Kündigung durch Anzeigeplichtverletzung (Sonstige Themen)
Luise F., Samstag, 25.01.2014, 12:06 (vor 3954 Tagen)
Hallo Krankenkassen-Forum,
Schilderung: Die Krankenkasse meines Lebensgefährten, der privat
versichtert war, wurde aufgrund einer
Anzeigepflichtverletzung gekündigt, wohl rechtens.
Mein Lebensgefährte ist selbstständig und war zuvor
gesetzlich versichert.
Frage: Was kann/muss man nun tun?
Zurück in die gesetzliche Versicherung, in der er vorher
versichert war?
Vielen Dank für eure Antworten,
Luise
Kündigung durch Anzeigeplichtverletzung
derKVProfi , Samstag, 25.01.2014, 17:14 (vor 3954 Tagen) @ Luise F.
Schilderung: Die Krankenkasse meines Lebensgefährten, der privat
versichtert war,
Das ist keine Krankenkasse, sondern eine PKV!
wurde aufgrund einer
Anzeigepflichtverletzung gekündigt, wohl rechtens.
Mein Lebensgefährte ist selbstständig und war zuvor
gesetzlich versichert.Frage: Was kann/muss man nun tun?
Zurück in die gesetzliche Versicherung, in der er vorher
versichert war?
Nein, da er die GKV verlassen hat. Die Kündigung ist rechtskräftig. Er ist daher der PKV zuzuordnen! Dazu gibt es bereits mehrere Urteile!
Er muss sich an eine PKV wenden und sich dort versichern. Seine bisherige PKV kann in bestimmten Fällen die Aufnahme im Basistarif verweigern. Alle anderen müssen ihn zumindest im Basistarif versichern.
Ich kann Ihnen (Ihrem Lebensgefährten) nur empfehlen sich an einen qualifizierten Versicherungsberater zu wenden um hier das bestmögliche herauszuholen. Der Basistarif ist teuer (i.d.R. Höchstbeitrag KV) und es gibt, trotz gesetzlicher Vorschriften, ständig Probleme mit den Leistungserbringern.
--
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Der KV Profi Versicherungsberatung UG (haftungsbeschränkt)
Versicherungsberater
Thorulf Müller
Erlaubnis nach § 34d Abs. 2 GewO
Vermittlerregister D-60RF-WDJKH-50
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Kündigung durch Anzeigeplichtverletzung
Luise F., Samstag, 25.01.2014, 18:57 (vor 3954 Tagen) @ derKVProfi
Eine PKV wird ihn unter diesen Umständen, aus denen er gekündigt wurde, nicht aufnehmen, es sei denn im Basistarif.
Was genau ist denn der Basistarif?
Wie würde es aussehen, wenn er wieder in einem Angestellten -verhältnis wäre?
Mit bestem Dank!
Luise F.
Kündigung durch Anzeigeplichtverletzung
derKVProfi , Sonntag, 26.01.2014, 02:55 (vor 3954 Tagen) @ Luise F.
Nun, der Basistarif kostet regelmäßig den Häöchstsatz, der in der GKV zu zahlen wäre. Den Leistungsumfang finden Sie hier:
Wenn er Angestellter wird und unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdient, dann wird er versicherungspflichtig in der GKV und damit dort auch wieder Mitglied!
--
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Luise F., Sonntag, 26.01.2014, 08:35 (vor 3953 Tagen) @ derKVProfi
Das sind ja spitzen Leistungen, und das für den Rest des Lebens!
Mein Lebensgefährte hat ein gut laufendes Geschäft.
Hier könnte er Durch Gesellschaftsbildung in ein Angestelltenverhältnis
Wechseln.
Somit würde er doch in die GKV zurückkehren können?
Wenn er unter der Bemessungsgrenze liegt.
Die GKV müsste unter diesen Umständen noch die besten Leistungen haben?
Vielen Dank für Ihre Antworten!
Luise F.
.
Kündigung durch Anzeigeplichtverletzung
derKVProfi , Sonntag, 26.01.2014, 08:49 (vor 3953 Tagen) @ Luise F.
Die Leistungen entsprechen der, der GKV - also überwiegend.
Und das ist das, was die PKV muss. Ob er nicht vielleicht einen anderen Tarif bekommt, ist ja noch gar nicht geklärt.
Und ja - eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung unter der jahresarbeitsentgeltgrenze bringt ihn zurück in die GKV, wenn seine Selbststädnigkeit nicht überwiegt bzw. wenn er sie aufgibt.
