Wegfall Beihilfe -> Aufstockung PKV 100% -> Kündigung (Private Krankenversicherungen)

Racom @, Donnerstag, 03.07.2014, 14:06 (vor 3795 Tagen)

Hallo zusammen,

ich bin 25 geworden und mein Beihilfeanspruch über meinen Vater fällt weg. Somit kann ich eine Aufstockung der PKV auf eine 100%-Krankenvollversicherung verlangen. Da dadurch der Beitrag bestimmt erheblich steigen wird, möchte ich dies nutzen, um die PKV außerordentlich und sofort kündigen zu können. Funktioniert dieser Weg? Ich kann über meine Frau in der GKV familienversichert sein und ab September beginnt ein Masterstudium, wo ich ebenfalls in der GKV versichert sein kann. Versicherungspflicht tritt also erst ab September ein, ich möchte die PKV aber über die Schiene jetzt loswerden, dass der Beitrag bei anderen Leistungen teurer wird!

Danke für Eure Antworten!

Gruß Racom

Wegfall Beihilfe -> Aufstockung PKV 100% -> Kündigung

derKVProfi ⌂ @, Donnerstag, 03.07.2014, 14:39 (vor 3795 Tagen) @ Racom

Entfall der Beihilfe bzw. Erhöhung zum Ausgleich der entfallenden Beihilfe sind keine außerordentlichen Kündigungsgründe.

Die Familienversicherung bei Ihrer Frau würde ein sofortiges Kündigungsrecht auslösen.

Die Familienversicherung besteht übrigens per Gesetz, also ohne Antragstellung.

Die Versicherungspflicht als Student, wenn und soweit sie bisher nicht befreit waren, wäre auch ein Grund für eine außerordentliche Kündigung.

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Wegfall Beihilfe -> Aufstockung PKV 100% -> Kündigung

Racom @, Donnerstag, 03.07.2014, 15:40 (vor 3795 Tagen) @ derKVProfi

Vielen Dank für die Erläuterung! Ich werde in die GKV zurück wechseln und über meine Frau familienversichert sein. Allerdings möchte ich bei derselben PKV eine Zusatzversicherung abschließen (Zahn) und komme m.E. wegen der Altersrückstellung noch an die Bi-Sextarife und habe auch keine Wartezeiten. Muss ich sonst was beachten?

Vielen Dank für die hilfreichen Kommentare!

Gruß
Racom

Wegfall Beihilfe -> Aufstockung PKV 100% -> Kündigung

derKVProfi ⌂ @, Freitag, 04.07.2014, 05:05 (vor 3795 Tagen) @ Racom

Vielen Dank für die Erläuterung! Ich werde in die GKV zurück wechseln und über meine Frau familienversichert sein. Allerdings möchte ich bei derselben PKV eine Zusatzversicherung abschließen (Zahn) und komme m.E. wegen der Altersrückstellung noch an die Bi-Sextarife und habe auch keine Wartezeiten. Muss ich sonst was beachten?

Keine Wartezeiten ist richtig, Bisex ist falsch!

Man kann vieles beachten. Professionelle Beratung hilft. Die gibt es aber nicht unentgeltlich oder auf den Niveau einiger anderer Beiträge.

Man sollte nur reden, wenn man etwas zu sagen hat.

Die kostenfreien Antworten sind gerade ausgegangen!

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Racom @, Freitag, 04.07.2014, 15:08 (vor 3794 Tagen) @ derKVProfi

Wer für einer "Beratung" zahlt, ist selbst schuld! Ich habe jetzt alles schön geregelt, mit Hilfe der Versicherungen selbst und diverser Foren; völlig kostenlos. Beratungen in die eigene Tasche, das ist es, was Versicherungsvertreter machen ;-)

Schönen Tag noch ;)

PS: War selbst lange genug im Vertrieb :-) Jedoch war ich nie so frech zu sagen, dass die kostenlosen Antworten gerade ausgegangen seien. Das ist auch keine Art des Vertriebs, du Spezialist :-P
Kenne mich mit NLP usw. bestens aus ;-)

Wegfall Beihilfe -> Aufstockung PKV 100% -> Kündigung

derKVProfi ⌂ @, Freitag, 04.07.2014, 16:54 (vor 3794 Tagen) @ Racom

Ich bin kein Versicherungsvermittler, sondern -berater.

Und schön, dass Du so freundlich und nett hier Deine Launummer dokumentierst!

Ja, da hoffe und wünsche ich doch ein fettes auf die Fresse fallen, oder?

