Bekomme nachträglich kein Krankentagegeld (Private Krankenversicherungen)
Tommy, Mittwoch, 06.11.2013, 19:48 (vor 4034 Tagen)
Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem. Ich habe zum 1.8.2010 eine neue berufliche Tätigkeit in der Schweiz begonnen. Da es in der Schweiz kein Arbeitgeberzuschuss für die Krankenkasse gibt, habe ich mich entschieden eine PKV abzuschließen. Meines Erachtens hat mein damaliger Makler es versäumt mich auf das Thema Krankentagegeld hinzuweisen. Dies im Nachhinein mit der Begründung, dass in der Schweiz eine 2-jährliche Lohnfortzahlung üblich wäre. Mittlerweile bin ich wieder in Deutschland beschäftigt und habe jetzt das Problem, dass ich im Falle einer Krankheit ab dem 43. Tag kein Krankentagegeld bekomme. Problematisch ist das Ganze dahin gehend, dass ich in den letzten 3 Jahren wegen verschiedenen Wehwechen zu diversen Ärzten musste. Das hat zur Folge, dass bereits 15 Versicherungsgesellschaften meinen Antrag auf Krankentagegeld abgelehnt haben. Habt ihr noch Ideen bzw. Anregungen, was ich noch unternehmen könnte? Ich würde gerne meinen Makler zur Rechenschaft ziehen, weil das meiner Meinung nach ein grober Patzer ist, den Kunden nicht auf das Thema Krankentagegeld anzusprechen. Problem hierbei ist, dass meine Rechtschutzversicherung keinen Schutz bietet, weil diese zum 1.5.2010 abgeschlossen worden ist und die Maklerberatung am 25.7.2010 war. Hier muss lt. Rechtschutzversicherung die 3-monatige Wartezeit eingehalten werden. Diese sprenge ich um 6 Tage, was natürlich super ärgerlich ist. Soll ich bei der Gothaer nochmals vorsprechen und die Situation erklären? Bringt sowas? Ich wäre ja sogar bereit 100% Zuschlag zum KTG zu zahlen, aber bisher kamen nur Ablehnungen. Würde ich jetzt als letzte Alternative in den Basistarif bei der gothaer wechseln, hätte ich dann wieder automatisch Krankentagegeld dabei? Oder wäre dies nicht der Fall, weil ich in meinem jetzigen Tarif auch kein KTG habe? Bin für jede Antwort dankbar. Viele Grüsse Tommy
Bekomme nachträglich kein Krankentagegeld
RHW, Samstag, 09.11.2013, 19:39 (vor 4031 Tagen) @ Tommy
Hallo,
hier sind die Versicherungsbedingungen für den Basistarif beschrieben:
Versicherungsbedingungen Basistarif
Einzelheiten ab Seite 49 (am besten aber alle Stellen mit dem Suchbegriff" Krankentagegeld" durchgehen!).
Es gibt viele Ärzte und Zahnärzte, die zu den verringerten Honoraren des Basistarifs nicht behandeln!!!
Ggf. kann man sich hier auch beraten lassen:
Gruß
RHW
Bekomme nachträglich kein Krankentagegeld
Tommy, Donnerstag, 14.11.2013, 20:57 (vor 4026 Tagen) @ RHW
Hallo RHW,
besten Dank für Ihre Infos.
Vielleicht haben Sie auch auf folgende Frage eine Antwort parat:
Angenommen ich bleibe in meiner jetzigen PKV und das weiterhin ohne Krankentagegeld. Und angenommen (Gott bewahre) ich erkranke irgendwann schwer und bin deshalb lange Zeit krankgeschrieben. Wäre dann nach Eintritt der Krankheit ein Wechsel in den Basistarif noch möglich? Oder geht so etwas nur "im gesunden Zustand"? Vom Bauchgefühl würde ich eher zu letzterem tendieren, aber kann ja auch gut sein, dass es auch nach Eintritt der Krankheit noch ginge.
Wie ist Ihre Einschätzung?
Danke und Grüße
Tommy
Bekomme nachträglich kein Krankentagegeld
RHW, Sonntag, 17.11.2013, 14:05 (vor 4023 Tagen) @ Tommy
Hallo Tommy,
gern geschehen.
