Willkürliche Beitragsbemessung bei freiw. GKV ? (Gesetzliche Krankenkassen)

Barmer @, (vor 6842 Tagen)

Ich gehöre zu den "Rückkehrpflichtigen" zum 01.04.2007 in die GKV. Zur Festellung meines Mitgliedsbeitrages sollen alle Einkünfte , die zum Lebensunterhalt dienen, herangezogen werden. Dazu sollen auch gehören:
Erbschaft, Lottogewinne, Volle Erlöse aus Aktienverkauf ( nicht nur der Gewinn ).
Mein Erbe soll dabei freundlicherweise über 10 Jahre verteilt werden.
Hat irgendwer je so etwas erlebt.

Re: Willkürliche Beitragsbemessung bei freiw. GKV ?

Thomas, (vor 6842 Tagen) @ Barmer

Dann sind Sie aber "freiwillig" versichert und damit Selbständiger/Freiberufler?
Dann können Sie auch in die PKV, wenn Sie jung und gesund genug sind. Ob das aber billiger wird, sei mal dahingestellt. Ab 2009 könnten Sie sogar in die PKV, auch wenn Sie nicht gesund genug sind.

Gesundheit kostet, im einen Fall wird nun einmal der Beitrag an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bemessen, im anderen Fall am Risiko.

Übrigens: Mehr als die Beitragsbemessungsgrenze kann nicht als Einkommen angesetzt werden!

Re: Willkürliche Beitragsbemessung bei freiw. GKV ?

Barmer, (vor 6842 Tagen) @ Thomas

Ich wiederhole die Frage:
Gefragt ist, ob die genannten Einnahmen tatsächlich in die Bemessungsgrundlage für die Beitragsberechnung einfließen:
Nicht gefragt ist ein Vergleich PKV-GKV

Re: Willkürliche Beitragsbemessung bei freiw. GKV ?

Petermeter, (vor 6842 Tagen) @ Barmer

Frw.:

Mieten, Zinseinkünfte, Lohn...

am Besten des Steuerbescheid vorlegen, dann kann Dein Beitrag am Besten berechnet werden.

Re: Willkürliche Beitragsbemessung bei freiw. GKV ?

Besucher, (vor 6842 Tagen) @ Barmer

@ Barmer:

Deine Frage wird ganz konkret und umfassend durch Gesetz PLUS Satzung beantwortet:


§ 240 SGB V - Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder

(1) 1 Für freiwillige Mitglieder wird die Beitragsbemessung durch die Satzung geregelt. 2 Dabei ist sicherzustellen, dass die Beitragsbelastung die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des freiwilligen Mitglieds berücksichtigt.
(...)

(4) 1 Als beitragspflichtige Einnahmen gilt für den Kalendertag mindestens der 90. Teil der monatlichen Bezugsgröße (seit 1. 1. 2006 = 27,22 EUR kalendertäglich bzw. 816,67 EUR monatlich).
(...)


Die Details finden sich dann in der Satzung der jeweiligen Krankenkasse. Da wir diese nicht kennen - können wir hierzu auch nix weiter ausführen.


Und die Obergrenze findet sich hier:

§ 223 SGB V - Beitragspflicht, beitragspflichtige Einnahmen, Beitragsbemessungsgrenze

(1) Die Beiträge sind für jeden Kalendertag der Mitgliedschaft zu zahlen, soweit dieses Buch nichts Abweichendes bestimmt.
(2) 1 Die Beiträge werden nach den beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder bemessen. 2 Für die Berechnung ist die Woche zu 7, der Monat zu 30 und das Jahr zu 360 Tagen anzusetzen.
(3) 1 Beitragspflichtige Einnahmen sind bis zu einem Betrag von 1/360 der Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 7 für den Kalendertag zu berücksichtigen (Beitragsbemessungsgrenze, seit 1. 1. 2006 = 118,75 EUR kalendertäglich bzw. 3 562,50 EUR monatlich). 2 Einnahmen, die diesen Betrag übersteigen, bleiben außer Ansatz, soweit dieses Buch nichts Abweichendes bestimmt.


Detaillierter können wir ohne Kenntnis der Krankenkasse bzw. ohne Kenntnis der entsprechenden Satzungsregelung leider nicht auf Deine Frage antworten.

