neue Krankenversicherungskarte (Gesetzliche Krankenkassen)
Michael, Leipzig, Samstag, 18.01.2014, 17:52 (vor 3964 Tagen)
Hallo zusammen,
was macht meine Krankenkasse (in diesem Falle die TK), wenn ich mich als gesetzlich Pflichtversicherter weigere ein Bild einzureichen - rauswerfen können sie mich auch nicht.
Ich kann mich ja bei jedem Arztbesuch mit meinem Lichtbildausweis ausweisen - da brauche ich ja kein Foto auf der Karte.
gruß
Michael
neue Krankenversicherungskarte
derKVProfi , Samstag, 18.01.2014, 18:27 (vor 3964 Tagen) @ Michael
Es gibt ja nur zwei Möglichkeiten.
Entweder sind Sie zu faul zu goggeln bzw. mit Ihrer Krankenkasse zu kommunizieren oder Sie wollen eine völlig unnötige und unsinnige Diskussion lostreten??!!
BMG informiert auf seiner Homeage
Die eGK ist Pflicht.
Ab 01.01.2014 kann der Arzt die alte Karte akzeptieren, muss er aber nicht.
Wer Sie nicht hat, der muss innerhalb von 10 Tagen etwas vorlegen.
Sonst gibt es eine Rechnung nach GOÄ, analog einem Selbstzahler!
Diese völlig unnötige Verweigerung einer wirklich sinnvollen Modernisierung ist mehr als nur grausam! Es ist Verschwendung von Ressourcen, die man sinnvoller einsetzen könnte.
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neue Krankenversicherungskarte
Czauderna, Samstag, 18.01.2014, 19:17 (vor 3964 Tagen) @ Michael
Hallo,
die egK-Karte ist Pflicht und damit auch das Bild darauf.
es gibt nur wenige Ausnahmen, bei denen auf ein Bild verzichtet werden kann. Wer sich also weigert ein Bild einzureichen oder direkt bei der Kasse machen zu lassen, der bekommt keine neue Karte
und hat deshalb beim Arzt/Zahnarzt Probleme. Es gibt für die alte KVK noch eine "Gnadenfrist" bis zum 31.03.2014 (meines Wissens nach), in der die Ärzteschaft eine Anerkennung und damit auch eine Abrechnung vornehmen können. Wenn man den Zahlen der einzelnen Kassenglauben darf (und warum sollte die da etwas Falsches sagen), dann sind mehr als 90% der Versicherten mit der EgK
ausgestattet. Wenn man weiß, dass ausser dem Bild und der lebenslangen Krankenversicherten-Nr. nix anderes auf der Karte gespeichert ist als auf der alten Karte, dann muss man sich schon über die "Verweigerer" und deren Argumente wundern. Datenschutz und Verhinderung von Kartenmissbrauch wollen alle - beim Personalausweis lamentiert ja auch keiner und da ist eine Neubeschaffung schon recht teuer.
Gruss
Czauderna
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Chylla, Mittwoch, 19.02.2014, 17:15 (vor 3932 Tagen) @ Czauderna
Hallo,
und wenn Du dringend ein Rezept brauchst, dann reicht die nachträgliche Vorlage der neuen Karte nicht aus. Das musst Du dann selbst bezahlen. Die Rechnung des Arztes kann bei Vorlage der egk storniert werden und wieder auf "Kasse umgestellt". Beim Rezept hast Du Pech, wenn das Privat ist, bleibt das Privat.