Ich habe mir gerade die Regelungen im Basistarif nochmal durchgelesen. Es gibt keine Bedingungen, die sich auf den Gesundheitszustand beziehen. Wenn man in den Basistarif wechseln kann, beinhaltet dieser für Arbeitnehmer auch das Krankentagegeld. Selbständige können den Basistarif auch mit Krankentagegeld wählen. Der monatliche Beitrag liegt für den Basistarif bei ca. 600 Euro (plus Pflegeversicherung). Die Versicherungen zahlen für den Basistarif keine Provision.
Gute Infos gibt es hier:
Gruß
RHW
Bekomme nachträglich kein Krankentagegeld
Steinbock , Dienstag, 19.11.2013, 10:49 (vor 4022 Tagen) @ RHW
Die Versicherungen zahlen für den Basistarif keine Provision.
GrußRHW
und wem hilft jetzt diese Auskunft ?
Gruß vom Steinbock
Bekomme nachträglich kein Krankentagegeld
RHW, Dienstag, 19.11.2013, 18:26 (vor 4021 Tagen) @ Steinbock
Hallo "Steinbock",
das kann dem Fragesteller sehr helfen: z.B. wenn er in einer Mail an den PKV-Experten um Infos oder genaue Auskünfte über den Basistarif bittet (ggf. mehrfach) und nie eine Antwort bekommt.
Gruß
RHW
Bekomme nachträglich kein Krankentagegeld
Steinbock , Dienstag, 19.11.2013, 18:41 (vor 4021 Tagen) @ RHW
Hallo "Steinbock",
das kann dem Fragesteller sehr helfen: z.B. wenn er in einer Mail an den PKV-Experten um Infos oder genaue Auskünfte über den Basistarif bittet (ggf. mehrfach) und nie eine Antwort bekommt.
Gruß
RHW
Hallo RHW,
wenn dieser PKV-Experte ihm nicht antwortet, sollte er diese Email direkt an den Versicherer weiterleiten und zwar an den Vorstand mit einem Hinweis, den Sachverhalt an die Presse zu leiten.
Dann wird ihm schnellstmöglichst geantwortet, denn jedes Versicherungsunternehmen kann sich keine negative Presse erlauben.
Nur hat dies wenig mit dem Basistarif zu tun, denn solches geschieht öfters. Es gibt viel zu wenige Krankenversicherungs-Experten bei den Versicherungsunternehmen und auch bei den Krankenkassen.
Gruß vom Steinbock
Bekomme nachträglich kein Krankentagegeld
RHW, Samstag, 23.11.2013, 18:31 (vor 4017 Tagen) @ Steinbock
Hallo Steinbock,
ein Bekannter von mir hat eine Mail mit Fragen zum Basistarif an 3 verschiedene Versicherungen geschickt. Er bekam innerhalb von 4 Wochen keinerlei Antwort.
Dann hat er die gleiche Mail ohne das Wort "Basistarif" verschickt. Er bekam innerhalb von 3 Tagen 2 Anrufe und 1 Email (von allen 3 Versicherungen). Es waren übrigens genau die gleichen Versicherungen und Email-Adressen. Die Antworten bezogen sich alle auf duie 2. Email.
Reiner Zufall?
Gruß
RHW
Bekomme nachträglich kein Krankentagegeld
Steinbock , Dienstag, 19.11.2013, 11:29 (vor 4022 Tagen) @ Tommy
Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem. Ich habe zum 1.8.2010 eine neue berufliche Tätigkeit in der Schweiz begonnen. Da es in der Schweiz kein Arbeitgeberzuschuss für die Krankenkasse gibt, habe ich mich entschieden eine PKV abzuschließen.
Dies ist zwar richtig. Nur die Beitragsgestaltung in der Schweiz ist anders als bei uns. Dort gibt es Festbeiträge (Einkommenshöhe wird nicht berücksichtigt) die immer auf das jeweilige Kanton bezogen sind. Selbstbehalte kann man auch noch wählen.
Im Kanton Aargau wäre als eine GKV mit einem mtl. Beitrag von 300 € möglich.
Meines Erachtens hat mein damaliger Makler es versäumt mich auf das Thema Krankentagegeld hinzuweisen. Dies im Nachhinein mit der Begründung, dass in der Schweiz eine 2-jährliche Lohnfortzahlung üblich wäre.
