Voerkrankung nachmelden bei Anwartschaft Debeka (Private Krankenversicherungen)

Jonas, Donnerstag, 12.06.2014, 23:39 (vor 3816 Tagen)

Hallo,
folgende Situation:
ich habe im Februar 2010 eine Zusatzversicherung bei der Debeka und eine kleine Anwartschaft abgeschlossen. Nun steht eine Verbeamtung in einem halben Jahr an und ich möchte meine Anwartschaft in eine aktive PKV umwandeln.

Bei der Sichtung meiner Unterlagen habe ich nun festgestellt, dass im Antrag als Vorerkrankung nur meine Neurodermitis aufgeführt ist. Hierfür habe ich einen Risikozuschlag von 30%. Nicht aufgeführt sind meine Allergien (ich wollte nicht täuschen; bei einer BU veim gleichen Unternehmen 2006 hatte ich das angegeben.)
Meine Allergie ist schwach und ich nehme nur selten im Jahr ein Medikament. Der letzte Allergietest zum Antragszeitpunkt war von 2002. Allerdings war ich 1, 5 Monate nach Antragstellung bei einem Allergietest und es wurde neben meinem Heuschnupfen noch eine beginnende Haustauballergie (Staubmilbe) diagnostiziert.

Eine Frage im Antrag war auch, ob Untersuchungen geplant sind. Ich weiß nicht mehr, ob ich zum Antragszeitpunkt schon den Termin zum Allergietest hatte.

Ein Hautarzttermin vor 4 Wochen hat ergeben, dass die Staubmilbe noch da ist und auch der Heuschnupfen. Die Neurodermitis ist quasi nicht mehr da.

Ich möchte vor Aktivierung der PKV nun unbedingt alles nachmelden.

Meine Fragen:

Sollte ich nur den Stand zum Antragszeitpunkt nachmelden, also ohne Staubmilbe? Oder um sicher zu gehen auch die Milbe wegen der Frage nach geplanten Untersuchungen?

Mit was für einem Risikozuschlag muss ich bei der Debeka rechnen mit Heuschnupfen+Staubmilbe+Neurodermitis? Mehr als die 30%, die ich ohnehin habe?

Meine Idee wäre eine Nachmeldung des Heuschnupfens, eine Meldung der Untersuchung kurz nach Antragstellung und die Vorlage eines ärztlichen Attests über den derzeitigen Gesundheitszustand bezüglich Neurodermitis und Allergien mit der Bitte um Neubewertung des Risikozuschlags. Was droht mid dann, bzw. bin ich auf der sicheren Seite?

Eine komplett neue Gesundheitsprüfung möchte ich wegen einer kurzen Erkrankung im letzten Jahr vermeiden (hat nichts mit den Vorerkrankungen zu tun.)

Vielen Dank vorab!

Jonas

Voerkrankung nachmelden bei Anwartschaft Debeka

derKVProfi ⌂ @, Freitag, 13.06.2014, 06:50 (vor 3815 Tagen) @ Jonas

Alles nachmelden, was damals anzugeben gewesen wäre. Die vorvertragliche Anzeigepflicht endete voraussichtlich mit der Antragstellung.

Ich gehe davon aus, dass die Debeka den Antrag auch in kenntnis dieser sachverhalte abgeschlossen hätte.

Die Fristen für Kündigung und Rücktritt sind eigentlich abgelaufen. Uneigentlich aber auch nicht :-(

Eine Anfechtung wäre möglich, ist aber in Anbetracht der gesamten Darstellung tendenziell unwahrscheinlich 8in der Durchsetzung)

Dennoch würde ich einen Versicherungsberater einschalten. Das kostet zwar Geld, aber dann wird das wenigstens professionell umgesetzt!

--
https://derkvprofi.de/
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Der KV Profi Versicherungsberatung UG (haftungsbeschränkt)
Versicherungsberater
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Erlaubnis nach § 34d Abs. 2 GewO
Vermittlerregister D-60RF-WDJKH-50

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Voerkrankung nachmelden bei Anwartschaft Debeka

Jonas, Samstag, 14.06.2014, 06:47 (vor 3814 Tagen) @ derKVProfi

Danke für die Antwort.
Müsste ich aufgrund der Staubmilbe mit höherem Risikozuschlag rechnen als nur mit Heuschnupfen, oder sind das für die Debeka pauschal Allergien?

