Jahresentgeltgrenze - Kids ´raus aus Familienvers. (Gesetzliche Krankenkassen)

Rolf Scheider @, Berlin, Montag, 03.02.2014, 14:00 (vor 3945 Tagen)

Guten Tag,

ein Fall scheint für Verwirrung zu sorgen; zumindest konnte mir bisher niemand befriedigend Auskunft erteilen. Hier der Fall:

* 2 Kinder sind bei der Mutter in der gesetzlichen KK (Familienversicherung).
* Vater rutscht vermutlich in 2014 über die Grenze von 53.550 EUR. Der ist Beamter und privat versichert.
* Damit fallen die Kids aus der Familienversicherung ´raus. Optionen: Kids bleiben in der KK und zahlen Zusatzbeiträge (Höhe?)Oder sie wechseln zur privaten Versicherung des Vaters/Ehemannes und zahlen dort auch extra.
* Problem: wer zahlt die beiden angefangenen KFO-Behandlungen bis zum Ende?

* Im mitgelieferten Merkblatt des Arbeitsgebers steht: "Als Gesamteinkommen ist die Summe der Einkünfte i.S.d. Einkommensteuerrechts anzusehen."
--> Das müsste dann der "Gesamtbetrag der Einkünfte" nach Abzug aller Werbungskosten sein. Oder?

Jetzt endlich meine eigentliche Frage:
* Kann man das Einkommen des Ehemannes unter diese Grenze drücken? Müsste ja dann aus steuerlicher Sicht personenbezogen sein, weil Sonderausgaben bei Zusammenveranlagung nicht beim Mann oder der Frau abgezogen, sondern nur zusammen betrachtet werden.

Vielen Dank
R.S.

Jahresentgeltgrenze - Kids ´raus aus Familienvers.

derKVProfi ⌂ @, Montag, 03.02.2014, 16:59 (vor 3945 Tagen) @ Rolf Scheider

1. Beitrag GKV

Pro Kind: Mindestbeitrag 137,33 Euro plus Pflege 18,89 Euro

2. KFO Behandlung

Die KFO Behandlung wird bis zum Wechsel in die PKV von der GKV und ab dann von der PKV bezahlt. Beim Übergang kann es durch unterschiedliche Abrechnungssysteme zu Problemen kommen. Hier klärt Sie Ihr KFO-Arzt aber gerne auf.

Problematisch wird auch der Nachschuss der GKV (10-20% bei Abschluss). Hier wenden Sie sich schriftlich an die GKV um die genauen Modalitäten zu klären.

3. Zugang PKV trotz laufender KfO

Hier sehe ich nur die Möglichkeit der Öffnungsaktion, da die PKV im normalen Antragsverfahren dieses Risiko mutmaßlich nicht oder nur eingeschränkt mitversichert. Der Beitragszuschlag für die Öffnungsaktion beträgt 30%. Die Öffnungsaktion ist hier nur bei Ihrer PKV möglich und setzt voraus, dass Ihre PKV teilnimmt.

"Bei der Beihilfe berücksichtigungsfähige Kinder werden nur dann zu den erleichterten Bedingungen aufgenommen, wenn sie zuvor über einen gesetzlich pflichtversicherten Elternteil in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren. Für Kinder eines Beamtenanfängers gilt daher: Sie müssen zuvor über einen Elternteil gesetzlich versichert gewesen sein, der versicherungspflichtig in der Gesetzlichen Krankenversiche- rung war."

4. Einkommen

Es gilt Ihr regelmäßiges Bruttoeinkommen ohne Familienzuschläge. Das ist auch beim Arbeitnehmer so! Ihr Dienstherr meint dort eher das Thema "Einkommen des Familienangehörigen für die Berücksichtigungsfähigkeit bei der Beihilfe"!

--
https://derkvprofi.de/
beratung@derkvprofi.de
Der KV Profi Versicherungsberatung UG (haftungsbeschränkt)
Versicherungsberater
Thorulf Müller
Erlaubnis nach § 34d Abs. 2 GewO
Vermittlerregister D-60RF-WDJKH-50

https://derkvprofi.de/impressum/

Jahresentgeltgrenze - Kids ´raus aus Familienvers.

