Notlagentarif für mich möglich?? (Private Krankenversicherungen)

Bary @, Bremen, Mittwoch, 08.01.2014, 20:36 (vor 3975 Tagen)

Hallo an die Runde!

mein Fall ist etwas kniffliger, da ich anscheinend durch alle Standarts und Definitionen falle, weil ich mein Studium später angefangen habe.
Bin irgendweann mal wärend des Studiums zur Privaten gewechselt, da es schon um einiges günstiger war und die Problemme, die mit dem Wechsel verbunden sind, weit weg erschienen. Erster Job nach dem Abschluß dachte ich und ich bin wieder in der GKV.
Die Private ist irgendwann ausgeartet, erhöhte die Forerung zum 35ten Lebensjahr von 120€ auf 550€/Monat. Da hatte ich vorgesorgt und habe meine Stunden bei der Leihfirma, wo ich nebenbei gearbeitet habe, erhöhen lassen (mehr gearbeitet) um in den sozialversicherungspflichtigen Bereich zu kommen und wieder bei der AOK zu landen. Die AOK schickte mir 2x von verschiedenen Mitarbeitern einen Nachweis der Mitgliedschaft (Heute sagen die, es sei nur der Nachweis meiner Kassenwahl), woraufhin meine Private mich gehen ließ. Nach wenigen Monaten hatte ich einen Arbeitsunfall und musste meinen Stundensatz auf das bisherige Niveau reduzieren. Die AOK sagte dann "da Sie nun unter 12 Monaten versicherungspflichtig waren, können wir Sie nicht in den freiwilligen Tarif übernehmen. Das war Sep.2012. Auf einige Anschreiben meines Anwaltes war die Reaktion stets die gleiche, es besteht kein Anspruch auf die Mitgliedschaft. Eine studentische Pflichtversicherung kommt für mich aufgrund des Alters nicht mehr in Frage, ich muss mich freiwillig versichern. Die AOK sagt aber, dass ich nach meiner Zeit bei PKV nicht lang genug sozialversicherungspflichtig gearbeitet habe, um mich in die GKV zu lassen. Die Klage gegen AOK läuft nun, da ich aber irgendeine KV brauche, habe ich mich im Nov 2013 bei meiner ehemaligen PKV gemeldet, um die gesetzliche Frist zu wahren (jeder, der sich bis 31.12.13 meldet, wird versichert) Die PKV musste mich wohl nehmen, da ich mein Einkommen von 700€ angegeben habe und trotzdem Vertrag für einen Tarif mit 660€/Monat bekam. Die kann ich natürlich nicht zahlen, aber dafür war ja letztes Jahr dieses Gesetz beschlossen worden, der die privaten verpflichtet, einen "Notlagentarif" zanzubieten. Die PKV sagte telefonisch, ich käme nach 3 nicht gezahlten Beiträgen in das Mahnverfahren und würde dann in diesem Tarif landen. Nun bestehen die aber auf der Zahlung der ersten Monatsgebühr, sonst wird der Vertrag wieder gekündigt. Meiner Meinung nach ist das nicht im Sinne des Gesetzes vom letzten Jahr, wo doch jedem (auch privat versicherten) eine Möglichkeit gegeben werden sollte, sich zu versichern. Bitte, hilft mir, eine Lösung zu finden!

Notlagentarif für mich möglich??

derKVProfi ⌂ @, Donnerstag, 09.01.2014, 09:04 (vor 3974 Tagen) @ Bary

1. die Aussage der AOK ist richtig, es bedurfte damals einer 12 monatigen Pflichtmiotgliedschaft (oder 24 Monate in den letzten 60 Monaten)!

2. die Klage ist m. E. unsinnig und Verschwendung von Geld, Zeit und Energie

3. es gibt nur zwei Wege für Sie:

3.1. versicherungspflichtige Beschäftigung, also Einkommen > 450 Euro monatlich

3.2. ARGE, also Job Center und Hartz IV (dann aber PKV Basistarif mit ggf. halben Beitrag und 100% Zuschuss)

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Notlagentarif für mich möglich??

derKVProfi ⌂ @, Donnerstag, 09.01.2014, 09:11 (vor 3974 Tagen) @ derKVProfi

Übrigens: ein schöner Fall, weshalb Anwälte hier nicht gefordert sind. da wird scheinbar unnötig prozessiert, obwohl Gesetze eindeutig sind.

