Wechsel pkv zu gkv durch Verlagerung Hauptwohnsitz möglich ? (Private Krankenversicherungen)

Mike @, Muc, Samstag, 25.01.2014, 23:27 (vor 3954 Tagen)

Hallo,
Ich möchte von der pkv zurück In die gkv.
Ich arbeite in münchen und habe dort meinen Hauptwohnsitz.

Jetzt die Frage. Gibt es die Möglichkeit aus der pkv auszusteigen wenn ich nur den Hauptwohnsitz in Deutschland auflöse und meinen neuen Hauptwohnsitz in österreich anmelde ? Der Arbeitgeber bei dem ich bin wäre weiter in Deutschland .
Reicht dass um aus der pkv rauszukommen?

Danke schon mal vorab.

Wechsel pkv zu gkv durch Verlagerung Hauptwohnsitz möglich ?

derKVProfi ⌂ @, Sonntag, 26.01.2014, 02:58 (vor 3954 Tagen) @ Mike

Nein, das reicht nicht! Lassen Sie sich bitte beraten, ggf. kostenpflichtig. Es gibt Möglichkeiten der Rückkehr unter bestimmten Voraussetzungen.

Versicherungs- und Renteberater bieten hier Lösungen gegen Entgelt!

Vwersicherungsberater ist ein definierter Berufsstandf - § 34 e GewO und § 59 Abs. 4 VVG - es sind keine Versicherungsvermittler, also nicht Versicherungsvertreter oder -makler!

--
https://derkvprofi.de/
beratung@derkvprofi.de
Der KV Profi Versicherungsberatung UG (haftungsbeschränkt)
Versicherungsberater
Thorulf Müller
Erlaubnis nach § 34d Abs. 2 GewO
Vermittlerregister D-60RF-WDJKH-50

https://derkvprofi.de/impressum/

Wechsel pkv zu gkv durch Verlagerung Hauptwohnsitz möglich ?

Mike, Sonntag, 26.01.2014, 09:43 (vor 3953 Tagen) @ derKVProfi

Hallo,

Bitte um Kontaktaufnahme. Ich kann keine pn schreiben. Meine Mail müsste hinterlegt sein.
Danke

Wechsel pkv zu gkv durch Verlagerung Hauptwohnsitz möglich ?

Steinbock @, Dienstag, 18.02.2014, 16:06 (vor 3930 Tagen) @ derKVProfi

Nein, das reicht nicht! Lassen Sie sich bitte beraten, ggf. kostenpflichtig. Es gibt Möglichkeiten der Rückkehr unter bestimmten Voraussetzungen.

Richtig - es gibt folgende Möglichkeiten:
Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze, wenn das 55. Lebensjahr noch nicht erreicht ist.

Dafür ist keine kostenpflichtige Beratung bei einem Versicherungsberater erforderlich.

Weitere Hinweise, was alles möglich ist, kann man im Sozialgesetzbuch SGB V nachlesen

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/

Vwersicherungsberater ist ein definierter Berufsstandf - § 34 e GewO und § 59 Abs. 4 VVG - es sind keine Versicherungsvermittler, also nicht Versicherungsvertreter oder -makler!

Wohlgemerkt - der Versicherungsberater erhält immer ein Honorar - auch dann wenn er den größten Unsinn von sich gibt.

Gruß vom Steinbock

Wechsel pkv zu gkv durch Verlagerung Hauptwohnsitz möglich ?

derKVProfi ⌂ @, Mittwoch, 19.02.2014, 06:19 (vor 3929 Tagen) @ Steinbock

Nein, das reicht nicht! Lassen Sie sich bitte beraten, ggf. kostenpflichtig. Es gibt Möglichkeiten der Rückkehr unter bestimmten Voraussetzungen.


Richtig - es gibt folgende Möglichkeiten:
Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze, wenn das 55. Lebensjahr noch nicht erreicht ist.

Ist das alles, was Sie kennen? Kennen Sie auch die Besonderheiten, die zu beachten sind, damit eine Reduzierung der Arbeitszeit zu einer Versicherungspflicht führt? NEIN, weil sonst würden Sie nicht so etwas schreiben!