Jörg Rudolph @, Montag, 10.02.2014, 12:06 (vor 3938 Tagen) @ derKVProfi

Wäre es nicht gerechter, das würde nach Abzug der Werbungskosten gelten?

Jahresentgeltgrenze - Kids ´raus aus Familienvers.

derKVProfi ⌂ @, Montag, 10.02.2014, 12:16 (vor 3938 Tagen) @ Jörg Rudolph

Wollen Sie ernsthaft eine Gerechtigkeitsdebatte führen?

Das ist wohl nicht der richtig Raum - hier geht es um Hilferstellung bei allgemeinen Fragen und Problemen?

--
https://derkvprofi.de/
beratung@derkvprofi.de
Der KV Profi Versicherungsberatung UG (haftungsbeschränkt)
Versicherungsberater
Thorulf Müller
Erlaubnis nach § 34d Abs. 2 GewO
Vermittlerregister D-60RF-WDJKH-50

https://derkvprofi.de/impressum/

Jahresentgeltgrenze - Kids ´raus aus Familienvers.

Steinbock @, Dienstag, 18.02.2014, 14:43 (vor 3930 Tagen) @ derKVProfi

Sehr geehrter Herr KVProfi,

2. KFO Behandlung

Die KFO Behandlung wird bis zum Wechsel in die PKV von der GKV und ab dann von der PKV bezahlt. Beim Übergang kann es durch unterschiedliche Abrechnungssysteme zu Problemen kommen. Hier klärt Sie Ihr KFO-Arzt aber gerne auf.

Was hier der KFO-Arzt damit zu tun hat, kann ich nicht nachvollziehen.

Maßgebend ist im Normalfall immer der Zeitpunkt der Behandlung.
Weitergehende Auskünfte können bei der GKV bzw. PKV eingeholt werden.


3. Zugang PKV trotz laufender KfO

Hier sehe ich nur die Möglichkeit der Öffnungsaktion,

Bitte um nähere Information wie Sie hier auf die Möglichkeit der Beamten-Öffnungsaktion kommen.

Der Abschnitt c) erstmals bei der Beihilfe berücksichtigungsfähige Angehörige scheidet aus,
da die Kinder bereits seit Geburt bzw. sei Beginn des Beamtenstatus des Vater berücksichtigungsfähig sind!


4. Einkommen

Es gilt Ihr regelmäßiges Bruttoeinkommen ohne Familienzuschläge.

Auch diese Antwort kann ich nicht nachvollziehen,
denn auch Familienzuschläge sind regelmäßig wiederkehrende Leistungen und werden bei der JAEG mitberücksichtigt.

Das ist auch beim Arbeitnehmer so!

Wobei ein Beamter kein Arbeitnehmer ist!

Gruß vom Steinbock

Jahresentgeltgrenze - Kids ´raus aus Familienvers.

derKVProfi ⌂ @, Mittwoch, 19.02.2014, 06:05 (vor 3929 Tagen) @ Steinbock

Sehr geehrter Herr KVProfi,

2. KFO Behandlung

Die KFO Behandlung wird bis zum Wechsel in die PKV von der GKV und ab dann von der PKV bezahlt. Beim Übergang kann es durch unterschiedliche Abrechnungssysteme zu Problemen kommen. Hier klärt Sie Ihr KFO-Arzt aber gerne auf.


Was hier der KFO-Arzt damit zu tun hat, kann ich nicht nachvollziehen.

Nun, dann haben Sie halt keine Kenntnis davon, wie ein KFO Arzt bei Kassenpatienten über die KZV/KV abrechnet, oder?


Maßgebend ist im Normalfall immer der Zeitpunkt der Behandlung.
Weitergehende Auskünfte können bei der GKV bzw. PKV eingeholt werden.