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Notlagentarif für mich möglich??

derKVProfi ⌂ @, Donnerstag, 09.01.2014, 09:43 (vor 3974 Tagen) @ derKVProfi

Und nun noch der letzte Punkt:

Die PKV sagte telefonisch, ich käme nach 3 nicht gezahlten Beiträgen in das Mahnverfahren und würde dann in diesem Tarif landen. Nun bestehen die aber auf der Zahlung der ersten Monatsgebühr, sonst wird der Vertrag wieder gekündigt. Meiner Meinung nach ist das nicht im Sinne des Gesetzes vom letzten Jahr, wo doch jedem (auch privat versicherten) eine Möglichkeit gegeben werden sollte, sich zu versichern.

das ist richtig. der erste Beitrag MUSS bezahlt sein, weil sonst Rücktritt vom Vertrag wegen Nichtzahlung des Erstbeitrages!

Nach 3 Monaten Zahlungsverzug wird dann in den Notlagentarif überführt!

Leistungen werden aber gegen den Rückstand verrechnet, also nicht ausgezahlt!!

Das ist keine wirklich gute Lösung in Ihrem Fall!

JobCenter und Hartz IV beantragen. Alleine durch den Beitrag für den Basistarif haben Sie doch schon Anspruch auf Hartz IV! Damit Anspruch auf Halbierung des Beitrages und auch auf Zuschuss bis zu 100% des halbierten Beitrages!

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bary @, Bremen, Freitag, 10.01.2014, 14:25 (vor 3973 Tagen) @ derKVProfi

Hallo!
ich denke, SIe haben es überlesen, aber ich bin noch nicht ganz fertig mit meiner Abschlußarbeit, ich studiere also, da gelten die 450€ nicht (sondern 20std/Woche) und Harz4 gibt es für die wie in der aktuellen Debatte in den Medien "wirtschaftlich inaktiven Menschen" in der Bundesrepublik nicht. Ich brauche den Notlagentarif, um die letzten Monate bis zum Abschluss nicht ohne KV da zu stehen. Die AOK hat die Mitgliedschaft mehrfach schriftlich bestätigt, deswegen auch die Klage.
Also muss ich nun den Erstbeitrag für die PKV bezahlen, um in den Vertrag zu kommen oder haben die Kontraktonspflicht als letzte KV oder was würde noch dagegen sprechen? Das war die Frage, bitte beziehen Sie Ihre Antwort möglichst darauf.
Vielen Dank im Voraus!
Bary

re..

derKVProfi ⌂ @, Freitag, 10.01.2014, 16:39 (vor 3973 Tagen) @ bary

Nun, das mit dem Studium muss ich tatsächlich überlesen haben.

Es ist aber auch immer sehr schwierig solche Sachverhalte ohne die übliche Verfahrensweise: Gespräch, Fragebögen, etc. umfassend zu erfassen.

Natürlich hatte die AOK die Mitgliedschaft bestätigt. Sie waren ja auch versichert. Nur eben nach damaligen Recht nicht lange genug für die freiwillige Weiterversicherung. Versichert waren Sie dort aber in der Zeit, in der Ihre Tätigkeit sozialversicherungspflichtig war.

