch nichts, weil demnach ... nicht beihilfefähig ;-)

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Debeka - Tarif BC oder BG @der KVProfi

Thomas2, Dienstag, 09.09.2014, 18:13 (vor 3727 Tagen) @ derKVProfi

Jetzt ist aber gut. Bisher schrieb ich wohlwollend, ich könne Ihnen nicht vermitteln wo der Haken liegt.

Sie scheinen die Erstattung der Debeka aber auch nur einfach nachzuplappern. Ich bezweifle jetzt das Sie die wirklich verstehen, sonst wären Sie auf den einen oder anderen Punkt von mir eingegangen.

Wiederholt zeigt sich: Sie können einfach nicht lesen.
Noch viel schlimmer: Sie kaschieren das mit spitzer Zunge.

Ich bin kein Laie, nur weil ich Formulierungen unterschiedliche Interpretationen beimessen kann.
Da streiten sich tagtäglich Juristen miteinander. Urteile werden von übergeordneter Instanz wieder korrigiert.
Ist denn jetzt der unterlegene/überstimmte Anwalt/Richter deswegen ein Laie, weil er anderer Auffassung ist?

Ich bin auch Manns genug, so lange kritisch nachzufragen, bis ich eine befriedigende Antwort habe.

Ich stehe offen zu meinen Wissenlücken.
Dadurch das ich den Dingen so kritisch auf den Grund gehe, habe ich ein Wissen angehäuft, für welches ich sehr beneidet werde.

Sie dagegen, versuchen sich immer raus zu winden, abzulenken oder Schweigen einfach. Ein Eingeständnis eines Fehlers habe ich von Ihnen in 30 Jahren noch nie vernommen.
Manch Ihrer Aussagen passen gar nicht zu dem was ich geschrieben hatt.

Schauen Sie doch einmal in eine Ihre Äusserungen hier vor ein paar Tagen zum Thema Debeka Bisex/Unisex. Ihre harrsche Behauptung die Öffnungsaktion stünde gar nicht zur Debatte...
Ich habe Sie auf Ihren Fehler hingewiesen. Haben Sie sich zu dieser Falschaussage korrigiert??

Es wäre hier auch angebracht gewesen, zuzugeben, dass Sie bzgl. der Hilfsmittelerstattung des B falsche Aussagen treffen.
Es ist de facto so, dass der B durchaus eine höhere Erstattung bringen kann, wie die Behilfe.
Nichts mit 0-70 was Sie mehrmals behaupteten, sondern durchaus 100 EUR.

Gegen einen kleinen Einsatz korrigiere ich Ihre Wissenslücke auch dahingehend, das es die jetzige Formulierung des BC "bis zur beihilfefähigen Höhe" auch weit, weit vor 2012 bereits bei der Debeka gab.

Debeka - Tarif BC oder BG @der KVProfi

Thomas2, Dienstag, 09.09.2014, 18:25 (vor 3727 Tagen) @ Thomas2

Wie Sie sehen verstehe ich auch die Klaviatur von zynisch und provokant.
Es ist sehr Schade...dass Sie in Ihrer Art mit den Jahren so eingefahren auf eine Schiene sind.
Ich dachte tatsächlich, ich könnte bei Ihnen einen Ton treffen, wo das Thema sachlich ausdiskutiert werden kann.
Hier muss ich auch meine Fehleinschätzung eingestehen.
Das wird mir auch nicht wieder passieren. ;-)

Debeka - Tarif BC oder BG @der KVProfi

derKVProfi ⌂ @, Dienstag, 09.09.2014, 19:49 (vor 3727 Tagen) @ Thomas2

Sie sind irgendwetwas zwischen einem annonymen Forentroll und einen Schaumschläger - was wollen Sie denn bitte?

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derKVProfi ⌂ @, Dienstag, 09.09.2014, 19:48 (vor 3727 Tagen) @ Thomas2

Clown gefrühstückt??

Schlechter Tag heute??

Sie haben mich korrigiert?

Sie haben auf eine nicht vorhandene Öffnungsaktion hingewiesen und ich habe Ihnen gesgat, dass die nicht greift, weil es so ist!

Sie wolen hier auf Augenhöhe mit wem reden? Mit mir? Soll ich mich etwa bücken? Das meine ich nur fachlich!

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derKVProfi ⌂ @, Dienstag, 09.09.2014, 19:49 (vor 3727 Tagen) @ Thomas2

Dieser Beitrag wäre es nicht einmal wert gewesen, dass ich mich dazu äußere!

Hallo Herr Müller,
vielen Dank für Ihren Einsatz.
Aber das bringt mich nicht weiter. Wir nutzen nicht den selben Kommunikationskanal.
Noch einmal: Ich verstehe ja längst wie Sie die Bedingungen interpretieren. Ich kenne Sie auch schon sehr lange und bin dahingehend nahezu sicher, dass das Deckungsgleich mit dem ist, wie es die Debeka verstanden haben möchte.