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Racom @, Freitag, 04.07.2014, 20:02 (vor 3794 Tagen) @ derKVProfi

Ohh :-D da habe ich einen wunden Punkt getroffen haha

Deinen Frust merke ich bis hier! Gut, dass ich nicht darauf angewiesen bin, Leuten Versucherungen aufzuschwatzen haha

Wahrscheinlich bist du journalistisch vor allem auf der eigenen Homepage tätig haha und ärgerst dich nur, dass ich nicht hilferufend Angebote von dir fordere haha

Viel Spaß noch in der Akquise haha :-D

Wegfall Beihilfe -> Aufstockung PKV 100% -> Kündigung

derKVProfi ⌂ @, Samstag, 05.07.2014, 00:22 (vor 3794 Tagen) @ Racom

Ja, sehr peinlich, wenn man niht einmal weiß, das Versicherungsberater niemanden Versicherungen aufschwatzen ... aber was soll es.

Mit Deinem Halbwissen gehst du sowieso unter Umständen baden .. die Falle ist schon ausgelegt!

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Racom, Samstag, 05.07.2014, 02:52 (vor 3794 Tagen) @ derKVProfi

haha :-D

Ich habe nun die Bestätugung über GKV über meine Frau, Zusatzversicherung ohne Wartezeit und ohne Erstattungshöchstgrenze, Anwartschaft auf 100 % Vollversicherung und habe überall Bi-Sextarife bekommen, die deutlich günstiger sind.

Übrigens habe ich Bi-Sextarife bekommen, obwohl du als selbsternannter "Profi" :-D sagtest, ich bekäme keine. Habe den Vertrag heute erhalten!

Haha, so schön zu lesen, wie sich jemand selbst reinfährt :-D

Wegfall Beihilfe -> Aufstockung PKV 100% -> Kündigung

derKVProfi ⌂ @, Samstag, 05.07.2014, 04:05 (vor 3794 Tagen) @ Racom

Es ist schon sprichwörtlich, wie jemand hier, nachdem man ihm kostenfrei wertvolle Hinweise gegeben hat, abledert!
Sich dann über die Personen lächerlich zu machen, ist schon dreist!

Schöne neue Welt - traurig!

Natürlich kann der Versicherer zugunsten des Kunden das alles (Bisex Zusatz) so machen, aber ... es ist und bleibt rechtwidrig. Klarer Verstoß gegen geltende Gesetze!

Aber es ist doch schön für jemanden, das er angeblich alles gelöst bekommt, aber erst nachdem er sich kostenfreie Hilfe geholt hat.

Es bleibt dabei, dass mutmaßlich zwei Punkte nicht beachtet worden sind - die gibt es eben nicht fü lau!

Und Rechtsakte sind immer unter einem Vorbehalt verbindlich. So leid es mir tut - aber die Falle ist weiter aufgestellt und wartet!

Werde glücklich! Und vor allem hoffe ich ja noch darauf, dass Du die feinen Unterschiede zwischen den einzelnen Berufen erlernst. Als Student mit Abschluss sollte man auch innder Lage sein Geschäftsfelder auseinander zu halten.

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Racom, Samstag, 05.07.2014, 13:27 (vor 3793 Tagen) @ derKVProfi

Als jemand, der im Leben lediglich eine kleine Ausbildung zum Versicherungsmaker gemacht hat und danach nur im Vertrieb war, sollte man es sich nicht anmaßen, über Leute mit akademischem Universitätstitel derart zu urteilen. Es gibt keine Falle!

Ich rate dir, in deiner kleinen Versicherungswelt zu bleiben, denn alles andere überfordert dich sichtlich.

:-D

Wegfall Beihilfe -> Aufstockung PKV 100% -> Kündigung

derKVProfi ⌂ @, Samstag, 05.07.2014, 17:47 (vor 3793 Tagen) @ Racom

Als jemand, der im Leben lediglich eine kleine Ausbildung zum Versicherungsmaker gemacht hat

inhaltlich falsche Aussage!

und danach nur im Vertrieb war,

inhaltliche falsche Aussage!

sollte man es sich nicht anmaßen, über Leute mit akademischem Universitätstitel derart zu urteilen.

Ich stelle nur fest, dass eine Person mit akademischer Ausbildung nicht einmal einfachste Begrifflichkeiten, Berufsbezeichnungen und berufluiche Inhalte auseinander halten kann.

Von Anstand mal ganz abgesehen!

Es gibt keine Falle!

Wenn Du alles besser weißt, dann stellt sich die Frage, wieso Du überhaupot andere Menschen mit Deinen Problemen beschäftigst?