Und wegen § 5 Abs. 9 SGB V ist das ja auch unproblematisch, da Ihre alte PKV Sie zurück nehmen musste: (9) Kommt eine Versicherung nach den §§ 5, 9 oder 10 nach Kündigung des Versicherungsvertrages nicht zu Stande oder endet eine Versicherung nach den §§ 5 oder 10 vor Erfüllung der Vorversicherungszeit nach § 9, ist das private Krankenversicherungsunternehmen zum erneuten Abschluss eines Versicherungsvertrages verpflichtet, wenn der vorherige Vertrag für mindestens fünf Jahre vor seiner Kündigung ununterbrochen bestanden hat. Der Abschluss erfolgt ohne Risikoprüfung zu gleichen Tarifbedingungen, die zum Zeitpunkt der Kündigung bestanden haben; die bis zum Ausscheiden erworbenen Alterungsrückstellungen sind dem Vertrag zuzuschreiben. Wird eine gesetzliche Krankenversicherung nach Satz 1 nicht begründet, tritt der neue Versicherungsvertrag am Tag nach der Beendigung des vorhergehenden Versicherungsvertrages in Kraft. Endet die gesetzliche Krankenversicherung nach Satz 1 vor Erfüllung der Vorversicherungszeit, tritt der neue Versicherungsvertrag am Tag nach Beendigung der gesetzlichen Krankenversicherung in Kraft. Die Verpflichtung nach Satz 1 endet drei Monate nach der Beendigung des Versicherungsvertrages, wenn eine Versicherung nach den §§ 5, 9 oder 10 nicht begründet wurde. Bei Beendigung der Versicherung nach den §§ 5 oder 10 vor Erfüllung der Vorversicherungszeiten nach § 9 endet die Verpflichtung nach Satz 1 längstens zwölf Monate nach der Beendigung des privaten Versicherungsvertrages. Die vorstehenden Regelungen zum Versicherungsvertrag sind auf eine Anwartschaftsversicherung in der privaten Krankenversicherung entsprechend anzuwenden.

Deswegen konnte ja auch in ihrem Fall § 5.1.13 SGB nicht greifen (letzte KV GKV)

Sie müssen den ersten Beitrag bezahlen (§ 38 VVG), da es ein neuer Vertrag ist. Danach können Sie den Notlagentarif erzwingen. Was Ihnen das bringt, ist mir aber eben nicht klar. Vor allem verhindert der Notlagentarif ja nicht die Vollstreckungsmaßnahmen! Es muss also sehr genau und richtig gemacht werden.

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re..

Bary @, Bremen, Freitag, 10.01.2014, 18:53 (vor 3973 Tagen) @ derKVProfi

Hallo!

erstmal vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort.

In der PKV war ich keine 5 Jahre (3,5 sinds um genau zu sein), ausserdem hat die AOK sich erstmals nach 13 Monaten gemeldet("...Sie sind ja gar nicht versichert!"), da war die Kontraktionspflicht auch rum. Es ist also demnach ein neuer Vertrag, der trotz Angabe von Einkünften von 700€/Monat, StudentenStatus und der monatlichen Beitragsrate von 650€ genehmigt wurde. Ist die PKV vom Gesetz aus verpflichtet, mich aufzunehmen? Welche Aussichten haben die in so einem Fall, die Beiträge zu bekommen? Oder ist das allein mein Problem, woher ich die Mittel habe?

Der Sinn einer Mitgliedschaft im Notlagentarif ist, dass ich dadurch formal krankenversichert bin und daher arbeiten und studieren darf (ohne KV geht das nicht). Ich werde also den Erstbeitrag zahlen müssen und dann den Notlagentarif erzwingen, das scheint die einzige Lösung zu sein. Welche Vollstreckungsmaßnahmen genau meinen Sie? Etwa die Forderung nach den 3 nicht gezahlten Beiträgen zum Basistarif? Soweit ich es verstanden habe, werden solche Schulden nach dem Gesetz vom 1.9.13 teilweise oder komplett erlassen.

Die Lösung ist natürlich, so schnell wie möglich den Abschluß zu erlangen und einen sozialversicherungspflichtigen Job zu finden, danach ist man dann erstmal wieder in der GKV. Für die Zwischenzeit brauche ich jedoch eine Versicherung, um immatrikuliert zu bleiben und den Lebensunterhalt zu bestreiten.

Zu Ihrem letzten Satz, ganz allgemein, was genau habe ich zu erwarten bzw. was könnte ungenau und falsch laufen?

