Familenversicherung möglich oder nicht (Gesetzliche Krankenkassen)

leo, Freitag, 01.11.2013, 13:15 (vor 4039 Tagen)

Hallo,

wer weiß was dazu?

Ich bin zu 100% Freiberufler und privatversichert. Mein Einkommen liegt normalerweise immer einige tausend Euro unter der Einkommensbemssungsgrenze. Meinen Sohn habe ich daher bei meiner Frau familienversichert.

Im letzten Jahr habe ich aufgrund eines Gerichtsurteils eine Nachzahlung von einem früheren Arbeitgeber erhalten. Das erscheint nun auch auf meinem Steuerbescheid. Ich bin nun für 2012 ganz knapp über der Einkommensbemessungsgrenze.

Meine Frage ist nun, ob das mit angerechnet wird und ich meinen Sohn im Nachhinein nachversichern muss? Im Gesetz (5. Buch SGB, §10 Abschnitt 3) steht:

"Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte ... nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeldgrenze übersteigt ..."

Von regelmäßig kein in diesem Fall keine Rede sein, aber trotzdem liege ich aufgrund der Nachzahlung meines Ex-Arbeitgebers über der Grenze.

Wird das mit angerechnet oder nicht?

Danke für Eure Meinungen.

Viele Grüße
Leo

Familenversicherung möglich oder nicht

Czauderna, Freitag, 01.11.2013, 13:53 (vor 4039 Tagen) @ leo

Hallo,
schwierige Sache - einerseits ist das richtig mit den regelmäßigen Einkünften, anderseits wird dies bei selbständigen logischerweise nicht angewandt werden können weil sich eine Zuordnung der Einnahmen nicht vornehmen lässt, deshalb wird das Einkommen gemäß Einkommensteuerbescheid auch durch 12 geteilt. Aber ich bin der Meinung, wenn man das mit der "Nachzahlung" bzw. der Einmaligkeit dieser Zahlung im Rahmen der Prüfung der Familienversicherung entsprechend der Kasse erläutert und ggf. auch belegt, dass diese in diesem Fall die Familienversicherung weiterhin aufrecht erhält, Du musst nur richtig mit deiner Kasse (persönlich) reden. Ich als Kasse, hätte da keine Probleme und würde die Familienversicherung weiterhin anerkennen, aber das nützt dir nix.
Gruss
Czauderna

Hallo,

wer weiß was dazu?

Ich bin zu 100% Freiberufler und privatversichert. Mein Einkommen liegt normalerweise immer einige tausend Euro unter der Einkommensbemssungsgrenze. Meinen Sohn habe ich daher bei meiner Frau familienversichert.

Im letzten Jahr habe ich aufgrund eines Gerichtsurteils eine Nachzahlung von einem früheren Arbeitgeber erhalten. Das erscheint nun auch auf meinem Steuerbescheid. Ich bin nun für 2012 ganz knapp über der Einkommensbemessungsgrenze.

Meine Frage ist nun, ob das mit angerechnet wird und ich meinen Sohn im Nachhinein nachversichern muss? Im Gesetz (5. Buch SGB, §10 Abschnitt 3) steht:

"Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte ... nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeldgrenze übersteigt ..."

Von regelmäßig kein in diesem Fall keine Rede sein, aber trotzdem liege ich aufgrund der Nachzahlung meines Ex-Arbeitgebers über der Grenze.

Wird das mit angerechnet oder nicht?

Danke für Eure Meinungen.

Viele Grüße
Leo

Familenversicherung möglich oder nicht

leo, Freitag, 01.11.2013, 14:55 (vor 4039 Tagen) @ Czauderna

danke für Deine Antwort.

So wie ich die Krankenkasse meiner Frau kenne, werden sie sich buchstäblich an das Gesetz halten. Die Nachzahlung meines Ex-Arbeitgebers stammt noch aus dem Jahr 2008 und taucht unter dem Posten "Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit" auf. Ich arbeitete aber schon lange nicht mehr "nichtselbständig".

Ich bin mal gespannt was passiert.

Viele Grüße
Leo

Familenversicherung möglich oder nicht

RHW, Sonntag, 03.11.2013, 20:46 (vor 4037 Tagen) @ leo

Hallo Leo,

ich schließe mich der Meinung von Czauderna an. Als Hauptargument würde ich auch die Einkunftsart "aus nichtselbständiger Tätigkeit" benennen. Ich würde persönlih zur Krankenkasse gehen und die Situation schildern (ggf. auch Unterlagen zu der Art der Nachzahlung). Ggf. auch das Gespräch mit Abteilungs- oder Filialleiter suchen.

"Regelmäßig" wird als mehr als 2 Monate definiert. Weihnachtsgeld wird aber z.V. auch mit einem Zwölftel pro Monat angerechnet.

Definition Gesamteinkommen mit Erläuterungen

Die maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze lag 2012 bei 50.850 Euro Einkünfte (2013: 52.200 Euro).

Wenn die Krankenkasse nicht mit sich reden lässt, Widerspruch einlegen und Steuererklärung für 2013 am 1.1.2014 beim Finanzamt abgeben. Wenn Steuerbescheid 2013 vorliegt, sofort Mitgliedschaft für Kind/er kündigen. Die Krankenkassen haben in diesem Punkt unterschiedliche Kündigungsfristen. Am besten Krankenkasse aussuchen, die eine rückwirkende Kündigung bei Anspruch auf Familienversicherung zulässt.

Viel Erfolg!

Gruß

RHW

Familenversicherung möglich oder nicht

leo, Montag, 04.11.2013, 22:31 (vor 4036 Tagen) @ RHW

Hallo RHW,

Jahresarbeitsentgeldgrenze? Das hatte ich glatt überlesen! Aber im Gesetzestext ist in der Tat von Jahresarbeitsentgeldgrenze die Rede und nicht von Beitragsbemessungsgrenze. Und unter der liege ich auch mit der Nachzahlung! Da fällt mir jetzt ein Stein vom Herzen. Danke!

Viele Grüße
Leo

Familenversicherung möglich oder nicht

RHW, Dienstag, 05.11.2013, 07:46 (vor 4036 Tagen) @ leo

Hallo Leo,

gern geschehen.

Es gibt zwei Jahresarbeitsentgeltgrenzen:

- die normale: 52.200 Euro (2013)

- die besondere: gilt für Personen, die am 31.12.02 als Arbeitnehmer in der PKV versichert waren (§ 6 SGB V). Die besondere JAEG ist mit der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze identisch.

Gruß

RHW

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