Kind allein bei PKV-Gesellschaft (Private Krankenversicherungen)

Maier, Dienstag, 25.02.2014, 21:18 (vor 3923 Tagen)

Warum versichern manche PKV-Unternehmen das Kind nicht allein?

Und was passiert, wenn Ursprünglich Mutter und Kind PKV-vollversichert sind und die Mutter wieder in GKV wechselt, während das Kind in der PKV bleibt?-bei Gesellschaften die eigentlich keine Kinder alleine versichern?

Kind allein bei PKV-Gesellschaft

derKVProfi ⌂ @, Mittwoch, 26.02.2014, 09:17 (vor 3922 Tagen) @ Maier

Frage 1 kann man nicht objektiv erklären. Versicher tun und unterlassen das, was Sie wollen. Regelmäßig ist der Grund aber im Bereich Kosten und subjektives Risiko verankert.

Frage 2 ist doch eindeutig. Das Kind bleibt alleine weiterhin versichert. Die Pkv hat bei substitutiver KV kein Kündigungsrecht. Ein außerordentliches kann ich nicht erkennen. Gilt sogar, wenn das Elternteil in eine andere PKV wechselt oder das Kind Anspruch auf Familienversicherung hätte, aber eben nicht gekündigt wird, wenn die Obliegenheit nach 9.5 MB/KK erfüllt wird.

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Kind allein bei PKV-Gesellschaft

derKVProfi ⌂ @, Mittwoch, 26.02.2014, 11:09 (vor 3922 Tagen) @ derKVProfi

P.s.: Im Bereich Zusatz- und Pflegegeldversicherung sind die Fragen ggf. anders zu beantworten. Es ist wie immer schwer allgemeingùltige Antworten zu geben, da der individuelle Vertrag ausschlgfebend ist.

Bei der Soloversicherung von Kindern wäre auch das Thema "Beitragspflicht" der PPV (private Pflegepflicht) zu besprechen. Das ist abhängig von verschiedenen Faktoren die individuell zu prùfen sind.

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Steinbock @, Mittwoch, 26.02.2014, 14:28 (vor 3922 Tagen) @ Maier

Warum versichern manche PKV-Unternehmen das Kind nicht allein?

Ich vermute einmal, dass Du eine Vollkrankenversicherung meinst.

Dazu folgende Information:

Es kommt immer auf die Annahmerichtlinien der PKV an.
Kinder können auch alleine versichert werden, allerdings könnte es sein, dass dann für das Kind der Erwachsenen-Beitrag gezahlt werden muss.

Also mit anderen Worten, man kann hier keine pauschale Auskunft erteilen - es kommt immer auf den Einzelfall an.


Und was passiert, wenn Ursprünglich Mutter und Kind PKV-vollversichert sind und die Mutter wieder in GKV wechselt, während das Kind in der PKV bleibt?

-bei Gesellschaften die eigentlich keine Kinder alleine versichern?

Auch dies kann man nicht pauschal beantworten.
Hier kommt es auf jeden Fall auch darauf an, ob das Kind ohne die Mutter überhaupt in der PKV bleiben kann.
Hier muss auch das SGB V beachtet werden.

Ansonsten wird der Versicherungsschutz des Kindes beibehalten.

Gruß vom Steinbock

Kind allein bei PKV-Gesellschaft

derKVProfi ⌂ @, Donnerstag, 27.02.2014, 15:30 (vor 3921 Tagen) @ derKVProfi

Das Wort Arbeitsrichtlinie lieben Sie oder?

Welcher Versicherer bietet denn bitte auf welcher Rechtsgrundlage Kinder Tarife für Erwachsene an? Da bin ich doch mal gespannt!

Das Wort Arbeitsrichtlinie ist also die Antwort auf Warum?

Und ob Kinder in der PKV verbleiben kònnen steht also im SGB V und nicht etwa im VVG, dem BGB oder den MB/KK bzw, AVB des Versicherers?

Steinbock, Steinbock ich bitte um Nennung der Rechtsquellen für die hier gemachten Aussagen

Die Fragen waren bereits vollständig und richtig beantwortet. Da gab es jetzt nichts mehr zu sagen. Vor allem bitte nicht solch ein Unsinn.

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derKVProfi ⌂ @, Freitag, 28.02.2014, 09:48 (vor 3920 Tagen) @ Steinbock

Ups, sorry, an der falschen Stelle geschrieben!

Das Wort Arbeitsrichtlinie lieben Sie oder?

Welcher Versicherer bietet denn bitte auf welcher Rechtsgrundlage Kinder Tarife für Erwachsene an? Da bin ich doch mal gespannt!

Das Wort Arbeitsrichtlinie ist also die Antwort auf Warum?

Und ob Kinder in der PKV verbleiben kònnen steht also im SGB V und nicht etwa im VVG, dem BGB oder den MB/KK bzw, AVB des Versicherers?

Steinbock, Steinbock ich bitte um Nennung der Rechtsquellen für die hier gemachten Aussagen

Die Fragen waren bereits vollständig und richtig beantwortet. Da gab es jetzt nichts mehr zu sagen. Vor allem bitte nicht solch ein Unsinn.

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Steinbock @, Freitag, 28.02.2014, 17:45 (vor 3920 Tagen) @ derKVProfi

Ups, sorry, an der falschen Stelle geschrieben!

Das Wort Arbeitsrichtlinie lieben Sie oder?

Welcher Versicherer bietet denn bitte auf welcher Rechtsgrundlage Kinder Tarife für Erwachsene an? Da bin ich doch mal gespannt!

No - Nachhilfe gebe ich in keinem Forum.
Auch auf Werbung verzichte ich grundsätzlich.