Ich bin aber nach wie vor nicht ganz sicher, ob das (Nach heutigem Stand) formaljuristisch korrekt ist.
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z.b. Wenn die versicherte Ergänzung bei 50% Beihilfe "BC50" (50% versicherte Prozentstufe) lauten würde, könnte der Verbraucher auch leichter nachvollziehen , warum nur die Hälfte der beihilfefähigen Höhe rangezogen werden würde.

oder eine Formulierung: ...verbleibende Aufwendungen... "bis zu von der Beihilfe "erstattungsfähigen Höhe" statt "beihilfefähige Höhe", wäre das klarer.

Einer meiner Kegler war mal Anwalt. Ich frage ihn mal, ob die Formulierung der Debeka aus seiner Sicht auch so eindeutig ist.

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Die Debeka hat ihm hier zu letzt bei der Tochter einen besonderen Asthmainhalator aus Tarif P erstattet. Von der Beihilfe gab es nichts...

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Thomas2, Dienstag, 09.09.2014, 20:05 (vor 3727 Tagen) @ derKVProfi

Früher haben einmal ein paar zu Ihnen aufgesehen...

Haben Sie in den letzten Jahren nicht schon genug Weggefährten verloren, durch Ihre herablassende, menschenverachtende Art?
Achso, schauen Sie einmal um sich, vielleicht ist Ihnen das auf Ihrem hohen Sockel noch gar nicht aufgefallen.

Irgendwo in den letzten 20 Jahren ist Ihnen die Sozialkompetenz abhanden gekommen.

Sie hätten bei der DKV bleiben sollen, vielleicht wars das...

Debeka - Tarif BC oder BG @der KVProfi

derKVProfi ⌂ @, Mittwoch, 10.09.2014, 07:02 (vor 3726 Tagen) @ Thomas2

Sie langweilen mich .....

Wir brauchen nichts zu diskutieren - vor allem nicht öffentlich und nicht mit annonymen Menschen.

Es ist alles veröffentlicht und für zahlende Kunden nachzulesen!

Sozialkompetenz habe ich nicht verloren, sondern noch nie besessen. Ich besitze Fachkompetenz ... wer kuscheln will, suche sich Kuschler!

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Debeka - Tarif BC oder BG @der KVProfi

admin ⌂ @, Braunschweig, Mittwoch, 10.09.2014, 07:42 (vor 3726 Tagen) @ derKVProfi

Da nun alle Sachargumente ausgetauscht scheinen, schließen wir hiermit diese Diskussion. D. Red.

Debeka - Tarif BC oder BG

eifelthommy, Sonntag, 07.09.2014, 13:28 (vor 3729 Tagen) @ Lau

Hallo,

4. gesondert berechenbare ärztliche und sonstige therapeutische stationäre Behandlungen im Krankenhaus
-alles was über die Tarife B / WL hinausgeht
-kA, was hiermit genau gemeint ist, könnte mir hier evtl. jmd. Ein Beispiel nennen?

Damit sind Behandlungen in Kliniken gemeint, bei denen nicht nach GOÄ abgerechnet wird - eher selten der Fall und die Frage, ob man sowas braucht.

5. Einbettzimmer
--> möchte ich eh nicht in Anspruch nehmen

In diesem Fall würdest du im Zweibettzimmer ein Krankenhaustagegeld von 30€ bekommen.

8. nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel
-darunter verstehe ich jetzt Sachen wie i-welche Salben, Schmerzmittel, Nasenspray etc.
also Dinge, die vllt mal max. 30 € kosten würden

Na ja, kommt drauf an. Aber stimmt schon, arm wird man dabei vermutlich nicht.


Ich habe vor knapp 2 Jahren einen Antrag über die Öffnungsaktion gestellt und deshalb nur BG und nicht BC gekommen. Habe es seinerzeit mal für mich abschätzend gegengerechnet (naja, inwieweit sich so etwas überhaupt abschätzen lässt) und wäre mit dem BC geringfügig teurer gefahren - aber das ist alles sehr individuell, spekulativ und wer kennt schon die Zukunft. Jedoch entstehen meines Erachtens durch den BG keine gravierenden Lücken (NRW!)...derzeit!

Gruß
thommy

Debeka - Tarif BC oder BG

derKVProfi ⌂ @, Sonntag, 07.09.2014, 14:13 (vor 3729 Tagen) @ eifelthommy


Ich habe vor knapp 2 Jahren einen Antrag über die Öffnungsaktion gestellt und deshalb nur BG und nicht BC gekommen. Habe es seinerzeit mal für mich abschätzend gegengerechnet (naja, inwieweit sich so etwas überhaupt abschätzen lässt) und wäre mit dem BC geringfügig teurer gefahren - aber das ist alles sehr individuell, spekulativ und wer kennt schon die Zukunft. Jedoch entstehen meines Erachtens durch den BG keine gravierenden Lücken (NRW!)...derzeit!

Doch, weil BC elementare Leistungsdefizite des Tarifs B der Debeka auffüllt und ergänzt und eben NICHT nur die Leistungen der Beihilfe!

