PKV Vollvers. in Zusatzvers. und wieder zurück? (Private Krankenversicherungen)
Fragender, Freitag, 28.02.2014, 14:48 (vor 3920 Tagen)
Hallo zusammen,
aufgrund des Job-Verlusts (wurde wegrationalisiert) verliere ich meinen Job zum Ende März. Die Arbeitslosigkeit bietet nun folgende Alternativen:
1. per Erklärung nicht in die GKV wechseln und in der PKV (bei der DKV) bleiben
2. pflichtgemäß in die GKV wechseln und mittels Anwartschaft alle Rechte für späteren Rückweg in die PKV offen halten.
3. plichtgemäß in die GKV wechseln und die private Vollversicherung bei der PKV in eine Zusatzversicherung umwandeln
Die Alternativen 1. und 2. sind, glaube ich zumindest, problemlos möglich. Alternative 3. ist aber die im Ergebnis gewollte Lösung. Es stellen sich nur folgende Fragen/Risiken, sobald ich wieder eine Anstellung habe (ist meine Erwartung und wird sicherlich oberhalb der Grenzen liegen). Die GKV kann mich innerhalb von 12 Monaten wieder "rauswerfen" und dann muss ich zurück zur PKV. Doch dann hätte ich die Voll- in eine Zusatzversicherung umgewandelt und eben keine Anwartschaft mehr. Im Ergebnis müsste ich mich dann grds. zu Konditionen (Eintrittsalter, Gesundheitsprüfung etc) wie ein Neukunde bei der DKV versichern? Oder kann ich hier die Zusatzversicherung wieder in eine Vollversicherung zurückverwandeln?
Miene Frage ist also: kann ich eine Vollversicherung in eine Zusatzversicherung und falls nötig, auch wieder zurück in eine Vollversicherung umwandeln?
Besten Dank für hilfreiche Tipps!
VG vom Fragenden
PKV Vollvers. in Zusatzvers. und wieder zurück?
derKVProfi , Freitag, 28.02.2014, 15:46 (vor 3920 Tagen) @ Fragender
Die Alternativen 1. und 2. sind, glaube ich zumindest, problemlos möglich. Alternative 3. ist aber die im Ergebnis gewollte Lösung. Es stellen sich nur folgende Fragen/Risiken, sobald ich wieder eine Anstellung habe (ist meine Erwartung und wird sicherlich oberhalb der Grenzen liegen). Die GKV kann mich innerhalb von 12 Monaten wieder "rauswerfen" und dann muss ich zurück zur PKV.
Dieser Satz ist falsch! Ab einem Tag Versicherungspflicht über Arbeitslosigkeit ergibt sich automatisch das Recht auf die obligatorische Anschlussversicherung.
Doch dann hätte ich die Voll- in eine Zusatzversicherung umgewandelt und eben keine Anwartschaft mehr. Im Ergebnis müsste ich mich dann grds. zu Konditionen (Eintrittsalter, Gesundheitsprüfung etc) wie ein Neukunde bei der DKV versichern?
Auch das ist nicht richtig. § 5 Abs. 9 SGB V definiert schon lange ein Rückkehrrecht in die PKV innerhalb von 12 Monaten bei Eintritt der von Ihnen genannten fehlenden Möglichkeiten der Weiterversicherung(die es aber ja seit dem 01.08.2013 nicht mehr gibt), unter bestimmten Voraussetzugen (5 Jahre Vorversicherung).
Oder kann ich hier die Zusatzversicherung wieder in eine Vollversicherung zurückverwandeln?
1. ist gar nicht klar, ob Ihre Gesellschaft der Umwandlung von Voll in Zusatz zustimmt bzw. zustimmen muss!
2. ist die Rückkehr theoretisch möglich, aber eben abhängig von einer Gesundheitsprüfung, wenn es keine Optionsvereinbarung gibt.
Miene Frage ist also: kann ich eine Vollversicherung in eine Zusatzversicherung und falls nötig, auch wieder zurück in eine Vollversicherung umwandeln?
Jein, weil die Gesundheitsfragen im Weg stehen könnten.
Die Frage ist aber, ob Sie das wollen, weil müssen, müssten Sie es nicht.
P.S.: Arbeitslosigkeit und in der PKV verbleiben? Ja, wenn die Voraussetzungen für die Befreiung erfüllt sind oder wenn es gewollt ist (parallel als Doppelversicherung)
Versicherungspflicht auch bitte nur, wenn alle Voraussetzungen gemäß SGB V vorliegen (Alter, etc.)
