Familenversicherung möglich oder nicht (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
wer weiß was dazu?
Ich bin zu 100% Freiberufler und privatversichert. Mein Einkommen liegt normalerweise immer einige tausend Euro unter der Einkommensbemssungsgrenze. Meinen Sohn habe ich daher bei meiner Frau familienversichert.
Im letzten Jahr habe ich aufgrund eines Gerichtsurteils eine Nachzahlung von einem früheren Arbeitgeber erhalten. Das erscheint nun auch auf meinem Steuerbescheid. Ich bin nun für 2012 ganz knapp über der Einkommensbemessungsgrenze.
Meine Frage ist nun, ob das mit angerechnet wird und ich meinen Sohn im Nachhinein nachversichern muss? Im Gesetz (5. Buch SGB, §10 Abschnitt 3) steht:
"Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte ... nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeldgrenze übersteigt ..."
Von regelmäßig kein in diesem Fall keine Rede sein, aber trotzdem liege ich aufgrund der Nachzahlung meines Ex-Arbeitgebers über der Grenze.
Wird das mit angerechnet oder nicht?
Danke für Eure Meinungen.
Viele Grüße
Leo