Beamter Basistarif (Private Krankenversicherungen)

heiner, Donnerstag, 30.01.2014, 10:37 (vor 3949 Tagen)

Hallo Forum,

kann mir jemand erklären, warum der BTBO nicht sich nicht auf die Hälfte des GKV-Höchstbeitrags beläuft, sondern mit der Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze steigt? Ausweg??

Danke!
Heiner

Beamter Basistarif

derKVProfi ⌂ @, Donnerstag, 30.01.2014, 14:56 (vor 3949 Tagen) @ heiner

Um die Bezahlbarkeit des Basistarifs zu gewährleisten, darf dessen Beitrag den Höchstbeitrag in der GKV nicht überschreiten. Dieser beträgt ab 1. Januar 2014 rund 628 Euro pro Monat. Sind Versicherte hilfebedürftig oder würde durch die Bezahlung einer solchen Prämie Hilfebedürftigkeit ausgelöst, reduziert sich die Prämie im Basistarif auf die Hälfte. Würde auch bei dieser halbierten Prämienzahlung Hilfebedürftigkeit ausgelöst, beteiligt sich der Träger der Grundsicherung beziehungsweise der Sozialhilfe am verminderten Beitrag. Der Begriff Hilfebedürftigkeit orientiert sich an den entsprechenden Regelungen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – SGB II - (Grundsicherung für Arbeitssuchende) und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch – SGB XII - (Sozialhilfe). Sie ist vom zuständigen Träger nach dem SGB II oder SGB XII auf Antrag des Versicherten zu prüfen und zu bescheinigen.

BMG BT PKV

Wann haben Sie den Basistarif abgeschlossen, weil Sie ja nur 30 oder 50% abgesichert haben.

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derKVProfi ⌂ @, Donnerstag, 30.01.2014, 15:50 (vor 3949 Tagen) @ derKVProfi

Vorher gilt ab:

§ 12 VAG (1c) Der Beitrag für den Basistarif ohne Selbstbehalt und in allen Selbstbehaltsstufen darf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übersteigen. Dieser Höchstbeitrag ergibt sich aus der Multiplikation des allgemeinen Beitragssatzes mit der jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung; der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der vom Bundesministerium für Gesundheit gemäß § 242a Absatz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch jeweils bekannt gegebenen Höhe ist hinzuzurechnen. Für Personen mit Anspruch auf Beihilfe nach beamtenrechtlichen Grundsätzen gelten die Sätze 1 und 2 mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Höchstbeitrags der gesetzlichen Krankenversicherung ein Höchstbeitrag tritt, der dem prozentualen Anteil des die Beihilfe ergänzenden Leistungsanspruchs entspricht.

Ihr Beitrag müsste also 30% oder 50% des Höchstbeitrages zur GKV sein und steigt mit der Erhöhung der Beitragsbemessunggrenze bzw. des Beitragssatzes natürlich an. Sie zahlen als beamter aber nicht den Höchstbeitrag!

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heiner, Freitag, 31.01.2014, 10:14 (vor 3948 Tagen) @ derKVProfi

Vielen Dank für die entsprechende Stelle im Gesetztestext!
Ist es noch möglich in einen anderen Tarif zu kommen?

Heiner

Beamter Basistarif

heiner, Freitag, 31.01.2014, 10:17 (vor 3948 Tagen) @ derKVProfi

P.S.: und was heißt

"der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der vom Bundesministerium für Gesundheit gemäß § 242a Absatz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch jeweils bekannt gegebenen Höhe ist hinzuzurechnen" ??

Vielen Dank!
Heiner

Beamter Basistarif

derKVProfi ⌂ @, Freitag, 31.01.2014, 16:51 (vor 3948 Tagen) @ heiner

1.

Wenn die Kassen Zusatzbeiträge erheben, dann gibt es einen durchschnittlichen zusatzbeitrag und der ist hinzuzzurechnen.

Das Gesetz wird aber aktuell in 2014 überarbeitet - dann sehen wir weiter!