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derKVProfi , Sonntag, 26.01.2014, 08:50 (vor 3953 Tagen) @ derKVProfi
Und wenn er unter 55 ist, etc.! Also wenn er alle im SGB V genannten Vorausetzungen erfüllt und die Ausschlußgründe nicht erfüllt!
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Kündigung durch Anzeigeplichtverletzung
Luise F., Sonntag, 26.01.2014, 09:12 (vor 3953 Tagen) @ derKVProfi
Also er würde ja die Selbstständigkeit Quasi nicht aufgeben,
sondern sich in einem Angestelltenverhältnis z.B. "bei seiner eigenen GmbH etc." befinden.
Was ist, wenn sich sein "Gehalt" z.B. nach zwei Jahren in der GKV erhöht und er über der Jahresentgeltgrenze liegt, fliegt er dann automatisch wieder raus?
Mein Schatz ist nun erst 33. Er weiß nicht das ich mich in einem Forum erkundige, da er gerade ziemlich nervlich belastet ist.
Er denkt sich, dass ihm somit die Zukunftsperspektiven richtig verbaut sind.
Nun sehe ich das eigentlich auch fast so. Da er ja entweder einen
Basistarif bekommt ->teuer und nicht unbedingt gut, oder in der GKV ist, aber keine Chance auf höheren Verdienst hat, da er sonst wieder aus der GKV fliegen würde.
Kündigung durch Anzeigeplichtverletzung
ratte123, Sonntag, 26.01.2014, 11:33 (vor 3953 Tagen) @ Luise F.
Hallo,
nicht so pessimistisch!
Wenn er durch die Beschäftigung versicherungspflichtig wird, kommt er wieder in die GKV. Und dann er kann dort auch bleiben, wenn er nach zwei Jahren wieder in den Statuts des Selsbtändigen wechselt.
MfG
ratte1
Kündigung durch Anzeigeplichtverletzung
Luise F., Sonntag, 26.01.2014, 11:39 (vor 3953 Tagen) @ ratte123
Mal angenommen er bleibt selbstständig, aber Gründet nun z.B.
eine "Gmbh", dann wäre er nun wieder in einem Angestellenverhältnis.
So wie ich das nun gelesen habe, muss sein Gehalt dann 12 Monate
unter der Bemessungsgrenze liegen.
Wenn er nun nach diesen 12 Monaten "sein Gehalt" erhöht, was passiert dann?
Fliegt er dann aus der GKV oder wird er dort dan freiwillig versichert?
Danke für die vielen Antworten.
Kündigung durch Anzeigeplichtverletzung
Bodi, Sonntag, 26.01.2014, 13:54 (vor 3953 Tagen) @ Luise F.
Vorversicherungszeiten sind seit Inkrafttreten des § 188 Abs. 4 SGB V am 01.08.2013 nicht mehr erforderlich. Das bedeutet: Theoretisch reicht schon eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung über wenige Tage, um auf Dauer wieder in die GKV zu kommen.
Vorsicht ist aber geboten, wenn der Lebensgefährte in der neuen GmbH auch Gesellschafter ist.
Ab einer Beteiligung von 50% an der GmbH ist regelmäßig von einer beherrschenden Stellung auszugehen. Dann tritt trotz Anstellungsvertrages keine Sozialversicherungspflicht ein. Beträgt die Beteiligung weniger als 50%, kommt es auf den Einzelfall an. Statusprüfungen führen die Kassen und Rentenversicherungsträger auf Anfrage auch vorab durch.
Ggf. bleibt die Option, in einem anderen Unternehmen vorübergehend eine hauptberufliche Anstellung anzunehmen. Hauptberuflich bedeutet, dass der Job vom Einkommen und vom Zeiteinsatz her gegenüber der Selbständigkeit dominiert.
Eine andere Option ist, sich bei einem EU/EWR-Dienstleister wieder zu versichern. Das sind große europäische Versicherungsunternehmen mit Zulassung in Deutschland. Die Beiträge sind je nach Einstiegsalter oft sehr günstig, allerdings werden auch keine Altersrückstellungen gebildet. Nur die Pflegepflichtversicherung ist noch bei einer deutschen PKV abzuschließen, da die EU/EWR-Dienstleister diese nicht anbieten.
Kündigung durch Anzeigeplichtverletzung
Luise F., Sonntag, 26.01.2014, 14:32 (vor 3953 Tagen) @ Bodi
Das hört sich aber nicht toll an.
Er kann ja seine Selbstständigkeit nicht "nur" aufgrund seiner Krankenversicherung aufgeben.
