Kostenerstattung (Gesetzliche Krankenkassen)

Irene, Sonntag, 09.02.2014, 14:52 (vor 3943 Tagen)

Guten Tag,
ich habe eine Frage zur Wahl der Kostenerstattung.

Wie viel Prozent bekommt man so im Durchschnitt von der GKV zurückerstattet (Leistungen aus dem GKV-Katalog)?
Ich würde mal so 20 bis 30% schätzen?

Vielen Dank.
Irene

Kostenerstattung

Czauderna, Sonntag, 09.02.2014, 19:50 (vor 3942 Tagen) @ Irene

Hallo,
wirklich sehr grob geschätzt kann das hin kommen. Kommt eben stark darauf an, was der Arzt auf die Rechnung schreibt an an sich Kassenleistungen und dann zu welchem Steigerungsfaktor - hinzu kommt noch der von den Kassen erhobene Verwaltungskostenabschlag - ja, grob geschätzt liegst du mit 20-30 % schon richtig.
Gruss
Czauderna

Kostenerstattung

ich, Montag, 10.02.2014, 20:06 (vor 3941 Tagen) @ Czauderna

Hallo,

trifft es ganz gut. Bei ca. 2000€ Rechnungen erstattete die GKV knapp 500 €.

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derKVProfi ⌂ @, Dienstag, 11.02.2014, 04:58 (vor 3941 Tagen) @ ich

Man könnte dann doch auch zum Schluss kommen, dass der finanzielle Anreiz Selbstzahler zu behandeln und nach GOÄ abzurechnen etwas zu üppig ausgestaltet ist.

Ob die Behandlung (Diagnostik / therapie) wirklich besser ist, kann überwiegend angezweifelt werden!

Die Frage ist auch immer wovon? Nicht alle Leistungen, die der Arzt bei Selbstzahler erbringt, wird von der GKV abgesichert.

Und letztendlich: man kann auch entsprechende Zusatzversicherungen abschließen, die die verbleibenden Kosten abdecken!

Jeder Jeck ist anders und jeder kann tun und lassen was er will!

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ich, Mittwoch, 12.02.2014, 19:05 (vor 3939 Tagen) @ derKVProfi

Ohne zusätzliche Versicherung würde ich das auch nicht machen, wenn man mal das Delta in € betrachtet.

Vorteil in meinen Augen ist: Selbstzahler, jedoch in der GKV. Kann "jederzeit" wieder umstellen, dann bin ich kein Selbstzahler mehr falls man sich das nicht mehr leisten können sollte oder sich die Umstände ändern.

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derKVProfi ⌂ @, Donnerstag, 13.02.2014, 00:42 (vor 3939 Tagen) @ ich

Richtig

oder wenn es nicht relevant ist. Bei 90% der Arztkontakte dürfte es nicht relevant sein!

Man kann das nämlich auch so nutzen, in dem man einfach einmal selber zahlt. Auch ohne Beteiligung der Kasse. Ein MRT, das man haben will, aber nicht abgesichert ist z. B.!

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Limba, Dienstag, 18.02.2014, 15:11 (vor 3934 Tagen) @ Irene

das kann man so pauschal nicht sagen. Ich bekomme Rechnungen zurück, das ist nur der Stempel drauf 'nicht ersattungsfähig', bei anderen ersetzen sie mehr als 50%.
Neulich hatte ich eine ZA-Rechnung, da wäre der GKV-Satz bei einigen Dingen höher gewesen, als sie auf der PKV-Rechnung war, das gibt es also auch.

Ich bin allerdings über eine ambulante Zusatzversicherung plus einen Beihilfe-Anspruch über meinen Mann abgesichert, so dass ich das Ersattungsverfahren jederzeit wieder wählen würde, man ist einfach 'Privatpatient'.

Limba

Kostenerstattung

Steinbock @, Mittwoch, 19.02.2014, 01:00 (vor 3933 Tagen) @ Limba

Hallo Limba,

dies solltest Du uns aber etwas genauer erklären!


