Selbstständig oder Arbeitnehmer? (Gesetzliche Krankenkassen)
Guten Morgen,
eine Frage zur Einstufung als Selbstständiger bzw. Arbeitnehmer in der GKV:
Ich bin im Augenblick als Freiberufler freiwillig in der GKV versichert und werde nach dem ersten Quartal aus meiner Selbstständigkeit in ein Angestelltenverhältnis wechseln. Dann wird der Arbeitnehmer die Versicherung in der GKV vornehmen und ich werde nur noch unwesentlich stunden- und umsatzbezogen weiterhin als Freiberufler in Erscheinung treten (auslaufende Projekte, etc.). D.h. ab dem 2. Quartal wird die Angestelltentätigkeit stundenbezogen und einkommensbezogen dominieren.
Im ersten Quartal werde ich jedoch als Selbstständiger durch eingehende Honorare aus 2013 deutlich mehr verdienen als in den kommenden 9 Monaten meiner Angestelltentätigkeit!
Am Ende des Jahres 2014 habe ich also höhere Einkünfte aus der Selbstständigkeit als aus meiner Arbeitnehmertätigkeit, war aber eigentlich nur die ersten 3 Monate als Selbstständiger aktiv.
Wird die GKV mich nun für das gesamte Jahr als Selbstständigen einstufen oder nur bis zum Beginn der Arbeitnehmertätigkeit? Wenn man sich das Einkommen monatsbezogen anschaut, wird klar erkennbar sein, dass ich nur bis zum Ende des ersten Quartals hauptberuflich selbstständig war. Schaut man es sich über das Jahr an, steht am Ende für die Selbstständigkeit das höhere Einkommen. Stundenbezogen ist es genau anders herum.
Wichtig ist mir bei dieser Frage vor allem der Aspekt, dass ich die Selbstständigkeit ja nicht "abmelde" woraus sich für die Kasse die Argumentationsmöglichkeit ergeben könnte, meine Selbstständigkeit sei über das ganze Jahr zu betrachten. Was meint ihr? Ich habe keine Angestellten, etc...
Vielen Dank und liebe Grüße