So, wie ich Sie verstehen, wollen Sie zukünftig in der GKV bleiben? Wenn ja, dann wandeln Sie in Zusatz um. Die DKV, so habe ich Ihre PKV namentlich verstanden) macht das auch grundsätzlich.
Wollen Sie zurück in die PKV, dann vereinbaren Sie bitte eine Anwartschaft! Die DKV bietet nach meiner Kenntnis parallel dazu vergünstigte Zusatzversicherungen!
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PKV Vollvers. in Zusatzvers. und wieder zurück?
Fragender, Freitag, 28.02.2014, 16:54 (vor 3920 Tagen) @ derKVProfi
Hallo derKVProfi,
besten Dank für das schnelle Feedback. Klingt jetzt sehr interessant, aber gleichzeitig bin ich auch ein wenig verunsichert, da ich auch andere Infos bekommen habe (u.a. sagte die Agenturmitarbeiterin, dass ich zwangsweise in der PKV verbleibe, wobei mir dies offensichtlich als Unfug klar war).
Vielleicht noch ein paar Daten zum konkreten Fall. Ich, 39 J., verheiratet (Frau nicht DKV), Kinder (auch DKV), seit Geburt bei der DKV mit dem vollen Rundum-Sorglos-Paket versichert, letztes Jahresbrutto > 100.000 EUR und zukünftig wahrscheinlich auch. Erstmaliger Jobverlust zum 31.03.2014, d.h. arbeitslos/-suchend ab 01.04.2014. Aufgrund der Qualifikation gehe ich von baldiger Beschäftigung im Angestelltenverhältnis aus, nur eben nicht im April.
Mein Ziel ist der Wechsel in die GKV mit guten Zusatzversicherungen bei der DKV (DKV, weil ich nicht bei "Null" hins. Alter, Gesundheit etc. anfangen will und daher die Umwandlung anstrebe). Die Beitragssteigerungen der DKV über die letzten Jahre sind eine Frechheit!
Die Situation stellt sich Ihren Aussagen nach (sofern von mir richtig Verstanden) also wie folgt dar:
1. mit Beginn der AL kann/komme ich in die GKV
2. Umwandlung der privaten Vollversicherung in eine Zusatzversicherung, so dass Eintrittsalter und Gesundheitszustand von Versicherungsbeginn und keine Wartezeiten gelten
3. die GKV kann mich nicht mehr zurückweisen und ich habe vom ersten Tag an das Recht, in dieser GKV zu verbleiben, auch wenn ich nur kurzfristig ohne Arbeit wäre.
Da der Wechsel in die GKV mit Umwandlung der Vollversicherung bei der DKV in Zusatzversicherungen gewollt ist, wäre damit das Ziel erreicht.
Eine Anwartschaft bei der DKV für die Vollversicherung macht dann ja für mich keinen Sinn mehr, oder kann ich das Versicherungsrecht in der GKV doch noch verlieren während der AL oder nach Beginn der Wiederbeschäftigung?
Ich dachte, dass nur eine AL von 12 Monaten oder mehr einen Verbleib in der GKV rechtfertigen würde, oder aber, dass die GKV mich einfach nicht rauswirft (womöglich weil ich ein Höchstbeitragszahler wäre), ohne dass ich jedoch ein Recht zum Verbleib habe. Wäre dann nicht die künstlich herbeigeführte AL für z.B. einen Monat bei einem Jobwechsel die perfekte Exit-Strategie für jeden, der aus der PKV raus will? Und will der Gesetzgeber nicht genau das verhindern?
Besten Dank nochmals und viele Grüße
der Fragende
PKV Vollvers. in Zusatzvers. und wieder zurück?
Fragender, Freitag, 28.02.2014, 17:18 (vor 3920 Tagen) @ Fragender
...als Zusatz zu bisherigem/noch mal im Nachgang zu der speziellen Frage, ob ich bei Wiederbeschäftigung nicht das Anrecht auf eine GKV Versicherung verliere:
- §5 Abs 1 Nr 1 SGB V: pflichtversichert für die Zeit des Bezugs von ALGI
- mit Wiederaufnahme einer Beschäftigung daher nicht mehr einschlägig, somit nicht mehr pflichtversichert.
- §9 Abs 1 Nr. 1 SGB V greift nicht, da ich nicht durchgängig 12 Monate vor Beginn der AL in der GKV war, somit nicht das Recht auf freiwillige Versicherung in der GKV.
