Basistarif von Steuern absetzen für ein Elternteil (Private Krankenversicherungen)
Jein!
Als KV § 10 Abs. 3 EStG nein!
Ggf.: über § 33a Abs. 1 EStG.
Sicher: Wenn man unterhaltspflichtig ist, also die Eltern Grundleistung beziehen, dann kan man das, was das Sozialamt fordertgeltend machen.
Aber das sind Fragen, die man einem Steuerberater stellt, oder?
Thorulf Müller
derKVProfi
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- Basistarif von Steuern absetzen für ein Elternteil -
Siegfried,
26.11.2013, 13:50
- Basistarif von Steuern absetzen für ein Elternteil - derKVProfi, 28.11.2013, 07:02