Wechsel in die GKV für das Kind jederzeit möglich? (Gesetzliche Krankenkassen)

Anne, Sonntag, 26.01.2014, 12:22 (vor 3957 Tagen)

Hallo zusammen,

ich erwarte Nachwuchs und überlege, wo ich das Kind versichern lasse.

Zur Ausgangssituation:
Frau: Beamtin, in der PKV + Beihilfe versichert, momentan unter der JAEG
Ehemann: Angestellter, unter der JAEG, verdient weniger als Frau

Ich weiß, dass wir momentan die Möglichkeit haben, das Kind entweder in der PKV zu versichern (in der Kindernachversicherung ohne Gesundheitsprüfung in den ersten zwei Monaten oder eben mit Gesundheitsprüfung, um einen besseren Tarif abschließen zu können - Mutter wurde im Rahmen der Öffnungsaktion in die PKV aufgenommen). Da wir nur 20% privat absichern müssen (wegen 80% Beihilfeanspruch für das Kind in NRW), würde das bei meiner Versicherung (DBV) ca. 50€ kosten.

Oder wir können das Kind momentan kostenfrei in der Familienversicherung der GKV versichern.

Eigentlich tendieren wir auch zu letzterem.

Jetzt stellt sich aber folgende Frage: Was passiert, wenn die Frau in den nächsten Jahren über der JAEG liegt? Dann könnte das Kind ja nicht mehr kostenlos in der GKV mitversichert werden und müsste dort einen ziemlich hohen freiwilligen Betrag zahlen.
Oder?

Alternativ könnte man vielleicht versuchen, doch noch in der PKV unterzukommen - allerdings besteht doch dann dort die Gefahr, eines Ausschlusses oder hoher Risokozuschläge (bei Krankheit).

Das wäre eigentlich beides sehr ungünstig...

Deswegen frage ich mich, ob die Möglichkeit besteht, das Kind zunächst in der PKV der Mutter zu versichern und dann nach einiger Zeit (wie lange?) in die gesetzliche Familienversicherung zu wechseln.

Ich stelle mir vor, dass ich dann für das Kind in der PKV eine Anwartschaft abschließen kann, um im Falle der Überschreitung der JAEG der Mutter wieder ohne Gesundheitsprüfung in die PKV zu wechseln.


Geht das überhaupt?

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen!

Wechsel in die GKV für das Kind jederzeit möglich?

Czauderna, Sonntag, 26.01.2014, 13:06 (vor 3957 Tagen) @ Anne

Hallo,
was die Familienversicherung angeht, so hängt der Anspruch darauf ausschließlich von der Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen ab, d.h., auch wenn das Kind in der PKV versichert wird, besteht trotzdem der grundsätzliche Anspruch in der GKV.
Gruß
Czauderna

Wechsel in die GKV für das Kind jederzeit möglich?

Anne, Sonntag, 26.01.2014, 13:33 (vor 3957 Tagen) @ Czauderna

Danke für die Antwort. Das ist schonmal gut zu wissen.


Dann muss ich das nur noch mit meiner PKV klären, ob und wie und wann ein Anwartschaftstarif möglich ist - und ob sich das dann überhaupt lohnt.


Mit der JAEG ist es ja auch irgendwie schwierig. Ich kann zwar als Beamtin absehen, wann ich automatisch mehr Geld bekomme, aber ob ich befördert werde oder noch eine andere Nebeneinnahme haben werde...das steht ja noch nicht fest.

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