=> ich könnte aus der GKV geworfen werden (bspw. wird zwischenzeitlich eine schwere Krankheit erkannt (nur Fiktion!)) und dann müsste ich zurück in die PKV
- hier besagt §5 Abs 9 SGB V dann, dass ich zu alten Konditionen ohne Anwartschaft zurück in die PKV komme, so als wäre nie etwas passiert?
Sorry, wenn ich nochmals nachfrage, aber diese Formulierungen im SGB V sind für mich nur schwer nachvollziehbar, da ich bisher keine (bewussten) Berührungspunkte zu diesem Thema hatte.
Vielen Dank und viele Grüße
FRagender
PKV Vollvers. in Zusatzvers. und wieder zurück?
derKVProfi , Freitag, 28.02.2014, 19:42 (vor 3920 Tagen) @ Fragender
...als Zusatz zu bisherigem/noch mal im Nachgang zu der speziellen Frage, ob ich bei Wiederbeschäftigung nicht das Anrecht auf eine GKV Versicherung verliere:
- §5 Abs 1 Nr 1 SGB V: pflichtversichert für die Zeit des Bezugs von ALGI
- mit Wiederaufnahme einer Beschäftigung daher nicht mehr einschlägig, somit nicht mehr pflichtversichert.
- §9 Abs 1 Nr. 1 SGB V greift nicht, da ich nicht durchgängig 12 Monate vor Beginn der AL in der GKV war, somit nicht das Recht auf freiwillige Versicherung in der GKV.
=> ich könnte aus der GKV geworfen werden (bspw. wird zwischenzeitlich eine schwere Krankheit erkannt (nur Fiktion!)) und dann müsste ich zurück in die PKV
- hier besagt §5 Abs 9 SGB V dann, dass ich zu alten Konditionen ohne Anwartschaft zurück in die PKV komme, so als wäre nie etwas passiert?Sorry, wenn ich nochmals nachfrage, aber diese Formulierungen im SGB V sind für mich nur schwer nachvollziehbar, da ich bisher keine (bewussten) Berührungspunkte zu diesem Thema hatte.
Diese Paragraphen stellen in 99% aller Fälle nur noch juristischen Wortmüll dar. Es gilt seit dem 01.08.2013 § 188 Abs. 4 SGB V, also die obligatorische Anschlussversicherung.
Und das die GKV jemanden herauswirft, weil er zwischenzeitlich schwer krank ist, ist keine Fiktion, sondern UNFUG!
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PKV Vollvers. in Zusatzvers. und wieder zurück?
derKVProfi , Freitag, 28.02.2014, 19:38 (vor 3920 Tagen) @ Fragender
Mein Ziel ist der Wechsel in die GKV mit guten Zusatzversicherungen bei der DKV (DKV, weil ich nicht bei "Null" hins. Alter, Gesundheit etc. anfangen will und daher die Umwandlung anstrebe). Die Beitragssteigerungen der DKV über die letzten Jahre sind eine Frechheit!Die Situation stellt sich Ihren Aussagen nach (sofern von mir richtig Verstanden) also wie folgt dar:
1. mit Beginn der AL kann/komme ich in die GKV
ALG I löst Versicherungspflicht in der GKV aus. Bei Sperrfrist ab Beginn des zweiten Monats, also vor Leistungsbeginn!
2. Umwandlung der privaten Vollversicherung in eine Zusatzversicherung, so dass Eintrittsalter und Gesundheitszustand von Versicherungsbeginn und keine Wartezeiten gelten
Ist prinzipiell bei der DKV möglich, aber auch hier gilt: richtige Auswahl der Tarife. Da würde ich mich unabhängig beraten lassen, da ich befürchte, dass die DKV nicht vollständig und korrekt berät (Erfahrungswert)!
3. die GKV kann mich nicht mehr zurückweisen und ich habe vom ersten Tag an das Recht, in dieser GKV zu verbleiben, auch wenn ich nur kurzfristig ohne Arbeit wäre.
Einmal drin und Sie bleiben drin seit 01.08.2014, es sei Sie wollten es anders!
Da der Wechsel in die GKV mit Umwandlung der Vollversicherung bei der DKV in Zusatzversicherungen gewollt ist, wäre damit das Ziel erreicht.
So hatte ich Sie verstanden, auch wenn Sie in Ihrer Frage noch nicht eindeutig waren!
Eine Anwartschaft bei der DKV für die Vollversicherung macht dann ja für mich keinen Sinn mehr, oder kann ich das Versicherungsrecht in der GKV doch noch verlieren während der AL oder nach Beginn der Wiederbeschäftigung?