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Debeka - Tarif BC oder BG

eifelthommy, Montag, 08.09.2014, 17:53 (vor 3728 Tagen) @ derKVProfi

Hmmm, ich habe noch einmal genau nachgesehen:

Einschränkungen des BG- gegenüber BC-Tarif:
- Zahnarzt: nur GOÄ und GOZ. Versicherer kann freiwillig Leistung erbringen

Mehrleistungen des BC-Tarifs:
- Schutzimpfung bei Auslandreise
- Gesondert berechenbare ärztliche und sonstige therapeuti-
sche stationäre Behandlung im Krankenhaus (also wenn nicht GOÄ gilt)
- Einbettzimmer
- Stationäre Behandlung in Privatklinik
- Heilpraktiker
- Nicht verschreibungspflichtige Medikamente
- Kurtagegeld
- Brillen (wie bereits oben im Thread beschrieben)
- Ergänzung Hilfsmittel
=> der Hilfsmittelkatalog Haupttarifs ist aber doch als offen anzusehen, oder nicht? Abgesehen von der Wartung und Inbetriebnahme der Hilfsmittel - Dazu steht im B-Tarif: "Nicht erstattungsfähig sind Aufwendungen für die Erhaltung beziehungsweise Wartung oder Inbetriebnahme von Hilfsmitteln, zum Beispiel: Pflegemittel, Ersatzbatterien, Ladegeräte sowie nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Anschaffungszweck stehendes Zubehör."

Über diesen letzten Passus habe ich einige Zeit gegrübelt, da es der einzige ist, der Einschränkungen genüber der Beihilfe beinhalten könnte...halte ihn aber nicht für ein "Fass ohne Boden".

Wo sehen sie "elementare Leistungsdefizite des B-Tarifs", die der BC-Tarif im Gegensatz zum BG-Tarif ausgleicht?

Gruß
thommy

Debeka - Tarif BC oder BG

derKVProfi ⌂ @, Montag, 08.09.2014, 18:54 (vor 3728 Tagen) @ eifelthommy

Nun, wenn Sie das so sehen, dass der Hilfsmittelkatlog offen ist, dann werden Sie wohl fachlich gebildeter Profi sein und brauchen keinen Rat. Aber .. wieso fragen Sie dann?

Wenn ich mir Ihre Ausführungen durchlese, dann bezweifel ich aber die fachliche Kenntnis schon - so long - Free-Consulting ist nun vorbei - gegen Einwurf kleiner Münmzen gibt es individuell mehr!

P.S.: Zur Beurteilung und Bewertung von Bedingungen gehört neben juristichem Wissen in Bezug auf die Krankenversicherung auch medizinisches und gebührenrechtliches Wissen bis hin zu den Zulassungsverfahren der einzelnen Leistungserbringer.

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eifelthommy, Montag, 08.09.2014, 20:40 (vor 3728 Tagen) @ derKVProfi

Nun, wenn Sie das so sehen, dass der Hilfsmittelkatlog offen ist, dann werden Sie wohl fachlich gebildeter Profi sein und brauchen keinen Rat. Aber .. wieso fragen Sie dann?

Wenn ich mir Ihre Ausführungen durchlese, dann bezweifel ich aber die fachliche Kenntnis schon - so long - Free-Consulting ist nun vorbei - gegen Einwurf kleiner Münmzen gibt es individuell mehr!

Nöö, denn:
1. schreibe ich hier aus purem Interesse,
2. habe ich bereits meine KV,
3. war ihre Antwort aussagekräftig, vielleicht aussagekräftiger als beabsichtigt und
4. (ohne ihnen zu nahe treten zu wollen) möchte ich mir (insb. bei bezahlter) Beratung nicht ständig anhören müssen, keine Ahnung zu haben.

Gruß und nix für ungut
thommy

Debeka - Tarif BC oder BG

derKVProfi ⌂ @, Montag, 08.09.2014, 21:38 (vor 3728 Tagen) @ eifelthommy

Niemand sagt, dass Sie keine Ahnung haben, aber ich werde das Thema nicht weiter öffentlich und unentgeltlich diskutieren!

Ivch fahre übrigens seit mehr als 30 Jahren Auto - zur Inspektion und zur Wartung oder auch einfach mal so, bringe ich es in die Werkstatt!

Sie sind seit 2 Jahren PKV versichert und meinen, dass Sie PKV verstanden haben - so what!

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derKVProfi ⌂ @, Sonntag, 07.09.2014, 14:08 (vor 3729 Tagen) @ Lau

Vielen Dank zunächst für die Antworten.

Da mein Vater (selbst 50% beihilfeberechtigt) vor wenigen Jahren mal eher schlechte Erfahrungen mit einem Berater gemacht hat, möchte ich es eigentlich ohne versuchen.

Er hat schlechte Erfahrungen mit einem VersicherungsBERATWER gemacht? Oder war es ein Versicherungs VERMITTLER oder ein angestellter Mitarbeiter ein Versicherung?

Das sind nun wahrlich himmelweite Unterschiede - ein Versicherungsberater wäre mit einem Rechtsanwalt zu vergleichen: Sie bezahlen ihn, damit er sie berät - er vermittelt aber keine Versicherungen!

Wie weit Sie Beratung durch Laien bringt, können Sie an den nachfolgenden Ausführungen erkennen!

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