Alleine die Aussage mit 55 ist schon einmal nicht wirklich richtig! Aber der § 6 Abs. 3a SGB V ist auch nicht einfach zu verstehen!


Dafür ist keine kostenpflichtige Beratung bei einem Versicherungsberater erforderlich.

Nein, man kann sich auch von einem Rechtsanwalt beraten lassen. dann sind die zulässigen Möglichkeiten der Rechtsberatung gemäß RDG und RDGEG erschöpft!


Weitere Hinweise, was alles möglich ist, kann man im Sozialgesetzbuch SGB V nachlesen

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/

Ein Gesetz, dass jedem "Normalbürger" leicht zugänglich ist - also inhaltlich!

Vwersicherungsberater ist ein definierter Berufsstandf - § 34 e GewO und § 59 Abs. 4 VVG - es sind keine Versicherungsvermittler, also nicht Versicherungsvertreter oder -makler!


Wohlgemerkt - der Versicherungsberater erhält immer ein Honorar - auch dann wenn er den größten Unsinn von sich gibt.

Nein, ein Versicherungsberater haftet für seine erteilten Ratschläge und ist auch wie ein Rechtsanwalt zur Vermögensschadenhaftplfichtversicherung verpflichtet!

Unsinn redet hier nur einer, Steinbock, nämlich Sie! Und das tun Sie auch noch annonym! Einen annonymen Menschen kann man nicht einmal haftbar machen, gell?


Gruß vom Steinbock

derKVprofi ist entsetzt!

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Wechsel pkv zu gkv durch Verlagerung Hauptwohnsitz möglich ?

Steinbock @, Freitag, 21.02.2014, 10:36 (vor 3927 Tagen) @ derKVProfi

Nein, das reicht nicht! Lassen Sie sich bitte beraten, ggf. kostenpflichtig. Es gibt Möglichkeiten der Rückkehr unter bestimmten Voraussetzungen.


Richtig - es gibt folgende Möglichkeiten:
Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze, wenn das 55. Lebensjahr noch nicht erreicht ist.


Ist das alles, was Sie kennen? Kennen Sie auch die Besonderheiten, die zu beachten sind, damit eine Reduzierung der Arbeitszeit zu einer Versicherungspflicht führt? NEIN, weil sonst würden Sie nicht so etwas schreiben!

Alleine die Aussage mit 55 ist schon einmal nicht wirklich richtig! Aber der § 6 Abs. 3a SGB V ist auch nicht einfach zu verstehen!

Na dann schreiben Sie doch einfach hier im Forum was weiterhin zu beachten ist. Oder sind Sie nur scharf darauf hier Kunden abzugreifen ?


Dafür ist keine kostenpflichtige Beratung bei einem Versicherungsberater erforderlich.


Nein, man kann sich auch von einem Rechtsanwalt beraten lassen. dann sind die zulässigen Möglichkeiten der Rechtsberatung gemäß RDG und RDGEG erschöpft!

Man kann sich auch bei seinem zuständigen Versicherungsvermittler informieren.


Weitere Hinweise, was alles möglich ist, kann man im Sozialgesetzbuch SGB V nachlesen

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/


Ein Gesetz, dass jedem "Normalbürger" leicht zugänglich ist - also inhaltlich!

Sicher - denn in fast jedem Haushalt steht ein PC mit Internet-Verbindung. Und auch die entsprechenden Kommentare zu Gesetzen findet man im Internet.

Vwersicherungsberater ist ein definierter Berufsstandf - § 34 e GewO und § 59 Abs. 4 VVG - es sind keine Versicherungsvermittler, also nicht Versicherungsvertreter oder -makler!


Wohlgemerkt - der Versicherungsberater erhält immer ein Honorar - auch dann wenn er den größten Unsinn von sich gibt.


Nein, ein Versicherungsberater haftet für seine erteilten Ratschläge und ist auch wie ein Rechtsanwalt zur Vermögensschadenhaftplfichtversicherung verpflichtet!