Was vermutlich nicht mehr zu beweisen ist, oder gibt es auch in der Schweiz ein Beratungsprotokoll, das man als Beweis vorlegen kann ?
Mittlerweile bin ich wieder in Deutschland beschäftigt und habe jetzt das Problem, dass ich im Falle einer Krankheit ab dem 43. Tag kein Krankentagegeld bekomme.
Der berufliche Wechsel nach Deutschland hat doch aber mit Sicherheit der Makler nicht zu vertreten ?
Dir ist doch auch sicherlich bekannt, dass solche gravierende Arbeitsplatz-Wechsel der PKV mitzuteilen sind.
Problematisch ist das Ganze dahin gehend, dass ich in den letzten 3 Jahren wegen verschiedenen Wehwechen zu diversen Ärzten musste. Das hat zur Folge, dass bereits 15 Versicherungsgesellschaften meinen Antrag auf Krankentagegeld abgelehnt haben. Habt ihr noch Ideen bzw. Anregungen, was ich noch unternehmen könnte?
ja - man könnte versuchen, das Einkommen zu reduzieren.
Wenn man unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze kommt (2013 = 52.200 € / 2014 = 53.550 €)kann man wieder zurück in die GKV.
Ausnahme Du hast das 55. Lebensjahr bereits erreicht.
Ich würde gerne meinen Makler zur Rechenschaft ziehen, weil das meiner Meinung nach ein grober Patzer ist, den Kunden nicht auf das Thema Krankentagegeld anzusprechen.
Und Du hast bei deinem Arbeitgeberwechsel nach Deutschland bei deinem Makler angefragt, ob der Krankenversicherungsschutz geändert werden muss ???
Würde ich jetzt als letzte Alternative in den Basistarif bei der gothaer wechseln, hätte ich dann wieder automatisch Krankentagegeld dabei?
Du müsstest dann aber auch den Höchstbetrag zahlen.
Dein Eigenanteil für den PKV Basistarif (ohne Kinder) wären 378,67 € in 2014.
Oder wäre dies nicht der Fall, weil ich in meinem jetzigen Tarif auch kein KTG habe?
Doch - KTG ist mitversichert.
Nur kann ich mir nicht vorstellen, dass dein Versicherer den Vertrag umstellt, wenn Du schon in dem Zeitraum wärst um KTG zu erhalten.
Gruß vom Steinbock
Bekomme nachträglich kein Krankentagegeld
Tommy, Dienstag, 19.11.2013, 19:32 (vor 4021 Tagen) @ Steinbock
Hallo zusammen,
nochmals danke für eure Infos:
@Steinbock: Im Beratungsprotokoll von 2010 steht nichts, dass das Thema Krankentagegeld erwähnt worden ist. M.E. ist das aber ein so wichtiger Baustein in einer Krankenversicherung, dass es in jedem Fall erwähnt werden müsste, wenn der Kunde explizit kein KTG verlangt. Was mich an der Sache stört, ist ja vielmehr die Tatsache, dass der Makler blind angenommen hat, das eine Lohnfortzahlung von 2 Jahren (wie anscheinend in der Schweiz vermehrt üblich) ausreichend ist. Ich finde kein Makler kann das entscheiden ohne dies mit dem Kunden besprochen zu haben. Ich habe den Makler nicht explizit angefragt ob mein Krankenversicherungsschutz aufgrund des Wechsels nach Deutschland geändert werden muss. Da wir aber über andere Versicherungen und in dem Zusammenhang über die Rückkehr nach Deutschland gesprochen haben, wusste der Makler die Situation. Zugegeben dadurch automatisch davon auszugehen, dass der Makler erkennt das es einer Änderung bedarf ist vielleicht etwas viel. Aber ich bin eben der Meinung, dass beim Abschluss des Vertrages der Makler mit mir das Thema KTG besprechen hätte müssen. Nichts desto trotz, muss ich mir natürlich jetzt eine Lösung suchen.
Frage:
-Muss mich die Versicherung auf meinen Wunsch in den Basistarif lassen? Oder kann das die Versicherung auch ablehnen?