Das Recht nicht. Sie können nur wieder mit Folgeversicherungsnachweis selbst aktiv kündigen!
Ich dachte, dass nur eine AL von 12 Monaten oder mehr einen Verbleib in der GKV rechtfertigen würde, oder aber, dass die GKV mich einfach nicht rauswirft (womöglich weil ich ein Höchstbeitragszahler wäre), ohne dass ich jedoch ein Recht zum Verbleib habe.
DAS WAR BIS 31.07.2013 SO, SEITHER IST ES ANDERS!
Wäre dann nicht die künstlich herbeigeführte AL für z.B. einen Monat bei einem Jobwechsel die perfekte Exit-Strategie für jeden, der aus der PKV raus will? Und will der Gesetzgeber nicht genau das verhindern?
Künstlich herbeigeführt ist ein Umgehungstatbestand und ein Verwaltungsakt der nicht ist, st nichtig! Das ist keine EXIT-Strategie, sondern ein Kamikaze-Vorschlag!
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PKV Vollvers. in Zusatzvers. und wieder zurück?
Fragender, Dienstag, 04.03.2014, 20:24 (vor 3916 Tagen) @ Fragender
Hallo zusammen,
nach den Karnevalstagen will ich mich auch mal wieder in die Diskussion einbringen.
Vielen Dank schon mal für die bisher erfolgten Diskussionsbeiträge, dass ist für einen Leien wie mich immer sehr interessant und hilfreich.
War heute auch mal bei einem DKV Berater und es gab jetzt folgende Aspekte aus der Diskussion:
1. Die Zusatzversicherung bei der DKV kann ich mit den Parametern (Eintrittsalter, Gesundheitsstatus) aus der Vollversicherung abschließen. Da gibt's das Rundum-Sorglos-Paket für ~180 € (ohne SB oder 160€ mit 300€ SB).
2. Und über eine kleine Anwartschaft kann ich für überschaubares Geld (~5% des Beitrags) auch wieder zurück in die Vollversicherung zu alten Konditionen. Die Altersrückstellungen werden natürlich nur bei der großen Anwartschaft aufgebaut, aber so habe ich zumindest einige Monate (vielleicht bis zu 2 Jahren) Zeit mir zu überlegen, ob ich in der Kombi GKV+Zusatzversicherung (derzeitiges Ziel) bleibe oder doch zurück möchte in die Vollversicherung. Und über die kleine Anwartschaft komme ich wieder bei Beibehaltung Alter und Gesundheitszustand zurück, oder gibt es hier Einschränkungen.
Zudem habe ich auch erfahren, dass ich durch eine Umstellung des Tarifs in der Vollversicherung (AM0, ZM3 und SM6 auf BR4) auch noch rd. 150 - 200 € pro Monat sparen kann, ohne für mich nennenswerte Leistungsreduktionen zu erleiden. Meine bisherigen Tarife waren wohl nicht mehr die aktuellsten Tarife...
Zu dem Thema Bi-Sex Tarif und Optionstarif.
- Welche Vorteile können den Uni-Sex Tarife für Männer haben, heute ergab sich lediglich, dass die Beiträge höher sind. Vorteile wurden nicht angesprochen.
- Und was sind Optionstarife? Das habe ich leider noch nicht durchblickt.
Vielleicht noch mal am Ende eine Anmerkung. Die Gedanken zur kurzfristigen Arbeitslosigkeit und anschließendem Wechsel war kein Gestaltungshinweis meinerseits. Hier habe ich mir nur laut überlegt, ob das nicht eine relativ einfache Exit-Strategie/Überlegung ist. Falls man vor dem 55. Lebensjahr nochmals den Job wechselt, könnte man doch einfach den Anschluss-Job mit ein bis zwei Monaten Verzug starten lassen und über die zwischenzeitliche Arbeitslosigkeit in die GKV zurückkehren. Klingt für mich ziemlich unkompliziert (auf den ersten Blick), es wunderte mich nur, dass dies eine scheinbar mögliche Vorgehensweise ist, wo doch der Wechsel zurück in die GKV so erschwert wird.
Besten Dank und viele Grüße
Fragender (und vielleicht nicht mehr ganz Ahnungsloser)
PKV Vollvers. in Zusatzvers. und wieder zurück?
derKVProfi , Dienstag, 04.03.2014, 21:03 (vor 3915 Tagen) @ Fragender
1. Die Zusatzversicherung bei der DKV kann ich mit den Parametern (Eintrittsalter, Gesundheitsstatus) aus der Vollversicherung abschließen. Da gibt's das Rundum-Sorglos-Paket für ~180 € (ohne SB oder 160€ mit 300€ SB).
