Notlagentarif Erfahrungen? (Private Krankenversicherungen)

derKVProfi ⌂ @, Montag, 04.08.2014, 20:07 (vor 3763 Tagen) @ derKVProfi

Der Mitarbeiter der Versicherung hat den Gesetzestext scheinbar nicht griffbereit - der Notalgentarif kann nicht gewählt werden, sondern er greift, wenn man Beitragsrückstände hat. Er endet, wenn diese ausgeglichen sind.

Versicherungsleistungen werden gegen Beitragsrückstände verrechnet!

Man kann damit spielen, wenn man keine Behandlungskosten hat. Ansonsten ist das schwierig.

Beratung ist angezeigt, auch in Bezug auf eine mögliche Hilfebedürftigkeit aus dem Basistarif an sich.

Auch zum Standardtarif ist Beratung angezeigt.

Ohne Akten, Vollmacht und Auftrag geht da aber nichts!

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