Freundlicher Gruß

Zwischenbilanz, nach Obergrenze war nicht gefragt

BARMER, (vor 6842 Tagen) @ Besucher

Vielen Dank für die Antworten, die Frage blieb unbeantwortet:
§ 240 ist eine Worthülse: "Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit", was soll darunter fallen:
Kassenbeitragsanteil 15%, wenn man sein Auto verkauft ?
Lottogewinn sozialabgabenpflichtig ?
Das Bundessozialgericht lehnt sich an die einkommensteuerliche Betrachtung an, allerdings keine Freibeträge , kein abgabenfreier Wertzuwachs bei Aktien.OK.
Bei der BARMER wurde mir aber mündlich mitgeteilt, jede Einnahme sei heranzuziehen ( Auch Erbe ) nicht nur der Kursgewinn der Aktie, sondern der komplette Erlös.
Daher meine Frage erneut. Wer hat konkrete Information, was zur Bemessungsgrundlage gehört und was nicht ?

Re: Zwischenbilanz, nach Obergrenze war nicht gefragt

Chris, (vor 6842 Tagen) @ BARMER

Du Ärmster, klingt irgendwie alles danach, als wärst Du an einen "Falschen" geraten, oder muss jetzt jeder den 3er im Samstagslotto seiner KK melden?

Der Rat mit der Satzung war vollkommen okay, ich würde evtl. mal mir direkt von der BEK die Satzungsbestimmungen bzw. Definitionen der BEK zu beitragspflichtigen Einkommen zeigen lassen...irgendwie muss der Sachbearbeiter Dir dieses ja anhand von Unterlagen belegen können.

Viel Glück, hoffe Du kannst die Angelegenheit regeln, ohne die Nerven vollkommen zu strapazieren...

KAFKA-Der Prozess

BARMER, (vor 6842 Tagen) @ Chris

Hallo Chris, danke für das Mitgefühl.
Die Satzung der Barmer habe ich natürlich eingesehen: Dort steht eine Leerformel/Worthülse, wie oben beim §240.
Die Beratung beim Sachbearbeiter eine Farce: Maximalforderungen der GKV, während das BSG gerade mal Urteile zum Thema SpekulationsGEWINN bietet, will der Sachbearbeiter gleich den ganzen Erlös mit Beitrag belegen...
Befragt nach der Rechtsgrundlage: " Sozialgesetzbuch"
Nachgeschaut: Worthülse

Reichlich Kafka, reichlich DDR
Im Steuerrecht wird ein Gesetz von Durchführungsverordnungen begkeitet, die offen komuniziert werden. Das Sozialversicherungsrecht ist offenbar das Refugium des Obrigkeitsstaats.

Re: Zwischenbilanz, nach Obergrenze war nicht gefragt

Thomas, (vor 6841 Tagen) @ BARMER

Ja, dann würde ich mal den netten Berater fragen, ober er dann auch Aktienkäufe in Zukunft von dem Einkommen abziehen will, das Bemessungsgrundlage ist.

Oder ums direkt zu sagen: Das ist wieder ein Unterbezahlter und wohl auch Unterbelichteter, der die Einnahmebasis seines Arbeitgebers verwechselt mit dem Kampf um persönliches Einkommen und Aufstieg.

Kleiner Tipp: Wenn die Dir blöd kommen, mit der Kündigung drohen!

Re: KAFKA-Der Prozess

Wonderboy, (vor 6841 Tagen) @ BARMER

Was bist du für eine Type?
Was willst eigentlich?
Betrügen oder Gerechtigkeit?

Re: KAFKA-Der Prozess

Thomas, (vor 6841 Tagen) @ BARMER

Es ist aber wohl kafkaesk bei der ab dem 1.4. gesetzlich geltenden Zuordnung von Freiberuflern zur PKV hier Besserung zu erwarten - denn freiwillig versicherte Angestellte zahlen ja eh den Höchstbeitrag.
Damit beträfe eine Regelung dieser Problematik einen Personenkreis, der da eigentlich nicht mehr hingehört, zumindest mit Einführung des Basistarifs - das wäre wohl auch kafkaesk?

Re: KAFKA-Der Prozess

Wonderboy, (vor 6841 Tagen) @ Thomas

Der Beitrag wurde wegen Verstoßes gegen die Forumsregeln gelöscht.

D. Red.

Re: Zwischenbilanz, nach Obergrenze war nicht gefragt

Besucher, (vor 6841 Tagen) @ BARMER

@ BARMER:

Soll ich mich jetzt entschuldigen, dass ich Dir geantwortet habe? *kopfkratz*

Die Obergrenze habe ich nur am Rande mit erwähnt - weil Thomas sie ins Spiel brachte. Wenn Dich das gar nicht interessiert - kannst Du ja drüberweglesen.

