Nach Kündigung in PKV bleiben (Private Krankenversicherungen)
Werner66, Freitag, 09.05.2014, 20:52 (vor 3850 Tagen)
Guten Abend,
ich habe eine Frage zur PKV.
Angenommen ich wäre 9 Jahre in der PKV gewesen, nach Jobwechsel und Verdienst unter JAEG dann 3 Jahre in der GKV und nach Überschreiten der JAEG wieder seit 3 Jahren wieder in der PKV.
Was wäre, wenn ich nun kündige, mich aber nicht arbeitslos bzw. arbeitssuchend melde (und damit auch keine Leistungen erhalte). Könnte ich privat versichert bleiben oder müsste ich dann auch in die GKV?
Viele Grüße
Werner
Nach Kündigung in PKV bleiben
derKVProfi , Samstag, 10.05.2014, 13:31 (vor 3849 Tagen) @ Werner66
Wenn Sie keinen Tatbestand der Versicherungspflicht (Arbeitslosengeld, sv-pflichtige Tätigkeit unterhalb der jahresarbeitsentgeltgrenze, etc.) erfüllen, können Sie in der PKV bleiben.
Sie könnten, wenn Versicherungspflicht in der GKV eintritt, auch die Möglichkeit einer Befreiung nach § 8 SGB V prüfen lassen.
Sie könnten aber die PKV auch einfach weiter fort bestehen lassen, wenn Sie in die GKV müssen oder auch als Zusatzversicherung fortführen (in Abhängigkeit von Versicherer und Tarif)!
--
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Nach Kündigung in PKV bleiben
Werner66, Samstag, 10.05.2014, 15:18 (vor 3849 Tagen) @ derKVProfi
Danke für die schnelle Antwort und viele Grüße
Werner
P.S.:
Ein Kollege von mir war auch lange in der PKV, auch während einer Arbeitslosigkeit. Sein Verdienst liegt nun unterhalb der JAEG und er musste wieder in die GKV. Die PKV läuft auf große Anwartschaft weiter. Er hat mit der Geschäftsführung mehrer Gespräche gehabt, aber ein Gehaltserhöhung (es fehlen knapp 10%) gibt es nicht und Mehrarbeit ist auch nicht erwünscht.
Gibt es noch eine andere Möglichkeit, wieder in die PKV zu kommen, außer der Suche nach einem besser bezahlten Job?
Nach Kündigung in PKV bleiben
derKVProfi , Samstag, 10.05.2014, 19:27 (vor 3849 Tagen) @ Werner66
Nein, im Prinzip nicht und letztendlich unter Umständen schon.
Das ist immer ein individuelles Thema - Ihr Thema, ist Ihr Thema - das Ihres Freundes, ist sein Thema!
Basis kann immer nur eine individuelle Beratung durch entsprechend qualifizierte Menschen sein!
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Nach Kündigung in PKV bleiben
Martina_Ber, Dienstag, 13.05.2014, 07:12 (vor 3846 Tagen) @ Werner66
Guten Morgen,
das ist eine recht interessante Frage, Entschuldigung, dass ich mich da einklinke.
Ich bin in einer ähnlichen Situation. Ich war jahrelang privat versichert, habe aber letztes Jahr aus privaten Gründen einen Job unterhalb der JAEG angenommen. Die PKV läuft auf Anwartschaft weiter. Was wäre, wenn ich nun kündigen würde und mich nicht arbeitslos melden würde. Könnte ich dann die GKV kündigen und mich wieder privat versichern?
Vielen Dank und viele Grüße
Martina
Nach Kündigung in PKV bleiben
Czauderna, Dienstag, 13.05.2014, 11:21 (vor 3846 Tagen) @ Martina_Ber
Hallo,
wenn die Krankenversicherungspflicht als Arbeitnehmerin endet, greift die obligatorische Anschlussversicherung bei der GKV. wenn kein anderweitiger Krankenversicherungsschutz nachgewiesen wird - von daher dürfte eine erneuten Versicherung in der PKV unter den geschilderten Umständen wieder möglich sein - du musst nur deiner GKV-Kasse den Nachweis der nahtlosen Versicherung in der PKV nachweisen - meine Meinung.
Gruss
Czauderna
Nach Kündigung in PKV bleiben
derKVProfi , Dienstag, 13.05.2014, 15:57 (vor 3846 Tagen) @ Czauderna
Deine Meinung ist richtig, Czauderna.
Ende Versicherungspflicht nachweisen: Anwartschaft lebt auf.
Nachweis PKV an GKV und Willenserklärung!
Fristen beachten!
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Nach Kündigung in PKV bleiben
Martina_Ber, Dienstag, 13.05.2014, 19:42 (vor 3846 Tagen) @ derKVProfi
Vielen Dank für die Infos an Euch beide.
Fristen beachten bezieht sich auf die 3-Monats-Frist?
Viele Grüße
Martina
Nach Kündigung in PKV bleiben
derKVProfi , Mittwoch, 14.05.2014, 04:48 (vor 3845 Tagen) @ Martina_Ber
Fristen meint die jeweils für den jeweiligen Aspekt des Falles gültige Frist!
Wir sprachen über verschiedene Themen:
z. B.
Anwartschaft beenden
obligatorische Anschlussversicherung vermeiden
etc.
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