Basistarife in der Öffnungsklausel ohne Beihilfeergänzungst. (Private Krankenversicherungen)
Hallo zusammen!
aufgrund einer verbeamtung bin ich auf der Suche nach einem Privaten Krankenversicherungsanbieter. Aufgrund diverser Vorerkrankungen gehe ich momentan davon aus, dass mir ein Zugang zur Privaten Krankenversicherung nur im Rahmen der Öffnungsklausel möglich ist. Daher wird es mir wahrscheinlich nicht möglich sein, in etwaige Beihilfeergänzungstarife aufgenommen zu werden.
Daher bin ich auf der Suche nach einem grundsoliden Basisvertrag, welcher im Rahmen der Öffnungsklausel angeboten wird. Wichtig wäre mir, dass die Leistungen auf GKV Niveau sind, evtl. lieber etwas besser als schlechter, da ich ungerne Lücken im Vergleich mit der GKV hätte. Auch ein offener Hilfsmittelkatalog wäre toll. Eine gute Beitragsstabilität ebenfalls.
Da ich leider zu diesen Fragen, was Tarife ohne Beihilfeergänzungstarife betrifft, nur wenige Informationen zu den neuen Tarife ab Dezember 2012 gefunden habe, wäre es natürlich super, falls mir einer bei der Entscheidung helfen kann. Bis jetzt habe ich mir einige Versicherer angesehen und zu manchen noch ein paar Fragen. Leider bin ich auch nicht sicher, ob diese Tarife die Basistarife bilden, welche im Rahmen der Öffnungsklausel angeboten werden würden, falls hier einer etwas genaues weiß, wäre ich natürlich auch sehr dankbar. Mein Favorit war lange die Debeka, da ich von Freunden bis jetzt positive Rückmeldungen erhalten habe, welche ebenfalls dort versichert sind. Daher würde es mich besonders interessieren, ob die unten aufgeführten Tarife große Lücken (oder kritische Lücken) aufweisen und welche man am besten empfehlen kann und bzw. oder es noch weitere empfehlenswerte Alternativen gibt.
1) Debeka Tarif B
Zu den Debeka Tarifen ohne Beihilfeergänzungstarif habe ich bis jetzt leider nicht viel Gutes gelesen, insbesondere da kaum Hilfsmittel abdeckt waren. Diese Fragen bezogen sich jedoch soweit ich es gelesen habe auf die alten Tarife vor der Umstellung auf die Unisex Tarife (zumindest habe ich daraus vom Datum aus geschlossen). In den neuen Tarifen findet sich in den Vertragsunterlagen folgende Formulierung: "Als Hilfsmittel gelten medizinisch-technische Mittel, Körperersatzstücke und Geräte, die am Patienten für diagnostische oder therapeutische beziehungsweise lebenserhaltende Zwecke angewandt werden, um Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen zu mildern
oder auszugleichen." und anschließend eine Formulierung mit "zum Beispiel ...". Kann hier von einem offenen Hilfsmittelkatalog ausgegangen werden? Ist der Grundvertrag der Debeka damit solider geworden oder viel mehr kann man ihn als soliden Grundvertrag ohne größere Lücken betrachten? Eine solche Formulierung wie oben habe ich in den alten Verträgen nicht gefunden.
2) Barmenia VBU
Der Barmenia Tarif scheint einen offenen Hilfsmittelkatalog zu haben, da ich den Tarifdetails eine ähnliche Formulierung gefunden habe. Auf einer Internetseite (http://www.beamtenversicherungsexperte.de/ [kein Leerzeichen] gesellschaften/vor-und-nachteile-barmenia) hatte ich gelesen, dass die Hilfsmittel unter den Nachteilen gelistet sind und bin ich nicht sicher, ob sich das noch auf die alten Tarife bezieht.
3) Deutscher Ring Beihilfetarif
Beim Deutschen Ring habe ich leider nur die Informationsbroschüre zu den Beihilfetarifen gefunden. Jedoch stand schon beim Basistarif, dass ein offener Hilfsmittelkatalog vorhanden ist. Ich weiß jedoch nicht, Unterschied zwischen "Ambulante ärztliche Versorgung" und "Ambulante Versorgung" gibt. Diese Formulierung findet sich im Beihilfeergänzungstarif und eine solche unterschiedliche Formulierung habe ich bisher nicht gesehen. Ich hatte auch auf einer Internetseite (http://www.beamtenversicherungsexperte.de/ [kein Leerzeichen] gesellschaften/vor-und-nachteile-deutscher-ring) gelesen, dass der Beihilfeergänzungstarif maximiert ist, was als Nachteil gelistet wurde. Leider bin ich hier nicht sicher, was genau damit gemeint ist und ob es sich noch auf die alten Verträge bezieht.
Vielen Dank schon einmal im Voraus und mit besten Grüßen!
gesamter Thread:
- Basistarife in der Öffnungsklausel ohne Beihilfeergänzungst. -
PKV-Ahnungsloser,
20.08.2014, 15:36
- Basistarife in der Öffnungsklausel ohne Beihilfeergänzungst. -
derKVProfi,
20.08.2014, 18:21
- Basistarife in der Öffnungsklausel ohne Beihilfeergänzungst. -
PKV-Ahnungsloser,
20.08.2014, 22:36
- Basistarife in der Öffnungsklausel ohne Beihilfeergänzungst. -
derKVProfi,
21.08.2014, 12:46
- Basistarife in der Öffnungsklausel ohne Beihilfeergänzungst. -
Maierle,
25.08.2014, 10:54
- Basistarife in der Öffnungsklausel ohne Beihilfeergänzungst. - derKVProfi, 26.08.2014, 18:18
- Basistarife in der Öffnungsklausel ohne Beihilfeergänzungst. -
Maierle,
25.08.2014, 10:54
- Basistarife in der Öffnungsklausel ohne Beihilfeergänzungst. -
derKVProfi,
21.08.2014, 12:46
- Basistarife in der Öffnungsklausel ohne Beihilfeergänzungst. -
PKV-Ahnungsloser,
20.08.2014, 22:36
- Basistarife in der Öffnungsklausel ohne Beihilfeergänzungst. - Olicia, 14.09.2014, 09:35
- Basistarife in der Öffnungsklausel ohne Beihilfeergänzungst. -
Rita Biller,
08.11.2014, 12:01
- Vorsicht Werbung - derKVProfi, 08.11.2014, 17:36
- Basistarife in der Öffnungsklausel ohne Beihilfeergänzungst. -
derKVProfi,
20.08.2014, 18:21