Die Geister, die ich rief (Private Krankenversicherungen)

derKVProfi ⌂ @, Dienstag, 15.04.2014, 01:11 (vor 3874 Tagen) @ Frager

Was hat die 9/10 Regelung mit der Möglichkeit zu tun als Rentner von der PKV ind die GKV zu wechseln? Die bestimmt nur ob man als Rentner in der GKV pflichtversichert ist oder nicht. In der GKV muss man vorher schon sein.

Das ist grundsätzlich richtig. Voraussetzung um als Rentner freiwillig versichert zu sein ist aber, dass man in der Zeit vor Rentenantragstellung Mitglied der GKV geworden ist, wie auch immer. Das ist aber zusehends schwieriger bzw. erschwert worden.

Der Absatz ist in Abgrenzung zu der Regelung, die vorher gegolten hat zu verstehen.

Vorher galt: War man mehr als die Hälfte des Erwerbslebens in der GKV, so wurde man bei Rentenantragstellung versicherungspflichtig in der KVdR, auch wenn man am Tag der Rentenantragstellung in der PKV versichert war. Um in der PKV zu bleiben, hätten diese Personen einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht stellen müssen. Und das haben damals die wenigsten getan! (Anspruch auf eine Rente der DRV natürlich vorausgesetzt)

Es geht hier um die massive Veränderung der Systematik und um die Zahl derer die wechseln oder bleiben.
Damals ist der überwiegende Teil in die GKV zurück, hat also vererbt.
In den letzten Jahren ist der Teil der in der PKV verbleibenden Personen deutlich gestiegen.

Dieser Aspekt betrifft i.d.R. nicht die Beamten und nicht im gleichen Maß die freien Berufe. Daher waren die Tarife der DKV, die einen sehr hohen Anteil von Freiberuflern versichert hat, schon immer teurer (M-Tarife).

In der Verkürzung eines Artikels vielleicht mißverständlich. Insoweit Danke für die Frage!

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