2.

Ihnen steht ein Tarifwechselrecht zu. Es gilt § 204 VVG.

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heiner, Freitag, 31.01.2014, 18:23 (vor 3948 Tagen) @ derKVProfi

Noch zwei letzte Fragen:

Was ist der Anlaß der Überarbeitung und wie erfährt man den Endstand?

Vieln Dank nochmal!

Heiner

Beamter Basistarif

derKVProfi ⌂ @, Samstag, 01.02.2014, 05:03 (vor 3948 Tagen) @ heiner

Noch zwei letzte Fragen:

Rechtsberatung? Illegale? Was sind die Fragen?

Was ist der Anlaß der Überarbeitung und wie erfährt man den Endstand?

Was ist "Überarbeitung" und was ist "Endbearbeitung"???????????

Vieln Dank nochmal!

Bitte, gerne!

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heiner, Samstag, 01.02.2014, 11:14 (vor 3947 Tagen) @ derKVProfi

Hallo KV Profi,

??????????? ich verstehe nur Bahnhof ...

Heiner

Beamter Basistarif

derKVProfi ⌂ @, Samstag, 01.02.2014, 18:43 (vor 3947 Tagen) @ heiner

Ich doch auch.

Zitat: "Was ist der Anlaß der Überarbeitung und wie erfährt man den Endstand?"

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heiner, Samstag, 01.02.2014, 19:43 (vor 3947 Tagen) @ derKVProfi

bezieht sich auf Ihre Aussage

"Das Gesetz wird aber aktuell in 2014 überarbeitet - dann sehen wir weiter!"

Grüße:-)
Heiner

Beamter Basistarif

derKVProfi ⌂ @, Sonntag, 02.02.2014, 03:29 (vor 3947 Tagen) @ heiner

Und was erwarten Sie an §spekulativen" Äußerungen zu "möglichen" Gesetzesänderungen, die noch nicht einmal als Gsesetzesentwurf vorliegen?

Entnehmen Sie bitte die Entwicklung der Presse!

Fakt ist, dass am system der Zusatzbeiträge etwas verändert werden soll - so steht es im Koalitionsvertrag!

Aktuell gibt es einen Höchstbeitrag und ggf. einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag (aktuell aber eben nicht wirklich). Das wirkt auf Ihren Basistarif unter Berücksichtigung des prozentualen Erstattungsanspruchs. Alles bereits einmal hier für Sie niedergelegt!

Was wollen Sie noch?

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Steinbock @, Dienstag, 18.02.2014, 15:42 (vor 3930 Tagen) @ heiner

Hallo Leute,

mir erschließt sich dieser ganze Threed nicht.

Durch welchen Umstand wechselt ein Beamter in den Basis-Tarif ?

Hat er diese Entscheidung alleine getroffen, oder wurde er falsch beraten ?

Gruß vom Steinbock

Beamter Basistarif

derKVProfi ⌂ @, Mittwoch, 19.02.2014, 06:12 (vor 3930 Tagen) @ Steinbock

Hallo Leute,

mir erschließt sich dieser ganze Threed nicht.

Thread nicht Threed!


Durch welchen Umstand wechselt ein Beamter in den Basis-Tarif ?

Warum ist irrelevant, wenn er dort ist!


Hat er diese Entscheidung alleine getroffen, oder wurde er falsch beraten ?

Auch das steht nicht zur Diskussion! Der Mensch hatte eine Frage - eine andere Frage!


Gruß vom Steinbock

derKVProfi grüßt nicht zurück!

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Kommunikatore, Mittwoch, 19.02.2014, 11:03 (vor 3929 Tagen) @ derKVProfi

@derKVProfi:

Als Journalist und Versicherungsberater sollten Sie gerade bei Ihrem Lebensalter eine ausgeprägtere Frustrationstoleranz haben und nicht so latent feindseelig posten.

