Vertrieb bei der DEBEKA (Gesetzliche Krankenkassen)

GKVler, Donnerstag, 07.11.2013, 23:07 (vor 4033 Tagen) @ Yipselys

Daß da einzelne Angestellte tricksen ist übrigens in der gesamten Versicherungsbranche nicht unüblich.
Daß man sich Adressen potentieller Kunden kauft sehe ich persönlich auch nicht verwerflich.

Ob das jedoch überhaupt zu einem strafrechtlich belangbaren
Tatbestand reicht bezweifle ich aber.
Ausserdem wäre das wenn überhaupt bereits verjährt.

die Staatsanwaltschaft und die Datenschützer sind anderer Meinung - beim Verkauf durch öffentliche Bedienstete würde es sich um Straftaten handeln - Sache der Staatsanwälte.

so prüft die Staatsanwaltschaft den Vorwurf des illegalen Datenhandels

und die Datenschutzaufsichtsbehörde hat am Wochenende ein Verfahren gegen die Debeka wegen Verdachts strafbaren Datenhandels eingeleitet - und geht jetzt der Frage nach, wie es dazu gekommen ist und ob die Praxis bis in jüngste Zeit Bestand hatte. Mehr dazu hier


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