Das Produkt "Rundum-Sorglos-Paket" kann man nicht identifizieren. Tarife haben namen. Damit kann man Leistungsinhalte identfizieren! Alles andere ist Versicherungsmarketing ohne konkreten Inhalt!
2. Und über eine kleine Anwartschaft kann ich für überschaubares Geld (~5% des Beitrags) auch wieder zurück in die Vollversicherung zu alten Konditionen. Die Altersrückstellungen werden natürlich nur bei der großen Anwartschaft aufgebaut, aber so habe ich zumindest einige Monate (vielleicht bis zu 2 Jahren) Zeit mir zu überlegen, ob ich in der Kombi GKV+Zusatzversicherung (derzeitiges Ziel) bleibe oder doch zurück möchte in die Vollversicherung. Und über die kleine Anwartschaft komme ich wieder bei Beibehaltung Alter und Gesundheitszustand zurück, oder gibt es hier Einschränkungen.
Kleine Anwartschaft bedeutet, dass die bisher erworbenen Anrechte und Anwartschaften erhalten bleiben. Neue Sparbeiträge werden in der Zeit nicht aufgebaut!
Zudem habe ich auch erfahren, dass ich durch eine Umstellung des Tarifs in der Vollversicherung (AM0, ZM3 und SM6 auf BR4) auch noch rd. 150 - 200 € pro Monat sparen kann, ohne für mich nennenswerte Leistungsreduktionen zu erleiden. Meine bisherigen Tarife waren wohl nicht mehr die aktuellsten Tarife...
Es gibt keinen Tarif BR4 - entweder M4BR4 oder BM4. Wenn die M-TOP Tarife nicht mehr aktuell sind, dann sind es die aber auch nicht!
Das Sparen bei Tarufwechseln ist immer relativ und temporär. Das sollte man meiner Ansicht nach extern beraten lassen. Ich bin aber bei solchen Ratschlägen auch befagen, da ich ja extern Tarifwechsel berate!
Zu dem Thema Bi-Sex Tarif und Optionstarif.
- Welche Vorteile können den Uni-Sex Tarife für Männer haben, heute ergab sich lediglich, dass die Beiträge höher sind. Vorteile wurden nicht angesprochen.
Nun, es sind andere umfassender Bedingungsinhalte. Das ist aber immer das Ergebnis einer ausführlichen individuellen Beratung!
- Und was sind Optionstarife? Das habe ich leider noch nicht durchblickt.
Tarife die Optionsrechte beinhalten. Auch hier gerne umfassende und individuelle Beratung gegen Entgelt.
Vielleicht noch mal am Ende eine Anmerkung. Die Gedanken zur kurzfristigen Arbeitslosigkeit und anschließendem Wechsel war kein Gestaltungshinweis meinerseits. Hier habe ich mir nur laut überlegt, ob das nicht eine relativ einfache Exit-Strategie/Überlegung ist. Falls man vor dem 55. Lebensjahr nochmals den Job wechselt, könnte man doch einfach den Anschluss-Job mit ein bis zwei Monaten Verzug starten lassen und über die zwischenzeitliche Arbeitslosigkeit in die GKV zurückkehren. Klingt für mich ziemlich unkompliziert (auf den ersten Blick), es wunderte mich nur, dass dies eine scheinbar mögliche Vorgehensweise ist, wo doch der Wechsel zurück in die GKV so erschwert wird.
Es gibt eine Vielzahl von Exit-Strategien. Welche in welchem Fall geeignet ist, lässt sich nicht pauschalieren, sondern ist immer individuell unterschiedlich. Ob Sie einen Job jetzt oder später anfangen können, können sie auch nicht immer selbst beeinflussen! Sie bewußt klein geschrieben!
Auch die Aussage 55 ist eben nicht wirklich richtig, weil sie eben auch falsch sein kann. Bitte setzen Sie keine Gerüchte zu solch sensiblen Themen in die Welt. Danke!
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PKV Vollvers. in Zusatzvers. und wieder zurück?