Ich bin allerdings über eine ambulante Zusatzversicherung plus einen Beihilfe-Anspruch über meinen Mann abgesichert,

Dein Mann ist also Beamter und auf Grund deines Einkommens hast Du für die privatärztliche Behandlung im Krankenhaus incl. Zweibettzimmer einen Beihilfeanspruch. Und dafür hast Du dann auch eine private Zusatzversicherung von vermutlich 30 %.

Oder bist Du überhaupt keine Arbeitnehmerin und erhältst Beihilfe von 70 % (Ausnahme Bundesland Hessen und Bremen) und hast eine Restkostenversicherung über die PKV von 30 %.

Nur was ich nicht verstehe, was hat dies mit der von dir genannten ambulanten Zusatzversicherung zu tun ?

Gruß vom Steinbock

Kostenerstattung

Limba, Mittwoch, 19.02.2014, 15:52 (vor 3932 Tagen) @ Steinbock

ganz so einfach ist es nicht, mein Mann ist kein Beamter, hat trotzdem Beihilfeanspruch.
Ich selber arbeite 25% bin also pflichtversichert in der GKV seit 2 Jahren, davor ein Leben lang PKV.

Da ich mir die 'Vorzüge' der PKV erhalten wollte, habe ich aus den immensen Altersrückstellungen, die sonst verloren gewesen wären, einiges an Zusatzversicherungen gemacht, unter anderem eine ambulante.
Ich sende als jede Rechnung, die ich bekomme zuerst an die GKV, danach an die PKV und danach kann ich die Dinge, die noch von keinem erstattet wurden, zu 70% von der Beihilfe bekommen, reiche die Rechnungen also ein drittes Mal ein.

Das ist alles sehr kompliziert und nicht weit verbreitet, war sowohl für die Vertreter der PKV als auch für die Beihilfe-Beteiligten nicht immer einfach, da sie so etwas noch nie hatten. Unterm Strich für mich aber bis auf das Eintreiben der Arztrechnungen eine sehr gute Lösung.

Limba

Kostenerstattung

derKVProfi ⌂ @, Donnerstag, 20.02.2014, 04:02 (vor 3932 Tagen) @ Limba

Genau. Es handelt sich um Kostenerstattung gemäß § 13 SGB V!

Sie haben einen ambulanten Kostenerstattungstarif als Ergänzung zur GKV!

Das ist eine Möglichkeit, die jeder Nutzen kann!

Wobei bei Ihnen auch noch eine Berücksichtigungsfähigkeit dazu kommt. Das macht das Verfahren etwas kompolizierter, aber grundsätzlich ist das möglich.

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Steinbock @, Donnerstag, 20.02.2014, 11:21 (vor 3932 Tagen) @ Limba

ganz so einfach ist es nicht, mein Mann ist kein Beamter, hat trotzdem Beihilfeanspruch.

Auch diese Möglichkeiten bestehen wie z.B. bei Angestellten des öffentlichen Dienstes für Zahnersatz.

Auch ein Angestellter des Landes Rheinland-Pfalz der ein Einkommen über der JAEG hat und dies bereits schon vor 1998 hat die Möglichkeit sich über Beihilfe-Restkostentarife in der PKV zu versichern.

Auch bei Dienstordnungs-Angestellten besteht eine beihilfekonforme Absicherung in der PKV.

usw. usw.

Kostenerstattung

Limba, Donnerstag, 20.02.2014, 13:45 (vor 3932 Tagen) @ Steinbock

ja natürlich, ich habe die Beihilfe auch genutzt als ich noch in der PKV war. Man kann dann recht gelassen sehr hohe Selbstbeteiligungen wählen, weil man davon 70% und bei den Kindern 80% von der Beihilfe bekommt.

Die Frage war aber nach dem Kostenerstattungsverfahren bei der GKV, und dazu habe ich geantwortet, dass ich mich dazu entschieden habe, aber eben mit der Zusatzversicherung der PKV und der Beihilfe als zusätzliche Absicherung.

Limba

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