Erhöhung des KT bei Selbständigen ohne Gesundheitsprüfung (Private Krankenversicherungen)

Michael @, Mittwoch, 05.02.2014, 23:20 (vor 3946 Tagen)

Ich habe mal eine Frage an die PKV-Spezialisten:

In 2013 habe ich mein KT aufgrund Erhöhung der Einnahmen mit einer Bestätigung von meinem Steuerberater bei der Allianz ohne Antrag, ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten erhöht. Jetzt habe ich wiederholt eine Willenserklärung mit Bestätigung vom Steuerberater abgegeben.
Allianz besteht aber jetzt auf einen Antrag mit Gesundheitsangaben usw. Angeblich geht bei "Selbständigen" dieses nur mit Antrag (so steht es in dem Antwortschreiben)...

Auch das schon eine Erhöhung per Willenserklärung abgegeben wurde und nach anfänglichem Zögern akzeptiert wurde, interessiert jetzt wohl nicht mehr...

Was soll ich machen?

Vielen Dank im Voraus...

Erhöhung des KT bei Selbständigen ohne Gesundheitsprüfung

derKVProfi ⌂ @, Donnerstag, 06.02.2014, 01:20 (vor 3946 Tagen) @ Michael

Es gibt nicht ein KT, sondern eine Vielzahl von Tarifen und die haben Namen! Hinter den Namen liegen Versicherungsbedingungen. Da steht es drin, ob der Vertrag eine Dynamik hat und wenn ja wie die genau funktioniert oder ggf. eine Karriereklausel oder gar Beides!

Hier ist individuelle und persönliche Beratung (durch einen Versicherungsberater nach § 34 e GewO) angesagt - oder eigenständiges lesen und verstehen der AVB/MBKK!

Ansonsten bleibt meine generelle Aussage: Rechtsberatung geht so nicht!

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Erhöhung des KT bei Selbständigen ohne Gesundheitsprüfung

Michael, Donnerstag, 06.02.2014, 21:40 (vor 3945 Tagen) @ derKVProfi

Vielen Dank für Ihre Ausführungen...das es verscheidene Tarife gibt, ist klar...übrigens sind die richtigen MB die MB/KT...
Dort seht aber nichts näheres darüber, auch nicht in den Tarifbedingungen...

Erhöhung des KT bei Selbständigen ohne Gesundheitsprüfung

derKVProfi ⌂ @, Donnerstag, 06.02.2014, 23:41 (vor 3945 Tagen) @ Michael

MBKT Teil I steht nicht. In Teil II oder Teil III muss etwas stehen. Steht dort nichts, dann ist das auch nicht vereinbart!

Ist nichts vereinbart können Sie jederzeit einen Antrag auf Erhöhung des KTG stellen (auch wenn Dynamik und/oder Karriereklausel enthalten sind), der dann geprüft und über dessen Annahme bzw. Ablehnung dann auch entschieden wird!

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Erhöhung des KT bei Selbständigen ohne Gesundheitsprüfung

Steinbock @, Dienstag, 18.02.2014, 15:14 (vor 3933 Tagen) @ Michael

Hallo Michael,

Informationen dazu finden Sie in den jeweiligen Vertragsbedingungen

In mir vorliegenden Bedingungen steht als Beispiel:

Nr. X Versicherbares Nettoeinkommen/Nachweise

(2) Bei Selbständigen und Freiberuflern sind 80% des Gewinns vor Steuern
gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1 Einkommensteuergesetz aus der angegebenen Tätigkeit
als Nettoeinkommen versicherbar.
(3) Wenn das Nettoeinkommen bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit noch
nicht ermittelt werden kann, so tritt an dessen Stelle bis zum Wirksamwerden
des ersten Einkommensteuerbescheides ein jeweils bei Vertragsbeginn aufgrund
von durchschnittlichen Er fahrungswerten vereinbarter Betrag.
(4) Das Nettoeinkommen bei Abschluss des Vertrages und während der Vertragslaufzeit
sowie die Dauer der Gehaltsfortzahlung und deren Veränderungen sind
dem Versicherer auf Verlangen nachzuweisen.

Sie sollten vielleicht einmal ihren Versicherungsvermittler kontaktieren und sich von ihm die gesamten Vertragsbedingungen zur Verfügung stellen lassen. Ergänzend ist dieser auch dafür zuständig ihnen zu helfen.

Alternativ: vielleicht haben Sie auch eine Rechtsschutzversicherung. Dort erhalten Sie oft kostenlos eine telefonische Beratung.

