GKV: Welche Rückzahlung wird sie fordern? (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Sonntag, 15.12.2013, 19:55 (vor 3995 Tagen) @ Ritterstern

Vielen Dank für die Antwort! Entschuldigung wenn ich mich so unklar ausgedrückt habe.
Da Herr Müller ja nun im Rahmen der Prüfung seinen EkSt.-Bescheid einsenden muss, was würden Sie ihm nun raten: den EkSt.-Bescheid mit einem Begleitschreiben, dass es sich um einen einmaligen Sondereffekt handelt, an die KK schicken? Einen Termin im Servicezentrum zu vereinbaren? oder...?

Hallo,
der Termin zum persönlichen Gespräch im Service-Zentrum ist die beste Lösung - denn Menschen,. die miteinander-er reden, diue kommen auch meist eher und besser zusammen. Und wenn Sie vor Ort schon mal Einvernehmen erzielt haben, dann kann ihnen auch erfahrungsgemäß die "Beitragsabteilung" der Kasse nichts mehr anderes verkaufen.
Gruss
Czauderna


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