Vielen Dank nochmals
Bary

re..

derKVProfi ⌂ @, Samstag, 11.01.2014, 00:17 (vor 3972 Tagen) @ Bary

In der PKV war ich keine 5 Jahre (3,5 sinds um genau zu sein), ausserdem hat die AOK sich erstmals nach 13 Monaten gemeldet("...Sie sind ja gar nicht versichert!"), da war die Kontraktionspflicht auch rum. Es ist also demnach ein neuer Vertrag, der trotz Angabe von Einkünften von 700€/Monat, StudentenStatus und der monatlichen Beitragsrate von 650€ genehmigt wurde.

Ich verstehe Sie nicht - Sie sprechen wirr. GKV - es kommt kein Vertrag zustande, da die Mitgliedschaft kein Vertrag ist!

Ist die PKV vom Gesetz aus verpflichtet, mich aufzunehmen? Welche Aussichten haben die in so einem Fall, die Beiträge zu bekommen? Oder ist das allein mein Problem, woher ich die Mittel habe?

Die PKV ist aus meiner Sicht verpflichtet Sie zu versichern (soweit man aus Ihren Angaben hier wirklich nachvollziehbar schlau wird). Die PKV wird Beitragsrückstände, auch für den Notlagentarif sind Beiträge zu entrichten, eintreiben! Die Wege sind vielfältig.

Der Sinn einer Mitgliedschaft im Notlagentarif ist, dass ich dadurch formal krankenversichert bin und daher arbeiten und studieren darf (ohne KV geht das nicht). Ich werde also den Erstbeitrag zahlen müssen und dann den Notlagentarif erzwingen, das scheint die einzige Lösung zu sein.

Richtig!

Welche Vollstreckungsmaßnahmen genau meinen Sie? Etwa die Forderung nach den 3 nicht gezahlten Beiträgen zum Basistarif? Soweit ich es verstanden habe, werden solche Schulden nach dem Gesetz vom 1.9.13 teilweise oder komplett erlassen.

Nein, die werden nicht erlassen - sorry, aber Sie bringen zu viel durcheinander. Sie müssen bei der PKV Beiträge zahlen. Auch dann, wenn Sie in den Notlagentarif überführt werden. Wie man das richtig macht - dazu gibt es eine Anleitung von mir im Netz, die man kaufen kann!

Die Lösung ist natürlich, so schnell wie möglich den Abschluß zu erlangen und einen sozialversicherungspflichtigen Job zu finden, danach ist man dann erstmal wieder in der GKV. Für die Zwischenzeit brauche ich jedoch eine Versicherung, um immatrikuliert zu bleiben und den Lebensunterhalt zu bestreiten.

Ja, dann nehmen Sie eine PKV, zahlen den Erstbeitrag , erzwingen den Notlagentarif und halten die Beitragsrückstände niedrig.

Zu Ihrem letzten Satz, ganz allgemein, was genau habe ich zu erwarten bzw. was könnte ungenau und falsch laufen?

Vieles bis alles, wenn Sie es nicht richtig machen! Lesen Sie die Gesetze, machen Sie sich kundig, Sie haben ja auch einen Anwalt, dem Sie Geld bezahlen - ich mache das auch nur gegen Entgelt!

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Bary @, Bremen, Sonntag, 12.01.2014, 19:16 (vor 3971 Tagen) @ derKVProfi

Hallo!
vielen Dank nochmal, dass Sie antworten!
An der Anleitung hätte ich Interesse, dann am besten per eMail?
bariel453 ät gmail.com
Vielen Dank im Voraus!
Bary

re..

derKVProfi ⌂ @, Sonntag, 12.01.2014, 19:52 (vor 3971 Tagen) @ Bary

Schauen Sie mal, ob das nicht sogar schon reicht:

Notlagentarif Artikel der KVProfi

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Holger R., Mittwoch, 30.07.2014, 15:50 (vor 3772 Tagen) @ derKVProfi

Ich bin 51,selbsständig und seit 1996 in der PKV. Meine monatlichen Beiträge von ca. 300EU kann ich mir leisten.Ich habe auch keinerlei Beitragsrückstand. Die Umsatzentwicklung meiner 1 Mann Firma lässt aber befürchten,daß das in absehbarer Zeit ein Problem wird.Was passiert wenn ich die Zahlung an die PKV einstelle? Muß ich meine Notlage beweisen oder werde ich nach 5 Monaten und einigen Mahnschreiben in den Notlagentarif überführt.Meine Sorge ist das ich meine Vermögensverhältnisse offen legen muß und das der Gerichtsvollzieher auf der Matte steht.