Tolles Deutschland!
Kündigung durch Anzeigeplichtverletzung
Bodi, Sonntag, 26.01.2014, 17:50 (vor 3953 Tagen) @ Luise F.
Einige Optionen bleiben ja noch.
-Basistarif als teurer Notnagel, je nach (verschwiegener) Vorerkrankung eventuell auch ein Normaltarif bei einer anderen PKV.Ferner rechtfertigt nicht jede vorvertragliche Verletzung der Anzeigepflicht eine Kündigung des Versicherers. Die Kündigung wurde in diesem Fall vermutlich schon überprüft.
-EU/EWR-Dienstleister s.o.
Kündigung durch Anzeigeplichtverletzung
Luise F., Sonntag, 26.01.2014, 18:00 (vor 3953 Tagen) @ Bodi
Ja diese wurde bereits überprüft.
Es scheint wirklich sehr wenig Wege zu geben.
Macht es evtl. Sinn, einfach mal ein Gespräch mit der GKV zu vereinbaren?
Wir wissen gerade wirklich nicht mehr weiter, sehen gerade sein ganzen Leben verbaut.
Kündigung durch Anzeigeplichtverletzung
Bodi, Sonntag, 26.01.2014, 18:20 (vor 3953 Tagen) @ Luise F.
Die Frage ist, wie weit man den Sachverhalt gestalten kann. Die bisher notwendige Vorversicherungszeit von 12 Monaten ist wie schon geschrieben weggefallen.
Nochmal: Z.B. schon ein kurzer hauptberuflicher sozialversicherungspflichtiger Job reicht, um anschließend in der GKV zu bleiben.
Nur als beherrschender Gesellschafter könnte er sich in einer eigenen GmbH nicht sozialversicherungspflichtig anstellen.
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Luise F., Sonntag, 26.01.2014, 18:28 (vor 3953 Tagen) @ Bodi
Also wäre das vorraussichtlich die beste Lösung.
Nur leider gestaltet sich das sehr schwierig, da er auch Arbeitnehmer angestellt hat und der einzige Chef ist.
Wenn er zB zwei Wochen woanders angestellt ist und seinen Betrieb in der eigenen Firma anschließend wieder aufnimmt, kann er in der gesetzlichen bleiben? Verstehe ich das so richtig?
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Bodi, Sonntag, 26.01.2014, 18:33 (vor 3953 Tagen) @ Luise F.
Wenn er eigene, sozialversicherungspflichtig beschäftigte Angestellte hat, wird grundsätzlich hauptberufliche Selbständigkeit unterstellt. Deshalb geht diese Variante nicht.
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Luise F., Sonntag, 26.01.2014, 18:36 (vor 3953 Tagen) @ Bodi
Prima.
Ich glaube dann bleibt wohl nur noch auswandern, so ein Mist.
Kündigung durch Anzeigeplichtverletzung
derKVProfi , Sonntag, 26.01.2014, 22:49 (vor 3953 Tagen) @ Luise F.
Nein, Sie benötigen eine individuelle, professionelle und qualifizeirte Beratung - dieses HGüh und Hott und diese Ideen ohne die vollständigen Fakten zu kennen! So wird das nichts!
Und immer dran denken - wer hat sich selbst in diese Situation gebracht? Gesundheitsfragen beantworten sich ja nicht von alleine falsch!
--
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Jochen, Freitag, 07.02.2014, 08:09 (vor 3941 Tagen) @ Luise F.
Das hört sich aber nicht toll an.
Er kann ja seine Selbstständigkeit nicht "nur" aufgrund seiner Krankenversicherung aufgeben.Tolles Deutschland!
Ich kann da nur den Kopf schütteln! Nicht "Deutschland" ist an dieser Situation schuld, sondern nur Ihr Mann, der sich bewußt gegen die Solidargemeinschaft GKV entschieden hat und in die PKV gewechselt ist. Und wer dann noch so dumm ist, die PKV durch falsche Angaben zu betrügen, soll froh sein, überhaupt noch einen Versicherungsschutz zu bekommen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass soetwas in vielen anderen Ländern möglich ist.
Deshalb sage ich bewußt: Tolles Deutschland
P.S.: Da Ihr Mann anscheinend ein gut laufendes Geschäft hat und über der JAEG verdient, sollte der Beitrag für den Basistarif in Höhe den Höchstsatzes der GKV doch kein Problem sein. Jeder Angestellte mit einem Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze muss schließlich den gleichen Beitrag für seine GKV bezahlen.