Ja natürlich kann man da auch Auskünfte einholen! Vor allem bei der GKV!!??


3. Zugang PKV trotz laufender KfO

Hier sehe ich nur die Möglichkeit der Öffnungsaktion,


Bitte um nähere Information wie Sie hier auf die Möglichkeit der Beamten-Öffnungsaktion kommen.

Der Abschnitt c) erstmals bei der Beihilfe berücksichtigungsfähige Angehörige scheidet aus,
da die Kinder bereits seit Geburt bzw. sei Beginn des Beamtenstatus des Vater berücksichtigungsfähig sind!

Sie können nicht lesen und/oder nicht verstehen! Selbstverständlich greift die Öffnungsaktion wenn die Familienversicherung endet!


4. Einkommen

Es gilt Ihr regelmäßiges Bruttoeinkommen ohne Familienzuschläge.


Auch diese Antwort kann ich nicht nachvollziehen,
denn auch Familienzuschläge sind regelmäßig wiederkehrende Leistungen und werden bei der JAEG mitberücksichtigt.

Das ist UNSINN!

Arbeiter und Angestellte, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach den Absätzen 6 oder 7 übersteigt; Zuschläge, die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt werden, bleiben unberücksichtigt,

Das ist auch beim Arbeitnehmer so!

NEIN!

Wobei ein Beamter kein Arbeitnehmer ist!

Das stimmt, aber dennoch ist Ihre Aussage, wie die meisten Ihrer Aussagen, falsch!


Gruß vom Steinbock

--
https://derkvprofi.de/
beratung@derkvprofi.de
Der KV Profi Versicherungsberatung UG (haftungsbeschränkt)
Versicherungsberater
Thorulf Müller
Erlaubnis nach § 34d Abs. 2 GewO
Vermittlerregister D-60RF-WDJKH-50

https://derkvprofi.de/impressum/

Jahresentgeltgrenze - Kids ´raus aus Familienvers.

Rolf Scheider @, Dienstag, 18.02.2014, 18:03 (vor 3930 Tagen) @ Rolf Scheider

Ich habe jetzt ein paar Fragen beantwortet bekommen.#

Meine Beihilfe-Stelle sagt: Familienzulagen bleiben drin und werden nicht ´rausgerechnet.

Meine Private sagt: Kinder sollten in die PKV. Da ich Anwartschaften mitschleppe, übernehmen die auch die begonnenen KFO-Behandlungen. In der Familienversicherung (GKV) müssten für die Kinder hohe Zusatzbeiträge gezahlt werden, wenn ich (privat versichert) über der Jahresentgeltgrenze liege.

Die GKV meiner Frau sagt: Alles kann so bleiben wie bisher. Zusatzbeiträge für die Kinder müssen nicht gezahlt werden, selbst wenn ich über der Jahresentgeltgrenze liege.

Was denn nun?

Vielen Dank für die bisherigen Kommentare. HAt noch jemand einen Hinweis auf die sich widersprechenden Aussagen?

Jahresentgeltgrenze - Kids ´raus aus Familienvers.

Steinbock @, Mittwoch, 19.02.2014, 00:47 (vor 3929 Tagen) @ Rolf Scheider

Ich habe jetzt ein paar Fragen beantwortet bekommen.#

Meine Beihilfe-Stelle sagt: Familienzulagen bleiben drin und werden nicht ´rausgerechnet.

Völlig richtig - es handelt sich um regelmäßig wiederkehrende Leistungen die bei der Jahresarbeitsentgeltgrenze berücksichtigt werden.


Meine Private sagt: Kinder sollten in die PKV. Da ich Anwartschaften mitschleppe, übernehmen die auch die begonnenen KFO-Behandlungen.

Wenn eine Anwartschaftsabsicherung besteht ist auch keine erneute Gesundheitsüberprüfung erforderlich und somit besteht sofortiger Versicherungsschutz entsprechend der Versicherungsbedingungen.