Ich rate dir, in deiner kleinen Versicherungswelt zu bleiben, denn alles andere überfordert dich sichtlich.

"Ja, ja", oder auch einfach "Götz von Berlichingen"

Das ist also ein Akademiker - Herr hilf uns, die Zukunft wird sehr düster!

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Wegfall Beihilfe -> Aufstockung PKV 100% -> Kündigung

Jens, Donnerstag, 03.07.2014, 14:58 (vor 3795 Tagen) @ Racom

Hallo zusammen,

ich bin 25 geworden und mein Beihilfeanspruch über meinen Vater fällt weg. Somit kann ich eine Aufstockung der PKV auf eine 100%-Krankenvollversicherung verlangen. Da dadurch der Beitrag bestimmt erheblich steigen wird, möchte ich dies nutzen, um die PKV außerordentlich und sofort kündigen zu können. Funktioniert dieser Weg? Ich kann über meine Frau in der GKV familienversichert sein und ab September beginnt ein Masterstudium, wo ich ebenfalls in der GKV versichert sein kann. Versicherungspflicht tritt also erst ab September ein, ich möchte die PKV aber über die Schiene jetzt loswerden, dass der Beitrag bei anderen Leistungen teurer wird!

Danke für Eure Antworten!

Gruß Racom

Hallo Racom,

leider in Deinem Beitrag noch wichtige Informationen. Ich vermute mal, dass Du zurzeit ein Bachelorstudium absolvierst oder bereits beendet hast. Dein Vater, bei dem Du versichert bist, ist vermutlich Beamter und bekommt ca. 70% Beihilfe für Deine PKV. Um als Student weiterhin in der PKV Deines Vaters zu bleiben, habt ihr sicherlich vor Beginn des Studiums einen Befreiungsantrag gestellt, und Du bist daraufhin weiterhin in der PKV geblieben.
Falls es so war, kannst Du nur wieder in die GKV, wenn Du wieder "Pflichtversichert" wirst. Außerordentlich bei der PKV kündigen kannst Du nur, wenn die Beiträge erhöht werden. In Deinem Fall trifft das aber nicht zu. Die PKV wird nur deshalb wesenlich teurer, weil Du dich jetzt zu 100% statt zu 30% versichern musst. Selbst wenn die PKV die Beiträge erhöhen würde, kannst Du zwar kündigen, aber nur innerhalb der vielen PKV'en wechseln. Eine Rückkehr in die GKV ist dadurch nicht möglich!
Falls Du weiterhin einen Studentenstatus hast, wirst Du wohl notgedrungen bis zum Ende Deines Studiums in der PKV bleiben.
Selbst wenn Du einen versicherungspflichtigen Job größer 401 Euro annehmen würdest, würde Dir das nicht helfen, da Du als Student bis knapp 20 Stunden pro Woche arbeiten kannst, ohne dafür Sozialbeiträge zu zahlen. Das einzige, was Dir helfen könnte: Melde Dich arbeitslos und beginn Dein Masterstudium ein Semester später. Durch die Arbeitslosigkeit solltest Du eventuell wieder in die GKV kommen.

Viel viel Glück !!!
Jens

Wegfall Beihilfe -> Aufstockung PKV 100% -> Kündigung

Racom @, Freitag, 04.07.2014, 04:43 (vor 3795 Tagen) @ Jens

Vielen Dank!

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derKVProfi ⌂ @, Freitag, 04.07.2014, 05:03 (vor 3795 Tagen) @ Jens

Ich vermute mal, dass Du zurzeit ein Bachelorstudium absolvierst oder bereits beendet hast. Dein Vater, bei dem Du versichert bist, ist vermutlich Beamter und bekommt ca. 70% Beihilfe für Deine PKV. Um als Student weiterhin in der PKV Deines Vaters zu bleiben, habt ihr sicherlich vor Beginn des Studiums einen Befreiungsantrag gestellt, und Du bist daraufhin weiterhin in der PKV geblieben.

Das könnte man so annehmen!

Falls es so war, kannst Du nur wieder in die GKV, wenn Du wieder "Pflichtversichert" wirst. Außerordentlich bei der PKV kündigen kannst Du nur, wenn die Beiträge erhöht werden. In Deinem Fall trifft das aber nicht zu. Die PKV wird nur deshalb wesenlich teurer, weil Du dich jetzt zu 100% statt zu 30% versichern musst. Selbst wenn die PKV die Beiträge erhöhen würde, kannst Du zwar kündigen, aber nur innerhalb der vielen PKV'en wechseln. Eine Rückkehr in die GKV ist dadurch nicht möglich!

Das ist auch weitesgehend richtig!

