Als Rentner nicht akzeptiert in GKK (Gesetzliche Krankenkassen)

derKVProfi ⌂ @, Donnerstag, 03.04.2014, 22:08 (vor 3886 Tagen) @ Czauderna

3. Zuordnung Nicht-Versicherter" erfolgt nach § 5.1.13 SGB V! Hier wäre, wenn die Schilderung richtig und vollständig ist, die PKV zuständig. Ob sie richtig und vollständig ist, sollte man prüfen. Das machen Renten- oder Versicherungsberater, wobei ich hier nur jemanden nehmen würde, der in dem Thema mit allen Wassern gwewaschen ist und das sind nur ganz wenig (Nachweis auf Anfrage)
Er kann mit Wassern gewaschen sein wie er will, wenn es nicht passt, dann passt es nicht - das geht ohne jeglichen Modus.

Nein, wenn es eine Tür gibt, dann findet die nur ein Berater, der wiweß, wonach er suchen muss - ergo: mit allen Wassern gewaschen!

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