In der Familienversicherung (GKV) müssten für die Kinder hohe Zusatzbeiträge gezahlt werden, wenn ich (privat versichert) über der Jahresentgeltgrenze liege.

Richtig - die Beiträge sind in diesem Fall niedriger als eine freiwillige Weiterversicherung in der GKV.


Die GKV meiner Frau sagt: Alles kann so bleiben wie bisher. Zusatzbeiträge für die Kinder müssen nicht gezahlt werden, selbst wenn ich über der Jahresentgeltgrenze liege.

Dies wäre nur dann richtig, wenn die GKV-Versicherte Ehefrau selbst Einkünfte über der Jahresarbeitsentgeltgrenze hätte und auch das Einkommen der Ehefrau höher wäre als die des PKV-Versicherten Ehemannes.
In diesem Fall wäre eine beitragsfreie Mitversicherung der Kinder in der GKV der Mutter möglich.

Andernfalls müssen für die Kinder freiwillige Beiträge in der GKV entrichtet werden.

Was denn nun?

Siehe oben!


Vielen Dank für die bisherigen Kommentare. HAt noch jemand einen Hinweis auf die sich widersprechenden Aussagen?

Wenn man die Gesetzestexte richtig versteht wie z.B. das Sozialgesetzbuch, wie auch die Beihilfevorschriften gibt es keine widersprechenden Aussagen.

Gruß vom Steinbock!

Jahresentgeltgrenze - Kids ´raus aus Familienvers.

derKVProfi ⌂ @, Mittwoch, 19.02.2014, 06:10 (vor 3929 Tagen) @ Steinbock

Ich habe jetzt ein paar Fragen beantwortet bekommen.#

Meine Beihilfe-Stelle sagt: Familienzulagen bleiben drin und werden nicht ´rausgerechnet.


Völlig richtig - es handelt sich um regelmäßig wiederkehrende Leistungen die bei der Jahresarbeitsentgeltgrenze berücksichtigt werden.


NEIN! UNSINN!!

Arbeiter und Angestellte, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach den Absätzen 6 oder 7 übersteigt; Zuschläge, die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt werden, bleiben unberücksichtigt,


Meine Private sagt: Kinder sollten in die PKV. Da ich Anwartschaften mitschleppe, übernehmen die auch die begonnenen KFO-Behandlungen.


Wenn eine Anwartschaftsabsicherung besteht ist auch keine erneute Gesundheitsüberprüfung erforderlich und somit besteht sofortiger Versicherungsschutz entsprechend der Versicherungsbedingungen.

Endlich mal etwas, was Sie richtig erkennen, Steinbock!

In der Familienversicherung (GKV) müssten für die Kinder hohe Zusatzbeiträge gezahlt werden, wenn ich (privat versichert) über der Jahresentgeltgrenze liege.


Richtig - die Beiträge sind in diesem Fall niedriger als eine freiwillige Weiterversicherung in der GKV.

Ja!


Die GKV meiner Frau sagt: Alles kann so bleiben wie bisher. Zusatzbeiträge für die Kinder müssen nicht gezahlt werden, selbst wenn ich über der Jahresentgeltgrenze liege.


Dies wäre nur dann richtig, wenn die GKV-Versicherte Ehefrau selbst Einkünfte über der Jahresarbeitsentgeltgrenze hätte und auch das Einkommen der Ehefrau höher wäre als die des PKV-Versicherten Ehemannes.
In diesem Fall wäre eine beitragsfreie Mitversicherung der Kinder in der GKV der Mutter möglich.

Danke - ein zweiter (ausnahmsweise) richtiger Hinweis!

Andernfalls müssen für die Kinder freiwillige Beiträge in der GKV entrichtet werden.

Was denn nun?


Siehe oben!


Vielen Dank für die bisherigen Kommentare. HAt noch jemand einen Hinweis auf die sich widersprechenden Aussagen?


Wenn man die Gesetzestexte richtig versteht wie z.B. das Sozialgesetzbuch, wie auch die Beihilfevorschriften gibt es keine widersprechenden Aussagen.

Gruß vom Steinbock!