Mit freundlichen Grüssen Holger R.

[Edit durch die Redaktion: Realnamen entfernt]

re..

derKVProfi ⌂ @, Samstag, 02.08.2014, 05:28 (vor 3769 Tagen) @ Holger R.

Muß ich meine Notlage beweisen oder werde ich nach 5 Monaten und einigen Mahnschreiben in den Notlagentarif überführt.

Es geht schneller, als 5 Monate - Nichtzahlung reicht.

Meine Sorge ist das ich meine Vermögensverhältnisse offen legen muß und das der Gerichtsvollzieher auf der Matte steht.

Wenn sie dauerhaft nicht zahlen, also auch nicht den Beitrag für den Notlagentarif, dann wird das passieren.

Dazu kommt dann noch der Beitrag für die Pflegepflicht - hier wird dann sogar Bußgeld fällig.

Also:

1. Beitrag Pflegepflicht monatlich separat zahlen (laufend)
2. Sobald Notlagerntarif eingerichtet ist dafür Sorge tragen, dass der Beitrag monatlich dafür so gezahlt wird, dass der Rückstand mindestens ein Euro mehr als ein Monatsbeitrag ist und möglichst nicht drei Monatsbeiträge erreicht.
3. GKV-Rückkehr in Angriff nehmen und neue Geschäftsmodelle entwicklen oder die Selbstständigkeit beenden.

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Holger R., Dienstag, 05.08.2014, 16:15 (vor 3766 Tagen) @ derKVProfi

Wenn ich also nicht zahle, häufe ich ca.4 Monatsbeiträge meines jetzigen Tarifes an Schulden an. Zuzüglich Mahnkosten plus 1% Zinsen. Wenn ich dann meinen Beitrag Notlagentarif plus Pflege pünktlich bezahle, bin ich nach meiner Lesart mit 4x Monatsbeitrag in der Kreide.Wird das dann noch mehr ,(Verzugszinsen?)oder bleibt der Schuldenberg stabil,da ja der alte Tarif ruht? Ich habe das so verstanden,daß wenn ich ab Sept.14 nicht mehr zahlen würde, wäre ich ohne viel Ärger ab Jan.14 im Notlagentarif.Ich würde dann ca.100EU zahlen und hätte ca.1200 EU Beitragsschulden. Würde ich diese im Aug.15 bezahlen wäre ich ab Okt.15 wieder in meinem alten Tarif und könnte eine geplante Behandlung durchführen lassen.Ist diese abgeschlossen stelle ich wieder die Zahlung ein und bin 4 Monate später wieder im Notlagentarif. Übrigens, mein Kundenbetreuer von der PKV hat mir natürlich mächtig Angst gemacht.Falls ich meinen Alttarif nicht mehr zahle käme der Gerichtsvollzieher und der Notlagentarif wäre nur was für absolute Notlagen also, ich kein Geld mehr und meine Frau dürfte auch nichts verdienen.

Mit freundlichen Grüssen Holger R.

re..

derKVProfi ⌂ @, Dienstag, 05.08.2014, 19:26 (vor 3766 Tagen) @ Holger R.

alles ist möglich, wenn man es nicht richtig macht - Betreibungskosten kommen oben drauf - richtig - Gerichtsvollzieher, ggf. Inkassounternehmen - etc.!

Ihre Intention gefällt mir nicht - ganz und gar nicht!