Und im Übrigen KANN Dir hier keiner ganz genau sagen, was nun ganz konkret in welcher Höhe heranzuziehen ist - weil wir nunmal keine Barmer-Mitarbeiter sind! Denn wie bereits betont und erklärt und gesetzlich belegt: Das ist Satzungsangelegenheit - und wird in jeder Kasse ggf. völlig anders geregelt und gehandhabt! Also selbst wenn sich hier evtl. noch so viele Kassenmitarbeiter herumtreiben sollten - solange es keiner von der Barmer ist, werden Dir auch diese nicht antworten/helfen können! Damit solltest Du Dich abfinden.

Und wenn die Satzung nichts Genaues hergibt - dann wird es interne Handlungsanweisungen oder sowas geben, nach der dann verfahren wird. Irgendeine klare Regelung MUSS es auch bei der Barmer geben. Aber (und das betone ich noch einmal): Das kann Dir nur und ausschließlich ein Barmer-Mitarbeiter erklären!

Und wenn Dir die Antwort von einem dieser 16 oder 17 Tausend seltsam vorkommt - dann frag halt einen anderen. Lass Dir z. B. den Chef oder die Fachabteilung benennen - und frage diese(n). Und vor allem: Lass es Dir nicht bloß mündlich sagen - sondern schriftlich als Bescheid zukommen. Denn nur der ist bindend - und nur gegen diesen kannst Du ggf. Widerspruch einlegen oder gar klagen. Und bei einem solchen wird sich zudem der Barmer-Mitarbeiter sicher auch bissel mehr Mühe geben, auch wirklich keinen Mist zu erzählen.

Und falls Dich das alles immer noch nicht glücklich macht - dann bleibt Dir immer noch der Kassenwechsel. Doch vor einem solchen solltest Du Dir wiederum schriftlich geben lassen, was genau Du bei der neuen Kasse aufgrund welcher Einnahmen für Beiträge zahlen müsstest. Sonst geht das Spielchen dort von vorne los.

Also wie gesagt: Sicher sind es nur Worthülsen - aber genau so ist es nun einmal. Und das können wir momentan auch nicht ändern. Und dafür nun uns anzugehen, die Dir einfach nur antworten - das finde ich schon reichlich schräg!

Leicht saure Grüße

Re: Zwischenbilanz, nach Obergrenze war nicht gefragt

Petrobrasil, (vor 6841 Tagen) @ Besucher

Hallo Besucher,
nicht böse sein, im Telegrammstil klingt manches harscher, als gemeint. Ich wollte die Mühen Deines Beitrages nicht herabwürdigen. Allerdings wollte ich auch verhindern, daß noch ein (zugegeben fleißigr und freundlicher Helfer )in der 240-er Frage glücklich den Gummiparagraphen herbeizitiert.
Zur Sache: Die Beratung durch die Mitarbeiter der Kasse unterliegt einem Interessenskonflikt, daher habe ich mich hier an die Verbraucherseite gewandt.
Also BESUCHER ich habe Deinen Beitrag mit Dank gelesen.

Re: Zwischenbilanz, nach Obergrenze war nicht gefragt

Besucher, (vor 6841 Tagen) @ Petrobrasil

@ Barmer/Petrobrasil:

Interesse hin - und Interesse her: Es gibt Regeln und es gibt eine Innenrevision und es gibt externe Prüfer. Und all diesem muss die Beitragsberechnung der Barmer für Dich stand halten können. Also muss jenseits von einem (sicher nicht unwahrscheinlichen) Interesse auch ein Barmer-Mitarbeiter sich an ebendiese internen Regeln halten. Die ganz sicher auch eine Barmer aufgestellt - und vor allem auch aufgeschrieben hat.

Deshalb ja auch mein Rat: Schriftlichen Bescheid zusenden oder aushändigen - nicht (nur) mündlich erklären lassen. Und eine Zweitmeinung einholen - vom Chef und/oder der Fachabteilung. Ebenfalls schriftlich.

Und was die (sicher verständliche + nachvollziehbare) "Frage an die Verbraucher" betrifft: Es nützt Dir doch genau genommen rein gar nichts, wenn jetzt hier vielleicht zig freiwillige Mitglieder (oder auch Mitarbeiter?) anderer (!) Kassen erzählen, dass es bei denen "aber gaaanz anders" ist. Denn Du brauchst ja die interne Regelung der Barmer - und nicht die von zig anderen Kassen. Oder hab ich da was falsch verstanden?