Steinbock , Freitag, 28.02.2014, 17:35 (vor 3920 Tagen) @ Fragender
Hallo,
ich mache es ganz kurz und empfehle die Variante 3 in einer etwas abgewandelten Form:
Hallo zusammen,
3. plichtgemäß in die GKV wechseln und die private Vollversicherung bei der PKV in eine Zusatzversicherung umwandeln
Wechsel in die GKV mit einer Ergänzung für die privatärztlichen Versorgung im Krankenhaus + große Anwartschaftsversicherung.
(keinen Optionstarif wählen - denn dann würde später auf Uni-Sex-Tarife umgestellt)
Vorteile:
wenn die PKV noch als Bi-Sex Tarif abgeschlossen wurde,
bleiben diese auch weiterhin bestehen.
Rückkehr in die PKV ist später hinaus möglich ohne Gesundheitsfragen und nach altem Eintrittsalter.
Gruß vom Steinbock
PKV Vollvers. in Zusatzvers. und wieder zurück?
derKVProfi , Freitag, 28.02.2014, 19:32 (vor 3920 Tagen) @ Steinbock
Sie empfehlen ohne Diagnose, lieber Steinbock!
Das ist gar nicht das Ziel, wenn man die Frage aufmerksam liest!
Und gegen Unisex Tarife ist überhaupt nichts einzuwenden, weil Unisex Tarife sogar Vorteile bieten!
Und last but not least: Option heißt nicht zwangsläufig Unisex!Es ist eine Frage der Option an sich!
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PKV Vollvers. in Zusatzvers. und wieder zurück?
Steinbock , Dienstag, 04.03.2014, 16:02 (vor 3916 Tagen) @ derKVProfi
Sie empfehlen ohne Diagnose, lieber Steinbock!
Das ist gar nicht das Ziel, wenn man die Frage aufmerksam liest!
Dann haben Sie wohl diesen Satz überlesen:
Es stellen sich nur folgende Fragen/Risiken, sobald ich wieder eine Anstellung habe (ist meine Erwartung und wird sicherlich oberhalb der Grenzen liegen).
Und gegen Unisex Tarife ist überhaupt nichts einzuwenden, weil Unisex Tarife sogar Vorteile bieten!
Aber auch Nachteile - wie z.B. einen höheren Beitrag für ein männliches Wesen.
Und last but not least: Option heißt nicht zwangsläufig Unisex!Es ist eine Frage der Option an sich!
Wirklich - nur bei den meisten Versicherer hat ein Option-Tarif zur Folge = Wechsel in die Unisex-Welt.
Und was man auch nicht vergessen sollte, die Altersrückstellungen könnten verfallen.
Nur bei einer großen AWV ist man sicher, dass man in der Bisex-Welt bleibt und auch das alte Eintrittsalter wird weiterhin berücksichtigt.
PKV Vollvers. in Zusatzvers. und wieder zurück?
derKVProfi , Dienstag, 04.03.2014, 17:05 (vor 3916 Tagen) @ Steinbock
Sie empfehlen ohne Diagnose, lieber Steinbock!
Das ist gar nicht das Ziel, wenn man die Frage aufmerksam liest!
Dann haben Sie wohl diesen Satz überlesen:Es stellen sich nur folgende Fragen/Risiken, sobald ich wieder eine Anstellung habe (ist meine Erwartung und wird sicherlich oberhalb der Grenzen liegen).
Sie lesen selektiv:
Zitat: 3. "plichtgemäß in die GKV wechseln und die private Vollversicherung bei der PKV in eine Zusatzversicherung umwandeln
Die Alternativen 1. und 2. sind, glaube ich zumindest, problemlos möglich. Alternative 3. ist aber die im Ergebnis gewollte Lösung."
Er will in die GKV zurück, kommt so wie beschrieben zurück und kann dort bleben nach einem Tag!!
Und gegen Unisex Tarife ist überhaupt nichts einzuwenden, weil Unisex Tarife sogar Vorteile bieten!
Aber auch Nachteile - wie z.B. einen höheren Beitrag für ein männliches Wesen.
Beitrag ist relativ und die Höhe des Beitrages immer falsch, tendenziell immer zu niedrig! Es geht bei einer PKV um die Leistungsinhalte, also die bedingungsgemäß versicherten Kosten.
Und last but not least: Option heißt nicht zwangsläufig Unisex!Es ist eine Frage der Option an sich!
Wirklich - nur bei den meisten Versicherer hat ein Option-Tarif zur Folge = Wechsel in die Unisex-Welt.
Die meisten Versicherer? Nein, es ist eine Frage, wie eine Option geschlossen wird, Sie gehen jetzt von bestehenden Tarifen aus und scheinen das Wort "Individualvereinbarung" nicht zu kennen! Aber das will der Kunde auch gar nicht. Er will Alternative 3 - Rückkehr in die GKV und Zusatz!!
