Nach Kündigung in PKV bleiben (Private Krankenversicherungen)

Czauderna, Dienstag, 13.05.2014, 11:21 (vor 3846 Tagen) @ Martina_Ber

Hallo,
wenn die Krankenversicherungspflicht als Arbeitnehmerin endet, greift die obligatorische Anschlussversicherung bei der GKV. wenn kein anderweitiger Krankenversicherungsschutz nachgewiesen wird - von daher dürfte eine erneuten Versicherung in der PKV unter den geschilderten Umständen wieder möglich sein - du musst nur deiner GKV-Kasse den Nachweis der nahtlosen Versicherung in der PKV nachweisen - meine Meinung.
Gruss
Czauderna


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