Gruß vom Steinbock

Erhöhung des KT bei Selbständigen ohne Gesundheitsprüfung

derKVProfi ⌂ @, Mittwoch, 19.02.2014, 06:30 (vor 3932 Tagen) @ Steinbock

Hallo Michael,

Informationen dazu finden Sie in den jeweiligen Vertragsbedingungen

Ein völlig neuer Aspekt, der noch gar nicht erwähnt wurde? **Ironiemodus aus**

In mir vorliegenden Bedingungen steht als Beispiel:

Nr. X Versicherbares Nettoeinkommen/Nachweise

(2) Bei Selbständigen und Freiberuflern sind 80% des Gewinns vor Steuern
gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1 Einkommensteuergesetz aus der angegebenen Tätigkeit
als Nettoeinkommen versicherbar.
(3) Wenn das Nettoeinkommen bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit noch
nicht ermittelt werden kann, so tritt an dessen Stelle bis zum Wirksamwerden
des ersten Einkommensteuerbescheides ein jeweils bei Vertragsbeginn aufgrund
von durchschnittlichen Er fahrungswerten vereinbarter Betrag.
(4) Das Nettoeinkommen bei Abschluss des Vertrages und während der Vertragslaufzeit
sowie die Dauer der Gehaltsfortzahlung und deren Veränderungen sind
dem Versicherer auf Verlangen nachzuweisen.

Er fragt nach der Möglichkeit der Erhöhung ohne eine Prüfung der gesundheitlichen Vorgeschichte bzw. ohne Folgen aus der Prüfung!

Wenn man die Fragestellung beachtet, dann kann man sich solche "Kopien" auch sparen, vor allem, wenn auch die genaue Gesellschaft genannt ist sollte man nicht bei anderen Gesellschaften Texte kopieren!


Sie sollten vielleicht einmal ihren Versicherungsvermittler kontaktieren und sich von ihm die gesamten Vertragsbedingungen zur Verfügung stellen lassen. Ergänzend ist dieser auch dafür zuständig ihnen zu helfen.

Ein Versicherungsvermittler ist zuständig zu helfen? Welchen Versicherungsvermittler meinen Sie? Den Versicherungsmakler? Dann hätten Sie recht! Den Versicherungsvertreter? Der vertritt ausschließlich die Interessen des Versicherers!!!


Alternativ: vielleicht haben Sie auch eine Rechtsschutzversicherung. Dort erhalten Sie oft kostenlos eine telefonische Beratung.

Zu der vom Fragesteller gestellten Frage? Sind Sie sicher? kennen Sie das RDG oder das RDGEG? Dann lesen Sie es bitte!

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Steinbock @, Mittwoch, 19.02.2014, 14:49 (vor 3932 Tagen) @ derKVProfi

Erwarten Sie wirklich auf ihren geschriebenen Unsinn eine Antwort ?

Aus ihren ganzen Texten kann man doch nur Werbung für ihre Person entnehmen.

Ich gehe davon aus, dass Sie den Sinn eines Forums noch nicht verstanden haben.

Erhöhung des KT bei Selbständigen ohne Gesundheitsprüfung

derKVProfi ⌂ @, Mittwoch, 19.02.2014, 15:06 (vor 3932 Tagen) @ Steinbock

Selbstverständlich weise ich darauf hin, dass ich ggf. auf weitergehend helfen kann! Dagegen spricht nichts!

Ich beantworte auch die Fragen die gestellt werden, in dem Rahmen wie es zulässig ist!

Wenn Ihnen das nicht passt, dann halten Sie sich doch bitte bedeckt!

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Steinbock @, Freitag, 21.02.2014, 10:13 (vor 3930 Tagen) @ derKVProfi

Selbstverständlich weise ich darauf hin, dass ich ggf. auf weitergehend helfen kann! Dagegen spricht nichts!

Ich beantworte auch die Fragen die gestellt werden, in dem Rahmen wie es zulässig ist!

Na dann tun Sie es doch auch!


Wenn Ihnen das nicht passt, dann halten Sie sich doch bitte bedeckt!

Warum sollte ich, dafür ist doch ein Forum da um auf fehlerhafte Antworten hinzuweisen.

Erhöhung des KT bei Selbständigen ohne Gesundheitsprüfung

derKVProfi ⌂ @, Freitag, 21.02.2014, 12:23 (vor 3930 Tagen) @ Steinbock


Wenn Ihnen das nicht passt, dann halten Sie sich doch bitte bedeckt!


Warum sollte ich, dafür ist doch ein Forum da um auf fehlerhafte Antworten hinzuweisen.

Deswegen muss ich Sie immer korrigieren, oder?

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Steinbock @, Freitag, 21.02.2014, 18:33 (vor 3930 Tagen) @ derKVProfi


Wenn Ihnen das nicht passt, dann halten Sie sich doch bitte bedeckt!


Warum sollte ich, dafür ist doch ein Forum da um auf fehlerhafte Antworten hinzuweisen.


Deswegen muss ich Sie immer korrigieren, oder?

Ach wirklich - dann wird es bestimmt noch sehr lustig hier.

Ich mache mir mal eine Strichliste bezüglich ihrer falschen Antworten. :-D

Erhöhung des KT bei Selbständigen ohne Gesundheitsprüfung

derKVProfi ⌂ @, Samstag, 22.02.2014, 01:22 (vor 3930 Tagen) @ Steinbock

Dann nennen Sie mir doch bitte die falsche Antwort in diesem Thread!

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