Vorschriften GKV / kassenärztliche Vereinigung etc. (Gesetzliche Krankenkassen)

Martina....., Mittwoch, 11.12.2013, 15:23 (vor 3999 Tagen)

Hallo,

ich wurde vor kurzem ambulant in einem normalen Kreiskrankenhaus operiert. Folgende formellen "Probleme" tauchten auf:

1. Ich benötigte, da es kein akutfall war eine Überweisung vom Facharzt

2. Zunächst wurde ich im Krankenhaus aufgeklärt, hierbei wurde ich gleich für 2 Wochen AU-geschrieben.

3. OP ein paar Tage später problemlos.

4. am Folgetag Verbandswechsel problemlos.
4a. eine Woche später Fäden raus, Rezept bekomme ich im Krankenhaus keins mehr, AU auch nicht, muss wohl mein Hausarzt machen

5. jetzt sollte ich nicht mehr zur Versorung ins Krankenhaus kommen, allerdings wollen sie mich am Ende nach ca. 6 Wochen nochmal sehen und schauen wie es geworden ist.

6. Ich muss also für den Verbandswechsel künftig zum Hausarzt, auch der schreibt mich AU und stellt mir Rezepte aus.

7. Das Behandlungsende 6 Wochen später liegt im neuen Quartal, also erstmal beim Hausarzt Verbandswechsel, dann zum Facharzt wieder eine Überweisung ins Krankenhaus zur Nachuntersuchung holen....


Kann mir jemand erklären wo diese Zuständigkeitsvorschriften stehen? Und warum ist das so kompliziert? Da wundert es mich nicht, dass wir Deutschen die meisten Arztkontakte im Jahr haben, so will es wohl der Formalismus.

Vorschriften GKV / kassenärztliche Vereinigung etc.

Czauderna, Donnerstag, 12.12.2013, 07:33 (vor 3998 Tagen) @ Martina.....

Hallo,
das alles hat etwas mit Verträgen zu tun. Meines Wissens nach bekommen Krankenhäuser für ambulante OPs. Pauschalen gezahlt, die
Vorgespräch, Op, und Nachschau (einmalig ?!) beinhalten. Alle anderen, notwendigen medizinischen Leistungen werden dann von den behandelnden Allgemein- oder Fachärzten durchgeführt. Grundsätzlich können Krankenhäuser nur auf Überweisung tätig werden.
Was Krankenhäuser eigentlich auch nicht machen - AU-Bescheinigungen ausstellen.
Gruss
Czauderna

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