Betriebliche Krankenversicherung: Alternative zu Ablehnung? (Gesetzliche Krankenkassen)

fragender, Samstag, 21.12.2013, 16:31 (vor 3993 Tagen)

Guten Tag,

es gibt ja Personen die auf normalem Wege zu keiner privaten stationären Krankenzusatzversicherung mehr kommen da die Gesundheitsprüfung negativ ausfüllt.

Jetzt finde ich gerade folgendes:

Link FAQs

Businessline-Tarife der ARAG, welche arbeitgeberfinanziert sind und laut FAQs wird auf eine Gesundheitsprüfung sowie Ablehnung / Risikozuschlag verzichtet.

Tarif SN262BL sieht hier interessant aus wobei ich die Bedingungen dazu nicht finden konnte.

Heißt das: Arbeitgeber überzeugen, min. 10 Personen finden die das wollen und an einen stationären Zusatzschutz kommen???

Betriebliche Krankenversicherung: Alternative zu Ablehnung?

derKVProfi ⌂ @, Samstag, 21.12.2013, 18:19 (vor 3993 Tagen) @ fragender

Ein möglicher Weg, aber ..... das ist schon komplexer und komplizierter.

10 pPrsonen mindestens, ja.

Aber für "keine Gesundheitsprüfung" und Kontrahierungszwang regelmäßig alle einer definierten Gruppe.

im Vorfeld sollte die Beratung des Arbeitgebers stehen. Ein Bettriebsrat oder eine Arbeitnehmerinitiative kann auch dazu führen, dass Arbeitgeber so etwas machen.

Er muss es sich aber auch leisten können und die steuerlichen Aspekte sind ab 2014 anders, als bisher angenommen.

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Betriebliche Krankenversicherung: Alternative zu Ablehnung?

fragender, Samstag, 21.12.2013, 21:25 (vor 3993 Tagen) @ derKVProfi

Hab es mal ausgedruckt und weitergegeben (bin selbst nicht davon betroffen), eine mögliche Option ist es allemal. Da Arbeitgeberfinanziert etc. ist das aber vermutlich nicht so einfach zu "verkaufen" in einem kleineren Unternehmen.

Ein anderer Ansatz über DKV Gruppenversicherungsvertrag eines größeren Unternehmens ist nicht zielführend gewesen da mehrere Ausschlüsse und Zuschläge nicht zur Empfehlung das weiterzuverfolgen geführt haben. Dann ist den Herren dort auch nix mehr eingefallen...

Betriebliche Krankenversicherung: Alternative zu Ablehnung?

derKVProfi ⌂ @, Sonntag, 22.12.2013, 12:01 (vor 3992 Tagen) @ fragender

Ein Gruppenvertrag ist im weitesten Sinn etwas ganz anderes, wenn es auch prinzipiell das Gleiche ist.

Ein Verzicht auf Gesundheitsfragen und den Konsequenzen daraus macht aber aus ganz bestimmten Gründen nur dann Sinn, wenn alle Personen einer klar definierten Gruppe versichert werden. Nur so können subjektive Risiken minimiert werden.

Das geht eigentlich nur, wenn der Arbeitgeber bezahlt und wenn man auch im Betrieb klar abgegrenzte Gruppen definieren kann.

Und der Zufluss ist Barlohn! Dabei sind eine Vielzahl von arbeitsrechtlichen und steuerlichen Aspekten zu beachten.

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Betriebliche Krankenversicherung: Alternative zu Ablehnung?

Kenny1983 @, Berlin, Dienstag, 28.10.2014, 09:18 (vor 3682 Tagen) @ fragender

Hallo sicherlich stellt die die betriebliche Krankenversicherung eine Alternative dar. Doch nicht nur die Mitarbeiter sind entsprechend zu überzeugen sondern auch die Arbeitgeber. In Zeiten der finanziellen Knappheit und des Leistungsdrucks werden viele diesen Vorschlag eher kritisch sehen. Mir ist auch bekannt, dass die Axa auch kleinen Unternehmen gute Policen anbieten kann. Doch eine Krankenversicherung ohne Gesundheitsprüfung macht die Beiträge unnötig teuer.

Auch wenn die Belegschaft eine gute Versorgung der Gesundheit bekäme , ist die Absicherung der finanziellen Mittel vielen wichtiger. Um selbst in den Genuss von besseren Leistungen zu kommen, kann auch eine Krankenzusatzversicherung abgeschlossen werden. Die normalen Konditionen der gesetzlichen Krankenkasse ( GKV) werden so deutlich vergrößert. Durch die Zusatzversicherung besteht kein Zwang für den Arbeitgeber eine Zuzahlung zu leisten und es müssen keine Arbeitnehmer überzeugt werden. Ebenfalls entstehen dem Versicherungsnehmer steuerliche Vorteile.(
Quelle: http://alle-krankenzusatzversicherung.de/ )

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