Und was man auch nicht vergessen sollte, die Altersrückstellungen könnten verfallen.
Ja und? Aber bei Beibehaltung in Zusatz nicht zwangsläufig. Ist aber auch abhängig von Tarif und Gesellschaft!
Nur bei einer großen AWV ist man sicher, dass man in der Bisex-Welt bleibt und auch das alte Eintrittsalter wird weiterhin berücksichtigt.
Das ist falsch. Eine kleine Anwartschaft schließt Bisex nicht aus, auch hier eine Frage, wie die kleine Anwartschaft exakt gestaltet ist. Und noch einmal: der Kunde wollte Alternative 3, also Rückkehr in die GKV und Zusatzversicherung als gewollter Lösung!
Steinbock, Steinbock, bleiben Sie bitte beim Thema und verunsichere nicht die Fragesteller durch Aussagen, die nicht zielführend sind, vom Thema abweichen oder pauschaliert in Unkenntnis des Versicherers und der Tarife mehr raten als informieren sind.
Danke!
--
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PKV Vollvers. in Zusatzvers. und wieder zurück?
Steinbock , Dienstag, 04.03.2014, 18:21 (vor 3916 Tagen) @ derKVProfi
Sie empfehlen ohne Diagnose, lieber Steinbock!
Das ist gar nicht das Ziel, wenn man die Frage aufmerksam liest!
Dann haben Sie wohl diesen Satz überlesen:Es stellen sich nur folgende Fragen/Risiken, sobald ich wieder eine Anstellung habe (ist meine Erwartung und wird sicherlich oberhalb der Grenzen liegen).
Sie lesen selektiv:Zitat: 3. "plichtgemäß in die GKV wechseln und die private Vollversicherung bei der PKV in eine Zusatzversicherung umwandeln
Die Alternativen 1. und 2. sind, glaube ich zumindest, problemlos möglich. Alternative 3. ist aber die im Ergebnis gewollte Lösung."
Er will in die GKV zurück, kommt so wie beschrieben zurück und kann dort bleben nach einem Tag!!
Aus dem geschriebenen Text entnehme ich, dass er vorrübergehend während der GKV-Pflicht Zusatztarife abschließen will um danach bei Überschreiten der Einkommensgrenze wieder in die PKV zu kommen.
Darauf habe ich geantwortet und auf nichts anderes.
Und gegen Unisex Tarife ist überhaupt nichts einzuwenden, weil Unisex Tarife sogar Vorteile bieten!
Aber auch Nachteile - wie z.B. einen höheren Beitrag für ein männliches Wesen.
Beitrag ist relativ und die Höhe des Beitrages immer falsch, tendenziell immer zu niedrig! Es geht bei einer PKV um die Leistungsinhalte, also die bedingungsgemäß versicherten Kosten.
Dies ist so leider auch falsch. Es kommt immer auf die persönliche Situation und auch auf die Wünsche des Kunden an.
Daher kann man aus der Ferne ohne den Kunden zu kennen, weder das eine noch das andere raten.
In einem Forum kann man keine entgültige Beratung durchführen, sondern lediglich Hinweise und Tipps geben.
Und last but not least: Option heißt nicht zwangsläufig Unisex!Es ist eine Frage der Option an sich!
Wirklich - nur bei den meisten Versicherer hat ein Option-Tarif zur Folge = Wechsel in die Unisex-Welt.
Die meisten Versicherer? Nein, es ist eine Frage, wie eine Option geschlossen wird, Sie gehen jetzt von bestehenden Tarifen aus und scheinen das Wort "Individualvereinbarung" nicht zu kennen!
Dann sind wir mal wieder bei den Annahmerichtlinien der einzelnen Versicherer. Und bei vielen Versicherer gibt es diese von ihnen genannte Individualvereinbarung nicht.
Und was man auch nicht vergessen sollte, die Altersrückstellungen könnten verfallen.
Ja und? Aber bei Beibehaltung in Zusatz nicht zwangsläufig. Ist aber auch abhängig von Tarif und Gesellschaft!
Möglich - dann sollte man dies aber auch bei einer Antwort erwähnen und nicht einfach unter den Tisch fallen lassen.
Nur bei einer großen AWV ist man sicher, dass man in der Bisex-Welt bleibt und auch das alte Eintrittsalter wird weiterhin berücksichtigt.
