Insolvenz,keine Krankenversicherung,wie komme ich zurück? (Private Krankenversicherungen)
Ich kann und will meine Selbstständigkeit nicht aufgeben obwohl es ja das einfachste wäre um dann aufs Amt zu gehen,schon ist man wieder im ach so sozialen System Warum bekommt man bei der PKV nur den Basistarif den sich in der Notsituation sowiso keiner leisten kann?
Was ist eigentlich von einer Europäischen Krankenversicherung zu halten?z.B. ALC Health,mit Selbsbehalt sehen die Tarife ja bezahlbar aus.Danke
Horst
Es gibt eine Lösung für Sie! Zumindest die Basisversicherung im Notlagentarif sollten Sie abschließen und gleichzeitig sichern Sie sich Leistungen im Falle einer Pflegebedürftigkeit.
Die Grundlage
Er ist gerade erst geboren worden, der Notlagentraif der PKV und soll die Beitragsschulden etwaiger Versicherter der PKV senken. Leider informieren die PKVen absolut null über diesen Tarif und gibt es zu diesem Thema Notlagentarif eine Vielzahl von falschen Zeitungsenten und Fehlinformationen. Darum ganz kurz und bündig.
Die Grundlage des Notlagentarif ist das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung (KVBeitrSchG). Dieses Gesetz ändert neben diversen Sozialgesetzen das Versicherungsaufsichts- (VAG) und das Versicherungsvertragsgesetz (VVG): das VVG im Paragrafen 193, das VAG in Paragafen 12 ff. − insbesondere wird der Paragraf 12h ins VAG aufgenommen.
Der Notlagentarif ist kein Tarif den man abschließen kann, wie es Zeitungen bereits gemeldet haben. Man kann auch nicht in den Tarif wechseln: Paragraf 204 VVG greift hier nicht! Dazu heißt es in Paragraf 193 Abs. 7 VVG:
Ein Wechsel in den oder aus dem Notlagentarif nach Paragraf 12h des Versicherungsaufsichtsgesetzes ist ausgeschlossen.
Man kann aber durch die Nichtzahlung seiner Beiträge sehr wohl die Umstellung in den Notlagentarif erzwingen, wenn man bei einer PKV versichert ist. Das geht aber nur, wenn man den ersten Monatsbeitrag, zum Beispiel für den Basistarif, gezahlt hat. Sie sollten auch darauf achten, dass die Beiträge für die Pflegepflichtversicherung separat überwiesen werden, weil hier unter Umständen Bußgelder drohen. In den Notlagentarif werden Sie als PKV-Kunde überführt, wenn laut Paragraf 193 Abs. 6 VVG folgendes gegeben ist:
Ist der Versicherungsnehmer in einer der Pflicht nach Absatz 3 genügenden Versicherung mit einem Betrag in Höhe von Prämienanteilen für zwei Monate im Rückstand, hat ihn der Versicherer zu mahnen. Der Versicherungsnehmer hat für jeden angefangenen Monat eines Prämienrückstandes an Stelle von Verzugszinsen einen Säumniszuschlag in Höhe von einem Prozent des Prämienrückstandes zu entrichten. Ist der Prämienrückstand einschließlich der Säumniszuschläge zwei Monate nach Zugang der Mahnung höher als der Prämienanteil für einen Monat, mahnt der Versicherer ein zweites Mal und weist auf die Folgen nach Satz 4 hin. Ist der Prämienrückstand einschließlich der Säumniszuschläge einen Monat nach Zugang der zweiten Mahnung höher als der Prämienanteil für einen Monat, ruht der Vertrag ab dem ersten Tag des nachfolgenden Monats.
Es dauert also rund fünf bis sechs Monate, bis die Umstellung erfolgt. Die Umstellung erfolgt nicht, wenn Hilfebedürftigkeit nach Sozialgesetzbuch II oder XII (Hartz IV / Grundsicherung) besteht.
Der Leistungsumfang
Der Notlagentarif sieht ausschließlich die Aufwendungserstattung für Leistungen vor, die zur Behandlung von akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind. Abweichend davon sind für versicherte Kinder und Jugendliche zudem insbesondere Aufwendungen für Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen und für Schutzimpfungen, die die Ständige Impfkommission beim Robert Koch-Institut gemäß Paragraf 20 Absatz 2 des Infektionsschutzgesetzes empfiehlt, zu erstatten.
Der Beitrag
Der Beitrag beträgt monatlich aktuell 79,45 Euro. Mir ist derzeit auch kein Versicherer bekannt, der einen anderen Beitrag erhebt. Es gibt auch keinen Signal-Notlagentarif, sondern nach meiner Kenntnis nur einen des PKV-Verbandes. Netto, also als Zahlbeitrag, ergeben sich aktuell mindestens 59,59 Euro monatlich. Zusätzlich sind Beiträge für die Pflegepflichtversicherung in voller Höhe zu zahlen. Ein gesetzlicher Zuschlag wird nicht erhoben.
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- Insolvenz,keine Krankenversicherung,wie komme ich zurück? -
HorstR,
17.12.2013, 13:20
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Czauderna,
17.12.2013, 14:52
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HorstR,
17.12.2013, 20:40
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Czauderna,
17.12.2013, 22:25
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HorstR,
18.12.2013, 09:51
- Insolvenz,keine Krankenversicherung,wie komme ich zurück? - Czauderna, 18.12.2013, 12:07
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Soli,
18.12.2013, 15:30
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HorstR,
19.12.2013, 09:47
- Insolvenz,keine Krankenversicherung,wie komme ich zurück? - Soli, 19.12.2013, 13:43
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derKVProfi,
20.12.2013, 11:17
- Insolvenz,keine Krankenversicherung,wie komme ich zurück? - Soli, 20.12.2013, 12:29
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HorstR,
19.12.2013, 09:47
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HorstR,
18.12.2013, 09:51
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Czauderna,
17.12.2013, 22:25
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HorstR,
17.12.2013, 20:40
- Insolvenz,keine Krankenversicherung,wie komme ich zurück? - Martin, 25.06.2014, 08:02
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Czauderna,
17.12.2013, 14:52