Notlagentarif nach Beitragsrückstand (Private Krankenversicherungen)

tinabln @, Berlin, Freitag, 04.07.2014, 13:58 (vor 3794 Tagen)

Nach Beitragsrückstand in der PKV wurde durch einen RA im Rahmen einer Schuldensanierung eine Einigung erzielt. Die ausgehandelte Summe wird nun in mntl. Raten via RA an die Versicherung zurückgeführt. Derweil ist der Versicherte seit Anfang des Jahres im Notlagentarif.
Nun würde mich in dem Zusammenhang interessieren,ob der Versicherte nun bis zum Ende der Schuldensanierung im Notlagentarif verbleiben muss oder aber ob jetzt nach Erzielung einer Einigung die Möglichkeit bestünde, in einen "normalen" Tarif zurückzuwechseln ?

Vielen Dank


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