Falls Du weiterhin einen Studentenstatus hast, wirst Du wohl notgedrungen bis zum Ende Deines Studiums in der PKV bleiben.

Nein, seinen Beitrag genau lesen und das SGB V lesen - die Schlussfolgerung ist leider falsch!

Selbst wenn Du einen versicherungspflichtigen Job größer 401 Euro annehmen würdest,

401 reicht nicht aus - 451 müssen es schon sein. Das würde aber bei Studium auch nicht reichen!

würde Dir das nicht helfen, da Du als Student bis knapp 20 Stunden pro Woche arbeiten kannst, ohne dafür Sozialbeiträge zu zahlen. Das einzige, was Dir helfen könnte: Melde Dich arbeitslos und beginn Dein Masterstudium ein Semester später. Durch die Arbeitslosigkeit solltest Du eventuell wieder in die GKV kommen.

Er kommt doch in die GKV - lese bitte den Beitrag und suche das Wort "Familienversicherung"!

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Krankenkassenmitarbeiter, Freitag, 04.07.2014, 09:49 (vor 3794 Tagen) @ derKVProfi

Hallo KVProfi, bitte selber das Wort Familienversicherung suchen. Im §10Abs.1Nr.3SGBV ist alles erklärt. Er kann sich nicht über seine Frau versichern.
Es besteht die Möglichkeit sich zu exmatrikulieren, dann ein Semester (mind. 6 Monate)auszusetzen und sich dann wieder zu immatrikulieren. Hier entsteht ein neues Wahlrecht. Jedoch geht das nicht wenn es sich um die gleiche Fachrichtung handelt.
MfG
Krankenkassenmitarbeiter

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derKVProfi ⌂ @, Freitag, 04.07.2014, 11:41 (vor 3794 Tagen) @ Krankenkassenmitarbeiter

Hallo Krankenkassenmitarbeiter, § 10 ist bekannt.

Wenn Kunde folgednes sagt: "Ich kann über meine Frau in der GKV familienversichert sein und ab September beginnt ein Masterstudium, wo ich ebenfalls in der GKV versichert sein kann." dann nimmt man es als Voraussetzung und gut ist es!

Wenn Kunde falsche Angaben macht, dann ist auch die Antwort falsch! Das war so, ist so und wird immer so sein!

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Krankenkassenmitarbeiter, Montag, 07.07.2014, 09:05 (vor 3792 Tagen) @ derKVProfi

Lieber KVProfi (angeblicher!),
einfach mal zugeben, dass Sie einen Fehler gemacht haben. Machen wir alle mal und ist doch nicht sooo schwer.
Aber aus den Beiträgen der Vergangenheit zu schließen, können Sie das wohl nicht.
MfG
Krankenkassenmitarbeiter

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derKVProfi ⌂ @, Dienstag, 08.07.2014, 04:13 (vor 3791 Tagen) @ Krankenkassenmitarbeiter

Lieber KVProfi (angeblicher!),

Mit einer Beleidigung anfangen, ist ja immer gerne gesehen, gell :-)

einfach mal zugeben, dass Sie einen Fehler gemacht haben. Machen wir alle mal und ist doch nicht sooo schwer.

Welchen Fehler habe ich denn gemacht?

Aber aus den Beiträgen der Vergangenheit zu schließen, können Sie das wohl nicht.

Aus welchen denn?

MfG
Krankenkassenmitarbeiter

angeblicher? Annonymität ist etwas schönes, weil da kann man alles behaupten, gell?

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Krankenkassenmitarbeiter, Dienstag, 08.07.2014, 09:46 (vor 3790 Tagen) @ derKVProfi

Punkt 1: Keine Beleidigung, sondern eine Feststellung.
Punkt 2: Dann sind Sie wohl der einzige, der es nicht kapiert hat.
Punkt 3: Aus so ziemlich allen.
Punkt 4: Bevor ich mich hier wie Sie der Lächerlichkeit preisgebe, bleibe ich lieber anonym.

Es paßt einfach nicht, sich hier als selbsternannter KVProfí zu präsentieren, falsche oder halbseidene Auskünfte zu erteilen und wenn es ins Detail geht, das kostenpflichtige Beratungsgespräch anzubieten. Das ist einfach nur billig!!

MfG
Krankenkassenmitarbeiter
(anonymer)

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admin ⌂ @, Braunschweig, Dienstag, 08.07.2014, 10:05 (vor 3790 Tagen) @ Krankenkassenmitarbeiter

Da die Sachargumente nun ausgetauscht sind, schließen wir hiermit die Diskussion.
Die Redaktion

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