Kind allein bei PKV-Gesellschaft (Private Krankenversicherungen)

Steinbock @, Freitag, 28.02.2014, 17:45 (vor 3920 Tagen) @ derKVProfi

Ups, sorry, an der falschen Stelle geschrieben!

Das Wort Arbeitsrichtlinie lieben Sie oder?

Welcher Versicherer bietet denn bitte auf welcher Rechtsgrundlage Kinder Tarife für Erwachsene an? Da bin ich doch mal gespannt!

No - Nachhilfe gebe ich in keinem Forum.
Auch auf Werbung verzichte ich grundsätzlich.


Das Wort Arbeitsrichtlinie ist also die Antwort auf Warum?

Ist diese Frage ernst gemeint ?
Dann bitte nicht aus dem Zusammenhang reißen!


Und ob Kinder in der PKV verbleiben kònnen steht also im SGB V und nicht etwa im VVG, dem BGB oder den MB/KK bzw, AVB des Versicherers?

Kann man so pauschal nicht beantworten, dies kommt auf mehrer Details an. Also musst Du deine Frage schon etwas genauer stellen.


Steinbock, Steinbock ich bitte um Nennung der Rechtsquellen für die hier gemachten Aussagen

Seit wann gehören die Arbeitsrichtlinien eines Versicherers zu den Rechtsquellen? Oder meinst Du etwas ganz anderes?
Dann formuliere deine Sätze auch entsprechend.


Die Fragen waren bereits vollständig und richtig beantwortet. Da gab es jetzt nichts mehr zu sagen. Vor allem bitte nicht solch ein Unsinn.

Nur teilweise!


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