Beamter Basistarif

derKVProfi ⌂ @, Mittwoch, 19.02.2014, 11:28 (vor 3929 Tagen) @ Kommunikatore

findest Du?

Ich sage es mit Dieter Nuhr:

"Die Menschen haben das mit der Demokratie mißverstanden. Jeder darf seine eigene Meinung haben, man MUSS aber nicht."

Wie das Zitat weiter geht, dass dürfte bekannt sein, oder?

Ich habe eine ausgesprochen hohe Frustrationstoleranz.

Trotzdem müllt ein gewisser Herr Steinbock hier annonym das Forum mit äußerst bedenlichen fachlichen Aussagen voll!

Was Du damit zu tun hast, wie ich ihn hier, nach seinen Beiträgen, anfahre, verschließt sich mir aber!

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Steinbock @, Mittwoch, 19.02.2014, 14:46 (vor 3929 Tagen) @ derKVProfi


Trotzdem müllt ein gewisser Herr Steinbock hier annonym das Forum mit äußerst bedenlichen fachlichen Aussagen voll!

Falsch - deine Antworten sind fast durchgängig falsch.

Also von wo her kommt denn dann der Müll ?


Was Du damit zu tun hast, wie ich ihn hier, nach seinen Beiträgen, anfahre, verschließt sich mir aber!

Mein Junge mache erst einmal deine Hausaufgaben, bevor Du meinst die Berechtigung zu haben, jemanden anfahren zu dürfen.

Beamter Basistarif

derKVProfi ⌂ @, Mittwoch, 19.02.2014, 15:07 (vor 3929 Tagen) @ Steinbock

Herr Steinbock, Sie haben hier mehrfach falsche Antworten gegeben. Und Ihre Expertise ist nicht gerade berauschend.

Halten Sie sich also bitte bedeckt!

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Steinbock @, Donnerstag, 20.02.2014, 00:13 (vor 3929 Tagen) @ derKVProfi

Sehr geehrter Nicht-KVProfi,

Herr Steinbock, Sie haben hier mehrfach falsche Antworten gegeben. Und Ihre Expertise ist nicht gerade berauschend.

Das Kompliment muss ich an Sie zurück geben, denn ihre Antworten hinsichtlich der PKV sind durchgängig falsch.

Beamter Basistarif

derKVProfi ⌂ @, Donnerstag, 20.02.2014, 03:48 (vor 3929 Tagen) @ Steinbock

Na, da bin ich dann mal auf die Beispiel gespannt ;-)

Ihre Falschaussagen sind ja hier bereits von mir dokumentiert!

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Steinbock @, Freitag, 21.02.2014, 10:08 (vor 3927 Tagen) @ derKVProfi

Na, da bin ich dann mal auf die Beispiel gespannt ;-)

Ihre Falschaussagen sind ja hier bereits von mir dokumentiert!

Sie sind wohl des lesens nicht mächtig ?

Beamter Basistarif

Steinbock @, Mittwoch, 19.02.2014, 14:39 (vor 3929 Tagen) @ derKVProfi

Gruß vom Steinbock


derKVProfi grüßt nicht zurück!

In jedem Forum findet man Leute die keinen Anstand haben!

Beamter Basistarif

derKVProfi ⌂ @, Mittwoch, 19.02.2014, 15:08 (vor 3929 Tagen) @ Steinbock

Gruß vom Steinbock


derKVProfi grüßt nicht zurück!


In jedem Forum findet man Leute die keinen Anstand haben!

In jedem Forum findet man Menschen, die annonym sind und fachlich falsche Aussagen machen!

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Steinbock @, Donnerstag, 20.02.2014, 00:15 (vor 3929 Tagen) @ derKVProfi

Gruß vom Steinbock


derKVProfi grüßt nicht zurück!


In jedem Forum findet man Leute die keinen Anstand haben!


In jedem Forum findet man Menschen, die annonym sind und fachlich falsche Aussagen machen!

Richtig - trifft auf den größten Teil ihrer Antworten zu!

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