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Holger R., Donnerstag, 07.08.2014, 11:58 (vor 3764 Tagen) @ derKVProfi

Mein letzter Eintrag war nur ein Beispiel und nicht meine Absicht.
Falls ich Sie damit verärgert habe, bitte ich um Entschuldigung.

Sie schreiben - sobald der Notlagetarif eingerichtet ist dafür Sorge tragen,dass der Beitrag monatlich dafür so gezahlt wird,dass der Rückstand mindestens 1 EU mehr als ein Monatsbeitrag ist und möglichst nicht drei Monatsbeiträge erreicht - ist damit der Beitrag Notlagentarif gemeint oder der vom ruhenden Tarif?

re..

derKVProfi ⌂ @, Donnerstag, 07.08.2014, 15:15 (vor 3764 Tagen) @ Holger R.

Sie wünschen individuelle Rechtsdienstleistung (Rechtsberatung) bezogen auf Ihren fall - bitte erteilen Sie ein kostenpflichtiges Mandat an einen Rechtsanwalt oder einen Versicherungsberater!

Versicherungsbertaer meint § 34 e GewO - es gibt keine 300 in Deutschland!

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Holger R., 04746 Hartha, Mittwoch, 13.08.2014, 15:53 (vor 3758 Tagen) @ derKVProfi

Meines Wissens gibt es eine kostenpflichtige Anleitung - Notlagentarif- von Ihnen? Was kostet die und wie kommt man dran?

re..

derKVProfi ⌂ @, Donnerstag, 14.08.2014, 06:46 (vor 3757 Tagen) @ Holger R.

Man sendet mir eine E-Mail?

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Holger R., 04746 Hartha, Freitag, 22.08.2014, 10:55 (vor 3749 Tagen) @ derKVProfi

Bitte Ihre E-Mail Adresse !

re..

derKVProfi ⌂ @, Samstag, 23.08.2014, 12:32 (vor 3748 Tagen) @ Holger R.

th.mueller@derkvprofi.de

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re..

Fröhlich @, Berlin, Freitag, 17.07.2015, 18:11 (vor 3420 Tagen) @ derKVProfi

Es ist doch ganz einfach:

Beiträge PKV nicht bezahlen.
Dann Notlagentarif bezahlen (monatlich).
Die Ärzte ärgern sich, weil Behandlungskosten gering gehalten werden müssen.
Eine Vollstreckung findet nur dann statt wenn Ihr die mtl. Beiträge zum Nottarif nicht bezahlt. Vom gesparten macht Ihr mal schön Urlaub:)
Grüße aus berlin
ehemaliger KV Profi

re..

Fröhlich @, Berlin, Freitag, 17.07.2015, 18:30 (vor 3420 Tagen) @ Fröhlich

Anmerkung: Die Ärzte müssen euch natürlich ordentlich Akut und Schmerzbehandeln!
Auch im Krankenhaus wird behandelt.
Wenn Ihr irgendwie könnt, dann meldet euer Gewerbe ab und arbeitet
3 Tage irgenwo über 451€ mtl. auf Steuerkarte. Dann sucht Ihr euch eine GKV eurer Wahl, teilt das dem Arbeitgeber mit und schon seit Ihr in der GKV:) Die GKV muss euch nehmen, da Pflichtversichert.
Dann entweder Hartz4 mit Förderung Selbständigkeit neu anfangen( sollte aber eine andere Branche sein) oder wieder in der alten Selbständigkeit anmelden. dann aber wieder GKV freiwillig weiterversichern/umstellen.
Achtung: dies alles geht zu 100% bis zum 55.Lebensjahr:)
Folge: Geld sparen und im Rentenalter in der GKV:)
Soll doch der Staat der die Milliarden für andere Länder zum Fenster rauswirft doch zahlen. Keine Scheu.
Das Modell empfehle ich auch auf anderen Sektoren. Den Staat
bzw. unsere dummen und gierigen Politiker sind erst dann Machtlos, wenn die Kassen leer sind. Gerechtigkeit bekommt Ihr sowieso nicht vorher.
Euch alles Gute
Genießt das Leben

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