fälschlicherweise PKV versichert gewesen? (Gesetzliche Krankenkassen)

derKVProfi ⌂ @, Freitag, 28.02.2014, 15:35 (vor 3920 Tagen) @ Czauderna

Czauderna - Danke für die Ergänzung zum Bereich GKV.


Wie es sich nun mit den PKV-Beiträgen des Versicherten verhält, das kann ich nicht sagen - ich vermute aber mal, dass es dazu auch schon klare Rechtsprechung gibt zur Frage ob auch hier der Arbeitgeber haftbar gemacht werden könnte (durch den Arbeitnehmer), wenn es keine Rückerstattung durch die PKV geben
kann.

Die Frage war eigentlich bereits beantwortet. Kein Anspruch auf Rückabwicklung der PKV, da Versicherungsschutz in Anspruch genommen (da geht es nicht um Leistung, sondern die fiktive Inanspruchnahme).

Keine Anspruch auf Regress gegenüber dem Arbeitgeber - zumindest soweit ich es bisher kenne, aber das Arbeitsrecht ergibt ja immer neue spannende Urteile!

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