Die Geister, die ich rief (Private Krankenversicherungen)
Thorulf Müller über die Baustelle PKV Klare Worte von einem der schärfsten und kontroversesten Kritiker der Branche. In einem ausführlich Beitrag im TagesBLOG nimmt “KVProfi” Thorulf Müller die Privaten Krankenversicherer aufs Korn. Nur die wenigsten Vertreter der Branche seien für die Zukunft gerüstet, schreibt Müller. Schuld daran? Die Versicherer selbst. Mit ihrer “Gier nach Wachstum” hätten sie den eigenen Markt zerstört.
“Das Kerngeschäft, also der Bestandskunde, sein Vertrag und die ureigenste Leistung, die Abwicklung von Leistungsfällen, sind nach meiner Erfahrung störende Sachverhalte und werden ungern und billigend in Kauf genommen”, schreibt Müller. Was sich seiner Ansicht nach nun ändern muss, erklärt Müller ausführlich. Hat er Recht? Was ist Ihre Meinung?
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Der KV Profi Versicherungsberatung UG (haftungsbeschränkt)
Versicherungsberater
Thorulf Müller
Erlaubnis nach § 34d Abs. 2 GewO
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Die Geister, die ich rief
Auch diesen Geist mit seiner Werbung hat keiner gerufen. Er muß es doch verdammt nötig haben...
Die Geister, die ich rief
Das ist keine Werbung, sondern ein Artikel, der sich fachlich mit der PKV auseinander setzt und damit auch eine Möglichkeit der Diskussion bietet.
Geist ist annonym, wie ich sehe. Kritik sollte man schon erkennbar äußern. Ich kann aber mutmaßen wer Geist ist.
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Die Geister, die ich rief
Hallo Profi,
"Die PKV hat Anfang der 90er Jahre, als der Gesetzgeber den wesentlichsten Storno- und Vererbungsgrund, die Versicherungspflicht in der GKV bei Rentenantragstellung, geschlossen hat (Einführung der 9/10 Regelung in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens), alles auf die Karte Wachstum gesetzt, um den Traum des immerwährenden Stornos aufrecht zu erhalten. Dazu hat sie zusätzlich diverse Maßnahmen ergriffen, die bis heute nachwirken, wie zum Beispiel die Einsteigertarife, die Abschaffung der Wartezeiten bzw., die Anrechnung der Vorversicherungsdauer in einer anderen PKV und das Ausufern der Vergütung. Jetzt neigt sich die Realität über die PKV und es werden harte Jahre, die vor uns liegen."
Was hat die 9/10 Regelung mit der Möglichkeit zu tun als Rentner von der PKV ind die GKV zu wechseln? Die bestimmt nur ob man als Rentner in der GKV pflichtversichert ist oder nicht. In der GKV muss man vorher schon sein.
Die Geister, die ich rief
Was hat die 9/10 Regelung mit der Möglichkeit zu tun als Rentner von der PKV ind die GKV zu wechseln? Die bestimmt nur ob man als Rentner in der GKV pflichtversichert ist oder nicht. In der GKV muss man vorher schon sein.
Das ist grundsätzlich richtig. Voraussetzung um als Rentner freiwillig versichert zu sein ist aber, dass man in der Zeit vor Rentenantragstellung Mitglied der GKV geworden ist, wie auch immer. Das ist aber zusehends schwieriger bzw. erschwert worden.
Der Absatz ist in Abgrenzung zu der Regelung, die vorher gegolten hat zu verstehen.
Vorher galt: War man mehr als die Hälfte des Erwerbslebens in der GKV, so wurde man bei Rentenantragstellung versicherungspflichtig in der KVdR, auch wenn man am Tag der Rentenantragstellung in der PKV versichert war. Um in der PKV zu bleiben, hätten diese Personen einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht stellen müssen. Und das haben damals die wenigsten getan! (Anspruch auf eine Rente der DRV natürlich vorausgesetzt)
Es geht hier um die massive Veränderung der Systematik und um die Zahl derer die wechseln oder bleiben.
Damals ist der überwiegende Teil in die GKV zurück, hat also vererbt.
In den letzten Jahren ist der Teil der in der PKV verbleibenden Personen deutlich gestiegen.
Dieser Aspekt betrifft i.d.R. nicht die Beamten und nicht im gleichen Maß die freien Berufe. Daher waren die Tarife der DKV, die einen sehr hohen Anteil von Freiberuflern versichert hat, schon immer teurer (M-Tarife).
In der Verkürzung eines Artikels vielleicht mißverständlich. Insoweit Danke für die Frage!
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Die Geister, die ich rief
Hallo,
ich dazu mal ein Beispiel gemacht, zum Thema 9/10 und Wechsel von PKV in GKV. Zugegeben, eher die Ausnahme - zeigt aber, dass es möglich ist.
Also hier das Beispiel :
Erste Aufnahme einer Tätigkeit : 01.08.1994
Tag der Rentenantragstellung : 20.01.2013 (Erwerbsminderungsrente)
Rahmenfrist : 01.08.1994 - 19.01.2013 = 18 Jahre, 4 Monate, 19 Tage (Rechenfehler bitte entschuldigen, kann sich nur um wenige Tage handeln). Hälfte der Rahmenfrist : 09.09.2003 - 19.01.2013
= 3365 Tage - davon 9/10 = 3040 Tage.
Mitgliedschaft in der GKV-Kasse : 01.08.1994 - 30.09.2012 =
3304 Tage. Mitgliedschaft in der PKV ab 01.10.2012 !
Pflichtversicherung ab Tag der Rentenantragstellung.
Gruss
Czauderna
Die Geister, die ich rief
Ja, danke - sehr schönes Beispiel, wird uns in der Praxis aber nicht zur Frage hinführen, welche Auswirkung das auf die Abgangsordnung der PKV haben könnte.
Aber ein schönes Beispiel. Für einen Artikel zum Thema KVdR werde ich den mal nutzen. Auch als beipsiel für, was ich meinem Kunden in der Beratung aufzeigen und dokumentieren muss, ist das der zukünftige Klassiker!
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