-Den Wechsel in den Basistarif während einer andauernden Krankschreibung ist eurer Meinung nicht möglich? D.h. wenn dann "im gesunden Zustand?
-Wenn ich jetzt mit meinem Arbeitgeber für 2014 ein niedrigeres Gehalt vereinbaren würde um wieder in die GKV zu kommen ginge das oder muss ich nachweisen, dass ich das Jahr zuvor unter der Bemessungsgrenze verdient habe? Wenn das so wäre, dann könnte ich ja frühestens 2015 in die GKV, weil erst im Jahr 2014 das Gehalt reduziert wird.
-Gibt es vielleicht noch andere Lösungen wie z.B. ausländische Krankenversicherungsgesellschaften? Für eine "Vollversicherung" gibt es das ja anscheinend. Auch nur für KTG?
Besten Dank und Grüsse
Tommy
Bekomme nachträglich kein Krankentagegeld
Steinbock , Samstag, 23.11.2013, 17:32 (vor 4017 Tagen) @ Tommy
@Steinbock: Im Beratungsprotokoll von 2010 steht nichts, dass das Thema Krankentagegeld erwähnt worden ist. M.E. ist das aber ein so wichtiger Baustein in einer Krankenversicherung, dass es in jedem Fall erwähnt werden müsste, wenn der Kunde explizit kein KTG verlangt. Was mich an der Sache stört, ist ja vielmehr die Tatsache, dass der Makler blind angenommen hat, das eine Lohnfortzahlung von 2 Jahren (wie anscheinend in der Schweiz vermehrt üblich) ausreichend ist. Ich finde kein Makler kann das entscheiden ohne dies mit dem Kunden besprochen zu haben. Ich habe den Makler nicht explizit angefragt ob mein Krankenversicherungsschutz aufgrund des Wechsels nach Deutschland geändert werden muss. Da wir aber über andere Versicherungen und in dem Zusammenhang über die Rückkehr nach Deutschland gesprochen haben, wusste der Makler die Situation. Zugegeben dadurch automatisch davon auszugehen, dass der Makler erkennt das es einer Änderung bedarf ist vielleicht etwas viel. Aber ich bin eben der Meinung, dass beim Abschluss des Vertrages der Makler mit mir das Thema KTG besprechen hätte müssen. Nichts desto trotz, muss ich mir natürlich jetzt eine Lösung suchen.
Frage:
-Muss mich die Versicherung auf meinen Wunsch in den Basistarif lassen? Oder kann das die Versicherung auch ablehnen?
Wenn deine PKV nach dem 31.12.2008 abgeschlossen wurde, muss der Versicherer den Vertrag in den Basistarif übernehmen.
Wenn die PKV vor dem 01.01.2009 abgeschlossen wurde, ist es nur möglich, wenn Du das 55. Lebensjahr vollendet hast oder die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt und diese Rente beantragt hast oder ein Ruhegehalt nach beamtenrechtlichen oder vergleichbaren Vorschriften besteht.
-Den Wechsel in den Basistarif während einer andauernden Krankschreibung ist eurer Meinung nicht möglich? D.h. wenn dann "im gesunden Zustand?
Kann ich nicht mit Sicherheit sagen, solltest Du beim Versicherer erfragen.
-Wenn ich jetzt mit meinem Arbeitgeber für 2014 ein niedrigeres Gehalt vereinbaren würde um wieder in die GKV zu kommen ginge das oder muss ich nachweisen, dass ich das Jahr zuvor unter der Bemessungsgrenze verdient habe? Wenn das so wäre, dann könnte ich ja frühestens 2015 in die GKV, weil erst im Jahr 2014 das Gehalt reduziert wird.
Kann ich nicht mit Sicherheit sagen. Hatte noch keine Zeit dies im Gesetz zu suchen.
-Gibt es vielleicht noch andere Lösungen wie z.B. ausländische Krankenversicherungsgesellschaften? Für eine "Vollversicherung" gibt es das ja anscheinend. Auch nur für KTG?
Keine Ahnung - da kann ich dir nicht weiterhelfen.
Besten Dank und Grüsse
Tommy
Gruß vom Steinbock
Bekomme nachträglich kein Krankentagegeld
RHW, Samstag, 23.11.2013, 18:43 (vor 4017 Tagen) @ Tommy