Das ist falsch.
Bitte richtig lesen und auch das Wörtchen "und" nicht überlesen!
Eine kleine Anwartschaft schließt Bisex nicht aus.
Habe ich auch nicht bestritten!
Und noch einmal: der Kunde wollte Alternative 3, also Rückkehr in die GKV und Zusatzversicherung als gewollter Lösung![/b]
Wenn Sie meine Antwort verstanden hätten, müssten Sie diesen Text nicht ständig wiederholen.
Steinbock, Steinbock, bleiben Sie bitte beim Thema und verunsichere nicht die Fragesteller durch Aussagen, die nicht zielführend sind, vom Thema abweichen oder pauschaliert in Unkenntnis des Versicherers und der Tarife mehr raten als informieren sind.
Mein lieber derPKVProfi, lesen Sie die Antworten bitte richtig und versuchen Sie nicht ihre Gedanken hinein zu interpretieren.
Wäre nett von ihnen wenn Sie sich in Zukunft daran halten würden.
Gruß vom Steinbock
PKV Vollvers. in Zusatzvers. und wieder zurück?
derKVProfi , Dienstag, 04.03.2014, 21:05 (vor 3915 Tagen) @ Steinbock
Steinbock, die Fragen waren durchgehend alle beantwortet. Da brauchen Sie keine zweite Antwort liefern, wenn Sie nichts substantiiertes beizutragen haben!
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PKV Vollvers. in Zusatzvers. und wieder zurück?
Steinbock , Samstag, 08.03.2014, 10:25 (vor 3912 Tagen) @ derKVProfi
[Diese Beitrag wurde wegen Verstoß gegen die Forumsregeln gelöscht.]
PKV Vollvers. in Zusatzvers. und wieder zurück?
Kaiser , Buch, Dienstag, 28.10.2014, 10:09 (vor 3678 Tagen) @ Fragender
Sobald die Arbeitslosigkeit eintritt, wird von einigen Ämtern die Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse (GKV) verlangt. Die privaten Versicherer( PKV) werden von sich aus nicht sofort reagieren und dem Wechsel zustimmen. Denn für den Ausstieg müssen einige Bedingungen erfüllt sein. Eine Arbeitslosigkeit ist für die Anbieter einer privaten Krankenversicherung kein Grund, dem Ausschluss zuzustimmen. Auch im Punkt der Zusatzversicherung gibt es einige Fakten zu berücksichtigen.
Zusatzversicherungen gelten nur bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Beim ALG I spielt es keine Rolle, wie das Geld verwendet wird. Beim ALG II sieht es schon anders aus. Durch die Anspruchnahme von Sozialleistungen muss der Zusatztarif meist aufgekündigt werden.
Nicht immer ist eine Kündigung sinnvoll. Damit die bezahlten Beiträge weiterhin berücksichtigt werden können, muss der bestehende Vertrag stillgelegt werden. So bleiben dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer die Beitragseinnahmen weiterhin bestehen.
PKV Vollvers. in Zusatzvers. und wieder zurück?
Skeptiker, Dienstag, 28.10.2014, 10:34 (vor 3678 Tagen) @ Kaiser
Sobald die Arbeitslosigkeit eintritt, wird von einigen Ämtern die Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse (GKV) verlangt. Die privaten Versicherer( PKV) werden von sich aus nicht sofort reagieren und dem Wechsel zustimmen. Denn für den Ausstieg müssen einige Bedingungen erfüllt sein. Eine Arbeitslosigkeit ist für die Anbieter einer privaten Krankenversicherung kein Grund, dem Ausschluss zuzustimmen. Auch im Punkt der Zusatzversicherung gibt es einige Fakten zu berücksichtigen.
Zusatzversicherungen gelten nur bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Beim ALG I spielt es keine Rolle, wie das Geld verwendet wird. Beim ALG II sieht es schon anders aus. Durch die Anspruchnahme von Sozialleistungen muss der Zusatztarif meist aufgekündigt werden.
Nicht immer ist eine Kündigung sinnvoll. Damit die bezahlten Beiträge weiterhin berücksichtigt werden können, muss der bestehende Vertrag stillgelegt werden. So bleiben dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer die Beitragseinnahmen weiterhin bestehen.
Das habe ich aber noch nicht gehört, denn Zigaretten und Alkohol kann man sich ja auch nach Belieben kaufen, wenn man das will. So weit, dass man Krankenzusatzversicherungen gezwungen ist zu kündigen, ist es nun wirklich noch nicht.