Beamter - Angebot Debeka (Gesetzliche Krankenkassen)

GKVler, Dienstag, 26.11.2013, 20:00 (vor 4014 Tagen) @ Steinbock

Ich war bislang der Meinung, die Beiträge in der PKV seien abhängig vom gewählten Tarif (bzw. den gewünschten Leistungen), vom Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand. Daher bin ich erstaunt über diese präzise Angabe.

Wenn keine gesundheitliche Probleme vorliegen empfehle ich auf jeden Fall eine PKV abzuschließen.

nu ja, dann solltest du aber vielleicht auch erwähnen, das gesundheitliche Probleme im Sinn der PKV schon Allergien wie z. B. Heuschnupfen oder Nahrungsmittelunverträglichkeiten sein können - psych. Probleme, z. B. nach einer schweren Erkrankung oder dem Verlust einer nahe stehen Person ("Anpassungsstörung") oder eine Stresserkrankung (nehmen immer mehr zu) schließen eine PKV bereits nahezu aus.

das sollte doch jeder selbst entscheiden - und die Vor- und Nachteile vorher genau abwägen.


Aber klaro - aber warum sollten Beamte in die GKV, wenn sie in der PKV bessere Leistungen und günstigere Beiträge bekommen.

du solltest das "wenn" größer schreiben, etwa so: aber warum sollten Beamte in die GKV, wenn sie in der PKV bessere Leistungen und günstigere Beiträge bekommen.

nämlich: ob sie immer bessere Leistungen bekommen, dass ist hier die Frage :-)

Auf jeden Fall habt ihr dort eine bessere Leistung.


auch da bin ich anderer Meinung - ob es in der PKV tatsächlich bessere Leistungen gibt, hängt vom gewählten Tarif ab. Es gibt auch eine Menge Tarife mit schlechteren Leistungen. Auf jeden Fall sollte man sich vor der Entscheidung genau informieren.


Da bin ich voll bei dir. Wie oben geschrieben " bei einer guten PKV " natürlich auch mit einem guten Tarif.

Auch muss man sich als Beamter keine Sorgen machen, wegen den Kosten im Alter.


sehr positive Einstellung


Aber klar doch - immer postiv.

in finanziellen Angelegenheiten (und dazu gehören Versicherungen ja) lass ich lieber die rosarote Brille aus und bleib realistisch

Die Beihilfe wird gezahlt bis zum Lebensende für den Beamten selbst und für die Ehefrau.


und bei einer Scheidung endet auch die Beihilfe für den nicht verbeamteten Ehegatten - und damit schnellen die Beiträge für die PKV enorm in die Höhe


Aber nur für den Ehegatten, wenn kein Arbeitsverhältnis über 450,00 € vorliegt.

nicht ganz richtig, das Problem betrifft beide Ehegatten - es gibt schließlich nachehelichen Unterhalt


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