Das Wort Arbeitsrichtlinie ist also die Antwort auf Warum?

Ist diese Frage ernst gemeint ?
Dann bitte nicht aus dem Zusammenhang reißen!


Und ob Kinder in der PKV verbleiben kònnen steht also im SGB V und nicht etwa im VVG, dem BGB oder den MB/KK bzw, AVB des Versicherers?

Kann man so pauschal nicht beantworten, dies kommt auf mehrer Details an. Also musst Du deine Frage schon etwas genauer stellen.


Steinbock, Steinbock ich bitte um Nennung der Rechtsquellen für die hier gemachten Aussagen

Seit wann gehören die Arbeitsrichtlinien eines Versicherers zu den Rechtsquellen? Oder meinst Du etwas ganz anderes?
Dann formuliere deine Sätze auch entsprechend.


Die Fragen waren bereits vollständig und richtig beantwortet. Da gab es jetzt nichts mehr zu sagen. Vor allem bitte nicht solch ein Unsinn.

Nur teilweise!

Kind allein bei PKV-Gesellschaft

derKVProfi ⌂ @, Freitag, 28.02.2014, 19:47 (vor 3920 Tagen) @ Steinbock

Ups, sorry, an der falschen Stelle geschrieben!

Das Wort Arbeitsrichtlinie lieben Sie oder?

Welcher Versicherer bietet denn bitte auf welcher Rechtsgrundlage Kinder Tarife für Erwachsene an? Da bin ich doch mal gespannt!


No - Nachhilfe gebe ich in keinem Forum.
Auch auf Werbung verzichte ich grundsätzlich.

Sie können mir, der ich selber bereits Tarife für Versicherer entwickelt, kalkuliert und im Markt eingeführt habe, keine Nachhilfe geben!

Der Vertrag an sich, die KalV und das VAG sind eindeutig. Es gibt für Ihre Aussage nicht nur keine rechtliche Grundlage, sondern das Gegenteil! Sie schreiben UNSINN!

Und Ihren echten Namen sollten Sie wirklich nicht nennen, weil Ihre Beiträge das Gegenteil von Werbung sind!


Das Wort Arbeitsrichtlinie ist also die Antwort auf Warum?


Ist diese Frage ernst gemeint ?
Dann bitte nicht aus dem Zusammenhang reißen!

Auf was denn sonst? Beachten Sie doch einfach mal bitte die Fragestellung der Fragenden!° Frage 1 war WARUM!


Und ob Kinder in der PKV verbleiben kònnen steht also im SGB V und nicht etwa im VVG, dem BGB oder den MB/KK bzw, AVB des Versicherers?


Kann man so pauschal nicht beantworten, dies kommt auf mehrer Details an. Also musst Du deine Frage schon etwas genauer stellen.

Nein, NIEMAND muss NIEMALS i die GKV wechseln! JEDER der in der PKV ist, kann in der PKV versichert bleiben!!!!


Steinbock, Steinbock ich bitte um Nennung der Rechtsquellen für die hier gemachten Aussagen


Seit wann gehören die Arbeitsrichtlinien eines Versicherers zu den Rechtsquellen? Oder meinst Du etwas ganz anderes?
Dann formuliere deine Sätze auch entsprechend.

Rechtsquellen für die von Dir gemachten Aussagen, wie "Kinder im Erwachsenentarif versichern" oder "man muss zurück in die GKV"!!!!!


Die Fragen waren bereits vollständig und richtig beantwortet. Da gab es jetzt nichts mehr zu sagen. Vor allem bitte nicht solch ein Unsinn.


Nur teilweise!

Was war denn noch nicht vollständig beantwortet?

Steinbock, Steinbock, entweder bietest Du hier fachliche Qualität oder ich werde Deinen Unsinn noch öffentlich verarbeiten!

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Gudrun @, Berlin, Mittwoch, 23.04.2014, 11:08 (vor 3866 Tagen) @ Maier

Guten Tag,

so wie sich das vorstellen funktioniert das Versicherungssystem leider nicht. Ein Elternteil muss ebenfalls privat versichert sein. Denn wie Sie wissen, darf ein Kind keine Policen und Verträge unterschreiben. Wenn sie ihr Kind maximal absichern wollen, dann ist eine PKV oder Zusatzversicherung einzigste Alternative. Sie müssen sich aber auch im Klaren sein, dass die diese Policen nicht preiswert sind.In vielen Fällen kann auch ein Wechsel zu einem anderen Anbieter das Leistungsniveau deutlich erhöhen.

Kind allein bei PKV-Gesellschaft

derKVProfi ⌂ @, Donnerstag, 24.04.2014, 07:02 (vor 3865 Tagen) @ Gudrun

so wie sich das vorstellen funktioniert das Versicherungssystem leider nicht.

Wie Sie ist wer?

in Elternteil muss ebenfalls privat versichert sein.

theoretisch nein!

Denn wie Sie wissen, darf ein Kind keine Policen und Verträge unterschreiben.

Darf schon, ist nur rechtlich nicht wirksam! Den Vertrag schließen aber wohl die Eltern für das Kind ab!

Wenn sie ihr Kind maximal absichern wollen, dann ist eine PKV oder Zusatzversicherung einzigste Alternative.

PKV oder Zusatz? was denn nun?

Sie müssen sich aber auch im Klaren sein, dass die diese Policen nicht preiswert sind.

Hier hilft eine Beratung vor Abschluss!

In vielen Fällen kann auch ein Wechsel zu einem anderen Anbieter das Leistungsniveau deutlich erhöhen.

OK, was wollten Sie uns nun eigentlich sagen?

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