Dann fangen Sie bitte an (siehe die vielen anderen Hinweise von mir) die Gesetze richtig zu lesen!

--
https://derkvprofi.de/
beratung@derkvprofi.de
Der KV Profi Versicherungsberatung UG (haftungsbeschränkt)
Versicherungsberater
Thorulf Müller
Erlaubnis nach § 34d Abs. 2 GewO
Vermittlerregister D-60RF-WDJKH-50

https://derkvprofi.de/impressum/

Jahresentgeltgrenze - Kids ´raus aus Familienvers.

Rolf Scheider @, Freitag, 21.02.2014, 08:42 (vor 3927 Tagen) @ Rolf Scheider

Habe einen erneuten Anruf von der GKV erhalten und nun ist alles wieder so wie von den Versicherungs-Profis hier dargestellt. Familienzuschläge werden herausgerechnet und auch Werbungskosten werden abgezogen. Ich habe mal gerechnet und bleibe knapp unter der Grenze. - Uff!

Darüberhinaus kann die GKV Verwaltungsakte wohl nur für die Zukunft ändern, es sei denn, sie kann uns nachweisen, dass wir grob fahrlässig oder vorsätzlich mein Einkommen verschwiegen haben. Da die GKV nachwerislich nie nach meinem Einkommen gefragt hat, sei wohl eine grobe Fahrlässigkeit nicht unterstellbar (so einige Internet-Rechtsanwälte).

Viele Grüße
Rolf Scheider

Jahresentgeltgrenze - Kids ´raus aus Familienvers.

Kommunikatore, Freitag, 21.02.2014, 09:14 (vor 3927 Tagen) @ Rolf Scheider

Darüberhinaus kann die GKV Verwaltungsakte wohl nur für die Zukunft ändern, es sei denn, sie kann uns nachweisen, dass wir grob fahrlässig oder vorsätzlich mein Einkommen verschwiegen haben.

Naja, bis auf den Umstand, dass auf jedem Familienfragebogen der rechtliche Hinweis steht, das Einkommensänderungen unverzüglich der Krankenkasse mitgeteilt werden müssen. Sich jetzt darauf zu berufen, dass ja niemand nach dem Einkommen gefragt hat erscheint mir etwas dünn.

Jahresentgeltgrenze - Kids ´raus aus Familienvers.

Rolf Scheider @, Donnerstag, 27.02.2014, 15:42 (vor 3921 Tagen) @ Rolf Scheider

Hallo,

schon wieder eine Frage:

Jetzt hat meine Frau ihren Gehaltsnachweis incl. Nachberechnungen erhalten. Ist es richtig, dass der AG-Anteil für die GKV dem Brutto zugeschlagen wird, so dass auch die übrigen Abgaben (z.B. Steuer) steigen? Nachsdem sie die kompletten 100 % an die GKV gezahlt hat, hat sie durch den erhöhten Steuerabzug Netto nun weniger als vorher. Das sind immerhin um die 80 EUR jeden Monat.

Nochmals Danke schön an alle Antworter.

Viele Grüße
Rolf Scheider

Jahresentgeltgrenze - Kids ´raus aus Familienvers.

derKVProfi ⌂ @, Donnerstag, 27.02.2014, 17:10 (vor 3921 Tagen) @ Rolf Scheider

AG-Anteile zur GKV u.a. Sozialversicherungen sind i.d.R. in der gesetzlichen Höhe steuer- und sozialversicherunggsfreie Leistungen des AG. Klären Sie die Fragen zur Gehaltsabrechnung doch bitte mit der Personalabteilung.

--
https://derkvprofi.de/
beratung@derkvprofi.de
Der KV Profi Versicherungsberatung UG (haftungsbeschränkt)
Versicherungsberater
Thorulf Müller
Erlaubnis nach § 34d Abs. 2 GewO
Vermittlerregister D-60RF-WDJKH-50

https://derkvprofi.de/impressum/

RSS-Feed dieser Diskussion
powered by my little forum