Und was besagt uns dies jetzt ?
Jeder selbständige Versicherungsmakler, bzw. Versicherungsvermittler haftet ebenfalls für fehlerhafte Antworten und ist ebenfalls zum Abschluss einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung verpflichtet!

Unsinn redet hier nur einer, Steinbock, nämlich Sie! Und das tun Sie auch noch annonym! Einen annonymen Menschen kann man nicht einmal haftbar machen, gell?[/color]

Warum versuchen Sie sich immer rauszureden ?

Beantworten Sie einfach die Fragen richtig!
Mehr ist ja nicht erforderlich!


Gruß vom Steinbock


derKVprofi ist entsetzt!

Solch einen Gefühlsausbruch hätte ich ihnen jetzt nicht zugetraut. Aber damit müssen Sie leben!

Wechsel pkv zu gkv durch Verlagerung Hauptwohnsitz möglich ?

derKVProfi ⌂ @, Freitag, 21.02.2014, 12:28 (vor 3927 Tagen) @ Steinbock

jetzt bin ich noch mehr entsetzt! Was schreiben Sie sich für einen Unsinn zusammen!

Und vor allem: Es hat gar nichts mit den Fragen der Menschen zu tun?

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Steinbock @, Freitag, 21.02.2014, 17:51 (vor 3927 Tagen) @ derKVProfi

jetzt bin ich noch mehr entsetzt! Was schreiben Sie sich für einen Unsinn zusammen

Auf ihre unsinnigen Kommentare kann man einfach nicht mehr antworten. Von einem Versicherungsberater sollte man etwas mehr erwarten dürfen.

Jetzt begreife ich, warum Sie hier im Forum die gestellten Fragen nicht beantworten (Fehlendes Fachwissen).

Wechsel pkv zu gkv durch Verlagerung Hauptwohnsitz möglich ?

derKVProfi ⌂ @, Samstag, 22.02.2014, 01:19 (vor 3927 Tagen) @ Steinbock

Uih, das ist starker Tobak. Welche Frage habe ich denn hier in diesem Thraead wie falsch beantwortet?

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Olicia Feder @, berlin, Sonntag, 05.10.2014, 10:15 (vor 3701 Tagen) @ Mike

Guten Tag,

es reicht in diesem Fall leider nicht aus. Meines Wissens klappt das nur, wenn der Hauptwohnsitz im Ausland sitzt. Es darf kein andere Sitz in Deutschland vorhanden sein. Aber wechselt der Nutzer innerhalb Deutschlands, dann bleiben die Grundbedingungen für den Vertrag weiterhin bestehen. Aus diesen Grund [link=#]soll[/link] der Interessent sich genau überlegen, ob eine private Krankenversicherung (PKV) Sinn macht.

Wechsel pkv zu gkv durch Verlagerung Hauptwohnsitz möglich ?

derKVProfi ⌂ @, Sonntag, 05.10.2014, 10:48 (vor 3701 Tagen) @ Olicia Feder

Sorry, falsch bis halbwahr und unpassend! Geht ja auch nur um Werbung, gell?


es reicht in diesem Fall leider nicht aus.

Das war schon klar, oder?


Meines Wissens klappt das nur, wenn der Hauptwohnsitz im Ausland sitzt. Es darf kein andere Sitz in Deutschland vorhanden sein.

Und das ist Unsinn - bitte die EU-VO beachten:

VERORDNUNG (EG) Nr. 883/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
UND DES RATES
vom 29. April 2004
zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit


Aber wechselt der Nutzer innerhalb Deutschlands, dann bleiben die Grundbedingungen für den Vertrag weiterhin bestehen.

Ich bin entgeistert - was für eine Logik ;-)

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admin ⌂ @, Braunschweig, Sonntag, 05.10.2014, 17:17 (vor 3701 Tagen) @ derKVProfi

Es ging dem Forenbesucher hier wohl nur darum, mittels Forenspam Werbung für seine Webseite www.privatekrankenkassen-heute.de zu machen, die zudem kein gültiges Impressum besitzt.

Wir haben den Link im Beitrag entfernt. D. Red.

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