Rückkehr von PKV in GKV während Promotion (Private Krankenversicherungen)

Katharina @, Köln, Donnerstag, 17.07.2014, 09:59 (vor 3781 Tagen)

Hallo zusammen!

Ich hätte eine Frage zum Thema Rückkehr in die GKV und hoffe, hier kann mir jemand helfen :-)

Der Sachverhalt ist folgender: Ich war während meines Studiums und die ersten Monate in meinem ersten Job gesetzlich versichert. Da mein Gehalt über der JAEG bin ich nach ein paar Monaten in die PKV gewechselt (und leider nicht wirklich zufrieden damit...).

Nun werde ich im nächsten Jahr von meinem derzeitigen Arbeitgeber für zwei Jahre für eine Promotion freigestellt und bekomme dafür eine Art Förderung i.H.v. 20.000€ pro Jahr.
Die Promotion wird höchstwahrscheinlich extern sein, d.h. ich werde nicht als Student eingeschrieben sein. Darüberhinaus werde ich evtl. nebenbei noch ein wenig (evtl. sozialversicherungspflichtig) arbeiten, jedoch auf keinen Fall über die JAEG kommen.

Nun meine Fragen:

Kann ich während dieser Zeit zurück in die GKV wechseln?

Falls ja, zu welchem Zeitpunkt wäre das frühestens möglich?

Ist es besser, wenn ich zum 01.01.2015 in den Promotions-Leave gehe oder ist es egal (mein AG hat mir dies geraten, da es "besser hinsichtlich PKV ist")

Haben eventuelle sozialversicherungspflichtige Nebentätigkeiten einen Einfluss auf meine mögliche Rückkehr zur GKV?

Falls das alles nicht geht: Muss ich den vollen Beitragssatz, den ich auch derzeit zahle (~450€) auch während der Promotion bezahlen?

Mein Ziel wäre es, so früh wie möglich aus der PKV zurück in die GKV zu wechseln und bestenfalls auch danach, wenn ich wieder bei meinem AG beginne, in der GKV zu bleiben.

Schon einmal vielen herzliche Dank für eure Hilfe!

VG
Katharina

Rückkehr von PKV in GKV während Promotion

Czauderna, Donnerstag, 17.07.2014, 10:57 (vor 3781 Tagen) @ Katharina

Hallo,
wenn aufgrund einer Beschäftigung Krankenversicherungspflicht eintritt, dann musst du sogar in die GKV wechseln und kannst dann, nach Wegfall der Krankenversicherungspflicht dort als freiwilliges Mitglied verbleiben

Rückkehr von PKV in GKV während Promotion

derKVProfi ⌂ @, Samstag, 19.07.2014, 05:26 (vor 3779 Tagen) @ Czauderna

Nun, der Fall ist ja einfach, aber die Fragestellung verschließt sich mir!

--
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Rückkehr von PKV in GKV während Promotion

Katharina @, Freitag, 09.01.2015, 17:24 (vor 3605 Tagen) @ Katharina

Hallo zusammen,

tut mir sehr leid, aber ich habe nicht gemerkt, dass jemand auf dem Beitrag geantwortet hat...

Da sich zwischenzeitlich meine Planung ein wenig geändert hat, stellt sich mir folgende Frage (hoffentlich jetzt klarer formuliert):

Ich bin derzeit privat versichert und ab März für 2 Jahre freigestellt. Die ersten vier Monate werde ich 50% am Lehrstuhl (sozialversicherungspflichtig) angestellt sein, danach werde ich nicht mehr arbeiten und nur noch an der Promotion arbeiten.

Kann ich auch nach den vier Monaten sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in der GKV bleiben oder muss ich dann wieder in die PKV zurück?

In älteren Forenbeiträgen stand, dass man mind. 12 Monate sozialversicherungspflichtig angestellt sein muss, um in der GKV bleiben zu können. Jedoch habe ich gelesen, dass seit 2014 die "12-Monate-Regel" abgeschafft wurde - ob sich diese Regelung auf diese 12 Monate bezogen hat, habe ich nirgends rausbekommen.

Ich würde mich über kurzes Feedback hierzu freuen (dieses mal schaue ich auch in den Beitrag ;-)).

Danke und VG

Rückkehr von PKV in GKV während Promotion

Czauderna, Samstag, 10.01.2015, 11:23 (vor 3604 Tagen) @ Katharina

Hallo,
wenn du aufgrund einer kranken versicherungspflichtigen Tätigkeit Mitglied einer GKV-Kasse werden musst, dann genügt theoretisch nur ein Tag Pflichtversicherung um danach in der GKV-Kasse als freiwilliges Mitglied zu verbleiben.
In der Praxis werden es bei dir zwei Monate sein.
Aufgrund der Praxiserfahrung wird der Ablauf wird wie folgt sein:
Dein Arbeitgeber stellt die Krankenversicherungspflicht fest und wird dich nach der Krankenkasse deiner Wahl befragen.
Dann wird er dich zum 00.00.2015 bei dieser Krankenkasse anmelden und du wirst dort eine Mitgliedschaft beantragen.
Nach zwei Monaten wird dich der Arbeitgeber wieder aus der Krankenversicherungspflicht abmelden (Ende der Beschäftigung).
Die Krankenkasse wird nun von dir wissen wollen was du nun so machst und ob du ggf. einen anderen Krankenversicherungsschutz nachweisen kannst (willst), Wenn du das nicht kannst (willst), muss die Krankenkasse dich ab dem Folgetag (Tag, nach Ende der Krankenversicherungspflicht) Quasi zwangsweise "freiwillig" weiter versichern. Du musst nur unbedingt deine Einkommensverhältnisse ab diesem Tag der Krankenkasse erklären bzw. nachweisen, denn sonst zahlst du den Höchstbeitrag und da könnten ca. 720,00 € inl. Pflegeversicherung mtl. auf dich zu kommen, da die Kasse dann auch von Einkünften jenseits der Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung ausgeht.
Gruss
Czauderna

Rückkehr von PKV in GKV während Promotion

Katharina, Montag, 12.01.2015, 10:39 (vor 3602 Tagen) @ Czauderna

Hallo Czauderna,

vielen lieben Dank für die Auskunft! Ich habe vor zwei Tagen auch noch einmal bei der Techniker Krankenkasse angerufen und die haben mir das Gleiche gesagt (Neuregelung seit 2014). Aber auf jeden Fall gut, die gleiche Aussage aus zwei Quellen zu erhalten :-)

Ja, im nächsten Schritt werde ich mich erkundigen, was denn die freiwillige GKV für Promovierende (ohne sozialversicherungspflichtige Tätigkeit, nur mit Stipendium) kostet.

Nochmal Danke, Herzliche Grüße
Katharina

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