Diese aber bekommst Du eben leider nur von der Barmer - und nicht von anderswo.

Wieder friedlich gestimmte Grüße

Re: Zwischenbilanz, nach Obergrenze war nicht gefragt

BARMER, (vor 6841 Tagen) @ Besucher

Hallo Besucher
Mich interessiert jeder Hinweis auf die gängige Handhabung, da mir ja ein Kassenwechsel möglich ist.

:-)

Re: Zwischenbilanz, nach Obergrenze war nicht gefragt

Shoppingqueen, (vor 6841 Tagen) @ BARMER

Hallo,

da Du ja zu den Rückkehrern gehörst, bist Du für die Barmer sicher ein super Kunde. Und natürlich werden Sie aus all Deinen Einnahmen zum Lebensunterhalt ihren Beitrag berechnen, denn Du musst ja auch mit all diesen Einnahmen Deinen Lebensunterhalt finanzieren.
Sie wollen bestimmt keinen Kleinstgewinn vom Lotto, aber solltest Du eine große Summe angelegt haben, dann wird das auch zur Berechnung herangezogen.
Willkommen bei der GKV, da zahlen die Reichen für die Armen. Und die Gesunden für die Kranken. Und seit 1.4. zahlne auch die treuen Mitglieder für andere, die irgendwann mal meinten die GKV verlassen zu können oder denen eine Krankenversicherung es nicht mehr wert war zu bezahlen - dem Gesetzgeber sei dank - nun auch für Dich. Und für mich persönlich ist es einfach nur gerecht, dass Du nun Dein Schärflein korrekt dazu beiträgst. Denn ich konnte als Arbeitnehmer mir keine Auszeit meiner teuren Krankenversicherung nehmen, und nun nun zurückkehren.

Und ja, Du kannst nach 18 Monaten die Kasse wechseln. Ich empfehle dann eine ganz billige Kasse, da kannst Du sogar noch was sparen.

Schönes Wochenende,
Shops

Re: Zwischenbilanz, nach Obergrenze war nicht gefragt

BARMER, (vor 6841 Tagen) @ Shoppingqueen

Ich bin anscheinend selber Schuld, wenn ich Menschen frage, die ihr Leben nicht eigenverantwortlich gestalten können.

Re: Zwischenbilanz, nach Obergrenze war nicht gefragt

strana, (vor 6839 Tagen) @ BARMER

jaja, manche nennen es eigenverantwortlich, andere nennen es schmarotzen, ausbeuten, abzocken etc. - schön für dich, dass du dein leben eigenverantwortlich gestalten konntest, aber nicht krankenversichert zu sein egal ob GKV oder PKV zeugt nicht gerade von viel Eigenverantwortung sich und seiner Verwandten gegenüber :-)

letze Runde

petrobrasil, (vor 6837 Tagen) @ strana

Liebe Strana,

in der GKV zahlen nicht die Reichen für die Armen, da zahlen die Ahnungslosen für Bürokratie und Medizinlobby.
Ich bin damals ausgetreten, nachdem mein sterbender Vater als "austherpiert" aus dem Krankenhaus geworfen wurde. Sterben, auch schreiend vor Schmerz, war ja keine Krankheit .
Ich bezahle meine Krankheitskosten heut selbst und sinnlos teuere Laboruntersuchungen finden bei mir nicht statt. Viele Laborwerte setzen ein bestimmtes Vorverhalten voraus, um Ausssagekraft zu besitzen. Da aber alle ihr Geld kriegen, wird im Medizinalltag beim blöden Patienten drauflos gezapft und untersucht. Kasse zahlt.
Labormediziner zählen zu den Bestverdienern.
Ähnliche Sinnlosigkeit herrscht bei den bildgebenden Verfahren, vieles ist ohne Kombination verschiedener Techniken ohne Aussagewert. Aber imponiert enorm.
Im Krankenhaus habe ich mich auch nicht tagelang vorher ins Bett gelegt ( Beobachtung), um auf den OP-Termin zu warten, als ohnehin die OP-Auslastung keinen Termin erwarten läßt usw.
Sich die Schnauze mit Amalgam vollstopfen zu lassen oder eimerweise Tabletten fressen ( Rest in die Tonne) ist auch nicht meine Welt.
Unter Krebstherapie ist in Deutschland steinzeitlich.
Bitte nicht mehr antworten, ich ziehe gerade um.

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