Voerkrankung nachmelden bei Anwartschaft Debeka

thommy, Samstag, 14.06.2014, 09:46 (vor 3814 Tagen) @ Jonas

Ich hatte auch 2-3 keine horrenden Kosten verursachende Kleinigkeiten bei Antragstellung vergessen und ca. 1 Monat nach Abschluss des Vertrages nachgemeldet. Ich habe daraufhin von der Debeka einen freundlichen Brief bekommen, dass damit mein Risikozuschlag von 30% unberührt bleibt.

Wie die das bei Allergien sehen, kann natürlich niemand voraussagen. Ich würde aber tippen, dass alles beim Alten (= 30%) bleibt.

Zu welchem Datum du den Arzttermin gemacht hast, dürfte unerheblich sein. Maßgeblich ist der ärztliche Eintrag in die Patientenakte. Wenn dort steht, dass du seit Monaten Niesanfälle hattest, solltest du es angeben.

Gruß
thommy

Voerkrankung nachmelden bei Anwartschaft Debeka

derKVProfi ⌂ @, Samstag, 14.06.2014, 13:27 (vor 3814 Tagen) @ thommy

Diesen Verharmlosungsbeitrag vom Laien Thommy lassen wir einmal unkommentiert.

Melde das nach, was Du nicht richtig beantwortet hast oder schalte einen entsprechenden Fachmann (Versicherungsberater) ein um den Vorgang umzusetzen.

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derKVProfi ⌂ @, Samstag, 14.06.2014, 13:28 (vor 3814 Tagen) @ Jonas

Diese Frage wird im Einzelfall die Debeka zu bewerten haben. Ein Forum kann da wohl kaum helfen.

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Yipselys, Samstag, 14.06.2014, 19:45 (vor 3814 Tagen) @ derKVProfi

...nur auf einen kostenpflichtigen Versicherungsberater- bzw.
vermittler verweisen.
Von einem branchenbekannten Versicherungsexperten wie KVProfi
Alias Thorulf Müller erwarte ich in einem Forum schon mehr.
Auch wenn es legitim ist sich seine Klientel über solche Foren
zu suchen, so finde ich, daß die Ratsuchenden das Recht haben hier Unterstützung zu erhalten ohne immer wieder auf die Versicherungsberater zu verweisen.
Auch wenn das im Einzelfall durchaus angebracht ist!!!

Voerkrankung nachmelden bei Anwartschaft Debeka

derKVProfi ⌂ @, Sonntag, 15.06.2014, 04:54 (vor 3813 Tagen) @ Yipselys

...nur auf einen kostenpflichtigen Versicherungsberater- bzw.
vermittler verweisen.

Nicht nur - es ist eine Empfehlung - er kann auch eine Rechtsanwalt einschalten oder es selbst tun!

Von einem branchenbekannten Versicherungsexperten wie KVProfi
Alias Thorulf Müller erwarte ich in einem Forum schon mehr.

Mit welcher Begründung erwarten Sie mehr? Das RDG sagt klipp und klar:

(1) Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.

RDG

Auch wenn es legitim ist sich seine Klientel über solche Foren
zu suchen, so finde ich, daß die Ratsuchenden das Recht haben hier Unterstützung zu erhalten ohne immer wieder auf die Versicherungsberater zu verweisen.

Ich habe Unterstützung geboten, soweit das RDG es zulässt:

Alles nachmelden, was damals anzugeben gewesen wäre. Die vorvertragliche Anzeigepflicht endete voraussichtlich mit der Antragstellung.

Ich gehe davon aus, dass die Debeka den Antrag auch in Kenntnis dieser Sachverhalte abgeschlossen hätte.

Die Fristen für Kündigung und Rücktritt sind eigentlich abgelaufen. Uneigentlich aber auch nicht :-(

Eine Anfechtung wäre möglich, ist aber in Anbetracht der gesamten Darstellung tendenziell unwahrscheinlich 8in der Durchsetzung)

Was erwarten Sie denn bitte mehr an Inhalt und Aussage????

Auch wenn das im Einzelfall durchaus angebracht ist!!!

Es ist hier exakt angebracht und ansonsten wurde ALLES gesagt!

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