Wechsel von der PKV in die GKV (Private Krankenversicherungen)
Sven, Dienstag, 10.09.2013, 07:57 (vor 4092 Tagen)
Hallo,
ich habe schon einige Threads zu dem Thema gelesen, jedoch keiner konnte mir genau die richtigen Antworten geben.
Fall: Ich bin aktuell seit ca. 5 Jahren PKV versichert und möchte zurück in die GKV. Dazu trete ich ab Januar eine neue Stelle innerhalb des gleichen Unternehmens an, das mit 4000 brutto vergütet wird.
Meine Frage:
a) Muss ich nun 12 Monate abwarten und kann dann erst in die GKV wechseln oder
b) Muss ich sofort in die GKV, da ich ja unter die Versicherungsprflichtgrenze falle und habe ein Sonderkündigungsrecht in der GKV?
Bei a) oder b) was genau müsste ich bzw. mein Arbeitgeber tun, damit das Wechsel dann funktioniert?
Wechsel von der PKV in die GKV
Judith, Dienstag, 10.09.2013, 08:02 (vor 4092 Tagen) @ Sven
Hi Sven,
Für die anderen Forenteilnehmer wäre es hilfreich zu verstehen, warum Du nach 5 Jahren PKV in die GKV möchtest, da einige genau den anderen Schritt machen möchten
danke
Grund: Wechsel von der PKV in die GKV
Sven, Dienstag, 10.09.2013, 09:18 (vor 4092 Tagen) @ Judith
Der Grund ist, dass die Prämien jedes Jahr um ca. 10% ansteigen und es für mich so aussieht, dass das nicht endet. Und bevor ich keine Chance mehr habe, aus dem System rauszukommen, will ich die Gelegenheit nutzen. Zudem bekomme ich bald einen Sohn und wer weiss, wie es sich mit meiner Frau entwickelt. Wenn wenn ich den Sohn und die Frau noch mit reinnehme, dann sind die Gebühren für die PKV mehr als Doppelt so hoch, wie bei der gesetzlichen.
Wechsel von der PKV in die GKV
romkatzi, Mittwoch, 11.09.2013, 09:41 (vor 4091 Tagen) @ Sven
Hallo Sven,
Du bist vom 1. Tag an, wenn Du unter die Versicherungsplicht-Grenze fällst. D.h. wenn Du voraussichtlich in den nächsten 12 Monaten darunter verdienen wirst, bist Du automatisch wieder GKV pflichtversichert (Ich nehme mal an Du bist unter 55 Jahre alt ). Die 12 Monate Wartezeit gilt für den anderen Fall, von der GKV in die PKV.
Dein Arbeitgeber muss Dich dann bei einer GKV anmelden, weshalb Du am besten ihm vorher sagst, in welche Du möchtest.
Bei der PKV hast Du ein Sonderkündigungsrecht. Dafür hast Du drei Monate Zeit.
Wechsel von der PKV in die GKV
Steinbock , Mittwoch, 20.11.2013, 16:31 (vor 4020 Tagen) @ romkatzi
Dein Arbeitgeber muss Dich dann bei einer GKV anmelden, weshalb Du am besten ihm vorher sagst, in welche Du möchtest.
Für die Anmeldung in einer GKV ist der Arbeitnehmer und nicht der Arbeitgeber zuständig!
Bei der PKV hast Du ein Sonderkündigungsrecht. Dafür hast Du drei Monate Zeit.
Falsch - wenn der AN pflichtversichert wird, muss er der PKV nur einen Nachweis über die Pflichtversicherung vorlegen.
Kündigungsfristen sind dabei nicht zu beachten. Der Vertrag endet gemäß einer Gesetzesgrundlage (SGB V).
Allerdings kann er seine Vollkrankenversicherung in eine Zusatzversicherung ändern lassen, ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Gruß vom Steinbock
Wechsel von der PKV in die GKV
GKVler, Mittwoch, 20.11.2013, 18:59 (vor 4020 Tagen) @ Steinbock
Dein Arbeitgeber muss Dich dann bei einer GKV anmelden, weshalb Du am besten ihm vorher sagst, in welche Du möchtest.
Für die Anmeldung in einer GKV ist der Arbeitnehmer und nicht der Arbeitgeber zuständig!
sorry Steinbock - für Meldungen zur Sozialversicherung ist der Arbeitgeber - und nur der - zuständig.
du denkst an die Ausübung des Wahlrechts...für die ist vorrangig der Arbeitnehmer zuständig, wenn der's nicht tut, der Arbeitnehmer
Bei der PKV hast Du ein Sonderkündigungsrecht. Dafür hast Du drei Monate Zeit.
Falsch - wenn der AN pflichtversichert wird, muss er der PKV nur einen Nachweis über die Pflichtversicherung vorlegen.
Kündigungsfristen sind dabei nicht zu beachten. Der Vertrag endet gemäß einer Gesetzesgrundlage (SGB V).
nee, ist richtig - man muss kündigen, hat aber ein Sonderkündigungsrecht. Geregelt ist das übrigens im § 205 VVG:
Wird eine versicherte Person kraft Gesetzes kranken- oder pflegeversicherungspflichtig, kann der Versicherungsnehmer binnen drei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht eine [...] rückwirkend zum Eintritt der Versicherungspflicht kündigen. Die Kündigung ist unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer dem Versicherer den Eintritt der Versicherungspflicht nicht innerhalb von zwei Monaten nachweist, nachdem der Versicherer ihn hierzu in Textform aufgefordert hat, es sei denn, der Versicherungsnehmer hat die Versäumung dieser Frist nicht zu vertreten. Macht der Versicherungsnehmer von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, steht dem Versicherer die Prämie nur bis zu diesem Zeitpunkt zu. Später kann der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis zum Ende des Monats kündigen, in dem er den Eintritt der Versicherungspflicht nachweist.
Wechsel von der PKV in die GKV
Steinbock , Samstag, 23.11.2013, 17:40 (vor 4017 Tagen) @ GKVler
Bei der PKV hast Du ein Sonderkündigungsrecht. Dafür hast Du drei Monate Zeit.
Falsch - wenn der AN pflichtversichert wird, muss er der PKV nur einen Nachweis über die Pflichtversicherung vorlegen.
Kündigungsfristen sind dabei nicht zu beachten. Der Vertrag endet gemäß einer Gesetzesgrundlage (SGB V).
nee, ist richtig - man muss kündigen, hat aber ein Sonderkündigungsrecht.
Sorry - bei uns zumindest wäre eine Auflösung des Versicherungsschutzes innerhalb 6 Monaten möglich.
Auch bedarf es bei uns keiner Kündigung.
Der Nachweis der Krankenkasse, dass eine GKV-pflichtige Tätigkeit besteht genügt.
Daher schau ich nicht immer in die Gesetzesgrundlagen.
muss mich wohl hier im Forum daran gewöhnen.
Gruß vom Steinbock